Jemen: fünf Baha'i nach wie vor in Haft

Das Foto zeigt mit Sturmgewehren bewaffnete Maskierte, die Helm und Uniform tragen und am Rande einer Demonstration Wache stehen.

Zu den Huthi-Truppen gehörende Sicherheitskräfte in der jemenitischen Hauptstadt Sanaa im Dezember 2023

Am 25. Mai 2023 stürmten bewaffnete Huthi-Truppen eine friedliche Versammlung von Baha'i in Sana'a. Sie nahmen 17 Personen fest, darunter fünf Frauen, Menschenrechtsverteidiger*innen und Mitarbeiter*innen von Hilfsorganisationen. Aufgrund internationalen Drucks sind inzwischen zwölf Personen freigelassen worden. Fünf der Entführten befinden sich jedoch nach wie vor in willkürlichem Gewahrsam der Huthi-Sicherheitskräfte bzw. des Geheimdienstes. Sie haben keinen Zugang zu Rechtsbeiständen. Ihnen drohen weitere Menschenrechtsverletzungen, darunter Folter und andere Misshandlungen.

Appell an

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Amnesty fordert:

Sachlage

Fünf Angehörige der Baha'i, darunter Menschenrechtsverteidiger*innen und Mitarbeiter * innen von Hilfsorganisationen, werden seit einer Razzia am 25. Mai 2023 bei einer friedlichen Versammlung der Baha'i-Gemeinschaft – einer religiösen Minderheit im Jemen – willkürlich von den Huthi-Behörden festgehalten. Dies stellt eine Verletzung ihrer Rechte auf Religions- und Glaubensfreiheit sowie auf Schutz vor willkürlicher Festnahme dar. Seit fast zehn Monaten wird den fünf Gefangenen das Recht auf regelmäßigen Kontakt zu einem Rechtsbeistand verweigert.

Nach Angaben ihres Rechtsbeistands werden die Baha'i in einem von den Huthi geführten Sicherheits- und Geheimdienstzentrum im Gouvernement Sana'a festgehalten. Zu den Inhaftierten gehören Abdul'elah Muhammad al-Boni, 30-jähriger Vater von zwei Kindern und Mitarbeiter einer Hilfsorganisation, und Abdullah al-Olofi, 45-jähriger Vater von vier Kindern und Menschenrechtsaktivist.

Zwölf der 17 verschleppten Angehörigen der Baha'i sind inzwischen freigelassen worden – obwohl sie gar nicht erst hätten inhaftiert werden dürfen. Den übrigen fünf inhaftierten Baha'i drohen jedoch weitere Menschenrechtsverletzungen, darunter Folter und andere Misshandlungen. Amnesty International hat die Fälle von Dutzenden von Journalist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Aktivist*innen, Akademiker*innen, Angehörigen der religiösen Minderheit der Baha'i und anderen, die als Gegner*innen oder Kritiker*innen der Huthi angesehen werden, dokumentiert. Dabei geht es um willkürliche Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen und unfaire Gerichtsverfahren unter Anwendung der Todesstrafe durch die De-facto-Behörden der Huthi. Die Betroffenen wurden angegriffen, weil sie ihre Menschenrechte, einschließlich der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Glaubensfreiheit, friedlich wahrgenommen haben.

Seit der Festnahme der Baha’i haben die Huthi-Behörden verstärkt zu Gewalt und Diskriminierung gegen diese religiöse Minderheit aufgerufen, wodurch weitere Personen der Gefahr schwerer Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit 2015 hat Amnesty International die Situation von 82 Angehörigen der Religionsgemeinschaft der Baha’i im Jemen dokumentiert, die die De-facto-Behörden der Huthi inhaftierten. Die Behörden verweigerten ihnen das Recht auf einen fairen Prozess und setzten sie dem Verschwindenlassen, Folter und Haft ohne Kontakt zur Außenwelt aus.

Fünf im Jahr 2016 festgenommene Baha'i wurden über zwei Jahre lang ohne Anklage oder Gerichtsverfahren ohne die Möglichkeit, ihre Inhaftierung anzufechten, festgehalten. Im September 2018 wurden sie schließlich wegen verschiedener schwerer Straftaten, darunter Spionage für das Ausland, angeklagt. Einige dieser Straftaten können mit der Todesstrafe geahndet werden. Ihr Prozess war Teil eines Massenverfahrens, in dem insgesamt 24 Baha'i vor Gericht gestellt wurden – die anderen 19 wurden in Abwesenheit angeklagt, darunter die minderjährige Tochter eines anderen Baha'i-Häftlings. Die De-facto-Behörden der Huthi ordneten 2020 die Freilassung aller Baha'i-Gefangenen unter der Bedingung an, dass sie das Land verlassen. Die Anklagen gegen die 24 Baha'i wurden jedoch nicht fallen gelassen.

Ein gewaltloser politischer Gefangener und Angehöriger der Baha'i, Hamid Haydara, wurde nach seiner Festnahme im Jahr 2013 schließlich 2020 freigelassen. Er wurde 2018 zum Tode verurteilt und 2020 begnadigt. Amnesty International wandte sich an die De-facto-Huthi-Behörden und äußerte Besorgnis über die Gründe für seine Inhaftierung sowie über die schwerwiegenden Verfahrensmängel in seinem Fall, darunter die lange Untersuchungshaft, die unangemessene Verzögerung seines Prozesses, die Folter und anderen Misshandlungen sowie der fehlende Zugang zu einem Rechtsbeistand während seiner Verhöre.

Alle Konfliktparteien des bewaffneten Konflikts im Jemen, einschließlich der Huthi-Truppen, der international anerkannten jemenitischen Regierung, Saudi-Arabien und der von den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) geführten Koalition sowie der von den VAE unterstützten jemenitischen Streitkräften, haben gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht verstoßen, und zwar mit willkürlichen Inhaftierungen, Verschwindenlassen, Folter und anderen Misshandlungen, rechtswidrigen Tötungen sowie unfairen Verfahren.

Am 17. Oktober 2023 verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat eine Resolution, in der die De-facto-Behörden der Huthi aufgefordert werden, "die Hindernisse zu beseitigen, die den Zugang von Hilfsorganisationen und humanitärer Hilfe behindern, die entführten humanitären Helfer*innen freizulassen und die Gewalt und Diskriminierung von Frauen sowie Angriffe aufgrund der Religion oder der Weltanschauung zu beenden".