Sektion der Bundesrepublik Deutschland

Urgent Action

Todesstrafe

  • Afghanistan
UA-039/2008-1
Index:
ASA 11/012/2008
23. September 2008

Herr SAYED PERWIZ KAMBAKHSH, Student und Journalist

Wie Amnesty International erfahren hat, ist Sayed Perwiz Kambakhsh einer Straftat für schuldig befunden worden, die mit einer Höchststrafe von fünf Jahren Haft geahndet werden kann. Ihm droht aber nach wie vor die Todesstrafe. Sein Berufungsverfahren, das am 18. Mai 2008 begann, ist weder fair noch unparteiisch.

Derzeit ist sein Verfahren vor dem Berufungsgericht in Kabul ins Stocken geraten.
Sayed Perwiz Kambakhsh war im Oktober 2007 festgenommen und im Januar 2008 von einem Gericht in der Stadt Mazar-e-Sharif wegen "Blasphemie" zum Tode verurteilt worden. Er wurde schuldig befunden, Material aus dem Internet heruntergeladen zu haben, das die Rolle der Frau im Islam beleuchtet. Man warf ihm vor, eigene Kommentare eingefügt und das Material an der Universität von Balkh verteilt zu haben. Sayed Perwiz Kambakhsh bestreitet die Vorwürfe und gibt an, zu einem "Geständnis" genötigt worden zu sein. Es gibt keine rechtliche Grundlage für den Schuldspruch oder das Urteil. Das Gericht befand ihn auf der Grundlage von § 347 des Strafgesetzbuches für schuldig, welcher eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, aber nicht die Todesstrafe, vorsieht. Der Paragraph bezieht sich auf Personen, die religiöse Rituale stören oder verhindern, oder an religiösen Gebetsstätten Schäden anrichten.

Die gemeinnützige Organisation "Institute for War & Peace Reporting" (IWPR), die Schulungen und Kurse für Lokalmedien anbietet, hat angeben, dass bei der jüngsten Anhörung im Berufungsverfahren am 15. Juni 2008 der Vorsitzende Richter die Rolle eines Anklägers und nicht eines unabhängigen Richters angenommen und ein rechtliches Streitgespräch mit dem Verteidiger Mohammad Afzal Nooristani geführt habe. Immer wieder habe er Sayed Perwiz Kambakhsh angegriffen, der blass, aber gefasst auf der Anklagebank gesessen habe. Die mündliche Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt, um dem Gericht Zeit zu geben, Zeugen aus Mazar-e-Sharif vorzuladen. Das Berufungsgericht hat vier Vorladungen an das Gericht in Mazar-e-Sharif, welches Sayed Perwiz Kambakhsh verurteilt hatte, geschickt. Diese Vorladungen sollten an Zeugen weitergeleitet werden, was das Gericht aber noch nicht getan hat.

Zudem darf nach Artikel 6 der vorläufigen Strafprozessordnung ein Berufungsverfahren nicht länger als zwei Monate dauern. Danach muss der Berufungsführer freigelassen werden, unabhängig davon, ob das Verfahren zu einem Abschluss gekommen ist. Das Berufungsverfahren von Sayed Perwiz Kambakhsh begann am 18. Mai 2008, so dass er am 18. Juli 2008 hätte freigelassen werden müssen.

Dies ist bereits die vierte Vertagung des Berufungsverfahrens. Eine mündliche Verhandlung am 1. Juni 2008 wurde ausgesetzt, nachdem der Verteidiger einen Antrag gestellt hatte, Sayed Perwiz Kambakhsh von einem Arzt untersuchen zu lassen. Es sollten Verletzungen untersucht werden, die nach Angaben von Sayed Perwiz Kambakhsh durch Folterungen verursacht worden waren. In dem IWPR-Bericht heißt es, Sayed Perwiz Kambakhsh habe angegeben, Sicherheitskräfte hätten ihm Ende 2007 in Gewahrsam die Nase und die linke Hand gebrochen. Das Gericht ordnete zwar eine medizinische Untersuchung an, die aber nicht feststellte, wann der Journalist die Verletzungen erlitten hatte. Laut Aussagen von Sayed Perwiz Kambakhsh hatte er die Verbreitung des "blasphemischen" Materials nur "gestanden", weil er unter Druck gesetzt wurde.

