Sektion der Bundesrepublik Deutschland

Amnesty Journal Oktober 2008

Der Himmel ist voller Bücher - doch jene die sie schreiben, müssen mit Gefängnisstrafen rechnen

Die Türkei ist in diesem Jahr Gast der Frankfurter Buchmesse. So vielfältig die Literaturszene in diesem Land, so vielfältig sind die Methoden der Zensur. Einschränkungen der Meinungs­freiheit, der Religionsfreiheit und der kulturellen Selbstbestimmung sind an der Tagesordnung. "Zwar hat sich die türkische Regierung inzwischen zu begrüßenswerten Reformen bereit gefunden. Aber immer noch werden in der Türkei Schriftsteller und Journalisten, die offen die Probleme der türkischen Gesellschaft ansprechen, von nationalistischen Gruppen bedroht und mit Hilfe von Gummiparagrafen des türkischen Strafgesetzbuches juristisch verfolgt", sagt Johano Strasser, Präsident des P.E.N.-Zentrums Deutschland. Das Writers-in-Prison-Komitee des P.E.N. registrierte tausend solcher Fälle in den vergangenen drei Jahren.
Das Amnesty Journal dokumentiert im Folgenden Auszüge aus dessen aktueller "Case List".

Mehmet BAKIR: Journalist.
Der Journalist sitzt seit dem 12. Februar 2008 im Gefängnis Tekirdag in Thrakien. Er wurde nach Artikel 7 des Anti-Terrorgesetzes wegen Mitgliedschaft in der "Bolschewistischen Partei Nordkurdistan-Türkei" zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der in Berlin lebende Mehmet Bakir wurde im Sommer 2002 während eines Urlaubs zusammen mit sechs Freunden im Badeort Kusadasi verhaftet. Er arbeitete als Korrespondent für die türkische Kulturzeitschrift "Güney". Nach der Festnahme wurde der Journalist misshandelt und sechs Monate in Untersuchungshaft gehalten. Wegen einer Ausreisesperre konnte er später während des fast sechs Jahre dauernden Verfahrens die Türkei nicht verlassen. Das Gericht beschloss trotz fehlender Beweise für eine Partei-Mitgliedschaft eine Haftstrafe, weil die "Bolschewistische Partei Nordkurdistan-Türkei" eine zwar nicht "gewaltbereite" aber "ideologisch staatsfeindliche Organisation" und Bakir dort Führungskader sei.

Birgül ÖZBARIS: Journalistin der prokurdischen Zeitung "Ülkede Özgür Gündem".
Sie wurde sieben Mal wegen Artikeln angeklagt, die angeblich das Volk gegen das Militär und den Wehrdienst in der Türkei aufbringen. Am 24. September 2005 hatte Özbaris zum Beispiel einen Artikel über eine Kundgebung gegen den Krieg veröffentlicht, am 24. April 2006 einen Artikel mit der Überschrift "Richte das Gewehr nicht gegen Deinen Bruder". Als der Journalistin nach Forderung der Staatsanwaltschaft 21 Jahre Haft drohten, floh sie nach Belgien.

Arat DINK: Chefredakteur der Zeitschrift "Agos".
Das Amtsgericht Sisli (Istanbul) verurteilte im November 2007 Arat Dink, den Chefredakteur der Zeitschrift "Agos", sowie deren Herausgeber Sarkis Seropyan wegen eines Interviews, das der Vater von Arat Dink, Hrant Dink, am 14. Juni 2006 der Nachrichtenagentur Reuters gegeben hatte. Hrant Dink hatte darin gesagt, dass ein Volk, das 4.000 Jahre in Anatolien gelebt habe, ausgemerzt sei und dass man dazu nur Völkermord sagen könnte. Arat Dink und Sarkis Seropyan wurden nach Artikel 301 des Türkischen Strafgesetzbuches wegen Beleidigung des Türkentums zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. Da die Angeklagten sich bisher nicht strafbar gemacht hatten, wurden die Strafen zur Bewährung ausgesetzt.

