Amnesty Report Georgien 07. Mai 2012

Georgien 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Georgien Staatsoberhaupt: Micheil Saakaschwili Regierungschef: Nika Gilauri Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 4,3 Mio. Lebenserwartung: 73,7 Jahre Kindersterblichkeit: 29,1 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 99,7%

Die Polizei setzte bei der Auflösung von Demonstrationen exzessive Gewalt ein. Bei Zwangsräumungen wurden internationale Standards verletzt. Die eingeschränkte Unabhängigkeit der Justiz gab Anlass zu Besorgnis.

Nachwirkungen des bewaffneten Konflikts

Die abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien hielten am 26. August bzw. 13. November 2011 Präsidentschaftswahlen ab. Die georgischen Behörden und die internationale Gemeinschaft erklärten die Wahlen für rechtswidrig. Die Wahlen in Südossetien waren von Protesten begleitet; auch trafen Berichte über die zunehmende Anwendung von Gewalt und die Drangsalierung von Kandidaten der Opposition ein.

Es bestand nach wie vor Besorgnis hinsichtlich der Sicherheit und Freizügigkeit der zivilen Bevölkerung in den vom Konflikt betroffenen Gebieten. Im Rahmen des international vermittelten Mechanismus zur Verhinderung und Regelung von Zwischenfällen (Incident Prevention and Response Mechanism), der die georgische und ossetische Seite zusammenführte, konnten gewisse Fortschritte hin zu mehr Sicherheit erzielt werden, und es wurden Gefangene ausgetauscht. Während des ganzen Jahres wurden jedoch Vorfälle gemeldet, bei denen Zivilpersonen beschossen, verletzt und verhaftet wurden, weil sie die Grenze zwischen Südossetien und Georgien illegal überquert haben sollen.

Binnenflüchtlingen wurde das Recht, in ihre ursprünglichen Wohnorte in Abchasien und Südossetien zurückzukehren, weiterhin von den dortigen De-Facto-Behörden verwehrt.

Binnenflüchtlinge

Die Regierung räumte der Bereitstellung von angemessenem Wohnraum für etwa 247000 Menschen, die infolge der bewaffneten Konflikte in den 1990er Jahren und im Jahr 2008 vertrieben worden waren, Priorität ein. Ein Regierungsprogramm, das darauf abzielte, diesen Personen dauerhafte Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, führte jedoch zu mehreren rechtswidrigen Zwangsräumungen, die gegen nationale und internationale Standards verstießen.

Eine Reihe von Zwangsräumungen in Tiflis traf 2011 Hunderte binnenvertriebene Familien. In den meisten Fällen wurden die Räumungen ohne angemessene Rücksprache, Benachrichtigung oder Zugangsmöglichkeit zu Rechtsmitteln durchgeführt. Den Vertriebenen wurden außerhalb der Hauptstadt, vor allem in ländlichen Gebieten, alternative Unterkünfte angeboten. Das Recht auf angemessenes Wohnen – das auch den Zugang zu Arbeit und einer gesicherten Lebensgrundlage umfasst – wurde nicht immer in vollem Umfang respektiert.

Versammlungsfreiheit

Im Laufe des Jahres 2011 wurden mehrere Protestveranstaltungen gewaltsam aufgelöst.

  • Am 3. Januar löste die Polizei eine genehmigte friedliche Demonstration zahlreicher Veteranen der bewaffneten Konflikte Georgiens gewaltsam auf. Polizeibeamte und Personen in Zivil schlugen die Demonstrierenden und schleppten sie in Polizeifahrzeuge. Videoaufnahmen zeigten auch, wie ein Polizeibeamter in Zivil eine Demonstrantin ins Gesicht schlug, als sie sich entfernen wollte. Die Polizei nahm elf Personen unter der Anschuldigung des "Rowdytums" und Ungehorsams fest. Berichten zufolge verurteilte das Gericht die Angeklagten, ohne das verfügbare Videobeweismaterial angesehen zu haben; stattdessen glaubte es der Aussage der Polizeibeamten. Die Inhaftierten erhielten jeweils Geldstrafen von 400 Lari (ca. 240 US-Dollar). Der Polizeibeamte, der dabei gesehen wurde, wie er die Frau schlug, wurde entlassen, und die Behörden nahmen Ermittlungen auf. Bis zum Jahresende hatte die Untersuchung zu keinem Ergebnis geführt.

