Die 2010 umgesetzten Änderungen der Verfassung und des Antiterrorgesetzes waren ein Schritt hin zum Schutz der Menschenrechte, der notwendige grundlegende Wandel wurde damit jedoch nicht vollzogen. Nach wie vor fanden Strafverfahren statt, mit denen das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt wurde. Vorschläge zur Einrichtung unabhängiger Mechanismen zur Wahrung der Menschenrechte wurden nicht umgesetzt. Es trafen weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Ermittlungen und Strafverfahren gegen Beamte mit Polizeibefugnissen in solchen Fällen waren noch immer ineffektiv. Auch im Berichtsjahr fanden auf der Grundlage der Antiterrorgesetze zahlreiche unfaire Gerichtsverfahren statt. Bombenanschläge forderten Todesopfer unter der Zivilbevölkerung. Die Rechte von Kriegsdienstverweigerern, von Homosexuellen und anderen sexuellen Minderheiten sowie von Flüchtlingen und Asylsuchenden waren nach wie vor gesetzlich nicht abgesichert. Beim Schutz der Frauen vor Gewalt wurden minimale Fortschritte erzielt. (Stand: 31.12.2010)
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