Ismail BESIKÇI: Schriftsteller.
1962 schloss er sein Politologiestudium in Ankara ab. Von 1965 bis 1971 arbeitete er an der Atatürk-Universität in Erzurum als Assistent. Besikci schrieb seine Doktorarbeit über den kurdischen Clan der Alikan. Nach dem Militärputsch vom 12. März 1971 wurde er wegen separatistischer Propaganda zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und von der Universität verwiesen. Er saß bis 1974 im Gefängnis. Nach seiner Freilassung im Rahmen einer Generalamnestie befasste sich Besikci weiterhin mit der Kurdenproblematik. Er wurde achtmal verhaftet und verbüßte insgesamt 17 Jahre Gefängnis. Er war der erste Mensch, der wegen "Gründung einer geheimen Ein-Mann-Organisation" verurteilt wurde. Aufgrund einer erneuten Generalamnestie kam Besikçi 1999 frei. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde er zu insgesamt 100 Jahren Gefängnis und zehn Milliarden Lira verurteilt. 32 seiner 36 Bücher sind in der Türkei verboten.

Taner AKÇAM: Historiker, Soziologe und Autor.
Der türkische Historiker, Soziologe und Autor war einer der ersten türkischen Akademiker, der öffentlich von einem Genozid an den Armeniern durch die Osmanen 1915 sprach. Akçam ist Autor der bisher detailreichsten Arbeit über die Istanbuler Prozesse von 1919/1920, durch die die Verantwortlichen für den Massenmord belangt werden sollten - allerdings vergeblich. Er arbeitete für das Institut für Sozialforschung in Hamburg über die Geschichte der Gewalttätigkeit und Folter in der Türkei und promovierte 1995 an der Universität Hannover. Momentan ist Akçam Professor für Geschichte an der University of Minnesota, USA. Der Abgeordnete der Republikanischen Volkspartei (CHP), Sükrü Elekdag, erhob wegen Akçams Buch, "The Treatment of the Armenians in the Ottoman Empire", Anklage bei der Sechsten Strafkammer in Ankara. Autor Akçam, der Verleger Muzaffer Erdoğdu und der Übersetzer Ahmet Guner sollen 20.000 türkische Lira Strafe wegen Beleidigung der Streitkräfte und der Nation zahlen.

Haci BOGATEKIN: Herausgeber der Lokalzeitung "Gerger Firat".
Er wurde auf Grundlage von Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches für einen Zeitungsartikel mit dem Titel "Die Türkei hat einen Fehler gemacht" angeklagt. Darin wird die türkische Regierung für den "Tod von Millionen armenischer und syrischer Christen im Osten und Südosten sowie der alevitischen und griechisch-orthodoxen Minderheiten im vergangenen Jahrhundert verantwortlich gemacht". Der erste Gerichtstermin war am 26. September 2007, der nächste war für den 9. April 2008 anberaumt. Zahlreiche weitere Anklagen laufen noch gegen Bogatekin. Er wurde am 4. August 2008 aus der Untersuchungshaft entlassen, das Verfahren gegen ihn läuft weiter.

Baskin ORAN: Professor an der Istanbuler Bosporus-Universität und früheres Mitglied des von der Regierung eingesetzten Beratungsausschusses für Menschenrechte.
Berichten zufolge erhielt er im Mai 2008 Todesdrohungen von der nationalistischen Türkischen Rachebrigade (TRB: Türk Intikam Tugayi). Kurz zuvor, im April 2008, wurde er von der Anklage freigesprochen, gegen Artikel 301 und 216 des türkischen Strafgesetzbuches verstoßen zu haben. Grundlage für die Anklage war seine Mitautorenschaft beim Minderheitenreport, in dem von "Menschen aus der Türkei" anstelle von "Türken" die Rede war. Die TRB, so wird behauptet, ist verantwortlich für den 1998 begangenen Mord an dem Menschenrechtsverteidiger Akin Birdal. Schon zuvor berichtete Baskin Oran über Todesdrohungen. Diese wurden von den Behörden aber zunächst als "abstrakt" zurückgewiesen. Doch im Januar 2007, nach der Ermordung von Hrant Dink, wurden Baskin Oran sowie einige weitere Autoren und Akademiker unter Polizeischutz gestellt.

Gültekin AVCI: Sachbuchautor und Journalist für das Magazin "RealLife".
Er wurde wegen seines Buches "Die Generalstabs-Republik" im März 2008 vom Generalstab der Armee aufgrund von Artikel 301 angeklagt. Der Vorwurf lautete Beleidigung der Streitkräfte. Gültekin Avci ist ein ehemaliger Staatsanwalt, der in seinen Büchern auch von seinen eigenen Erfahrungen berichtet. Er schreibt über den Einfluss des türkischen Militärs auf Politik und Justiz und über Machenschaften des "tiefen Staates", unter anderem über die Vorfälle von Semdinli. Sein Verfahren läuft noch.

