Amnesty Report Vereinigte Staaten von Amerika 22. Mai 2013

Vereinigte Staaten von Amerika 2013

 

Amtliche Bezeichnung:
 Vereinigte Staaten von Amerika Staats- und Regierungschef: Barack H. Obama

Im Jahr 2012 wurden 43 Männer hingerichtet. Grausame Haftbedingungen boten nach wie vor Anlass zu Besorgnis. In Guantánamo Bay befanden sich weiterhin zahlreiche Gefangene in unbefristeter Militärhaft. Die Ermittlungsverfahren gegen sechs dieser Gefangenen, denen in Prozessen vor einer Militärkommission die Todesstrafe droht, waren noch nicht abgeschlossen. Der Einsatz tödlicher Gewalt im Rahmen von Antiterrormaßnahmen außerhalb der USA sorgte ebenso für erhebliche Besorgnis wie die anhaltenden Berichte über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei in den USA.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Haftlager in Guantánamo Bay Ende 2012 waren in Guantánamo Bay noch immer 166 Männer inhaftiert – fast drei Jahre nach Ablauf der von Präsident Barack Obama versprochenen Frist, innerhalb welcher das Gefangenenlager spätestens geschlossen sein sollte. Gegen die meisten Gefangenen war weder Anklage erhoben noch ein Strafverfahren eröffnet worden.

Vier Männer wurden 2012 aus dem Gefangenenlager verlegt; zwei von ihnen waren von einer Militärkommission schuldig gesprochen worden.

Im Berichtsjahr starb der jemenitische Staatsbürger Adnan Farhan Abdul Latif in Guantánamo. Er hatte zuvor mehrfach geäußert, dass er sehr stark unter seiner fast elfjährigen Haft ohne Anklage oder Verfahren litt. Damit sind, soweit bekannt, seit 2002 neun Gefangene während ihrer Haft in Guantánamo gestorben.

Der Oberste Gerichtshof lehnte es ab, die Eingaben von mehreren Guantánamo-Gefangenen zu prüfen, deren Haft vom Berufungsgericht als rechtmäßig beurteilt worden war. Die Petitionen bezogen sich auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Präzedenzfall Boumediene gegen Bush im Jahr 2008, die den Häftlingen das Recht auf Überprüfung ihrer Inhaftierung durch ein Bundesgericht zuerkannt hatte. In den Petitionen wurde der Oberste Gerichtshof u.a. ersucht zu prüfen, ob den Häftlingen bei der konkreten Umsetzung dieses Urteils die versprochene "ernsthafte" Überprüfung ihres Falls verwehrt werde.

Verfahren gegen Guantánamo-Häftlinge Im Mai 2012 eröffnete eine Militärkommission den Prozess gegen die fünf Guantánamo-Häftlinge Khalid Sheikh Mohammed, Walid bin Attash, Ramzi bin al-Shibh, 'Ali 'Abd al-'Aziz und Mustafa al-Hawsawi, die als mutmaßliche Haupttäter der Anschläge vom 11. September 2001 angeklagt sind. Die Hauptverhandlung gegen die fünf Männer sowie gegen 'Abd al-Rahim al-Nashiri, dessen Verfahren bereits 2011 eröffnet worden war, hatte Ende 2012 noch nicht begonnen. Vor ihrer Verlegung nach Guantánamo im Jahr 2006 waren die sechs Männer bis zu vier Jahre in geheimen CIA-Gefängnissen in Gewahrsam gehalten und mindestens zwei von ihnen gefoltert worden.

Im August 2012 wurde Anklage gegen den saudi-arabischen Staatsbürger Ahmed Mohammed al-Darbi erhoben. Er war im Juni 2002 in Aserbaidschan festgenommen und zwei Monate später an die US-Behörden überstellt worden. Im März 2003 verlegte man ihn nach Guantánamo. Ende 2012 war die gegen ihn erhobene Anklage noch nicht an die zuständige Militärkommission weitergeleitet worden.

