Amnestiegesetze schützten chilenische Folterer vor der Anklagebank, sudanesische Reitermilizen müssen für ihre Verbrechen nicht vor Gericht, die meisten Frauenmorde in Guatemala werden nie aufgeklärt. Zu oft gilt: Wer Menschenrechte verletzt, bleibt straflos. Das ist ein Freibrief für die nächsten Tat und eine Demütigung für Opfer oder Angehörige. Amnesty International fordert: Keine Straffreiheit für Menschenrechtsverbrecher.
Werden die Verantwortlichen für Folter, Mord oder "Verschwindenlassen" von Menschen nicht strafrechtlich verfolgt, hat das für die Betroffenen schwerwiegende Folgen. Eltern wissen bis heute nicht, ob, wo oder wie ihre "verschwundenen" Kinder gestorben sind, oft können sie die sterblichen Reste ihrer Liebsten nie begraben. Werden Folterer nicht juristisch verurteilt, erhalten die Opfer häufig keine Entschädigung und werden moralisch nicht rehabilitiert. Für viele Überlebende mit gesundheitlichen Schäden bedeutet das ein Dasein in Armut ohne ausreichende medizinische Versorgung. Straffreiheit liefert damit Menschen der Schutzlosigkeit aus. Opfern und Angehörigen werden fundamentale Rechte vorenthalten: das Recht auf Wahrheit, Rechtsprechung und Entschädigung.
Der Kampf gegen die Straflosigkeit hat einen wichtigen Erfolg erzielt: Im Jahr 1998 riefen die Vereinten Nationen den Internationalen Strafgerichtshof ins Leben. Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit können nun juristisch verfolgt werden. In vielen Staaten entstehen Wahrheitskommissionen und andere Gremien, die Menschenrechtsvergehen aufarbeiten sollen.
Solche Anstrengungen geben Anlass zur Hoffnung, dass Täter verfolgt, Opfer sowie Angehörige entschädigt und Verbrechen eingedämmt werden. Neben tatkräftiger Unterstützung brauchen die Staaten und Gremien aber auch kritische Begleitung. Amnesty fordert alle Staaten auf, das Statut des Strafgerichtshofs zu ratifizieren und völkerrechtswidrige Amnestiegesetze zu annullieren. Schwere Menschenrechtsverletzungen dürfen nicht straflos bleiben!