Sektion der Bundesrepublik Deutschland

Urgent Action

Drohende Folter und Misshandlung

  • Iran
UA-151/2008
Index:
MDE 13/076/2008
30. Mai 2008

Zum Christentum übergetreten:
Herr Mojtaba Hussein, 21 Jahre alt
Herr Mahmoud Matin
Herr Arash
ein weiterer Mann und eine Frau

Fünf zum Christentum konvertierte Personen - vier Männer und eine Frau - werden derzeit ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Sie sind deshalb in Gefahr gefoltert zu werden. Offenbar sind sie allein aufgrund ihres Glaubens inhaftiert und somit als gewaltlose politische Gefangene zu betrachten.

Mojataba Hussein wurde am 11. Mai 2008 um 19 Uhr gemeinsam mit seinem Vater, einem Bruder und einer Schwester im Haus der Familie in Shiraz in der südwestlich gelegenen Provinz Fars festgenommen. Die Sicherheitskräfte konfiszierten im Verlauf der Razzia alle Bücher der Familie sowie CDs, Computer und Drucker. Bis auf Mojataba Hussein wurden alle am folgenden Tag wieder freigelassen. Die Behörden haben seiner Familie aber bislang weder mitgeteilt, wo Mojataba Hussein festgehalten wird, noch warum er festgenommen wurde. Auch die Anträge auf Besuchserlaubnis sind bislang zurückgewiesen worden. Die Polizei soll erklärt haben: "Er kooperiert nicht mit uns, deshalb muss er in Haft bleiben".

Im April 2008 waren ein Mann und eine schwangere Frau, bei denen es sich ebenfalls um konvertierte Christen handeln soll, in der Stadt Amol in der nördlichen Provinz Mazandaran festgenommen worden. Zwei Männer, Mahmoud Matin and Arash, wurde am 13. Mai 2008 in einem Park in Shiraz in Gewahrsam genommen. Es ist weder bekannt, warum man sie festnahm noch wo man sie in Haft hält.

Hintergrundinformationen

Das Christentum ist zwar als Religion im Iran anerkannt, evangelikale Christen, von denen einige vom Islam zum Christentum übergetreten sind, werden indes häufig von den Behörden drangsaliert. Konvertiten sind in Gefahr, festgenommen, angegriffen oder zum Tode verurteilt zu werden. Auf der Grundlage des islamischen Rechts ist das Übertreten vom Islam zu einer anderen Religion (Apostasie) verboten und kann mit dem Tode bestraft werden, wenn der Konvertit sich weigert, wieder zum Islam überzutreten. Das iranische Strafgesetzbuch sieht keine gesonderten Bestimmungen für Apostasie vor. Richter sind allerdings angewiesen, ihr Wissen über das islamische Recht in Fällen anzuwenden, zu denen das Strafgesetzbuch keine bestimmten Regelungen enthält.

In Artikel 23 der iranischen Verfassung heißt es unter anderem, dass "niemand belästigt oder getadelt werden darf, nur weil er einen bestimmten Glauben hat". Der Iran ist als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte dazu verpflichtet, die in Artikel 18 des Pakts verankerte Religionsfreiheit zu respektieren. Darin heißt es: "Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden".

Empfohlene Aktionen

Schreiben Sie bitte E-Mails oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • Ihre Sorge darüber zum Ausdruck bringen, dass Mojtaba Hussein, Mahmoud Matin, Arash und zwei weitere Personen offenbar allein aufgrund ihres Glaubens in Haft gehalten werden, und darlegen, dass sie in diesem Fall als gewaltlose politische Gefangene zu betrachten wären;
  • die Behörden auffordern, sie sofort und bedingungslos freizulassen, sofern sie keiner erkennbar strafbaren Handlung angeklagt werden und ein faires Gerichtsverfahren erhalten;
  • sich nach den Gründen für die Festnahmen und die gegen sie erhobenen Anklagen erkundigen sowie fragen, wo die Gefangenen festgehalten werden;
  • die Behörden um die Zusicherung bitten, dass die Gefangenen weder misshandelt noch gefoltert werden;
  • fordern, dass die vier Männer und eine Frau umgehend Zugang zu einem Rechtsanwalt ihrer Wahl und ihren Familienangehörigen erhalten, sowie dass ihnen, falls erforderlich, die medizinische Versorgung gewährt wird;
  • darlegen, dass die Religionsfreiheit sowohl in der iranischen Verfassung als auch im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte festgeschrieben ist.

APPELLE AN

RELIGIONSFÜHRER
His Excellency Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street - Shahid Keshvar Doust Street,
Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info@leader.ir

Oberste Justizautorität
Head of the Judiciary,
Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi,
Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh,
Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St., Vali Asr Ave.,
south of Serah-e Jomhouri, Tehran 1316814737, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info@dadgostary-tehran.ir
(Betreff: FAO Ayatollah Shahroudi)
KOPIEN AN:

Präsident
His Excellency Mahmoud Ahmadinejad
The Presidency, Palestine Avenue, Azerbaijan Intersection, Tehran, IRAN
E-Mail: dr-ahmadinejad@president.ir oder via website: www.president.ir/email

Leiter der iranischen Menschenrechtsbehörde
His Excellency Mohammad Javad Larijani,
Howzeh Riassat-e Ghoveh Ghazaiyeh (Office of the Head of the Judiciary), Pasteur St, Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhuri, Tehran 1316814737, IRAN
Fax: (00 98) 21 3390 4986
E-Mail: fsharafi@bia-judiciary.ir (Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani) oder
int_aff@judiciary.ir (Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani)

Botschaft der Islamischen Republik Iran
S.E. Herrn Mohammad Mehdi Akhondzadeh Basti
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. Juli 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION

Please send appeals to arrive as quickly as possible, in Persian, Arabic, English, French or your own language:

  • expressing concern that Mojtaba Hussein, Mahmoud Matin, Arash and two others appear to have been detained solely on account of their religious beliefs, in which case they would be prisoners of conscience;
  • calling on the authorities to release them immediately and unconditionally, or charge them promptly with recognizably criminal offences and give them a fair trial;
  • asking for the reasons behind their arrests, the charges retained and where they are held;
  • urging the authorities to ensure that they are not being tortured or otherwise ill-treated, and all five have access to legal assistance of their own choosing, their families and any medical treatment they may require;
  • reminding the authorities that freedom of religious belief is guaranteed by the Iranian Constitution, and by Article 18 of the International Covenant on Civil and Political Rights.

Weitere Dokumente

Urgent Action: Drohende TodesstrafeUA-151/2008-2