Kiyasettin ASLAN: Vertreter der Angestelltengewerkschaft in Kilis.
Gegen ihn läuft ein Verfahren nach Artikel 301 wegen eines Beitrags in der Zeitschrift "Kent". Darin geht es um Frauen und Kinder, die durch Landminen ums Leben kamen, die die türkische Armee deponiert hatte. Die Beschuldigung lautet auf "Beleidigung der Armee". Beim Prozessauftakt am 11. Juni 2008 wurde der Fall jedoch wegen Änderungen des Artikel 301, die im April 2008 in Kraft traten, an das Justizministerium verwiesen.

Erkan APRAZ: Herausgeber des Nachrichtenportals "Yüksekova".
Mitte April 2008 wurde gegen ihn Anklage nach Artikel 301 erhoben. Grund war eine Beschwerde, welche das Büro des Kommandanten der 3. Taktischen Militäreinheit in Yüksekova eingereicht hatte. Das Büro beschwerte sich über einen Bericht mit dem Titel "Die Kurden und das Newroz-Feuer", in dem es um einen Vorfall bei den kurdischen Neujahrsfeiern (Newroz) ging, bei dem zwei Menschen getötet wurden. Çapraz argumentiert, dass dieser Artikel bereits in der Wochenzeitung "Agos" erschienen war.

Mustafa Kemal ÇELIK, Mehmet Resat YILDIZ, Aytekin DAL, Mehmet Sadik AKSOY: Çelik gehören mehrere Zeitungen in Batman, Dal ist Chefredakteur bei "Vizyon", Aksoy bei "Baris" (Frieden), Yildiz bei "Cagdas".
Sie wurden von einem Gericht in Batman am 9. Mai 2008 vorgeladen. Die Anklage lautete auf "Beleidigung der Streitkräfte" und "Beeinflussung der Justiz" nach Artikel 301 und 288. Hintergrund des Verfahrens sind ihre Berichte über einen Vorfall im Jahr 2006, als in Batman auf einen PKW geschossen und ein kleiner Junge getötet wurde.

Temel DEMIRER: Schriftsteller.
Wegen einer Rede anlässlich der Ermordung von Hrant Dink im Januar 2007 musste er Berichten zufolge im Januar 2008 vor dem Strafgericht erster Instanz in Ankara erscheinen. Er wurde angeklagt nach Artikel 216 (Aufstachelung zu Feindseligkeiten) und Artikel 301 (Beleidigung des Staates). In seiner Trauerrede hatte Demirer gesagt: "Ich lade alle Anwesenden ein, eine Straftat zu begehen: Ja, es gab einen Völkermord an den Armeniern in diesem Land." Beim letzten Gerichtstermin am 15. Mai 2008 verwies das Gericht den Fall an das Justizministerium zur Überprüfung wegen Änderungen des Artikels 301. Am 9. September gab der Justizminister bekannt, Demirer könne aufgrund von Artikel 301 angeklagt werden.

Auf Grundlage von Artikel 7/2 der Antiterror-Gesetze wurde ein zweites Verfahren gegen Demirer eröffnet, weil er angeblich Propaganda für eine illegale Organisation gemacht habe. Ein weiterer Prozesstermin war am 2. Juli 2008.
Abdurrahman DILIPAK: Herausgeber und Menschenrechtsaktivist.
Wegen seiner Artikel und Kommentare wurde er bereits mehrfach angeklagt, zumeist jedoch freigesprochen oder ohne Haftstrafe verurteilt. Aktuell steht er unter Anklage nach Artikel 301. Das Verfahren wurde im Februar 2008 eröffnet, die erste Anhörung fand am 17. September 2008 vor dem 2. Strafgericht erster Instanz in Bakirkoy statt.

Muzaffer ERDOGDU, Ahmet GÜNER, Taner AKÇAM: Verleger, Pencere-Verlag, Übersetzer und Historiker.
Das 6. Gericht erster Instanz in Ankara eröffnete am 8. November 2007 das Verfahren wegen des von Akçam verfassten Buches über die Behandlung der Armenier im Osmanischen Reich. Veranlasst wurde die Anklage von M. Sükrü Elekdag, Abgeordneter der CHP und pensionierter Botschafter. Er verlangt von Herausgeber Muzaffer Erdogdu, Übersetzer Ahmet Güner und Autor Taner Akçam 20.000 türkische Lira Entschädigung. Die erste Verhandlung war am 14. Februar 2008, der zweite am 17. September 2008.

