Aktuell Erfolg Urgent Action 11. Juli 2023

Urgent-Actions-Erfolge April bis Juni 2023

Vier Personen, zwei Frauen und zwei Männer, halten sich Arm in Arm und blicken lächelnd in die Kamera. Im Hintergrund ist ein Platz zu sehen, auf dem Polizei-Absperrungen platziert sind.

Taner Kılıç (r.), Ehrenvorsitzender von Amnesty International in der Türkei, nach seinem Freispruch am 6. Juni 2023 vor dem Gerichtsgebäude in Istanbul

Sechs Jahre hat der Einsatz für die angeklagten Amnesty-Vertreter*innen in der Türkei gedauert – mit Erfolg! Unser gemeinsames Engagement hat dazu beigetragen, dass ihre Urteile im Juni 2023 aufgehoben wurden. Sie hätten nie verurteilt werden dürfen. Doch nicht nur in der Türkei, sondern auch im Iran, in Bulgarien oder in der Schweiz haben wir im zweiten Quartal 2023 gemeinsam Menschenrechtserfolge erzielt. Vielen Dank für euren Einsatz!

Türkei: Freisprüche für Amnesty-Vertreter*innen

Ein Gericht in Istanbul hat am 6. Juni 2023 die Urteile gegen den Amnesty-Ehrenvorsitzende Taner Kılıç, die ehemalige Amnesty-Direktorin İdil Eser sowie die langjährigen Amnesty-Mitglieder Günal Kurşun und Özlem Dalkıran aufgehoben. Amnesty International begrüßt diese Entscheidung als lange überfälligen Schritt. Die Menschenrechtsverteidiger*innen hätten nie angeklagt oder inhaftiert werden dürfen. Alle Vorwürfe gegen sie waren konstruiert und wurden vor Gericht widerlegt. Elf Menschenrechtsverteidiger*innen waren im Sommer 2017 unter absurden "Terrorismus"-Vorwürfen festgenommen worden.

Das Bild zeigt eine Collage mit mehreren Portätfotos

Setzen sich für die Menschenrechte ein und gerieten deshalb ins Visier der türkischen Behörden: Özlem Dalkıran, Taner Kılıç, İdil Eser und Günal Kurşun (v.l.n.r.).

Venezuela: Fotograf endlich frei

Carlos Debiais, der am 12. November 2021 festgenommen wurde, ist am 6. Juni 2023 endlich aus dem Gefängnis freigelassen worden. Obwohl bereits im April 2022 eine Anordnung für seine Freilassung ausgestellt worden war, hielten ihn die Behörden weitere 15 Monate lang willkürlich in Haft. Carlos Debiais muss sich alle 60 Tage bei Gericht melden, was ein Grund zur Sorge ist. Der Fotograf hatte im November 2021 in seinem Heimatbundesstaat Falcón mit seiner Drohne in der Bucht von Amuay in der Nähe der im Besitz des staatlichen Erdölunternehmens PDVSA befindlichen Erdölraffinerie gefilmt, als er von Angehörigen des Sicherheitspersonals von PDVSA befragt wurde, zu denen sich später Angehörige der Nationalgarde gesellten. Kurz darauf wurde er von Angehörigen der militärischen Spionageabwehr in Gewahrsam genommen. (UA-045/2022)

Tweet von Amnesty International:

Twitter freischalten

Wir respektieren deine Privatsphäre und stellen deshalb ohne dein Einverständnis keine Verbindung zu Twitter her. Hier kannst du deine Einstellungen verwalten, um eine Verbindung zu den Social-Media-Kanälen herzustellen.
Datenschutzeinstellungen verwalten

Jemen: Vier zum Tode verurteilte Häftlinge freigelassen

Am 16. April ließen die De-facto-Behörden der Huthi vier zum Tode verurteilte jemenitische Journalisten frei. Die Freilassung erfolgte im Rahmen eines Gefangenenaustauschs zwischen den De-facto-Behörden der Huthi und der international anerkannten Regierung des Jemen. Akram al-Walidi, Abdelkhaleq Amran, Hareth Hamid und Tawfiq al-Mansouri waren im Juni 2015 in der jemenitischen Hauptstadt Sanaa festgenommen und im April 2020 von einem Sonderstrafgericht in einem grob unfairen Verfahren zum Tode verurteilt worden. Darüber hinaus waren sie einer Fülle von Menschenrechtsverletzungen wie dem Verschwindenlassen, zeitweiser Einzelhaft ohne Kontakt zur Außenwelt, willkürlicher Inhaftierung, der Verweigerung medizinischer Versorgung, Isolationshaft sowie Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt. (UA-027/2016)

Das Bild zeigt eine Collage mit mehreren Fotos von Männern

Wieder in Freiheit: Die Journalisten Hareth Hamid (links), Abdelkhaleq Amran (Mitte oben), Akram al-Walidi (Mitte unten) und Tawfiq al-Mansouri (rechts) wurden im Jemen am 16. April 2023 aus der Haft entlassen.

