Jugoslawien
Ein Jahr nach dem Ende der Luftangriffe auf Jugoslawien dokumentiert amnesty international Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Objekte. Die Organisation fordert in einem 65-seitigen Bericht eine Untersuchung der Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Bestrafung der Verantwortlichen.
Bei der Auswahl ihrer Ziele und bei der Wahl ihrer Mittel und Methoden hat die NATO während des Jugoslawien-Krieges nicht immer den Vorgaben des Völkerrechts entsprochen. Neben der Bombardierung der staatlichen serbischen Rundfunk- und Fernsehstation am 23. April vergangenen Jahres kritisiert amnesty international auch Angriffe auf Eisenbahn- und Autobrücken durch NATO-Truppen. Diese wurden fortgesetzt, obwohl offensichtlich war, dass Zivilisten getroffen worden waren. Insgesamt sind bei den rund 38.000 Luftangriffen zwischen dem 24. März und 10. Juni 1999 nach Angaben der jugoslawischen Behörden zwischen 400 und 600 Zivilisten ums Leben gekommen. Die NATO selbst hat keine Zahlen über Opfer der Luftangriffe veröffentlicht.
Die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts verbieten direkte Angriffe auf Zivilisten und zivile Objekte. Angriffe, bei denen nicht zwischen militärischen und zivilen Zielen unterschieden wird und solche, die, obwohl auf ein militärisches Ziel gerichtet, erhebliche Auswirkungen auf Zivilisten oder zivile Objekte haben, stellen ebenfalls einen Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht dar. “Die Zahl der Todesfälle unter der Zivilbevölkerung hätte erheblich geringer ausfallen können, wenn sich die NATO-Truppen während ihres Einsatzes an diese Bestimmungen gehalten hätten”, sagte der ai-Völkerrechtsexperte Nils Geißler bei der Vorstellung des Berichts am 7. Juni.
Angemessene Untersuchungen dieser Fälle durch die NATO oder ihre Mitgliedstaaten haben bisher – mit Ausnahme der Bombardierung der chinesischen Botschaft in Belgrad - nicht stattgefunden. Gegen die Verantwortlichen wurden keine Maßnahmen eingeleitet.
In ihrem sorgsam abwägenden Bericht stützt sich amnesty international auf Informationen, die NATO-Offizielle selbst gegeben haben: Auf Pressekonferenzen während des Krieges, in Stellungnahmen gegenüber den Medien sowie bei einem Treffen mit einer ai-Delegation am 14. Februar dieses Jahres im Hauptquartier des Bündnisses in Brüssel.
Die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes für das frühere Jugoslawien, Carla del Ponte, hatte Anfang Juni knapp - und ohne auf juristische Details einzugehen - verkündet, es gebe keinen Grund gegen die NATO-Befehlshaber zu ermitteln. amnesty international führt dagegen an, dass es 90 Angriffe der NATO gegen Zivilisten und zivile Ziele gegeben hat, bei denen schätzungsweise 500 unbewaffnete Menschen getötet wurden. Neun dieser Angriffe werden in der Veröffentlichung detailliert untersucht und juristisch bewertet. amnesty international fordert Carla del Ponte deshalb auf, ihre Position zu überdenken. Wenn es trotzdem nicht zu internationalen Ermittlungen kommt, sind die NATO-Mitgliedsländer gefordert: “Sie müssen jeden vor Gericht bringen, der unter Verdacht steht, für Kriegsverbrechen verantwortlich zu sein”, forderte Nils Geißler. “Gerade die mächtigste militärische Allianz der Welt hat die Verpflichtung, die höchsten Standards beim Schutz von Zivilisten entsprechend dem humanitären Völkerrecht einzuhalten. Wenn sie das nicht tut, muss sie den Bruch des Völkerrechts aufklären und eingestehen sowie für die Folgen gerade stehen.”