Ismail Gökhan GENÇAY, Ibrahim ÇESMECIOGLU: Herausgeber und Chefredakteur der Sonntagszeitung "Birgün".
Wegen eines Interviews mit einem Kriegsdienstverweigerer wurde am 21. Juni 2006 der Prozess gegen die beiden vor dem Beyoglu Strafgericht erster Instanz eröffnet. Grundlage war Artikel 318 des Strafgesetzbuchs. Der interviewten Person droht eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren zuzüglich ein Jahr dafür, dass sie den Fall in die Presse gebracht hat. Das Verfahren wurde an den Istanbuler Obersten Strafgerichtshof weitergeleitet, der über besondere Befugnisse verfügt und das frühere Staatssicherheitsgericht ersetzt hat. Die nächste Verhandlung findet am 23. Oktober 2008 statt.

Alper GORMÜS: Herausgeber des mittlerweile eingestellten Magazins "Nokta".
Im Juni 2007 ging ihm die Anklageschrift zu. Wegen der auszugsweisen Veröffentlichung des Tagebuchs eines pensionierten Vizeadmirals wurde am 19. September 2007 das Verfahren gegen ihn eröffnet. In dem Tagebuch wird von zwei verhinderten Putschversuchen des türkischen Militärs im Jahr 2004 berichtet. Der Anklagepunkt lautet Verleumdung in der Presse, strafbar gemäß Artikel 125/1 Strafgesetzbuch. Gormüs drohen bis zu sechs Jahre Haft. Die Verhandlung fand am 9. April 2008 vor dem Strafgericht von Bakirkoy statt.

Sinan KARA: Journalist der Zeitung "Ülkede Özgür Gündem".
Beleidigung des Militärs gemäß Artikel 301/2 für den im November 2006 in "Social Democracy" erschienenen Zeitungsartikel "Die Gerechtigkeit ist zum Narren des Militarismus geworden". Darin behauptet Kara, dass der türkische Stabschef einigen Soldaten gute Referenzen ausgestellt hat, obwohl sie angeklagt sind, einen Bombenanschlag auf einen Buchladen verübt zu haben. Der Prozess wurde im Januar 2007 eröffnet, letzter Verhandlungstermin war am 6. Februar 2008. P.E.N. verfolgt den Fall weiter.

Aufgrund seines Artikels "Vollzeit-Killer" erwartet Kara eine weitere Anklage gemäß Artikel 301. Darin kritisiert er den Staat und die Armee wegen ihres Vorgehens bei einem Bombenanschlag im südosttürkischen Diyarbakir, bei dem zehn Menschen ums Leben kamen. Der Prozess begann am 26. Oktober 2007. Der nächste Termin war am 20. Februar 2008. P.E.N. verfolgt den Fall weiter.

Am 7. September 2007 musste Kara vor Gericht erscheinen wegen seines Artikels "Die Isolation kennt keine Grenzen", der sich mit Isolationshaft beschäftigt und am 14. November 2006 in der Zeitung "Ülkede Özgür Gündem" erschien. Die Anklage gemäß Artikel 216/1 lautet auf "Anstachelung zu Feindseligkeiten". Der letzte Termin war am 30. Januar 2008. P.E.N. berichtet weiter.

Am 20. Februar 2008 stand ein Termin vor dem Gericht erster Instanz in Beyoglu an. Es ging um eine Anklage nach 301/2 für den Artikel "Mörder auf der Gehaltsliste", in welchem angeblich das Militär beleidigt wird. Eine weitere Verhandlung fand am 23. Juni 2008 statt.

Vorherige Verhaftungen: Wegen seiner Artikel stand Kara bereits häufig vor Gericht. Berichte vom Februar 2008 gehen davon aus, dass Kara insgesamt in 48 Fällen angeklagt wurde, von denen 22 noch immer anhängig sind.

