Kritischer Gesundheitszustand

Zeichnung einer Figur mit Arztkoffer

Der Aktivist und Akademiker Gokarakonda Naga Saibaba erhält im Zentralgefängnis von Nagpur nach wie vor keine angemessene medizinische Versorgung und seine Familie befürchtet, dass er den Winter nicht überleben könnte. Er leidet an chronischen Erkrankungen und einer Beinlähmung. Gokarakonda Naga Saibaba war am 7. März 2017 unter Indiens drakonischem Antiterrorgesetz für schuldig befunden worden.

Appell an

Innenminister

Rajnath Singh

17 Akbar Road

New Delhi 110001

INDIEN

 

Sende eine Kopie an

Zuständiger für Menschenrechtsverteidiger_innen

in der indischen Menschenrechtskommission

Srinivasa Kammath

National Human Rights Commission

Block-C, GPO Complex, INA

New Delhi 110023, INDIEN


E-Mail: hrd-nhrc@nic.in

Botschaft der Republik iNDIEN

I. E. Frau Mukta Dutta Tomar

Tiergartenstr. 17


10785 Berlin

Fax: 030 – 25 79 51 02

E-Mail: dcm@indianembassy.de

 

Amnesty fordert:

  • Bitte wandeln Sie die Strafe von Gokarakonda Naga Saibaba um und lassen Sie ihn umgehend frei.
  • Gewähren Sie ihm nach Absprache mit ihm und seiner Familie bitte jeweils auf Wunsch und nach Bedarf regelmäßigen und uneingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung, solange er sich noch in Haft befindet.
  • Stellen Sie zudem sicher, dass Gokarakonda Naga Saibaba bis zu seiner Freilassung vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt wird und unverzüglich Zugang zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand erhält.

Sachlage

Gokarakonda Naga Saibaba war am 7. März 2017 vor einem Gericht im indischen Bundesstaat Maharashtra unter dem drakonischen Antiterrorgesetz, dem Gesetz zur Verhütung von Straftaten (Unlawful Activities Prevention Act – UAPA), zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Anklage lautete unter anderem auf "rechtswidrige Aktivitäten", "Verabredung zu terroristischen Handlungen" und "Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation". Gokarakonda Naga Saibaba wird im Zentralgefängnis von Nagpur im Bundesstaat Maharashtra festgehalten. Seine beiden Beine sind infolge von Kinderlähmung gelähmt und er sitzt im Rollstuhl. Zudem ist bei ihm eine akute Pankreatitis diagnostiziert worden. Aufgrund dieser Erkrankung hat er Schwierigkeiten mit seiner linken Schulter und der linken Hand. Er leidet außerdem an einer Herzerkrankung sowie Bluthochdruck.

Teile des UAPA entsprechen nicht den internationalen Menschenrechtsstandards, so z. B. die weit gefassten Definitionen von "rechtswidrigen Aktivitäten" und "Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation". Das Urteil gegen Gokarakonda Naga Saibaba basierte hauptsächlich auf Unterlagen und Videoaufnahmen, die das Gericht als Beweis für seine Mitgliedschaft in einer Organisation der verbotenen Kommunistischen Partei Indiens (Maoisten) ansah. Amnesty International ist der Ansicht, dass die Anklagen gegen Gokarakonda Naga Saibaba konstruiert sind und dass sein Prozess nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprach.

Nach seiner Festnahme hat sich der Gesundheitszustand von Gokarakonda Naga Saibaba stark verschlechtert. Laut Angaben seiner Frau hat er ihr berichtet, dass er starke Schmerzen hätte und seit seiner Verurteilung bereits dreimal in seiner Zelle das Bewusstsein verloren hätte. Seinem Rechtsbeistand sagte er, dass die Gefängnisbehörden den Zugang zu den für ihn lebenswichtigen Medikamenten regelmäßig verzögerten. Darüber hinaus informieren die Gefängnisbehörden seine Familie und Rechtsbeistände nicht über seinen Gesundheitszustand und verweigern ihm eine Krankenhausbehandlung. Hinzu kommen die schlechten Haftbedingungen wie beispielsweise unzureichende Sanitäranlagen, sowie der Mangel an grundlegenden Dingen wie z. B. einer Matratze und angemessener Kleidung für Gokarakonda Naga Saibaba. 

