Aktuell Ägypten 17. November 2021

Ägypten: Urteile gegen Oppositionelle aufheben!

Das Bild zeigt eine Collage mit den Fotos dreier Männer

Die ägyptischen Oppositionspolitiker Zyad el-Elaimy, Hossam Moanis und Hisham Fouad

In Ägypten sind sechs Oppositionelle, darunter die Politiker Zyad el-Elaimy, Hossam Moanis und Hisham Fouad, in unfairen Verfahren von einem Notstandsgericht zu Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren verurteilt worden. Sie hatten nichts weiter getan, als die Menschenrechtslage, die Wirtschaftspolitik und den Lebensstandard in Ägypten zu kritisieren. Philip Luther, Direktor für Recherchen und Advocacy für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International, erklärt angesichts dieser Urteile:

"Es ist zutiefst heuchlerisch von den ägyptischen Behörden, kurz nach der Ankündigung einer neuen Menschenrechtsstrategie diese Oppositionspolitiker zu bestrafen. Zyad el-Elaimy, Hossam Moanis und Hisham Fouad sind seit über zwei Jahren ohne Gerichtsverfahren inhaftiert, nur weil sie versucht haben, eine parlamentarische Koalition zu bilden, um bei den Wahlen 2020 anzutreten. Alle an dieser "Koalition der Hoffnung" Beteiligten waren einer ganzen Reihe von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, darunter willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Einschüchterung, Verschwindenlassen und Folter.

Trotz der Beendigung des Ausnahmezustands setzen die ägyptischen Behörden weiterhin Notstandsgerichte ein, um diejenigen zum Schweigen zu bringen, die friedlich die miserable Menschenrechtslage in Ägypten kritisieren. Diese Politiker und Aktivisten hätten überhaupt nicht festgenommen werden dürfen und wurden dennoch wegen der legitimen Äußerung von Kritik an den ägyptischen Behörden zu Gefängnisstrafen verurteilt.

Präsident al-Sisi muss die Urteile aufheben und alle Personen, die nur wegen der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert sind, unverzüglich und bedingungslos freilassen. Die Behörden müssen auch die Scheinprozesse vor Notstandsgerichten einstellen, weil sie die internationalen Standards für faire Verfahren, einschließlich des Rechts auf die Einlegung von Rechtsmitteln, nicht einhalten."

Hintergrund

Ein Kairoer Notstandsgericht (Misdemeanors State Security Emergency Court) verurteilte Zyad el-Elaimy am 17. November zu fünf Jahren Gefängnis, Hossam Moanis und Hisham Fouad zu vier Jahren und drei weitere Personen zu drei Jahren Haft. Alle erhielten zusätzlich eine Geldstrafe von 500 ägyptischen Pfund (ca. 28 Euro), weil sie in den Sozialen Medien Beiträge und andere Inhalte geteilt hatten, die sich kritisch über die Menschenrechtslage und die Wirtschaftspolitik in Ägypten äußerten. Sie wurden der "Verbreitung von Falschnachrichten zur Untergrabung der nationalen Sicherheit" für schuldig befunden.

Zyad el-Elaimy, einer der führenden Aktivist_innen der Demonstrationsbewegung von 2011 und führendes Mitglied der Ägyptischen Sozialdemokratischen Partei, gewann 2012 einen Sitz im Parlament, das sich nach den Massenprotesten von 2011 formierte. Hossam Moanis ist Journalist und Sprecher der linksgerichteten Partei Popular Current Party. Hisham Fouad ist Gewerkschafter, Journalist und sozialistischer Politiker. Die Sicherheitskräfte nahmen die drei Männer im Juni 2019 fest, kurz nachdem sie sich getroffen hatten, um zu besprechen, wie sie bei den Wahlen 2020 antreten wollten. Nach der Festnahme wurden die drei über zwei Jahre lang ohne Gerichtsverfahren festgehalten.

Fouad wegen falscher Anschuldigungen im Zusammenhang mit ihren friedlichen politischen Aktivitäten, einschließlich ihrer Pläne zur Bildung einer säkularen Oppositionskoalition im Vorfeld der Parlamentswahlen im Jahr 2020, in einem separaten Verfahren vor ein Notstandsgericht (ESSC) gestellt worden.

Am 25. Oktober 2021 kündigte Präsident Abdel Fattah al-Sisi an, dass er den seit April 2017 geltenden Ausnahmezustand in Ägypten, der die Einrichtung von ESSCs ermöglichte, nicht verlängern werde. Die Notstandsgerichte sind dafür berüchtigt, dass sie Angeklagten das Recht auf Einlegung von Rechtsmitteln verweigern.

Paragraf 19 des Gesetzes über den Ausnahmezustand sieht vor, dass laufende Verfahren auch nach Aufhebung des Ausnahmezustands fortgesetzt werden. Der Präsident behält jedoch die Befugnis, Urteile zu ratifizieren, aufzuheben oder umzuwandeln oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens anzuordnen.

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