Sebati KARAKURT, Hasan KILIÇ, Necdet TATLICAN: Reporter und Chefredakteur der Zeitung "Hürriyet".
Bei seiner Rückkehr von einem Interview mit militanten Kurden wurde Karakurt am 19. Oktober 2004 festgenommen. Das Interview war Bestandteil seines Artikels "Das Selbstbewusstsein der Frauen überwindet die kurdische Identität in Kandil", in dem es um einen veränderten Lebensstil unter militanten Kurden im Hauptquartier der Kongra-Gel, der früheren PKK, in Kandil geht, woraus sich eine Verbesserung der Geschlechterrollen ableiten lässt. Berichten zufolge verlangte die Polizei von Karakurt die Herausgabe der Fotos, die er von seinen Interviewpartnern gemacht hatte, darunter das eines militanten PKK-Führers. Die Anklage erfolgte aufgrund Artikel 6/2 der Antiterror-Gesetze. Der Prozess begann am 5. Mai 2005 vor dem Istanbuler Gerichtshof für schwere Straftaten. Seitdem tagte das Gericht bereits mehrmals. Der türkische Presserat sowie der türkische Journalistenverband protestierten gegen den Prozess. Bei der Verhandlung am 10. Februar 2006 erging vom Staatsanwalt der förmliche Antrag an das Gericht, Kiliç und Tatlican von der Anklage auszunehmen. Bei diesem Termin verwies Karakurt auf ähnliche Recherchen, die er 1994 bei PKK-Führern in Algerien durchgeführt hatte. Daneben hat er auch einen Bericht über den Aufenthalt von PKK-Kämpfern in Rumänien verfasst, der unter der damaligen türkischen Ministerpräsidentin Tansu Ciller dem rumänischen Premierminister vorgelegt worden war. Außerdem habe sein Artikel über Kandil einer ehemaligen Guerilla-Kämpferin der PKK geholfen, der Organisation zu entkommen und anderen die Gründe für ihre Flucht verständlich zu machen. Seine Artikel seien daher keineswegs eine Befürwortung der PKK, sondern Kritik an ihr. Er machte zusätzlich klar, dass er genau für diesen Artikel den Preis des türkischen Journalistenverbands erhalten habe. Trotz der Einsprüche wiederholte die Staatsanwaltschaft ihre Anklage gemäß Artikel 6/2 und 7/2 der ­Antiterror-Gesetze. Das Gericht vertagte sich bis zum 21. September 2006, als entschieden wurde, dass das Gericht erster Instanz in Bagcilar nicht für ein Verfahren zuständig sei, das unter die Antiterror-Gesetzgebung fällt. Der Fall wurde daher an die gesondert für diese Fälle eingerichteten Gerichtshöfe verwiesen.

Im September 2007 wurden die drei Angeklagten zur Zahlung von 350 bis 3.500 US-Dollar verurteilt, während ihre Verfahren noch andauerten. Im November 2007 erklärte sich der 10. Oberste Strafgerichtshof von Istanbul als nicht zuständig und verwies den Fall zurück an das Strafgericht in Bagcilar, welches den Fall wiederum zurückverwies. Die erste Verhandlung vor diesem Gericht fand am 26. Februar 2008 statt. Seitdem gab es mehrere Verhandlungstage, der nächste ist für den 25. September 2008 angesetzt.

Rojda KIZGIN: Journalistin der Nachrichtenagentur "Dicle".
Um den 22. Januar 2007 eröffnete die Staatsanwaltschaft von Bingol das Verfahren gegen sie sowie gegen Dogan Adibelli und Ridvan Kizgin, den Vorsitzenden der örtlichen Menschrechtsvereinigung in Bingol. Angeklagt wurden sie auf Grundlage von Artikel 301 wegen "Beleidigung" der Sicherheitskräfte. Ursache war ein Artikel, in dem einem Dorfpolizisten das Fischen mit Sprengstoff aus Armeebeständen vorgeworfen wird. Das Strafgericht von Bingöl erklärte sich am 22. November 2007 für nicht zuständig und verwies den Fall an das Strafgericht erster Instanz von Bingol. Ein Termin für die Verhandlung ist noch nicht festgelegt.

Ahmet ÖNAL: Eigentümer des Peri-Verlags.
Vor Gericht seit Juni 2001 wegen der Veröffentlichung einer Interviewreihe mit Exilanten, welche die Menschenrechtsaktivistin Evin Aydar Çiçek unter dem Titel "Die Passionen und die Gefangenen" zusammengestellt hatte und welche als "Beleidigung Atatürks" eingestuft wurde. Im Dezember wurde er zu 15 Monaten Freiheitsentzug verurteilt, wogegen Rechtsmittel eingelegt wurden. Das Berufungsgericht verringerte die Strafe dann aber auf 13 Monate. Eine Aussetzung der Haftstrafe kam für das Gericht nicht in Betracht, da es nicht der Auffassung war, Önal würde derlei Straftaten nicht mehr ausüben. Gegen das Urteil hat er Rechtsmittel eingelegt.

