Behalte deine Rechte: Gesichtserkennung in der EU verbieten!

Amnesty-Kampagnenbild mit dem Titel: Behalte dein Gesicht! #UnscanMyFace

#UnscanMyFace - Behalte dein Gesicht!

Gesichtserkennung im öffentlichen Raum bedroht eine Reihe von Menschenrechten: die Privatsphäre, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Recht auf Nichtdiskriminierung. Tausende Unterstützer*innen haben das EU-Parlament dazu aufgefordert, sich für ein Verbot einzusetzen. Und tatsächlich: Das Parlament hat im Juni 2023 für ein Verbot gestimmt. Jetzt gehen die Verhandlungen weiter. Parlament, EU-Mitgliedsstaaten und Kommission werden gemeinsam entscheiden - wir bleiben dran. 

Hintergrundinformationen

An immer mehr Orten dieser Welt werden Personen, die einen öffentlichen Platz betreten, mit Gesichtserkennungstechnologie erfasst. Computerprogramme analysieren das Gesicht einer vorbeikommenden Person genau und können diese einer Identität zuordnen. So ist eine Überwachung in noch nie dagewesenem Ausmaß möglich. Durch die Verwendung von Algorithmen und künstlicher Intelligenz können detaillierte Bewegungsprofile erstellt werden. Es kann nachvollzogen werden, wo und wann eine Person mit wem war, und was sie getan hat.

Das ist ein schwerer Eingriff in das Recht auf Privatsphäre. Auch andere Menschenrechte werden eingeschränkt, wie die Meinungsfreiheit und das Recht auf friedliche Versammlung. Wenn beispielsweise Demonstrationen mit Gesichtserkennung überwacht werden, trauen sich viele gar nicht erst, teilzunehmen und ihre Meinung zu äußern.

Gesichtserkennungstechnologie kann auch das Recht auf Nichtdiskrimierung verletzen. Bei Schwarzen Menschen und People of Colour sowie Frauen und Kindern ist Gesichtserkennung besonders fehlerhaft. Negative Folgen wie Falschverdächtigungen treffen also Menschen besonders hart, die ohnehin Benachteiligungen erfahren. Selbst wenn die Technologie fehlerfrei funktionieren würde: Gesichtserkennung wird verstärkt für die Überwachung bereits marginalisierter Gruppen eingesetzt und verschärft so bestehende Ungerechtigkeiten und Diskriminierungsformen.

Auf EU-Ebene laufen aktuell Verhandlungen zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz ("EU AI Act"). Das ist eine einmalige Chance, um den Einsatz von Gesichtserkennung gänzlich zu verbieten. Im aktuellen Gesetzentwurf würde Gesichtserkennung aber nur begrenzt verboten werden, sodass die nachträgliche Gesichtserkennung und der Einsatz durch private Akteure erlaubt bliebe. Auch sind weitreichende Ausnahmen vorgesehen, die den staatlichen Einsatz erlauben würden.

Bis Januar 2023 verhandelt das europäische Parlament darüber, wie das Gesetz final aussehen soll. Die Abgeordneten des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) spielen in der Entscheidungsfindung eine wichtige Rolle, da ihr Ausschuss dem Parlament einen Textvorschlag zur Abstimmung vorlegen wird. Sende jetzt eine E-Mail an die deutschen Abgeordneten in diesem Ausschuss und fordere sie auf, sich für ein Verbot von Gesichtserkennungstechnologie stark zu machen!

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  • Katarina Barley (SPD)
  • Karolin Braunsberger-Reinhold (CDU)
  • Patrick Breyer (Piratenpartei)
  • Lena Düpont (CDU)
  • Cornelia Ernst (die Linke)
  • Moritz Körner (Renew/FDP)
  • Terry Reintke (Grüne)
  • Birgit Sippel (SPD)
  • Martin Sonneborn (Die Partei)