Amnesty Journal 25. Februar 2020

Legal, illegal, nicht egal

Luftaufnahme eines Schlauchbootes mit Flüchtlingen und zweier Schiffe, die zur Hilfe eilen

Rettungsoperation der Iuventa im Juni 2017 im Mittelmeer.

Wer in der EU Menschen auf der Flucht hilft, riskiert immer häufiger, bestraft zu werden.



Ein Kommentar der Amnesty-Asyl-Expertin Franziska Vilmar

Es gibt viele Gründe, weshalb Menschen weltweit ihre Heimat verlassen. Manche sind verzweifelt auf der Suche nach Arbeit, um sich und ihre Familie ernähren zu können. Andere müssen vor Bürgerkriegen fliehen oder weil sie politisch verfolgt werden. Einige von ihnen versuchen, Europa zu erreichen. Dabei setzen sie sich unzähligen Risiken aus, die oft Folge der europäischen Abschottungspolitik sind.

Wo aber staatlicher Schutz und Fürsorge auf der Migrationsroute fehlen, sind Menschen auf der Flucht umso mehr auf die Hilfe privater Akteure angewiesen, von denen es zum Glück ­einige in Europa gibt – sowohl auf dem Land als auch auf dem Meer. Es sind Menschen, die sich ihres Privilegs bewusst sind, ­einen europäischen Pass zu besitzen, und die nicht länger dabei zuschauen wollen, wie die EU-Mitgliedstaaten durch ihr Tun oder ihr Unterlassen die Menschenrechte von geflüchteten Menschen verletzen.

In den vergangenen Jahren sind genau diese Aktivistinnen und Aktivisten immer häufiger ins Visier von Polizei und Justiz geraten – allein deshalb, weil sie sich für die Rechte von Menschen auf der Flucht eingesetzt haben. Die Grundlage hierfür bietet das europäische Recht. Ganz alltägliche Handlungen können demnach bestraft werden, wenn sie als Beihilfe zur irregulären Einreise oder zum irregulären Aufenthalt gewertet werden. Zwar gäbe es die Möglichkeit, dieses Handeln straffrei zu stellen, wenn es aus humanitären Gründen geschieht. Aber diese Option haben nur die wenigsten Mitgliedstaaten in ihren nationalen Gesetzen vorgesehen.

So sind in der jüngeren Vergangenheit schon dann strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden, wenn in einer Grenzregion warme Decken und Nahrung verteilt oder geflüchtete Menschen im Auto transportiert wurden. Auf den griechischen Inseln kamen im Jahr 2018 ­Sarah Mardini und Séan Binder für mehr als hundert Tage in Untersuchungshaft, weil sie aus der Türkei geflohenen Menschen erste Hilfe geleistet hatten. Das Ermittlungsverfahren gegen sie läuft bis heute.

Die zugrundeliegende europäische Richtlinie von 2002 sollte ursprünglich der Bekämpfung von Schmugglern dienen. Das vordergründig gut gemeinte Ziel, gegen skrupellose Menschen vorzugehen, die an der Hilflosigkeit von Schutzsuchenden verdienen, verkennt aber, dass es für Flüchtlinge kaum legale Zugangswege nach Europa gibt und die meisten deshalb auf Schmuggler angewiesen sind. Von einer erfolgreichen Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Bereich Menschenschmuggel durch die Anwendung der Richtlinie ist daher in der Tat auch wenig zu lesen.

Erreicht wird in den meisten europäischen Ländern etwas völlig anderes, das aber durchaus gewollt ist: nämlich die Einschüchterung von Menschen, die sich aktiv für den Flüchtlingsschutz und die Rechte von Migranten einsetzen. Der weite Spielraum des Europarechts wird also ausgenutzt, um eine migrationsfeindliche Stimmung zu fördern, indem solidarisch handelnde Einzelpersonen oder Organisationen strafrechtlich verfolgt werden. Begleitet wird dies oft von Schmutzkampagnen und massiven Drohungen gegen die Engagierten und administrativen Hürden, die deren Einsätze erschweren. Die Folgen sind fatal: Die gesellschaftliche Akzeptanz für dieses Engagement lässt nach, denn, so der Glaube, an den Vorwürfen könnte ja etwas dran sein. Ehrenamtliche Einsätze benötigen zunehmend besonderen Mut. Und schließlich bleiben diejenigen, die am meisten Schutz brauchen, vollkommen hilflos zurück.

Das bekannteste und zugleich schlimmste Beispiel dafür, dass nicht skrupellose Schmuggler, sondern Helfende verfolgt werden, stellt Italien dar. So untersagte der frühere Innenminister Matteo Salvini unter hohen Geld- und Freiheitsstrafen die Einfahrt von Booten in italienische Häfen, die aus Seenot gerettete Menschen an Bord hatten, die es geschafft hatten, aus Libyen zu fliehen.

Dabei ist für Migranten und Flüchtlinge, die im Norden Libyens gestrandet sind, der Weg über das Meer in seeuntüchtigen Booten die einzige Möglichkeit, aus dem Bürgerkriegsland herauszukommen. Er ist für geflüchtete Menschen auch die einzige Möglichkeit, der seit Jahren üblichen Inhaftierung in Lagern der libyschen Regierung und diverser Milizen zu entkommen und nicht länger zur Erpressung von Lösegeld gefoltert oder vergewaltigt zu werden.

Das internationale Seerecht verpflichtet dazu, Menschen aus Seenot zu retten und an einen sicheren Ort zu bringen. Eine ­europäisch organisierte Seenotrettung ist aber politisch nicht gewollt. Bereits 2015 beschlossen daher zahlreiche Aktivisten, diese Lücke zu schließen und private Seenotrettungsorganisationen zu gründen, darunter Sea Watch, Sea Eye, S.O.S. Mediterrané und Jugend Rettet. Ihr Einsatz sollte geflüchtete Menschen vor dem Ertrinken bewahren. Die EU hingegen trainierte stattdessen die korrupte und gewalttätige libysche Küstenwache und rüstete sie mit Patrouillenbooten aus, sodass sie heute in der Lage ist, diejenigen, die aus menschenunwürdiger Haft entkamen, wieder genau dorthin zurückzubringen und an ihnen zu verdienen. Schmugglerbekämpfung ist das nicht.

Nachdem die Kapitänin der Sea-Watch 3, Carola Rackete, im Sommer 2019 mehr als zwei Wochen lang vergeblich auf die Zuweisung eines Hafens gewartet hatte, um die von ihrer Crew geretteten Menschen an Land zu bringen, setzte sie sich über die Salvini-Dekrete hinweg und fuhr den Hafen der italienischen Insel Lampedusa an. Auch das Ermittlungsverfahren gegen sie läuft noch. Das Boot blieb monatelang beschlagnahmt.

Es ist Aufgabe der Europäischen Kommission, endlich klarzustellen, dass Solidarität und humanitäre Hilfe in der Europäischen Union nicht länger kriminalisiert werden dürfen. Das Europäische Parlament hat dies längst gefordert. Zahlreiche Studien und Berichte belegen einen Anstieg entsprechender Fälle. Wenn sich die neue EU-Kommission an den Menschenrechten orientiert, muss sie jetzt handeln.

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