Artikel 16: Eheschließung, Familie

Regenbogenfahne weht in der Luft vor blauem Himmel mit wenigen kleinen Wolken

1. Heiratsfähige Menschen haben ohne Beschränkung aufgrund von rassistischen Zuschreibungen, Staatsangehörigkeit oder Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte. 

2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatt_innen geschlossen werden.

3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.*

"Ehe für alle" als klares Signal

Die "Ehe für alle" ist ein wichtiger Schritt für Gleichberechtigung in Deutschland und ein klares Signal an die Welt.

Der deutsche Bundestag hat am 30. Juni 2017 die Gleichberechtigung bei der Ehe beschlossen, was bedeutet, dass nun alle Paare – ungeachtet ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Orientierung – in den Genuss aller mit der Eheschließung einhergehenden Rechte gelangen. Dazu zählt auch das Recht auf Adoption. John Dalhuisen, Experte für Europa bei Amnesty International, begrüßte den Schritt:

Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist ein Sieg für die Gleichberechtigung und ein Beleg für das unermüdliche Engagement deutscher Aktivistinnen und Aktivisten, die sich seit Langem für die gleichberechtigte Ehe einsetzen.

John
Dalhuisen
Experte für Europa bei Amnesty International

Diese längst überfällige Entscheidung zur Beseitigung dieser Diskriminierung bedeutet, dass die Ehe und die damit einhergehenden Rechte endlich allen Paaren in Deutschland offen stehen.

Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes schließt sich Deutschland 22 weiteren Ländern an, in denen die gleichgeschlechtliche Ehe bereits rechtlich anerkannt ist. Deutschland sendet damit auch ein klares Signal an die Welt, dass schwule und lesbische Menschen gleiche Rechte und gleichen Schutz durch das Gesetz genießen sollten. 

"Wir möchten Deutschland dazu ermutigen, sich auch weiterhin für den Schutz und die Verwirklichung der Rechte von LGBTI-Personen einzusetzen. So sollten Trans-Personen die Möglichkeit erhalten, ihr amtliches Geschlecht ändern zu lassen, damit ihre Geschlechtsidentität offiziell anerkannt wird. Auch müssen chirurgische Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern, die keine Notfallmaßnahmen darstellen und die invasiv und irreversibel sind, umgehend unterbunden werden."

Dieser Text wurde zunächst am 30. Juni 2017 auf www.amnesty.de veröffentlicht.

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*Amnesty verwendet eine diskriminierungssensibel überarbeitete deutsche Übersetzung der Allgemeinen Erklärung. Den gesamten Text findest du hier.

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