Philippinen: Leila de Lima in einem von zwei Fällen freigesprochen

Die ehemalige Senatorin Leila de Lima ist Menschenrechtsaktivistin und eine bekannte Regierungskritikerin in den Philippinen. Seit sechs Jahren befindet sie sich willkürlich in Haft wegen angeblicher Drogendelikte. Mitte Mai 2023 wurde sie von einem Gericht in einem der zwei Anklagepunkte freigesprochen. Amnesty International und andere Organisationen setzen sich schon lange für ihre Freilassung ein. (UA-048/2022)

Das Bild zeigt eine Frau, die aus einem Autor heraus winkt

Die philippinische Senatorin Leila de Lima nach einer Anhörung vor Gericht (Archivaufnahme).

Iran: Massud Mossaheb freigelassen

Am 2. Juni 2023 wurde Massud Mossaheb freigelassen und konnte am 3. Juni nach Wien zurückreisen. Der 75-jährige österreichisch-iranische Staatsbürger Massud Mossaheb verbüßte im Iran eine zehnjährige Haftstrafe, die in einem grob unfairen Gerichtsverfahren gegen ihn verhängt worden war. Ihm wurden vage formulierte Straftaten gegen die "Staatssicherheit" vorgeworfen. Er wurde im Evin-Gefängnis in Teheran festgehalten, obwohl er an schweren Gesundheitsproblemen, unter anderem Herzinsuffizienz und Diabetes litt. (UA-162/2020)

Ein älterer Mann mit dunklen Haaren und dunkler Brille lächelt in die Kamera. Er trägt ein weißes Hemd, darüber ein schwarzes Jackett und eine gelbe Krawatte.

Der österreichisch-iranische Staatsbürger Massud Mossaheb

Iran: Kamran Ghaderi endlich frei

Am 2. Juni 2023 wurde Kamran Ghaderi freigelassen und konnte am 3. Juni nach Wien zurückreisen. Der österreichisch-iranische Geschäftsmann verbüßte nach einem grob unfairen Verfahren eine zehnjährige Gefängnisstrafe. Sie war aufgrund von "Geständnissen" verhängt worden, die unter Folter zustande kamen. Der Zugang zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand wurde ihm lange Zeit verweigert. (UA-120/2019)

Kamran Ghaderi in Österreich

Kamran Ghaderi in Österreich

Schweiz: Sexualstrafrecht modernisiert

In einer Abstimmung hat der schweizerische Nationalrat eine Modernisierung des Sexualstrafrechts beschlossen. Damit wird jede sexuelle Penetration, die gegen den Willen einer Person erfolgt, künftig als Vergewaltigung bestraft. Der Abstimmung gingen jahrelange Beratungen im Parlament voraus. Diese sogenannte "Nein heißt Nein"-Lösung wird den Zugang zur Justiz für zahlreiche Überlebende sexualisierter Gewalt verbessern. Amnesty International begrüßt die Neuregelung, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass weitere Maßnahmen notwendig sind, um sexualisierter Gewalt konsequent entgegenzutreten.

Das Bild zeigt mehrere Menschen mit Protestplakaten in den Händen

Mitglieder und Unterstützer*innen der Schweizer Amnesty-Sektion übergeben in Bern eine Petition mit 40.000 Unterschriften, in der eine Reform des Sexualstrafrechts gefordert wird (20. November 2022).

Georgien: Fernsehdirektor begnadigt und freigelassen

Im Mai 2022 wurde Nika Gvaramia, der Direktor des Fernsehsenders Mtavari, wegen konstruierter Vorwürfe des Machtmissbrauchs zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil im November 2022. Am 23. Juni wurde Nika Gvaramia aus der Haft entlassen. Er war zuvor von Präsident Salome Zourabichvili begnadigt worden. Amnesty International hatte die Festnahme von Nika Gvaramia kritisiert und sie als politisch motiviert bezeichnet.

Das Bild zeigt eine Person mit Protestplakaten und einem Mikrofon auf einer Bühne

Der georgische Fernsehdirektor Nika Gvaramia ist wieder frei (Aechivbild).

Weitere Artikel