Seit August 2002 steht er außerdem wegen Vergehens gegen Artikel 312 des Strafgesetzbuchs vor Gericht. Grund ist das Buch "Acinin Dili Kadin" (Frauen: Stimme des Schmerzes) von M. Erol Coskun. Im August 2003 erhielt Önal eine hohe Geldstrafe, während Coskun zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Gegen beide Beschlüsse wurden Rechtsmittel eingelegt. Wegen desselben Buches sind zwei weitere Verfahren gegen Ahmet Önal anhängig. Die Anklage wegen "Aufstachelung zu Hass und Feindschaft unter Menschen aufgrund der Rasse" gemäß Artikel 312 wurde mit der Anklage wegen "Beleidigung der Streitkräfte des Staates durch Veröffentlichung" zusammengelegt. Beide Verfahren laufen unter demselben Aktenzeichen 2005/149. Die letzte Verhandlung war für den 11. Juli 2008 vorgesehen.

Angeklagt wegen des Buchs "Diaspora Kürtleri" (Die Kurden in der Diaspora) aufgrund Artikel 220/8 ("Werbung für eine illegale Vereinigung"). Am 24. März 2006 wurde das Verfahren vom 11. Istanbuler Strafgericht wieder aufgenommen. Berichten zufolge kam das Gericht aber zu dem Schluss, Önal deswegen vorerst nicht strafrechtlich zu belangen, um ihn stattdessen auf Grundlage von Artikel 7 der Antiterror-Gesetze anzuklagen (Unterstützung und Werbung für eine terroristische Vereinigung). Bei der Verhandlung am 13. Februar 2008 wurde er freigesprochen. Die Bücher des Peri-Verlags waren schon häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Viele der Bücher stehen auf dem Index.

Mehdi TANRIKULU: Verleger und Eigentümer des Tevn-Verlags.
Anklage nach Artikel 7/2 und 6/2 der Antiterror-Gesetze ("Veröffentlichung von Dokumenten einer terroristischen Vereinigung") wegen der Veröffentlichung des Buchs "Die kurdische Unabhängigkeitsbewegung im Zeitalter des kapitalistischen Imperialismus" von Ergün Sönmez. Am 30. März 2007 eröffnete der Istanbuler Gerichtshof für schwere Straftaten das Verfahren. Am 8. Februar 2008 wurde Tanrikulu zu sechs Monaten Haft verurteilt. Das Berufungsgericht erhöhte die Strafe am 23. Juni 2008 auf 18 Monate. Es wird angenommen, dass die Strafe zurzeit wegen der Einlegung von Rechtsmitteln ausgesetzt ist.

Bei dem oben genannten Gerichtstermin machte Tanrikulu alle schriftlichen und mündlichen Aussagen sowie sämtliche Anträge in kurdischer Sprache. Der Istanbuler Staatsanwalt Nazmi Okumus legte daraufhin wegen eines in kurdischer Sprache verfassten Antrags, den Tanrikulu an Richter und oberste Staatsanwaltschaft versendet hatte, Beschwerde ein. Grundlage für das Verfahren ist Artikel 222, Strafgesetzbuch: "Verstoß gegen das Gesetz zur Schriftführung in türkischer Sprache". Zuständig ist das 1. Istanbuler Straf- und Friedensgericht. Am 12. Februar 2008 wurde die Strafe um fünf Monate erhöht, wogegen Tanrikulu Rechtsmittel eingelegt hat. Tanrikulu ist Autor des Buches "Degradierung vom Leutnant zum Soldaten".

Songül ÖZKAN: Verlegerin beim Evrensel-Verlag.
Ihr wurde der Prozess gemäß Artikel 312 gemacht ("Aufstachelung zu Hass und Feindschaft unter Menschen aufgrund der Rasse oder regionaler Unterschiede"), weil sie das Buch "Kurdische Rebellionen" des kurdischen Journalisten und Schriftstellers Ahmet Kahraman veröffentlicht hatte. Die Anhörungen begannen im Oktober 2006 vor dem 2. Strafgericht erster Instanz in Beyoglu. Das Gericht befand sich für nicht zuständig und verwies den Fall an das oberste Gericht. Bis Juni 2008 lag noch keine Entscheidung vor.

Fatih TAS: Verleger, Aram-Verlag.
Verurteilt zu sechs Monaten Haft nach Artikel 301 wegen des Buchs "Sie sagen, dass du vermisst wirst". Das Urteil wurde vom Berufungsgericht kassiert, wogegen erneut Berufung eingelegt wurde. Über diese war im Juni 2008 noch nicht entschieden worden.