Im Mittelpunkt des ai-Berichts steht die Bombardierung des serbischen Fernsehsenders RTS am 23. April 1999 in Belgrad, bei der 16 Menschen starben. Der Angriff war nach Recherchen von amnesty auch innerhalb der NATO umstritten, weil ihn manche Militärs als Verstoß gegen das Kriegsrecht beurteilten. Gegenüber der Öffentlichkeit vertraten NATO-Sprecher allerdings die Meinung, die serbische Fernsehstation sei ein legitimes Ziel für einen Angriff gewesen, weil sie als Propaganda-Sender die militärischen Aktionen der Serben unterstützt habe. ai sieht in dieser Auffassung einen klaren Widerspruch zum internationalen Recht: Nur Ziele, deren Zerstörung einen unmittelbaren militärischen Vorteil bringen, sind nach Artikel 52 Absatz 2 des 1. Zusatzprotokolls zum Genfer Abkommen legitime militärische Ziele. Medien dagegen dürfen nicht, nur weil sie die Moral des Gegners hochhalten, angegriffen werden. Als eindrucksvolles Beispiel dafür, dass selbst schlimme Formen von Propaganda nach internationalem Recht nicht verboten sind, führt amnesty international Hans Fritzsche an: Der Nazi-Propagandist, der ab 1942 den Reichsrundfunk leitete, wurde vom Internationalen Nürnberger Kriegsverbrechertribunal 1946 freigesprochen. Es sei, so die Nürnberger Richter, kein zu ahndendes Kriegsverbrechen, die Kriegsführung der Deutschen und Hitlers Politik durch Stimmungsmache zu unterstützen.
Ausführlich setzt sich amnesty international mit dem Gebrauch der Uran-ummantelten Geschosse auseinander. 31.000 Salven hat die NATO während des Krieges abgefeuert. Diese Munition ist nicht durch internationales Recht verboten. Allerdings verursacht die Munition durch ihre Abstrahlungen langfristig gesundheitliche Schäden; auch Umweltschäden sind wahrscheinlich. Damit verstößt der Gebrauch dieser Munition unter die verbotenen Kriegsführungsmethoden, die “langanhaltende Umweltschädigungen” oder “überflüssige Verletzungen und unnötige Leiden” verursachen.
Als Konsequenz der Verstöße gegen das Kriegsrecht fordert amnesty international von der NATO, dass sie die Anforderungen des Ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen von 1949 anerkennt. Die Einsatzgrundsätze sollen künftig so gestaltet werden, dass sie Verstöße gegen das Kriegsrecht möglichst ausschließen: Das erfordert zum Beispiel den Verzicht auf Bombardements aus großer Höhe, denn von dort aus können die Piloten nicht erkennen, ob sie ihre Bomben auf militärische oder zivile Ziele werfen. Außerdem sollte die NATO die gegen sie erhobenen Vorwürfe selbst untersuchen und eine unabhängige internationale Kommission mit allen erforderlichen Informationen versorgen. Die Opfer der nicht legitimen NATO-Angriffe sollten entschädigt werden.
Die NATO hat auf die detaillierte ai-Studie mit der pauschalen Behauptung reagiert, die Vorwürfe seien “haltlos” und “schlecht belegt”. Man habe im Verlauf des Krieges lediglich “einige Fehler” gemacht. Die Menschenrechtsorganisation, die in den vergangenen Jahren auch die serbische Politik im Kosovo mehrfach heftig attackiert hat, kritisiert mit ihrer Studie aber nicht nur die NATO, sondern auch die Chefanklägerin del Ponte: Wer angesichts dieser starken Indizien nicht einmal Ermittlungen gegen die NATO aufnehmen will, wirkt parteiisch. An Parteien mangelt es aber gerade im Balkan-Konflikt nicht. Nur strikte Unparteilichkeit kann der internationalen Strafjustiz die erforderliche Legitimation verschaffen und erhalten.
Del Pontes Entscheidung ist wenig ermutigend für die Zukunft der internationalen Strafgerichtsbarkeit. Die nichtstaatlichen Organisationen, die sich für die Schaffung des Ständigen Internationalen Strafgerichtshofes stark machen, werden sich im schlimmsten Fall mit einem machtpolitisch ähnlich instrumentalisierbaren Gremium wie dem heutigen Internationalen Kriegsverbrechertribunal für das frühere Jugoslawien konfrontiert sehen.
Harald Gesterkamp
Oliver Tolmein