Im Februar bekannte sich der pakistanische Staatsangehörige Majid Khan vor einer Militärkommission in Guantánamo verschiedener Straftaten gemäß dem Gesetz über Militärkommissionen (Military Commissions Act – MCA) schuldig. Es wurde vereinbart, dass Majid Khan als Gegenleistung für seine Bereitschaft, mit den US-Behörden zusammenzuarbeiten, mit Strafmilderung rechnen kann. Das Strafmaß soll spätestens im Februar 2016 verkündet werden. Vor seiner Verlegung nach Guantánamo im Jahr 2006 war Majid Khan an geheimen Orten in US-amerikanischem Gewahrsam festgehalten worden, wo er Berichten zufolge gefoltert und misshandelt wurde.

Damit stieg die Zahl der von einer Militärkommission in Guantánamo verurteilten Personen auf insgesamt sieben. Fünf von ihnen hatten sich schuldig bekannt, um im Gegenzug die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung aus dem Gewahrsam zu erlangen. Zwei der fünf Verurteilten kehrten 2012 in ihre Herkunftsländer zurück: Ibrahim al-Qosi wurde im Juli in den Sudan gebracht. Omar Khadr, der sich seit seiner Gefangennahme als 15-Jähriger in US-Haft befand, wurde im September nach Kanada überstellt.

Im Oktober hob das Berufungsgericht das 2008 gegen Salim Hamdan gefällte Urteil wegen "materieller Unterstützung des Terrorismus" auf. Zur Begründung hieß es, dieser Tatbestand habe im US-amerikanischen Recht vor dem Erlass des MCA im Jahr 2009 nicht als Kriegsverbrechen gegolten.

US-Haftlager in Afghanistan Im Juni 2012 lehnte der Richter eines Bundesbezirksgerichts den Antrag von Zia-ur-Rahman auf Haftprüfung ab. Der afghanische Staatsbürger war im Dezember 2008 in Afghanistan in US-Militärgewahrsam genommen worden und befand sich dort seither ohne Anklage oder Gerichtsverfahren. Der Richter schloss sich der Argumentation der US-Regierung an, dass das Gericht für diesen Fall nicht zuständig sei.

Am 9. September 2012 wurde das Haftzentrum auf dem US-Militärstützpunkt Bagram in Afghanistan an die afghanischen Behörden übergeben, wie dies sechs Monate zuvor vereinbart worden war. Berichten zufolge übernahmen die afghanischen Behörden die Kontrolle über die etwa 3000 afghanischen Staatsbürger, die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung am 9. März dort inhaftiert waren. Mehr als 600 Häftlinge, die danach auf den Stützpunkt verbracht wurden, sowie rund 50 weitere Personen, die nicht die afghanische Staatsbürgerschaft besaßen, schienen jedoch nach wie vor der US-Militärgerichtsbarkeit zu unterstehen (siehe Länderbericht Afghanistan).

Im Oktober 2012 lehnte ein Bundesbezirksrichter die Anträge auf Haftprüfung von drei Bagram-Gefangenen ab, die keine afghanischen Staatsbürger waren. Den Anträgen zufolge wurde Amin al-Bakri 2002 in Thailand festgenommen, Redha al-Najar im selben Jahr in Pakistan und Fadi al-Maqaleh 2003 ebenfalls außerhalb Afghanistans – die US-Behörden erklärten allerdings, er habe sich zum Zeitpunkt seiner Festnahme in Afghanistan aufgehalten. Im Mai 2010 hatte das Berufungsgericht ein Urteil des Bundesbezirksgerichts aus dem Jahr 2009 aufgehoben, das den drei Männern das Recht zugesprochen hatte, ihre Haft vor Gericht anzufechten. Daraufhin hatten sich die Rechtsanwälte der Gefangenen erneut an das Bundesbezirksgericht gewandt und neue Informationen vorgelegt, die ihrer Meinung nach das Urteil des Berufungsgerichts in Frage stellten. Das Bundesbezirksgericht lehnte die Anträge jedoch ab.

