Sektion der Bundesrepublik Deutschland

ai-Journal Oktober 2005

Unterdrückung der Meinungsfreiheit

VERSÖHNEN UND STRAFEN

In Südkorea wird die Meinungsfreiheit mit Hilfe des Nationalen Sicherheitsgesetzes unterdrückt.

Von Hans Buchner



Mit Korea als Gastland hat die diesjährige Frankfurter Buchmesse eine der politisch brisantesten Regionen der Welt ausgewählt. Der Kalte Krieg und die Teilung des Landes prägen die Einstellung vieler Einwohner bis heute. Der jetzige südkoreanische Präsident, Roh Moo-hyun, und sein Vorgänger, Kim Dae-jung, haben selbst erfahren, wohin die Unterdrückung der Meinungsfreiheit führt: Kim hatte unter der Diktatur, die nach dem Ende des Koreakrieges 1953 begann und endgültig erst durch seine Amtsübernahme endete, als Oppositionsführer zwei Anschläge des Geheimdienstes überlebt. Danach wurde er entführt, zum Tode verurteilt und war nur aufgrund zahlreicher Proteste aus dem Ausland schließlich zu lebenslanger Haft begnadigt worden. ai hatte ihn damals als gewaltlosen politischen Gefangenen adoptiert. Der Rechtsanwalt Roh war wegen seines Engagements für die Menschenrechte jahrelang Anfeindungen und Drohungen ausgesetzt. Kim trat 1998 sein Amt als Präsident der Republik Korea an, 2004 löste ihn Roh ab.



Kims Amtsantritt bedeutete einen gewaltigen Schub für die Menschenrechte: Obwohl die Todesstrafe noch nicht abgeschafft ist, wurde sie seitdem nicht mehr praktiziert. Die Langzeitgefangenen der Diktatur, die zum Teil wegen angeblicher Spionage über 40 Jahre in Haft verbracht hatten, wurden begnadigt. Das Parlament setzte eine Menschenrechtskommission ein, die auch die Verbrechen der Vergangenheit aufarbeiten soll. Bei dieser positiven Bilanz sollte eigentlich auch die Meinungsfreiheit kein Problem mehr darstellen.



Leider sieht die Realität anders aus. Die schweren Defizite auf diesem Gebiet sind nicht den beiden Präsidenten anzulasten. Südkorea befindet sich in einem grundlegenden Transformationsprozess: Kim Dae-jung leitete einen neuen Versöhnungskurs, die so genannte »Sonnenscheinpolitik«, gegenüber dem kommunistischen Norden ein und traf sich im Juni 2000 mit dem nordkoreanischen Diktator Kim Jong Il. Beide Länder vereinbarten die Wiederherstellung einer Eisenbahnlinie und einer Straße sowie mehrere Zusammenkünfte von Familien, die seit dem Koreakrieg 1953 getrennt sind. Doch während die Regierung in Seoul seitdem Nahrungsmittelhilfe schickt, verharren große Teile der Bevölkerung nach wie vor in einem starren Antikommunismus.



Die Furcht vor den Kommunisten, die bereits einmal den Süden überfallen hatten, und die Angst vor den mutmaßlich vorhandenen Atomwaffen Kim Jong Ils sind bei vielen Älteren übermächtig. Das 1948 erlassene »Nationale Sicherheitsgesetz« (NSL), über dessen Abschaffung oder Modifizierung derzeit im Parlament heftig diskutiert wird, dient bis heute zur Unterdrückung jeglicher abweichender Meinung und jeglichen Versuchs, über die Grenze hinweg Kontakte zu knüpfen. Demnach sind schon der Besitz und die Verbreitung von Schriften, die für eine Unterstützung der hungernden Bevölkerung im Norden oder für eine Wiedervereinigung werben, strafbar. Ebenso werden Kontakte mit Organisationen, die als »staatsfeindlich« eingestuft werden, und wissenschaftliche Vergleiche zwischen beiden Systemen juristisch verfolgt. Da Staatsanwälte und Richter überwiegend konservativ eingestellt sind, enden die Verfahren meist mit drakonischen Urteilen.



Der innere Widerspruch ist offensichtlich: Was Regierungsvertretern und Großindustriellen als Erfolg angerechnet wird, zum Beispiel die Errichtung einer Sonderwirtschaftszone in der Grenzregion, wo dank der nordkoreanischen Arbeiter billig produziert werden soll, bleibt für den Durchschnittsbürger strafbar.



So wurden die vage formulierten Paragraphen des Sicherheitsgesetzes in der Vergangenheit oft als Druckmittel gegen Gewerkschafter, die für bessere Arbeitsbedingungen streikten, oder gegen Professoren und Studenten, die bürgerliche Freiheiten forderten, angewandt. Im vergangenen Jahr kehrte der in Deutschland lebende und an der Universität Münster lehrende Professor Song Du-yul nach 37 Jahren im Exil in seine Heimat zurück, um Vorträge zu halten und die Ehrendoktorwürde einer Universität entgegenzunehmen. Bereits am Flughafen in Seoul wurde er vom Geheimdienst verhört und schließlich zu sieben Jahren Haft verurteilt. Sein Vergehen: Er hatte in zahlreichen Artikeln, Büchern und Vorträgen mit der immanent-kritischen Methode seines Lehrers, des Philosophen Jürgen Habermas, die Systeme Nord- und Südkoreas verglichen und zu diesem Thema wissenschaftliche Konferenzen in Pjöngjang und Beijing veranstaltet. Die objektive Betrachtung des nordkoreanischen Systems wurde als »Lob des Feindes« ausgelegt, der Besuch im Norden als Landesverrat. Erst nach massiven Protesten wurde er nach zehn Monaten auf Bewährung freigelassen. ai adoptierte Song damals als gewaltlosen politischen Gefangenen.



ai betreut auch weitere Gefangene, die nach dem NSL verurteilt wurden. Min Kyung-u erhielt 1997 eine Strafe von dreieinhalb Jahren, weil er eine Organisation leitete, die sich für die Wiedervereinigung einsetzt. Als er nach seiner Entlassung als Direktor von »Solidarity for Unification« arbeitete, wurde er im Dezember 2003 erneut verhaftet, zur gleichen Strafe verurteilt und erst in diesem Jahr, am 15. August, dem südkoreanischen Nationalfeiertag, begnadigt. Der 75-jährige Kang Tae-woon traf mehrere Male in Japan und China Mitglieder einer Organisation von Auslandskoreanern, die von den Behörden als staatsfeindlich eingestuft wird. Das genügte, um ihn trotz seines Alters und seiner angegriffenen Gesundheit 2003 zu sieben Jahren Gefängnis zu verurteilen.



Der Autor ist Sprecher der Koordinationsgruppe für Korea.