In den Bundesstaaten Chhattisgarh, Jharkhand und Westbengalen eskalierten die Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten maoistischen Gruppen und Sicherheitskräften. Bombenanschläge in diesen Bundesstaaten sowie ethnisch motivierte Anschläge in Assam und anderen Bundesstaaten kosteten mehr als 350 Menschen das Leben. Nach Protesten von Adivasi (Angehörige indigener Völker) und anderen gesellschaftlichen Randgruppen gegen Pläne, ihr Land und ihre Bodenschätze ohne Rücksprache und ohne ihre Zustimmung in Besitz zu nehmen, wurden Großprojekte von Unternehmen eingestellt. Die mit diesen Fällen befassten Menschenrechtsverteidiger wurden von staatlichen oder privaten Interessenvertretern mit politisch motivierten Anklagen überzogen; einigen von ihnen legte man Aufwiegelung zur Last. Zwischen Juni und September wurden im Tal von Kaschmir mehr als 100 Personen, darunter zahlreiche Jugendliche, bei Protestkundgebungen getötet. Folter und andere Misshandlungen, außergerichtliche Hinrichtungen, Todesfälle im Gewahrsam und Administrativhaft (ohne Anklage und Prozess) waren nach wie vor weit verbreitet. Die institutionellen Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenrechtsverteidiger waren weitgehend wirkungslos. Gerichtsverfahren, die sich mit Menschenrechtsverletzungen und Verstößen der Vergangenheit befassten, verhalfen den Opfern oft nicht zu ihrem Recht. Mindestens 105 Personen wurden 2010 zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch im sechsten Jahr in Folge keine Hinrichtungen statt. (Stand: 31.12.2010)
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