Yildirim TÜRKER: Journalist der Zeitschrift "Radikal".
Gegen ihn wird gemäß Artikel 301 ermittelt. Dabei geht es um einen Zeitungsartikel mit dem Titel "Unsichtbarer Angriff", der in der Beilage "Radikal 2" publiziert wurde. Darin wird Behörden und Medien vorgehalten, sie hätten den gegen die armenische Bevölkerung gerichteten Rassismus in den Monaten vor der Ermordung von Hrant Dink ignoriert. Daneben deckt er Verbindungen zwischen Nationalisten und Staat auf. Ein weiteres Verfahren wurde im März 2007 eröffnet wegen des Artikels "Konferenz zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen", der am 29. Januar 2007 in der Tageszeitung "Radikal" erschienen ist. Die Anschuldigung lautet auf "Entfremdung der Menschen vom Militärdienst mittels der Presse" (Artikel 318 Strafgesetzbuch). Das oberste Gericht wird entscheiden, vor welchem Gericht das Verfahren stattfinden soll.

Atilla TUYGUN: Übersetzer von Dora Sakayans "Ein armenischer Arzt in der Türkei".
Ihm droht ein Verfahren nach Artikel 301 wegen "Beleidigung" des Staates und "Beleidigung des Gedenkens an Atatürk", nachdem die Anklagen gegen den Herausgeber des Buchs, Ragip Zarakolu (siehe weiter unten) am 3. Mai 2007 fallen gelassen wurden. In dem Buch, so der Vorwurf, würde behauptet, dass führende Personen aus dem Umfeld Atatürks für die Massendeportation der Armenier im Jahr 1915 verantwortlich waren. Aufgrund der Änderung des Artikels 301 stand ein Gerichtstermin im Juni 2008 noch aus.

Mehmet Ali VARIS: Verleger/Eigentümer des Tohum-Verlags.
Angeklagt im August 2003 für A. Dursun Yildiz' Buch "Ein pädagogischer Ansatz zur Befreiung" gemäß Artikel 312 des türkischen Strafgesetzbuches. Das Verfahren läuft noch. Zusätzlich wurden zwei neue Verfahren nach Artikel 312 eingeleitet wegen der Publikation der Bücher "Anatolien - vom Mulikulturalismus zum Monokulturalismus" und "Koçgiri". Daneben ein weiteres Verfahren nach Artikel 5816 ("Beleidigung Atatürks") für das Buch "Kemalismus: Der sitzende Mann". Berichten zufolge wurden die Verfahren zusammengelegt. Der Prozess begann im März 2006 vor dem 2. Strafgericht erster Instanz in Beyoglu, das ihn am 5. Februar 2007 zu 18 Monaten Gefängnis verurteilte. Im Juni 2008 war das Berufungsverfahren noch anhängig.

Ahmet ALTAN, Yasemin ÇONGAR: Chefredakteur und stellvertretende Chefredakteurin von "Taraf".
Ihnen könnte der Prozess gemacht werden wegen eines Interviews, das sie mit dem führenden PKK-Mitglied Murat Karayilan geführt haben, als sie im Dezember 2007 die PKK-Basis in Kandil besuchten. Der Artikel wurde Anfang 2008 veröffentlicht.
Zusätzlich könnte Çongar wegen eines Ende März 2008 veröffentlichten Artikels angeklagt werden. Darin behauptet sie, dass Polizeikräfte in der Parteizentrale der Arbeiterpartei einen Lageplan des obersten Gerichts von Ankara gefunden hätten, in welchem Angaben über sichere Ausgänge und tote Winkel der Überwachungskameras enthalten waren. Dies ließe den Schluss zu, die Arbeiterpartei plane einen Angriff auf das Gericht.

Atilla YAYLA: Professor für Politik und politische Ökonomie an der Gazi-Universität.
Er ging ins Exil und unterrichtet jetzt als Gastprofessor an der Universität von Birmingham, Großbritannien. Wegen Äußerungen, die er bei einer Konferenz im Jahr 2006 gemacht hatte und die den Tatbestand der "Beleidigung des Gedenkens an Atatürk" gemäß Artikel 5816 Strafgesetzbuch erfüllen, wurde er am 19. März 2008 zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hat zahlreiche Bücher über türkische Politik, Terrorismus und Minoritäten verfasst.

