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Kein Krieg gegen die Zivilbevölkerung!

Themenberichte

Kindersoldaten, menschliche Schutzschilde, Kollateralschäden - schon die Begriffe lassen keinen Zweifel: Im Krieg zählen Menschenrechte wenig. In bewaffneten Konflikten gehören schwere Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen zum Alltag. Zivilisten werden angegriffen und vertrieben oder müssen flüchten. Amnesty fordert: Der Schutz der Zivilbevölkerung und die Wahrung der Menschenrechte müssen Priorität haben.

In Kriegen und internen bewaffneten Kämpfen verlieren immer zuerst diejenigen, die selbst gar nicht beteiligt sind. Eine Streubombe unterscheidet nicht zwischen Soldaten und Kindern, Antipersonenminen verstümmeln noch Jahre später viele Menschen, bei Kampfhandlungen in Wohngebieten sterben oft auch Zivilisten.

Um menschliches Leiden so weit wie möglich zu begrenzen, wurde das Kriegsvölkerrecht - heute auch humanitäres Völkerrecht genannt - entwickelt. Das humanitäre Völkerrecht stellt Regeln auf, die alle an einem Krieg oder Bürgerkrieg beteiligten Parteien einhalten müssen. Es legt den Schutz von Zivilisten, Gefangenen und Verwundeten fest. Zudem fordert es von den Kriegsparteien eine humane Behandlung derjenigen, die am Konflikt nicht oder nicht mehr aktiv beteiligt sind. Das humanitäre Völkerrecht besteht in erster Linie aus den vier "Genfer Konventionen" von 1949, die von 194 Staaten unterzeichnet wurden und damit praktisch weltweit verbindlich sind. Mehr als 160 Länder haben zudem die beiden Zusatzprotokolle von 1977 ratifiziert.

Amnesty International setzt sich dafür ein, dass die Regeln des humanitären Völkerrechts eingehalten werden und deckt Verstöße gegen die Genfer Konventionen auf. Zudem fordert Amnesty die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen für Kriegsverbrechen und den Schutz der Zivilbevölkerung.

Konventionen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes


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