Ehemaliger Kindersoldat ist frei

Diese Urgent Action ist beendet.

Am 6. September wurde Aung Ko Htwe vorzeitig aus der Haft entlassen, vermutlich wegen guter Führung. Der ehemalige Kindersoldat war im August 2017 festgenommen worden, nachdem er in einem Medieninterview berichtet hatte, wie er zum Militärdienst gezwungen worden war. Er war zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Myanmar, Landkarte

Myanmar

Sachlage

Am 6. September wurde Aung Ko Htwe aus dem Insein-Gefängnis in Myanmars größter Stadt Yangon entlassen. Sein Rechtsbeistand vermutet, dass die vorzeitige Entlassung aufgrund guter Führung erfolgte.

Aung Ko Htwe wurde am 18. August 2017 festgenommen. Sein "Verbrechen" war es, ein Anfang desselben Monats ausgestrahltes Interview zu geben, in dem er seine Erfahrungen als Kindersoldat beschrieb und darüber sprach, wie er mit 13 Jahren vom Militär verschleppt und zum Militärdienst gezwungen wurde. Er wurde gemäß dem vage formulierten Paragraf 505(b) des myanmarischen Strafgesetzbuches angeklagt. Darin wird jede Person unter Strafe gestellt, die Informationen herstellt, veröffentlicht oder verbreitet, die "die Öffentlichkeit oder einen Teil der Öffentlichkeit in Angst versetzen könnte". Am 28. März 2018 wurde er für schuldig befunden und zu zwei Jahren Haft verurteilt – die Höchststrafe nach Paragraf 505(b).

Während des Verfahrens hatte Aung Ko Htwe den vorsitzenden Richter kritisiert. Dafür wurde ihm nach Paragraf 228 des myanmarischen Strafgesetzbuches die "vorsätzliche Beleidigung eines zu jedem Zeitpunkt eines Gerichtsverfahrens anwesenden Staatsbediensteten" vorgeworfen. Auch in diesem Punkt wurde er für schuldig befunden und zu weiteren sechs Monaten Haft verurteilt. Insgesamt belief sich seine Freiheitsstrafe also auf zwei Jahre und sechs Monate.

Aung Ko Htwe droht eine weitere Haftstrafe von drei Jahren: Direkt nach seinem Schuldspruch nach Paragraf 505(b) und aus Protest gegen die Strafe soll er auf ein gedrucktes Exemplar der myanmarischen Verfassung von 2008 getreten sein. Daraufhin klagte ihn das Gericht wegen der "Zerstörung des ganzen oder Teilen des Siegels" nach dem Siegelgesetz (Paragraf 6 und 7) an. Zwar war er am 30. Oktober 2018 vom Gericht des Yangoner Stadtteils Botataung von diesem Vorwurf freigesprochen worden, doch wurden im Juni 2019 Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt. Das nächste Urteil in diesem Verfahren wird Anfang 2020 erwartet.

Vielen Dank an alle, die sich für Aung Ko Htwe eingesetzt haben. Er hätte nie für die friedliche Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert werden dürfen. Amnesty International wird die Lage von Aung Ko Htwe weiter beobachten und in angemessener Weise auf Entwicklungen reagieren.



Vielen Dank allen, die sich an dieser Urgent Action beteiligt haben! Weitere Apelle des Eilaktionsnetzwerks sind nicht erforderlich.