Wenn nicht umgehend etwas gegen diese Situation unternommen wird, befürchtet seine Familie, dass Gokarakonda Naga Saibaba den Winter möglicherweise nicht überlebt. Wenn Gefangenen die nötige medizinische Behandlung verweigert wird, so ist dies als grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung zu werten und kann in bestimmten Fällen als Folter betrachtet werden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Gokarakonda Naga Saibaba ist ein Aktivist und Akademiker, der in der Vergangenheit Menschenrechtsverstöße gegen Angehörige der Adivasi in Zentralindien angeprangert hat. Zum ersten Mal wurde ihm die medizinische Versorgung verwehrt, als er im Mai 2014 von der Polizei der Bundesstaats Maharashtra festgenommen wurde. Ihm wurden mutmaßliche Verbindungen zu der verbotenen Gruppierung Kommunistische Partei Indiens (Maoisten) vorgeworfen. Im März 2016 ordnete der Oberste Gerichtshof Indiens seine Freilassung aus gesundheitlichen Gründen an. Medienberichten zufolge hieß es in dem Gerichtsurteil, dass die bundesstaatliche Regierung von Maharashtra "den Angeklagten äußerst unfair behandelt hat, besonders angesichts seines Gesundheitszustands". Die jüngste Verurteilung von Gokarakonda Naga Saibaba basiert hauptsächlich auf Bildern, Unterlagen und Videoaufnahmen, die nach Angaben der Polizei im Haus von Gokarakonda Naga Saibaba gefunden wurden.

Menschenrechtsgruppen in Indien haben bereits mehrere Fälle aufgezeigt, in denen das Gesetz zur Verhütung von Straftaten (UAPA) unter Verwendung konstruierter Beweise und falscher Anklagen missbräuchlich dazu eingesetzt wurde, um Aktivist_innen zu inhaftieren, die friedlich ihre Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit wahrnehmen. Teile des UAPA entsprechen nicht den internationalen Menschenrechtsstandards und führen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Menschenrechtsverletzungen. So wird im UAPA beispielsweise die nötige Beweislage für terroristische Straftaten aufgeweicht, und Begriffe wie "terroristische Aktivitäten" und "Mitgliedschaft" in einer "rechtswidrigen" Organisation sind sehr vage definiert. Diese Bestimmungen laufen den völkerrechtlichen Verpflichtungen Indiens zuwider.

Indien ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und hat das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (UN-Antifolterkonvention) unterzeichnet, in dem Folter und andere Formen der Misshandlung ausdrücklich verboten werden. Zudem hat Indien das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet, das vorschreibt, Menschen mit Behinderungen keiner Folter oder anderer Misshandlung auszusetzen.

In den UN-Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln) heißt es in Regel 24: "Die gesundheitliche Versorgung von Gefangenen ist Aufgabe des Staates. Gefangene sollen den gleichen Standard der Gesundheitsversorgung erhalten, der in der Gesellschaft verfügbar ist, und sollen kostenfrei und ohne Diskriminierung aufgrund ihrer Rechtsstellung Zugang zu den notwendigen Gesundheitsdiensten haben." Die Nelson-Mandela-Regeln schreiben außerdem vor, dass "alle vertretbaren Vorkehrungen und Anpassungen" vorzunehmen sind, "um sicherzustellen, dass Gefangene mit [...] Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung uneingeschränkt und wirksam am Anstaltsleben teilhaben können" (Regel 5), und dass "Gefangene, die fachärztlicher oder chirurgischer Behandlung bedürfen, [...] in spezialisierte Vollzugseinrichtungen oder öffentliche Krankenhäuser zu verlegen [sind]" (Regel 27).