Aktuell Russische Föderation 21. Januar 2019

Erste Anklage wegen Zusammenarbeit mit "unerwünschten Organisationen"

Ein Mann steht mit einem gelben Zettel vor einem großen Gebäude auf einem verschneiten Bürgersteig

Ein Aktivist der Initiative Open Russia protestiert im Januar 2019 vor der Generalstaatsanwaltschaft in Moskau

Einer Menschenrechtsverteidigerin drohen sechs Jahre Haft wegen Zusammenarbeit mit "unerwünschten Organisationen". Mit der Anklage werden zum ersten Mal die Strafbestimmungen des "Gesetzes über unerwünschte ausländische Organisationen" angewendet.

In Russland ist zum ersten Mal ein Strafverfahren auf Grundlage des repressiven Gesetzes über "unerwünschte Organisationen" eingeleitet worden, das 2015 verabschiedet wurde: Der angeklagten Menschenrechtsverteidigerin Anastasia Shevchenko droht eine sechsjährige Haftstrafe, wie Amnesty International berichtet.

Strategie der Kriminalisierung

Am 21. Januar wurde gegen Anastasia Shevchenko, eine Koordinatorin der Bewegung Open Russia (Otkrytaya Rossiya), wegen "wiederholter Beteiligung an den Aktivitäten einer unerwünschten Organisation" Anklage erhoben. Bislang wurden Verstöße gegen dieses Gesetz als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Das im Mai 2015 erlassene Gesetz erlaubt es der Staatsanwaltschaft, ausländische Organisationen für "unerwünscht" zu erklären, die ihrer Ansicht nach eine "Bedrohung für die verfassungsmäßige Ordnung, die Verteidigungsfähigkeit oder die Sicherheit des Staates" darstellen.

Eine entsprechende Einstufung hat zur Folge, dass nicht nur der Aufenthalt der betreffenden Organisation in Russland und alle ihre Aktivitäten unmittelbar rechtswidrig werden, sondern auch die Unterstützung und Zusammenarbeit mit einer als "unerwünscht" eingestuften Organisation.

Die Möglichkeiten für russische NGOs, finanzielle Mittel aus dem Ausland zu erhalten, wurden dadurch drastisch eingeschränkt. "Die russischen Behörden verfolgen seit einigen Jahren eine bewusste Strategie der Unterdrückung und Kriminalisierung kritischer Stimmen. Das aktuellste Opfer dieser Strategie ist nun die Bewegung Open Russia", sagt Natalia Zviagina, Direktorin des Büros von Amnesty International in Russland.

Besorgniserregender Präzedenzfall

"Besonders besorgniserregend ist, dass dies einen Präzedenzfall schafft: Es ist das erste Mal, dass das Strafrecht herangezogen wird, um eine Menschenrechtsverteidigerin wegen mutmaßlicher Zusammenarbeit mit 'unerwünschten Organisationen' zu belangen."

In den vergangenen Tagen ist die Polizei in Russland landesweit mit strafrechtlichen Ermittlungen, Durchsuchungen und Festnahmen gegen Aktivistinnen und Aktivisten der Bewegung Open Russia vorgegangen.

Hintergrund

Am 21. Januar durchsuchte die Polizei die Wohnungen von sechs Aktivistinnen und Aktivisten der Bewegung Open Russia in Rostow am Don in Südrussland und Kasan in Zentralrussland. Gegen Anastasia Shevchenko, die Koordinatorin von Open Russia in Rostow am Don, wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es ist das erste nach Paragraf 284.1 des Strafgesetzbuchs eröffnete Strafverfahren. Dieser Paragraf stellt wiederholte Verstöße gegen das Gesetz über "unerwünschte Organisationen" unter Strafe.

Am 17. Januar wurde Liya Milushkina, die Koordinatorin von Open Russia in Pskow, gemeinsam mit ihrem Mann Artyom Milushkin festgenommen und des Drogenhandels bezichtigt. Ein solcher Straftatbestand kann mitbis zu 20 Jahre Haft geahndet werden.

Haltlose Vorwürfe

Artyom Milushkin ist ebenfalls politisch aktiv und hat in der Vergangenheit berichtet, dass Polizeikräfte bei einer Festnahme im November 2018 damit gedroht hätten, ihm Drogen unterzuschieben. Amnesty International hat mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen des Ehepaares gesprochen, die alle fest davon überzeugt sind, dass die Anklage gegen Liya Milushkina und Artyom Milushkin konstruiert ist.

Amnesty International hat zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen Aktivistinnen und Aktivisten wegen haltloser Vorwürfe im Zusammenhang mit Drogenhandel strafrechtlich verfolgt wurden. Hierzu zählt auch der Menschenrechtsverteidiger Oyub Titiev, der sich derzeit in Tschetschenien vor Gericht verantworten muss.

Am 18. Januar eröffneten die Behörden ein Verfahren gegen Yana Antonova, die Koordinatorin von Open Russia in Krasnodar, weil sie auf einem Onlineportal ein Video über den Mangel an Schulen in der Region veröffentlicht hatte. Ihr wird vorgeworfen, "an den Aktivitäten einer unerwünschten Organisation teilgenommen zu haben". Der erste solche "Verstoß" gegen das Gesetz wird zunächst als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat behandelt.

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