Ragip ZARAKOLU: Verleger, Belge-Verlag.
Zarakolou ist Träger des NOVIB/P.E.N.-Preises für freie Meinungsäußerung 2003.
Juristische Schritte gegen Zarakolu wurden bereits im Dezember 2004 eingeleitet, weil er George Jerjians Buch "Die Geschichte wird uns befreien / Türkisch-Armenische Aussöhnung" veröffentlicht und damit gegen Artikel 301 des türkischen Strafrechts wegen "Beleidigung des Staates und des Gedenkens an Kemal Atatürk" verstoßen hat. In dem Buch, so der Vorwurf, wird behauptet, dass führende Personen aus dem Umfeld von Atatürk für die Massendeportationen der Armenier im Jahr 1915 verantwortlich waren. Die erste Anhörung fand vor dem Istanbuler Gericht für leichte Straftaten am 16. März 2005 statt. Am 17. Juni 2008 wurde er zu einer fünfmonatigen Haftstrafe verurteilt, die später in eine Geldstrafe umgewandelt wurde. Er hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.

Am 1. August 2005 wurde wegen der Veröffentlichung des Buchs von Professor Dora Sakayan "Ein armenischer Arzt in der Türkei: Garabed Hatcherian: Mein Leidensweg nach Smyrna 1922" angeklagt. Grundlage war erneut Artikel 301. Das Verfahren wurde am 21. September eröffnet. Seitdem haben zahlreiche Verhandlungen stattgefunden, bis er endlich am 3. Mai freigesprochen wurde - nachdem der Übersetzer des Buches, Atilla Tuygan, bezeugte, dass er für das Werk verantwortlich sei. Nach türkischem Recht kann nur der Autor oder Übersetzer und nicht der Verleger eines Werks strafrechtlich verfolgt werden, sofern dieser sich zu seiner Verantwortung bekennt.

Hintergrund: Seit den siebziger Jahren sieht sich Zarakolu wegen seiner Verlegertätigkeiten immer wieder mit Bedrohungen, Gerichtsverfahren und Gefängnisaufenthalten konfrontiert. In den von ihm verlegten Büchern geht es hauptsächlich um Minderheiten und Menschenrechte. 1995 bombardierten Rechtsextremisten das Verlagsgebäude. Der Verlag war daraufhin gezwungen, einige Jahre im Untergrund zu arbeiten.

Ehrenmitglied der amerikanischen, englischen, kurdischen, kanadischen, schottischen, niederländischen und schwedischen P.E.N.-Zentren, sowie des P.E.N.-Zentrums von Quebec.

Arif ASLAN, Mustafa SEVEN: Herausgeber von "Batman Cagdas" und Herausgeber von "Batman Postasi".
Am 1. November 2006 wurden sie zusammen mit Nedim Arslan, Eigentümer von "Batman Cagdas", und Kemal Celik, Eigentümer von "Batman Postasi", verhaftet. Die Ermittlungen gegen sie laufen wegen einer möglichen Anklage auf Grundlage von Artikel 288, Strafgesetzbuch, ("Einflussnahme auf die Justiz") und Artikel 301/2 ("Beleidigung des Militärs und der Polizei"). Dabei geht es um einen Zeitungsartikel über einen Vorfall, bei dem ein elfjähriges Mädchen zu Tode kam, als Sicherheitskräfte auf ein Fahrzeug schossen, in welchem zwei Mitglieder der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK vermutet wurden. Die Artikel hinterfragten die Ermittlungen über die genauen Todesumstände und berichteten über Bedenken hinsichtlich des Verhaltens der Polizei und ihrer Untersuchungsmethoden unter Berufung auf Aussagen der Familie des getöteten Mädchens und Berichte von Menschenrechtsgruppen. Das Verfahren wurde wegen Mangel an weiteren Informationen eingestellt.

Hasan ÇAKALKURT: Chefredakteur der "Radikal".
Am 29. August 2007 klagte man ihn auf Grundlage von Artikel 301 wegen der Veröffentlichung einer Übersetzung an. In dem Originalartikel "Der vergessene Holocaust" des britischen Journalisten Robert Fisk, so der Vorwurf, wird behauptet, dass die türkische Regierung 1915 einen Völkermord an den Armeniern begangen habe. Daneben ist Çakalkurt wegen des gleichen Straftatbestands angeklagt, die Übersetzung eines US-amerikanischen Journalisten veröffentlicht zu haben. Der Originaltext mit dem Titel "Wie aufrichtig ist das Schlagwort Nie Wieder?" erschien im "Boston Globe". Das Verfahren wurde wegen Mangel an weiteren Einzelheiten eingestellt.

Übersetzung: Frank Thomas

Die vollständige Liste finden Sie unter: www.pen-deutschland.de