Im November 2012 wies ein Bundesbezirksrichter den Antrag des pakistanischen Staatsbürgers Amanatullah ab, der seit mehreren Jahren auf dem US-Militärstützpunkt Bagram in Gewahrsam gehalten wurde.

Straflosigkeit Die unter der Präsidentschaft von George W. Bush im Rahmen des CIA-Programms für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse begangenen Menschenrechtsverletzungen wurden auch im Jahr 2012 nicht geahndet.

Am 30. August gab US-Justizminister Eric Holder bekannt, die strafrechtlichen Ermittlungen zu zwei Todesfällen in CIA-Gewahrsam seien abgeschlossen. Es werde gegen niemanden Anklage erhoben. Die Todesfälle ereigneten sich dem Vernehmen nach 2002 in Afghanistan und 2003 im Irak. Holder schloss damit an seine Äußerungen vom Juni 2011 an. Damals hatte er erklärt, die "Voruntersuchung" zu den Verhörpraktiken der CIA sei beendet. Man werde nur den beiden Todesfällen nachgehen, weitere Ermittlungen in anderen Fällen seien nicht erforderlich.

Einsatz tödlicher Gewalt Die USA setzten 2012 die Praxis der "gezielten Tötung" terrorismusverdächtiger Personen fort. Dies geschah insbesondere durch Drohnen, die u.a. im Jemen, in Pakistan und in Somalia eingesetzt wurden. Aufgrund von Geheimhaltungsbestimmungen gab es über diese Einsätze nur begrenzt Informationen. Es gab jedoch Hinweise darauf, dass die US-Regierung außergerichtliche Hinrichtungen billigte, obwohl dies eine Verletzung internationaler Menschenrechtsnormen darstellte. Sie berief sich dabei auf die US-amerikanische Theorie eines "globalen Krieges" gegen Al-Qaida und vergleichbare Gruppen.

Exzessive Gewaltanwendung

2012 starben mindestens 42 Menschen in 20 US-Bundesstaaten nach Polizeieinsätzen mit Taser-Waffen. Damit stieg die Zahl der Menschen, die seit 2001 durch Elektroschockwaffen getötet wurden, auf 540. Zwar machten Amtsärzte oft gesundheitliche Probleme der Betroffenen für deren Tod verantwortlich, doch in mehr als 60 Todesfällen hieß es, der Einsatz von Taser-Waffen sei der ausschlaggebende Faktor gewesen oder habe zum Tod beigetragen. Die meisten der Getöteten waren unbewaffnet und schienen zum Zeitpunkt des Taser-Angriffs keine ernste Gefahr darzustellen. Im Mai veröffentlichte die Gesundheitsorganisation American Heart Association eine Untersuchung, in der erstmals wissenschaftlich nachgewiesen wurde, dass der Einsatz von Tasern zu Herzstillstand und Tod führen kann. Grundlage der Studie waren Autopsieberichte, ärztliche Unterlagen, Polizeiakten und andere Dokumente zu acht Fällen, bei denen Personen nach dem Einsatz einer Elektroschockpistole vom Typ X26 das Bewusstsein verloren hatten.

  • Am 20. Juni 2012 starb Macadam Mason vor seinem Haus in Thetford (Bundesstaat Vermont), nachdem ihn ein Polizist mit einer Taser-Waffe angegriffen hatte. Die im September veröffentlichte gerichtsmedizinische Untersuchung kam zu dem Schluss, dass der 39-Jährige aufgrund des Einsatzes einer Elektroschockwaffe ein plötzliches Herzversagen erlitt. Im Oktober teilte das US-Ministerium für Innere Sicherheit mit, man werde die Bestimmungen zum Einsatz tödlicher Gewalt beim Grenzschutz überprüfen. Ende 2012 war die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Zuvor hatte es eine Reihe von Vorfällen gegeben, bei denen Menschen an der Grenze zu Mexiko von der US-Grenzschutzpolizei erschossen worden waren.

