Menschenrechtsverteidiger und andere Kritiker der Regierung durften auch 2010 keine Versammlungen und Demonstrationen abhalten. Personen, die im Verdacht standen, die Sicherheit zu bedrohen, wurden festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. Frauen erhielten keine Wiedergutmachung, wenn sie Opfer von sexueller Gewalt geworden waren. Ausländische Staatsbürger wurden inhaftiert und ausgewiesen, ohne dass sie Gelegenheit hatten, dies rechtlich anzufechten. Christen waren strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt, weil sie ihren Glauben ohne Erlaubnis ausübten. Andere standen wegen Beleidigung des Islam vor Gericht. Es fanden keine Hinrichtungen statt, jedoch wurden Todesurteile gegen 130 Personen verhängt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle von "Verschwindenlassen" und anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. (Stand: 31.12.2010)
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