Drohende Hinrichtung

Galgenstrick vor schwarzem Hintergrund

Galgenstrick vor schwarzem Hintergrund

Der nigerianische Staatsbürger Chijioke Stephen Obioha ist in Singapur wegen Drogenhandels schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt worden. Er soll bereits am 18. November hingerichtet werden. Über ein Gnadengesuch, das er beim Präsidenten eingereicht hat, ist noch nicht entschieden worden.

Appell an

PRÄSIDENT
His Excellency Tony Tan Keng Yam
Office of the President of the Republic of Singapore
Orchard Road
238823 SINGAPUR
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 65) 6735 3135
E-Mail: istana_feedback@istana.gov.sg

PREMIERMINISTER
His Excellency Lee Hsien Loong
Prime Minister's Office, Istana Annexe, Orchard Road
238823 SINGAPUR
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 65) 6332 8983
E-Mail: lee_hsien_loong@pmo.gov.sg

Sende eine Kopie an

EINSATZLEITER REGISTRIERUNG
Superintendent Cheong KumFoong
Changi Prison Complex
Singapore Prison Service
982 Upper Changi Road North
507709 SINGAPUR
Fax: (00 65) 420 425
E-Mail: cheong_kum_foong@pris.gov.sg

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SINGAPUR
S. E. Herrn Laurence Bay Siow Hon
Voßstraße 17, 10117 Berlin
Fax: 030-2263 4375
E-Mail: singemb_ber@mfa.sg

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch, Chinesisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. Dezember 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Stoppen Sie sofort die Hinrichtung von Chijioke Stephen Obioha und geben Sie seinem Gnadengesuch statt.

  • Erlassen Sie bitte wieder ein offizielles Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen. Wandeln Sie bitte zudem alle bestehenden Todesurteile um.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass Drogendelikte nicht der Kategorie der "schwerwiegendsten Straftaten" zugeordnet werden können, auf welche die Verhängung Todesstrafe gemäß Völkerrecht beschränkt sein muss. Die Todesstrafe für einige Straftaten zwingend vorzuschreiben, verstößt ebenfalls gegen das Völkerrecht.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the President to immediately halt Chijioke Stephen Obioha’s execution and grant him clemency.

  • Calling on the authorities to immediately re-impose an official moratorium on all executions with a view to abolishing the death penalty, and commute all existing death sentences.

  • Reminding the authorities that drug-related offences do not meet the threshold of the "most serious crimes" to which the use of the death penalty must be restricted under international law, and that the imposition of the death penalty as a mandatory punishment is also prohibited.

Sachlage

Der Nigerianer Chijioke Stephen Obioha wurde am 30. Dezember 2008 wegen Drogenhandels schuldig gesprochen, was damals nach singapurischem Recht zwingend mit der Todesstrafe geahndet wurde. Seine Angehörigen sind nun informiert worden, dass er am 18. November hingerichtet werden soll.

Am 9. April 2007 waren im Besitz von Chijioke Stephen Obioha mehr als 2,6 Kilogramm Cannabis gefunden worden. Gemäß singapurischem Recht wird bei einer Menge von mehr als 500 Gramm automatisch angenommen, dass die Drogen zum Handel vorgesehen sind. Zudem fand man bei dem Nigerianer Schlüssel für einen Raum, in dem sich weitere verbotene Substanzen befanden, sodass die Behörden ihm sowohl den Besitz als auch die Kenntnis über die Drogen vorwarfen.

Das von Chijioke Stephen Obioha eingelegte Rechtsmittel gegen seine Verurteilung wurde im August 2010 zurückgewiesen. Weil er seine Unschuld beteuerte, verzichtete er zunächst darauf, Gebrauch von seinem Recht auf eine erneute Strafzumessung zu machen, die durch Änderungen der Gesetze über die zwingend vorgeschriebenen Todesstrafe 2013 ermöglicht wurde.

Wird einer Person in Singapur Drogenbesitz oder -handel vorgeworfen, so muss sie ihre Unschuld beweisen. Diese Beweislastumkehr stellt einen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren und insbesondere gegen die Unschuldsvermutung dar.

Nachdem ein Gnadengesuch von Chijioke Stephen Obioha im April 2015 abgelehnt worden war, wurde sein Hinrichtungstermin auf den 15. Mai 2015 festgesetzt. Einen Tag vor diesem Termin gewährte man ihm dann einen Hinrichtungsaufschub, damit er einen Antrag auf neue Strafzumessung stellen konnte. Erst am 25. Oktober 2016 wurde seine Familie darüber informiert, dass er sich bereits Anfang des Jahres entschlossen hatte, den Antrag zurückzuziehen. Er hatte diese Entscheidung getroffen, nachdem ihm gesagt worden war, dass er nicht unter die Definition eines "Drogenkuriers" fallen würde, was gemäß den geänderten Gesetzen eine Voraussetzung für die Umwandlung seines Todesurteils wäre. Daraufhin hob das Berufungsgericht den Hinrichtungsaufschub auf und setzte den neuen Hinrichtungstermin fest. Chijioke Stephen Obioha hat erneut ein Gnadengesuch beim Präsidenten eingereicht, der sein Urteil umwandeln könnte.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Chijioke Stephen Obioha hat einen Abschluss der nigerianischen Universität in Benin-Stadt in Wirtschaftschemie. 2005 zog er nach Singapur, wo er bei einem Fußballverein spielen wollte.