  • Am 26. Mai wandte die Polizei exzessive Gewalt an, um eine gegen die Regierung gerichtete Protestveranstaltung von etwa 1000 Demonstrierenden, die den Rücktritt von Präsident Saakaschwili forderten, aufzulösen. Die Bereitschaftspolizei rückte um Mitternacht an, unmittelbar nachdem die Genehmigung für die Demonstration abgelaufen war. Die verfügbaren Videoaufnahmen zeigten, wie Polizisten auf unbewaffnete Demonstrierende, die keinen Widerstand leisteten, einschlugen. Polizeibeamte griffen mindestens zehn Journalisten verbal und körperlich an. Andere wurden zum Zwecke der Vernehmung in Gewahrsam genommen, und ihre Ausrüstungen wurden zerstört oder konfisziert. Vier Personen, darunter ein Polizeibeamter, starben, und zahlreiche Menschen wurden verletzt. Der Polizist und ein Zivilist wurden getötet, als sie von einem mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Wagen erfasst wurden, mit dem eine Oppositionsführerin vom Ort des Geschehens weggebracht wurde. Mehr als 105 Demonstrierende wurden festgenommen und erhielten später wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt Haftstrafen von bis zu zwei Monaten. Ihre Familienangehörigen erfuhren erst zwei Tage später durch Nachforschungen der Ombudsstelle von ihrer Festnahme. Die Untersuchung im Fall des Todes von zwei Demonstranten, die auf dem Dach eines in der Nähe der Protestveranstaltung liegenden Geschäfts gefunden wurden, kam zu dem Ergebnis, dass die beiden Männer versehentlich durch einen Stromschlag zu Tode gekommen waren. Ein mutmaßlicher Augenzeuge bestritt diese Version. Er gab an, eines der Opfer zuletzt gesehen zu haben, als es in Polizeigewahrsam genommen wurde. Eine interne Untersuchung durch das Innenministerium zu den Ereignissen des 26. Mai führte zur Verhängung mehrerer Verwaltungsstrafen und der Entlassung von vier Polizisten wegen exzessiver Gewaltanwendung. Eine öffentliche und unabhängige Untersuchung wurde hingegen nicht durchgeführt, und die Misshandlungsvorwürfe gegen die Polizei zogen keine Ermittlungen nach sich. Die Behörden nahmen auch 2011 keine zielführenden Untersuchungen auf, um den Vorwürfen exzessiver Gewaltanwendung durch Polizeikräfte bei Demonstrationen in den Jahren 2009 und 2007 nachzugehen.

Justizsystem

Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen äußerte nach ihrem Besuch Georgiens im Juni Besorgnis hinsichtlich einiger Aspekte des Justizsystems. Sie bezog sich insbesondere auf die Rolle der Staatsanwälte, die extrem niedrige Anzahl von Freisprüchen und auf die Tatsache, dass Menschen unverhältnismäßig oft in Untersuchungshaft genommen werden.

  • Am 26. April 2011 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass Georgien bei einem weithin bekannten Mordfall, in den Regierungsbeamte verwickelt gewesen sein sollen, keine effektiven Ermittlungen durchgeführt habe. Das Gericht stellte fest, dass die Untersuchung des Todes von Sandro Girgvliani im Jahr 2006 "Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Objektivität und Gründlichkeit" vermissen ließ. Der Gerichtshof zeigte sich insbesondere besorgt darüber, dass das Innenministerium, die Staatsanwaltschaft, die nationalen Gerichte und der Präsident versucht hatten "zu verhindern, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wurde". Der Europäische Gerichtshof ordnete an, dass die Regierung den Eltern des Opfers eine Entschädigung in Höhe von 50000 Euro zahlen müsse. Sandro Girgvliani war im Januar 2006 im Alter von 28 Jahren von Beamten des Innenministeriums entführt und zu Tode geprügelt worden, nachdem er mit einer Gruppe hochrangiger Ministerialbeamter in einem Café in Tiflis gestritten hatte. Bis Ende 2011 wurden in diesem Fall keine neuen Ermittlungen eingeleitet.

Amnesty International: Mission und Bericht

Delegierte von Amnesty International besuchten Georgien im März.

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