Amtliche Bezeichnung: Republik Moldau
Staatsoberhaupt: Marian Lupu (amtierend)
Regierungschef: Vladimir Filat
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 3,5 Mio.
Lebenserwartung: 69,3 Jahre
Kindersterblichkeit: 16,7 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 98,5%
Es trafen weiterhin Berichte über unmenschliche und erniedrigende Haftbedingungen, Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen sowie über unfaire Gerichtsverfahren ein. Religiöse und andere Minderheiten waren Diskriminierung ausgesetzt, da keine Gesetzgebung existierte, die dies verhinderte.
Die Bedingungen in der Untersuchungshaft und während der Gefangenentransporte zwischen den Haftzentren und den Gerichten erfüllten häufig den Tatbestand der grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung.
Die Gerichtsverfahren gegen Polizeibeamte, denen man Folter und andere Misshandlungen während der Demonstrationen nach den Wahlen im April 2009 zur Last legte, wurden 2011 fortgesetzt. Am 2. März wurde der ehemalige stellvertretende Innenminister Valentin Zubic im Zusammenhang mit den Misshandlungen wegen Pflichtverletzung angeklagt. Ein Regierungsvertreter berichtete dem UN-Menschenrechtsrat bei den Beratungen im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) der Lage der Menschenrechte in Moldau, dass es nach den Demonstrationen mehr als 100 Beschwerden gegeben habe. Hiervon hätten 57 zu formellen Ermittlungen geführt, und 27 dieser Fälle seien strafrechtlich verfolgt worden; es sei jedoch nur zu zwei Verurteilungen gekommen.
Die moldauische Ombudsstelle erklärte dem UN-Menschenrechtsrat in ihrem Bericht im Rahmen des Verfahrens der Universellen Regelmäßigen Überprüfung, dass 25% aller Beschwerden, die die Ombudsstelle erreichten, unfaire Gerichtsverfahren betrafen. Die am häufigsten vorgebrachten Beschwerden bezogen sich auf die Nichteinhaltung einer angemessenen Frist für die Untersuchung von Rechtsfällen, den eingeschränkten Zugang zu einem qualifizierten Rechtsanwalt, die Nichtvollstreckung von Gerichtsbeschlüssen und die Verletzung von Verfahrensregeln durch die Gerichte. Laut einer Umfrage, die im Mai 2011 vom moldauischen Institut für Politik (Institutul de Politici Publice) durchgeführt wurde, hatte nur 1% der Befragten volles Vertrauen in das Justizsystem, 42% sagten, dass sie der Justiz keinerlei Vertrauen entgegenbrächten.
Am 3. November verabschiedete das Parlament ein ehrgeiziges Paket zur Justizreform, das das Gerichtssystem, die Polizei und die Staatsanwaltschaften betraf. Die darin enthaltenen Maßnahmen sahen u.a. die Erhöhung der Effizienz und die Stärkung der Unabhängigkeit des Justizwesens, die Angleichung der Rolle der Staatsanwälte an die europäischen Standards, eine Verbesserung der Rechtshilfe, die Eindämmung der Korruption und eine stärkere Achtung der Menschenrechte vor.
Im Februar wurde dem Parlament der Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz vorgelegt, das jedoch bis Ende 2011 noch nicht verabschiedet worden war. Im Parlament gab es anhaltenden Widerstand gegen eine Vorschrift im Gesetz, die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung verbietet. Der Gesetzentwurf enthielt keine klaren Bestimmungen hinsichtlich Beschwerdemechanismen und angemessener Strafen.
Religiöse Minderheiten
Im September 2011 berichtete der UN-Sonderberichterstatter über Religions- und Weltanschauungsfreiheit, dass Anhänger der Moldauischen Orthodoxen Kirche gegenüber Angehörigen religiöser Minderheiten mit Einschüchterung und Vandalismus agierten. Er kritisierte das aus dem Jahr 2007 stammende Gesetz über Religionsgemeinschaften, das der Moldauischen Orthodoxen Kirche "besondere Bedeutung und eine führende Rolle" einräumt und damit zur Diskriminierung anderer Glaubensrichtungen geführt habe.
Die selbsterklärte Republik Transnistrien war weiterhin eine eigenständige, international jedoch nicht anerkannte Entität innerhalb Moldaus.
Im Januar 2011 trat das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs für Moldau in Kraft. Der Staat ratifizierte jedoch bis zum Jahresende nicht die ergänzenden Bestimmungen über Vorrechte und Immunitäten des Gerichts. Es wurden auch keine Schritte unternommen, um die nationale Gesetzgebung in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Statuts zu bringen.