Präsident Hamid Karzai hat erklärt, Sayed Perwiz Kambakhsh werde "Gerechtigkeit widerfahren".

Das Verfahren gegen Sayed Perwiz Kambakhsh scheint politisch motiviert zu sein und zielt offenbar darauf ab, seinen Bruder, den Journalisten Yaqub Ibrahimi davon abzuhalten, Artikel zu veröffentlichen, in denen er die lokalen "Warlords" kritisiert. Sayed Perwiz Kambakhsh wurde festgenommen, nachdem sein Bruder mehrere Artikel veröffentlicht hatte, in denen er Kritik an den lokalen Machthabern äußert. Seit der Fall sowohl in Afghanistan als auch in anderen Ländern große Aufmerksamkeit erzeugt hat, regen sich zunehmend konservative religiöse Strömungen gegen Sayed Perwiz Kambakhsh, und zahlreiche religiöse Führer fordern seine Hinrichtung.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Nach wie vor sollen sich in Afghanistan 70 bis 110 Menschen in den Todeszellen befinden, obwohl die UN-Vollversammlung am 18. Dezember 2007 eine Resolution verabschiedet hat, in der alle Staaten aufgefordert wurden, ein Hinrichtungsmoratorium zu erlassen und damit das Ziel anzustreben, die Todesstrafe abzuschaffen. Inzwischen haben 135 Länder die Todesstrafe per Gesetz abgeschafft bzw. wenden sie nicht mehr an.

Amnesty International wendet sich in allen Fällen gegen die Todesstrafe. Sie hat keinen größeren Abschreckungseffekt als andere Formen der Strafe und auch Unschuldige sind schon hingerichtet worden. Die Todesstrafe ist die radikalste Form grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und ein Verstoß gegen das Recht auf Leben, ein Recht, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen internationalen Menschenrechtsabkommen garantiert wird.

EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE WEITERE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • Ihre Sorge darüber zum Ausdruck bringen, dass das Berufungsverfahren von Sayed Perwiz Kambakhsh, mit dem er mit rechtlichen Mitteln gegen seine Verurteilung vorgehen will, die in einem unfairen Verfahren gefällt wurde, ebenfalls nicht den internationalen Standards für einen fairen Prozess entspricht;
  • sich besorgt darüber zeigen, dass das Berufungsverfahren bereits vier Monate andauert, obwohl es in Afghanistan gesetzlich vorgeschrieben ist, dass ein Berufungsverfahren nicht länger als zwei Monate dauern darf;
  • kritisieren, dass Sayed Perwiz Kambakhsh zum Tode verurteilt worden ist, obwohl er auf der Grundlage von § 347 schuldig befunden wurde, der die Todesstrafe nicht vorsieht;
  • Ihre Befürchtung zum Ausdruck bringen, dass das Verfahren gegen den Journalisten politisch motiviert ist und religiöse Kräfte in Afghanistan dafür eintreten, dass das Todesurteil aufrecht erhalten bleibt;
  • Präsident Hamid Karzai auffordern, sein in der Verfassung festgelegtes Recht wahrzunehmen, sicherzustellen, dass Sayed Perwiz Kambakhsh nicht hingerichtet wird;
  • an Präsident Karzai appellieren, sofort ein Hinrichtungsmoratorium zu verfügen, wie es die Resolution der UN-Vollversammlung am 18. Dezember 2007 gefordert hat, die darauf abzielt, die Todesstrafe weltweit abzuschaffen.

APPELLE AN

Aufgrund der derzeitigen Probleme beim Post- und E-Mail-Versand nach Afghanistan, bitten wir Sie, Faxe und E-Mails an die Botschaft Afghanistans zu senden. Bitten Sie darum, dass die Schreiben an Staatspräsident Karzai, den Generalstaatsanwalt Mohammad Ishaq Alako und Justizminister Sarwar Danish weitergeleitet werden.

Botschaft von Afghanistan
I.E. Frau Maliha Zulfacar
Taunusstr. 3 (Ecke Kronbergerstr. 5)
14193 Berlin
Fax: 030-206 67 35 17
E-Mail: info@botschaft-afghanistan.de oder afghanische-botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Paschtu, Dari, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 4. November 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.