Ohne Anklage inhaftiert

Diese Urgent Action ist beendet.

Der bekannte indische Aktivist Chandrashekhar Azad, der sich für die Rechte der Dalits einsetzt, wurde am 14. September aus einem Gefängnis im Bezirk Saharanpur freigelassen. Er befand sich seit November 2017 ohne Anklagen oder Gerichtsverfahren in Verwaltungshaft. Grundlage für seine Inhaftierung war das drakonische Gesetz über die nationale Sicherheit.

Protestaktion indischer Dalit-Frauen

Protestaktion indischer Dalit-Frauen

Chandrashekhar Azad, ein bekannter Aktivist für die Rechte der Dalit, wird seit dem 3. November 2017 in Verwaltungshaft gehalten. Seine derzeitige Haftperiode soll im Mai 2018 enden. Nach dem Gesetz über die Nationale Sicherheit (NSA) könnte er allerdings für bis zu zwölf Monate ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert werden.

Appell an

Yogi Adityanath

Chief Minister, Uttar Pradesh

Room No. 306, (Third Floor)

Lal Bahadur Shastri Bhawan

Lucknow, Uttar Pradesh 226001

INDIEN

Sende eine Kopie an

Kontaktstelle für Menschenrechtsverteidiger_innen in der indischen Menschenrechtskommission

Shri Srinivasa Kammath

Manav Adhikar Bhawan

Block-C, GPO Complex, INA

New Delhi, INDIEN


Fax: (0 91) 11 2465 13 29

E-Mail: dr1.nhrc@nic.in

Botschaft der Republik Indien

I. E. Frau Mukta Dutta Tomar

Tiergartenstr. 17

10785 Berlin

Fax: 030–2579 5102

E-Mail: dcm@indianembassy.de

 

Amnesty fordert:

  • Bitte lassen Sie Chandrashekhar Azad umgehend und bedingungslos aus der Verwaltungshaft frei und gewähren sie ihm ein faires Gerichtsverfahren in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards.
  • Sorgen Sie bitte dafür, dass Chandrashekhar Azad bis zu seiner Freilassung weder gefoltert noch anderweitig misshandelt wird.
  • Bitte setzen Sie sich zudem dafür ein, dass die Verwaltungshaft gemäß des Gesetzes über die nationale Sicherheit oder eines anderen geltenden Gesetzes, nicht länger angewendet wird.

Sachlage

Chandrashekhar Azad befindet sich seit sechs Monaten ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Verwaltungshaft. Seine derzeitige Verwaltungshaftperiode wurde von einem außergerichtlichen Beratungsausschuss angeordnet. Dieser hatte den Behörden des nordindischen Bundesstaats Uttar Pradesh einen Bericht vorgelegt, der empfahl, Chandrashekhar Azad mit Wirkung vom 2. November 2017 für sechs Monate zu inhaftieren.

Chandrashekhar Azad ist der Gründer der "Bhim Army", die sich für die Rechte der Dalit einsetzt. Er wurde am 3. November 2017 festgenommen und auf Anordnung der Bezirksverwaltung von Saharanpur, einer Stadt in Uttar Pradesh, nach dem Gesetz über die Nationale Sicherheit (National Security Act – NSA) in Verwaltungshaft genommen. Das Gesetz über die Nationale Sicherheit ermöglicht eine Verwaltungshaft von bis zu zwölf Monaten aufgrund vage formulierter Vorwürfe im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit und dem Erhalt der öffentlichen Ordnung. Es ist ein repressives Gesetz, welches dazu genutzt wird, gegen Menschenrechtsverteidiger_innen in Indien vorzugehen.

Derzeit finden die Anhörungen zu Chandrashekhar Azads Verwaltungshaft vor dem zuständigen außergerichtlichen Beratungsausschuss statt. Nach Angaben seines Rechtsbeistands besteht die Regierung des Bundesstaates darauf, dass Chandrashekhar Azad auch nach dem Ende seiner jetzigen Haftperiode im Mai 2018 noch bis zu weitere sechs Monate in Haft bleiben muss.

Chandrashekhar Azad war bereits am 8. Juni 2017 festgenommen worden, weil er nach Zusammenstößen zwischen protestierenden Dalits und Gruppen dominanter Kasten im Bezirk Saharanpur angeblich an Unruhen, Anstiftung zur Gewalt und der Zerstörung von öffentlichem Eigentum beteiligt gewesen sein soll. Zu den Unruhen kam es infolge der Tötung von zwei Männern der Dalit und dem Niederbrennen von mindestens 50 Dalit-Häusern im Dorf Shabbirpur im Bezirk Saharanpur durch Männer einer dominanten Kaste im April und Mai 2017. Chandrashekhar Azad wurde gegen Kaution vom Hohen Gericht von Allahabad freigelassen. In Zeitungsberichten wird das Gericht mit der Aussage zitiert, dass die Anklagen gegen Chandrashekhar Azad vom 8. Juni 2017 offensichtlich politisch motiviert seien. Doch nur einen Tag darauf wurde er erneut, diesmal auf der Grundlage des Gesetzes über die Nationale Sicherheit, festgenommen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Chandrashekhar Azad ist der Gründer der "Bhim Army", einer bekannten Gruppe von Dalit-Aktivist_innen in Uttar Pradesh, die sich gegen Diskriminierung und Gewalt aufgrund der Kastenzugehörigkeit einsetzen und etwa 300 Schulen für die unterprivilegierten Dalit-Kinder in Uttar Pradesh betreiben.

Gesetze zur Verhängung der Verwaltungshaft ermöglichen die Inhaftierung ohne Anklage oder Gerichtsverfahren. Nach dem Völkerrecht ist Verwaltungshaft nur unter besonderen Umständen und unter Einsatz strenger Schutzmechanismen zulässig. In Indien werden Gesetze wie das NSA häufig dazu benutzt, Personen aufgrund vager Anschuldigungen und ohne Beachtung der regulären Schutzmechanismen der Strafjustiz zu inhaftieren. Der Oberste Gerichtshof von Indien hat das System der Verwaltungshaft als "rechtlos" bezeichnet. Amnesty International spricht sich gegen jede Form der Verwaltungshaft aus.

Das Kastensystem in Indien basiert auf zugeschriebenen Gruppenidentitäten. Dalits, oft auch die "Unberührbaren" genannt, machen in der traditionellen Kastenhierarchie die unterste Gruppe aus und erfahren häufig Diskriminierung und Gewalt durch Angehörige der höheren Kasten. 2015 wurden landesweit mehr als 45.000 Straftaten gegen Dalits registriert. In mehreren Bundesstaaten wird Dalits häufig der Zutritt zu öffentlichen und sozialen Räumen verwehrt, auch bei der Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen werden sie diskriminiert.