  • Im Oktober 2012 starb der 16-jährige José Antonio Elena Rodríguez an seinen Schussverletzungen. Nach Angaben der US-Behörden hatte ein Grenzschutzbeamter aus Nogales (Bundesstaat Arizona), das Feuer eröffnet, nachdem zwei Personen, die verdächtigt wurden, Drogen zu schmuggeln, über die Grenze geflohen waren und mit Steinen geworfen hatten. Ende 2012 wurde der Fall noch von der US-Bundespolizei FBI und den mexikanischen Behörden untersucht.

  • Im April 2012 erklärte das US-Justizministerium, zum Tod von Sergio Adrián Hernández Güereca werde kein straf- oder zivilrechtliches Verfahren eingeleitet. Der 15-Jährige war 2010 von einem US-Grenzschutzbeamten durch einen Kopfschuss getötet worden.

Haftbedingungen

Die Inhaftierungsrate der USA zählte weiterhin zu den höchsten der Welt. Nach wie vor waren Tausende Menschen in Hochsicherheitsgefängnissen inhaftiert, in denen sie 22 bis 24 Stunden pro Tag in ihren Zellen verbringen mussten. Es mangelte ihnen an Tageslicht, an Möglichkeiten zur körperlichen Betätigung und an Maßnahmen zur Wiedereingliederung. Die Haftbedingungen in diesen Gefängnissen stellten einen Verstoß gegen internationale Standards dar. In einigen Fällen waren sie mit grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichzusetzen.

Im Oktober 2012 lieferte Großbritannien fünf Männer an die USA aus, die sich dort wegen terroristischer Aktivitäten vor Gericht verantworten müssen. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Berufungsklage der Männer abgewiesen. Sie hatten argumentiert, bei einer Inhaftierung im Hochsicherheitsgefängnis in Florence im Bundesstaat Colorado drohe ihnen Folter und grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung. Die US-Behörden erteilten Amnesty International keine Erlaubnis, das Gefängnis zu besuchen.

Kinderrechte

Im Juni 2012 fällte der Oberste Gerichtshof sein Urteil im Fall Miller gegen Alabama. Das Gericht entschied, dass eine lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit der Freilassung auf Bewährung für Personen, die zur Tatzeit unter 18 Jahre alt waren, verfassungswidrig sei. 2010 hatte der Gerichtshof bereits verboten, diese Strafe auf Jugendliche anzuwenden, die kein Tötungsdelikt begangen haben.

Als Reaktion auf dieses Urteil wandelte der Gouverneur von Iowa, Terry Branstad, im Juli 38 Haftstrafen wegen Mordes um, die gegen Täter verhängt worden waren, die zur Tatzeit noch keine 18 Jahre alt waren. Anstelle von lebenslangen Haftstrafen ohne Möglichkeit der Freilassung auf Bewährung erhielten sie lebenslange Haftstrafen, bei denen eine vorzeitige Entlassung erst nach 60 Jahren möglich ist. Mögliche mildernde Umstände, die seinerzeit im Gerichtsprozess keine Rolle gespielt hatten, da nur eine lebenslange Haftstrafe ohne vorzeitige Entlassung verhängt werden konnte, wurden bei der Strafumwandlung durch den Gouverneur nicht berücksichtigt.

Rechte von Migranten

Im Juni 2012 erklärte der Oberste Gerichtshof das Einwanderungsgesetz des Bundesstaates Arizona in weiten Teilen für verfassungswidrig. Dies betraf u.a. die Bestimmung, die Arbeitssuche und -ausübung von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus unter Strafe zu stellen. Nicht beanstandet wurde hingegen ein Paragraph, dem zufolge die Polizei den Aufenthaltsstatus jeder Person überprüfen muss, die sie des illegalen Aufenthalts verdächtigt. Menschenrechtsgruppen hatten kritisiert, dies werde zu verstärkten polizeilichen Kontrollen nach Herkunft und äußeren Merkmalen (racial profiling) führen. Als Reaktion auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs billigten Bundesgerichte ähnlich lautende Einwanderungsgesetze in Alabama und Florida. Durch die Einwanderungsgesetze auf bundesstaatlicher Ebene bestand für Migranten eine erhöhte Gefahr, diskriminiert zu werden. Außerdem wurde ihr Zugang zu Bildung und grundlegenden Leistungen der Gesundheitsfürsorge erschwert.

