Was wäre der Kampf gegen die Todesstrafe ohne die Vereinten Nationen? Wer würde den guatemaltekischen Staat für seine Massaker verurteilen, wenn nicht der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof? Internationale Organisationen und deren Organe sind aus der Menschenrechtspolitik nicht wegzudenken. Amnesty International unterstützt diese Arbeit - und macht Druck von unten.
Viele Staatenbündnisse haben sich auf gemeinsame Standards zum Schutz der Menschenrechte geeinigt, allen voran die Vereinten Nationen. Auch beim Europarat, bei der Organisation Amerikanischer Staaten, der Afrikanischen Union und selbst der supranational organisierten Europäischen Union (EU) spielen diese Vereinbarungen eine große Rolle.
Völkerrechtlich verbindliche Abkommen und auch politische Erklärungen etwa der UN dienen Menschenrechtsorganisationen als Arbeitsgrundlage. Aktivistinnen und Aktivisten können sich auf diese Positionen berufen, wenn sie von ihren Regierungen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen einfordern.
Amnesty wendet sich regelmäßig mit Anliegen und Empfehlungen an Internationale Organisationen und deren Mitgliedsstaaten. Auf diesem Weg werden Menschenrechtsabkommen weiterentwickelt. Zudem mahnt Amnesty an, dass Abkommen auch tatsächlich in der Praxis umgesetzt werden. Die Amnesty-Berichte über Menschenrechtsverletzungen sind eine wichtige Grundlage der entsprechenden UN-Gremien. Beispielsweise für das Menschenrechtskomitee, das über die Einhaltung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte wacht.
1984 haben die Vereinten Nationen die Antifolterkonvention verabschiedet, nachdem Amnesty mit zwei weltweiten Kampagnen ein solches Abkommen gefordert hatte. Heute ist es unser Ziel, möglichst viele Staaten zur Ratifikation dieser Konvention zu bewegen. Zudem kämpfen wir dafür, dass die UN die Instrumente verbessern, mit denen die Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen überprüft werden kann.
Einen wichtigen Erfolg konnte Amnesty auch im Jahr 2006 verbuchen: Die UN verabschiedeten die Internationale Konvention gegen gewaltsames Verschwindenlassen, für die wir uns seit Jahren eingesetzt hatten.
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
12-Punkte-Programm von Amnesty International zur Verhütung von Folter durch Angehörige staatlicher Stellen
14-Punkte Programm gegen das Verschwindenlassen
Internationale Menschenrechtsabkommen
Charta der Vereinten Nationen