Aktuell Blog Deutschland 13. Mai 2020

Deutsche EU-Ratspräsidentschaft: Eine Chance für die Menschenrechte

Eine Hand hält ein Smartphone auf dessen Display eine Covid-19-App angezeigt wird. Im Hintergrund der Illustration wird eine Weltkarte mit aktuellen Infektionszahlen angezeigt.

Die App "Immuni" soll die Verfolgung von Kontakten in Italien während der Corona-Pandemie erleichtern.

Ob Corona-Apps oder Überwachungs-Software: Deutschland muss die EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um den Schutz der Menschenrechte auch beim Einsatz digitaler Technologien zu gewährleisten. Außerdem muss die Europäische Union endlich die Verantwortung für Überwachungs-Exporte aus den Mitgliedsstaaten übernehmen.

Im Juli 2020 übernimmt Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft. Die Bundesregierung hat wiederholt betont, die digitale Transformation zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit machen zu wollen. Dabei hat sie insbesondere die beiden Themen Künstliche Intelligenz (KI) und Internet-Plattformen genannt. Die aktuelle Corona-Krise zeigt: Neben diesen wichtigen Themen muss die Bundesregierung auch den Einsatz von Technologie zur Bewältigung der Corona-Krise zum Thema ihrer Ratspräsidentschaft machen. 

Überwachung unter dem Deckmantel der Corona-Bekämpfung

Deutschland muss dabei zwei akute Probleme angehen. Das erste spielt sich innerhalb der Grenzen der EU ab: Es fehlt es an einem gemeinsamen und an den Menschenrechten orientierten Vorgehen beim Einsatz von Technologien wie Corona-Apps zur Bewältigung der Pandemie. Das zweite Problem zeigt sich außerhalb der EU-Grenzen, hat jedoch innerhalb der Staatengemeinschaft seinen Ursprung: Weil die EU den Export von Überwachungstechnologie nicht hinreichend kontrolliert, können europäische Firmen mit ihren Produkten Staaten weltweit dabei unterstützen, unter dem Deckmantel vorgeblicher Corona-Maßnahmen ihre Überwachungsmaßnahmen auszubauen.

Derzeit ist es einem europäischen Unternehmen möglich, Software zur Gesichtserkennung nach China zu exportieren, ohne dass die dortige Menschenrechtslage dabei eine Rolle spielt.

Die Europäische Kommission empfahl Mitte April 2020 einen gemeinsamen Ansatz für Corona-Apps. Sie entwickelte zusammen mit den EU-Mitgliedsstaaten und Datenschutz-Institutionen Leitlinien und eine Toolbox. Ebenfalls Mitte April beschloss das Europäische Parlament eine Resolution, die notwendige Schutzmaßnahmen für die Privatsphäre beim Einsatz von Corona-Technologie betonte. Auch Amnesty hat solche Schutzmaßnahmen wiederholt eingefordert, wie etwa die vollkommene Freiwilligkeit bei der Nutzung von Apps, die weitmöglichste Anonymisierung und dezentrale Speicherung von Daten sowie die Beendigung der Maßnahmen, wenn die Pandemie bewältigt ist.

Corona-Apps mit Sicherheitsmängeln

Das waren zwar wichtige Schritte, sie kamen aber fast zu spät: Die Debatte um den Einsatz von Apps und anderen technischen Hilfsmitteln war zu diesem Zeitpunkt in den meisten Mitgliedstaaten bereits zu einem Ergebnis gekommen – teilweise zu Lasten des Menschenrechts auf Privatsphäre. So hält etwa Frankreich weiterhin an einem App-Prototyp fest, der sensible Daten zentral speichert. Die Niederlande sahen erst nach Interventionen der Zivilgesellschaft (darunter auch von Amnesty International) ein, dass die Entwicklung solcher Apps zu komplex ist, um sie im Rahmen zeitlich begrenzter Workshops wie "Hackathons" zu lösen.

Deutschland muss deshalb im Rahmen seiner Ratspräsidentschaft die Tragweite möglicher Menschenrechtsverletzungen beim Einsatz digitaler Technologien ansprechen und gemeinsame Kriterien und Schutzmaßnahmen vorantreiben. Dazu kann es auf den von der Kommission veröffentlichten Leitlinien und der Resolution des Europäischen Parlaments aufbauen.

Export von Überwachungs-Software ist kaum kontrolliert

Außerdem sollte Deutschland die Chance nutzen, ein weiteres Problem anzugehen. Staaten weltweit nutzen die Corona-Pandemie, um unverhältnismäßige Überwachung auszubauen, die die Menschenrechte verletzt. Dabei kann auch Technologie aus Europa zum Einsatz kommen, deren Export viel zu schwach kontrolliert wird. Derzeit ist es einem europäischen Unternehmen beispielsweise möglich, Software zur Gesichtserkennung nach China zu exportieren, ohne dass die dortige Menschenrechtslage dabei eine Rolle spielt. Dabei sind solche Technologien ein Baustein eines immer umfassenderen Überwachungsapparates in China, der während der Pandemie immer weiter ausgebaut wird. Auch Menschenrechtsverteidiger_innen werden weltweit mit Spähsoftware überwacht, die aus Europa stammt.

Überwachungskameras auf Strassen-Laternen

 

Zum Glück wird die Dual-Use-Verordnung der EU derzeit reformiert. Diese Verordnung regelt den Export von Gütern, die sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich eingesetzt werden können und gilt deshalb auch für den Export bestimmter Überwachungstechnologien. Die Reform bietet viele Chancen für die Menschenrechte und könnte die beschriebenen Probleme lösen. Doch die EU-Mitgliedstaaten haben Schwierigkeiten, sich zu einigen. Der Prozess zieht sich bereits seit Jahren in die Länge und es sieht derzeit so aus, als blieben die meisten dieser Chancen ungenutzt. 

Amnesty setzt sich dafür ein, die Exportkontrolle umfassender, schneller und transparenter zu gestalten, dabei auch die Unternehmen mit in die Pflicht zu nehmen (sogenannte menschenrechtliche Sorgfaltspflichten) und keine Exporte zu genehmigen, wenn ein Risiko besteht, dass diese zu Menschenrechtsverletzungen beitragen. Die Verhandlungen über die Dual-Use-Verordnung werden sich bis in die deutsche Ratspräsidentschaft ziehen. Wir erhoffen und erwarten von der Bundesregierung, die Chance ihrer Präsidentschaft zu nutzen, und Verantwortung für die Menschenrechte zu übernehmen - gerade in Zeiten von Corona.

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