Verschärfte Kontrollen an bestimmten Abschnitten der Grenze zu Mexiko führten dazu, dass Einwanderer ohne regulären Aufenthaltsstatus immer gefährlichere Routen durch die Wüste wählten. Dabei starben Hunderte von ihnen. Weil die Polizei in den grenznahen Orten stärker mit den Einwanderungsbehörden zusammenarbeitete, war die Bevölkerung im Grenzgebiet vermehrt Kontrollen nach Herkunft und Aussehen ausgesetzt. Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus, die Opfer von Straftaten wie Menschenschmuggel oder familiärer Gewalt wurden, sahen sich vor erhebliche Probleme gestellt, wenn sie die Taten anzeigen wollten.

Recht auf Gesundheit

Im Juni 2012 erklärte der Oberste Gerichtshof das 2010 verabschiedete Gesetz zur Einführung einer verpflichtenden Krankenversicherung (Affordable Health Care Act) für verfassungskonform. Durch die Gesundheitsreform sollen mehr als 30 Mio. Menschen, die zuvor nicht versichert waren, bis 2014 eine Krankenversicherung erhalten. Das Gesetz enthielt zwar auch einige Bestimmungen, die zu einer besseren Gesundheitsversorgung von Müttern führen sollen – so dürfen z.B. Versicherungsgesellschaften von Frauen keine höheren Krankenversicherungsbeiträge verlangen –, doch gab es in diesem Bereich nach wie vor Verbesserungsbedarf. Ein Gesetz zur Gesundheitsversorgung von Müttern (Maternal Health Accountability Act) war Ende 2012 noch nicht vom Kongress verabschiedet worden. Es sah vor, alle Todesfälle im Zusammenhang mit Schwangerschaften zentral zu erfassen und ein Sachverständigengremium einzurichten, das sich mit der Müttersterblichkeit befassen soll.

Frauenrechte

Als erster US-Bundesstaat verbot Kalifornien im Oktober 2012 per Gesetz, schwangeren Häftlingen Fesseln anzulegen.

Im Juni 2012 wurde im Bundesstaat Virginia ein Gesetz verabschiedet, das Frauen zu einer Ultraschalluntersuchung verpflichtet, bevor sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen.

Das Gesetz zum Schutz von Frauen gegen Gewalt (Violence Against Women Act) wurde vom Kongress nicht erneuert. Es enthielt u.a. Maßnahmen, um die weit verbreitete Gewalt gegen indigene Frauen zu bekämpfen und um Frauen zu schützen und zu unterstützen, die Opfer familiärer Gewalt wurden.

Auch das Gesetz zum Schutz der Opfer von Menschenschmuggel (Trafficking Victims Protection Act) hatte der Kongress bis Ende 2012 noch nicht erneuert. Es sah Schutzmaßnahmen für Tausende von Menschen vor, die jedes Jahr in die USA verschleppt werden.

Todesstrafe

Im Jahr 2012 wurden 43 Gefangene hingerichtet. Die Männer starben alle durch eine tödliche Injektion. 15 der Hinrichtungen wurden im Bundesstaat Texas vollstreckt. Damit entfielen auf diesen Bundesstaat 492 der insgesamt 1320 in den USA erfolgten Hinrichtungen seit der Aufhebung des Moratoriums durch den Obersten Gerichtshof im Jahr 1976.

Im April 2012 schaffte Connecticut als 17. Bundesstaat die Todesstrafe ab.

Bei einem Volksentscheid in Kalifornien stimmte im November eine knappe Mehrheit von 53% zu 47% gegen die Gesetzesinitiative Proposition 34. Sie sah die Abschaffung der Todesstrafe vor sowie die Umwandlung von mehr als 700 Todesurteilen in lebenslange Haftstrafen ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung auf Bewährung.

Weitere Artikel