Aktuell Afghanistan 29. September 2023

Afghanistan: Gedenken an die Opfer des Anschlags auf das "Kaaj Educational Center"

Das Foto zeigt eine Frau bei einer Demonstration. Sie hält ein Pappschild vor sich mit der Aufschrift "Let afghan girls learn".

"Lasst afghanische Mädchen lernen": Demonstration in Berlin gegen Menschenrechtsverletzungen an Frauen und Mädchen in Afghanistan (14. Januar 2023).

Am 30. September 2022 verübte ein Selbstmordattentäter einen Anschlag auf das "Kaaj Educational Center" im überwiegend von Hazara-Schiit*innen bewohnten Kabuler Stadtteil Dasht-e-Brachi. Dabei wurden 54 Angehörige der Hazara getötet und Hunderte weitere schwer verletzt. Die Explosion in dem Bildungszentrum ereignete sich, als zahlreiche Schülerinnen Probe-Tests zur Vorbereitung auf die Hochschulaufnahmeprüfung ablegten. Amnesty International möchte an die Opfer des Anschlags erinnern und ihrer gedenken.

In den vergangenen Jahren wurden insbesondere Hazara-Mädchen und -Frauen Opfer von gezielten Anschlägen: Sei es in einer Geburtenklinik oder in Bildungszentren. Darunter fallen zum Beispiel die Anschläge auf die Sayed-Al-Shuhada-Oberschule, bei der laut Schätzungen von Ammesty 85 Mädchen getötet wurden, und der sich nun jährende Anschlag auf das "Kaaj Educational Center".

Die Situation der Mädchen und Frauen in Afghanistan ist prekär. In der jüngeren Vergangenheit wurden den Frauen und Mädchen in Afghanistan nahezu alle Rechte genommen und sie wurden mittlerweile fast gänzlich vom öffentlichen, gesellschaftlichen und politischen Leben ausgeschlossen. Insbesondere Mädchen der mehrheitlich schiitischen Volksgruppe der Hazara werden immer häufiger Opfer von Anschlägen und Gewalt.

Daher muss afghanischen Mädchen und Frauen in Deutschland immer internationaler Schutz gewährt werden: Geschlechtsspezifische Verfolgung muss als Verfolgungsgrund anerkannt werden. Die Anerkennung als 'prima facie'-Flüchtlinge ist dafür eine gute mögliche Lösung, aber nicht die einzige Lösung.

Die Anerkennung als 'prima facie'-Flüchtlinge bedeutet, dass bei einer verfolgten Gruppe die Einzelfallprüfung, in der für gewöhnlich die Furcht vor Verfolgung individuell begründet werden muss, entfallen kann, um den Status eines Flüchtlings zu erhalten. Im Vergleich zu der in 2022 noch geringen Anerkennung hat im Jahr 2023 die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge deutlich zugenommen. Dennoch erhalten nicht alle weiblichen Asylsuchenden aus Afghanistan einen Flüchtlingsschutz.

Die Afghanistan-Ländergruppe der deutschen Amnesty-Sektion hat mit Unterstützung der Amnesty-Themengruppe "Menschenrechtsverletzungen an Frauen" eine Aktion zum Gedenken an die Opfer des Anschlags vorbereitet. Weitere Informationen sowie die Aktionsmaterialien inklusive Vorlagen für Social-Media-Postings sind auf www.amnesty-frauen.de zu finden.

Das Bild zeigt eine Mauer mit einem Grafitti, darauf zusehen eine Frau, die die Hände die Höhe hebt

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