Seine Angehörigen, die in Nigeria und Großbritannien leben, konnten bisher nicht nach Singapur reisen und hatten nur eingeschränkt die Möglichkeit, ihm zu helfen. Während seines Verfahrens erhielten sie nur sporadisch und häufig mit großen Verzögerungen Informationen zu den aktuellen Entwicklungen. So erfuhren sie zum Beispiel erst sehr spät, dass ein Rechtsbeistand von Chijioke Stephen Obioha von dem Fall abgezogen wurde.

Am 18. Juli 2014 wurden in Singapur erstmals seit 2012 wieder Hinrichtungen vollzogen. Zwei Männer wurden erhängt, nachdem sie wegen Drogenhandels schuldig gesprochen worden waren - ein Straftatbestand, der die Verhängung der Todesstrafe vorschrieb. Ihrer Hinrichtung war ein seit Juli 2012 bestehendes Moratorium für die Vollstreckung von Todesurteilen vorausgegangen, welches dem Parlament Zeit geben sollte, die strengen Todesstrafengesetze des Landes zu prüfen. Seitdem haben die Behörden in Singapur mindestens fünf weitere Personen hingerichtet, drei von ihnen wegen Drogenhandels. 2015 wurden mindestens fünf neue obligatorische Todesurteile verhängt. In vier Fällen wurden die Angeklagten des Drogenhandels für schuldig befunden, in einem Fall des Mordes. Ende 2015 befanden sich in Singapur mindestens 23 Personen im Todestrakt.

Die zwingende Verhängung der Todesstrafe für bestimmte Delikte stellt einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat erklärt, dass die zwingende Verhängung der Todesstrafe einen Verstoß gegen Artikel 6, Absatz 1 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte darstelle, wenn dabei die persönlichen Umstände oder die Umstände der betreffenden Straftat in keiner Weise Beachtung finden. Artikel 6, Absatz 1 besagt, dass niemand willkürlich seines Lebens beraubt werden darf.

Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert wird. Amnesty International lehnt die Todesstrafe uneingeschränkt und in allen Fällen ab und unterstützt ein weltweites Moratorium für Hinrichtungen mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen, wie es seit 2007 in fünf Resolutionen der UN-Generalversammlung gefordert wird. Insgesamt haben sich bis heute 140 Staaten in Gesetz oder Praxis gegen die Todesstrafe entschieden. Im asiatisch-pazifischen Raum haben bisher 19 Länder die Todesstrafe vollständig abgeschafft, weitere acht wenden sie in der Praxis nicht mehr an.

Seit der Verabschiedung des überarbeiteten Drogengesetzes und des überarbeiteten Strafgesetzbuchs von 2012 am 14. November 2014 haben die Gerichte in Singapur die Möglichkeit, sich unter bestimmten Umständen gegen die Verhängung der Todesstrafe zu entscheiden. Bei Drogendelikten kann nun auf die Todesstrafe verzichtet werden, wenn die Beschuldigten nur am Transport, der Versendung oder Lieferung von verbotenen Substanzen beteiligt waren, sich lediglich bereit erklärt hatten, solche Straftaten zu begehen (als "Kuriere") und die Staatsanwaltschaft belegen kann, dass die Angeklagten bereit sind, mit der Zentralen Drogenbehörde zusammenzuarbeiten, um weitere Drogendelikte zu verhindern. Angeklagte, die als "Kuriere" betrachtet werden, können zudem andere Strafen erhalten, wenn sie belegen können, dass sie unter geistigen Beeinträchtigungen leiden, durch welche sie die Verantwortung für ihre Taten nicht übernehmen können. Laut dem derzeitigen Rechtsbeistand von Chijioke Stephen Obioha hat sich sein Mandant keiner psychologischen Untersuchung unterzogen und seinen Antrag auf eine neue Strafzumessung gemäß den geänderten Gesetzen zurückgezogen.

Gemäß Völkerrecht darf die Todesstrafe nur für die "schwerwiegendsten Straftaten" verhängt werden. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat mehrfach entschieden, dass Drogendelikte nicht in diese Kategorie fallen. Auch der UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und der UN- Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vertreten diese Ansicht.