Artikel 21: Allgemeines und gleiches Wahlrecht

Zeichnung eines Füllfederhalters und einer gewellten Linie

1. Jeder Mensch hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten des eigenen Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter_innen mitzuwirken. 

 



2. Jeder Mensch hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern im eigenen Lande. 

 



3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.*

Demokratische Republik Kongo: Wahlen erneut verschoben

Obwohl die verfassungsgemäße zweite Amtszeit von Staatspräsident Joseph Kabila am 19. Dezember 2016 abgelaufen war, blieb er 2017 und 2018 weiter im Amt. Im Dezember 2016 hatten Vertreter der Regierungskoalition, der Opposition und zivilgesellschaftlicher Organisationen eine Vereinbarung unterzeichnet. Diese sah vor, dass Präsident Kabila zunächst an der Macht bleiben könne und eine Regierung der Nationalen Einheit unter der Führung eines vom Oppositionsbündnis Rassemblement designierten Premierministers gebildet werden solle.

Die Umsetzung dieser Übereinkunft geriet über die Frage der Ernennung und Verteilung politischer Posten für die Übergangsinstitutionen ins Stocken. Im Februar 2017 starb Étienne Tshisekedi, der Vorsitzende des für die Umsetzung der Übereinkunft zuständigen Nationalen Kontrollrats (Conseil National de Suivi de l'Accord et du processus electoral – CNSA). Im Juli wurde Joseph Olenghankoy von Präsident Kabila eigenmächtig zum Vorsitzenden des CNSA bestimmt. Die Vorsitzenden der wichtigsten Oppositionsparteien, die katholische Kirche und die internationale Gemeinschaft verurteilten diese Nominierungen als Verletzung der Übereinkunft.

Bei der Wählerregistrierung im Vorfeld der Wahlen kam es zu beträchtlichen Verzögerungen. Im Juli 2017 kündigte der Präsident der Unabhängigen Nationalen Wahlkommission an, dass die Wahlen nicht wie geplant im Dezember 2017 abgehalten werden könnten. Begründet wurde dies u. a. mit der kritischen Sicherheitslage in der Region Kasaï.

Im August 2017 erteilte die Aufsichtsbehörde für das Post- und Fernmeldewesen den Telekommunikationsunternehmen Anweisung, die Nutzungsmöglichkeiten der sozialen Medien rigoros einzuschränken. Die Anweisung erfolgte am Vortag eines von der Opposition organisierten zweitägigen Protests, bei dem die Menschen im ganzen Land zu Hause bleiben sollten, um damit die Veröffentlichung eines Zeitplans für Wahlen zu erreichen.

Bei friedlichen Protesten für die Abhaltung von Wahlen im Dezember 2017 und im Januar und Februar 2018 wurden 15 Menschen durch Sicherheitskräfte getötet, Dutzende verletzt und zahlreiche Protestierende inhaftiert.

Die Behörden verbieten und unterdrücken weiterhin die öffentliche Bekundung abweichender Meinungen und friedliche Versammlungen, die von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Opposition organisiert werden, insbesondere Protestkundgebungen, die die politische Krise und die Wahlen betreffen. Friedlich Protestierende, die die Opposition unterstützt haben, werden von den Sicherheitskräften eingeschüchtert, schikaniert und festgenommen. So wurden am 3. September 2018 bei friedlichen Protesten für faire Wahlen 23 Menschen verletzt und 89 verhaftet. Dagegen können Demonstrationen von Anhängern der Regierung ohne Behinderung seitens der Behörden stattfinden.

Dieser Text wurde zunächst am 23. Mai 2018 im Amnesty-Report 2017/18 in deutscher Übersetzung veröffentlicht. Für die Kampagnen-Website "70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" wurde er aktualisiert.

*Amnesty verwendet eine diskriminierungssensibel überarbeitete deutsche Übersetzung der Allgemeinen Erklärung. Den gesamten Text findest du hier.

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