Amtliche Bezeichnung: Republik Moldau
Staatsoberhaupt: Mihai Ghimpu (amtierend)
Regierungschef: Vladimir Filat
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 3,6 Mio.
Lebenserwartung: 68,9 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 26/21 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 98,3%
Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren nach wie vor an der Tagesordnung. Die Behörden leiteten keine zügigen und unparteiischen Ermittlungen zu den entsprechenden Vorwürfen ein. Der Anwendung der Folter beschuldigte Polizeibeamte gingen in einigen Fällen straffrei aus. Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen wurde erneut das Demonstrationsrecht verweigert. In der selbsternannten Republik Transnistrien entsprachen die Gerichtsverfahren nicht den internationalen Standards der Fairness.
Im März 2010 veröffentlichte der UN-Ausschuss gegen Folter seine Schlussbetrachtungen zum zweiten periodischen Bericht der moldauischen Regierung über die innerstaatliche Umsetzung des Übereinkommens gegen Folter. Der Ausschuss äußerte sich besorgt angesichts "zahlreicher und übereinstimmender Beschwerden über den verbreiteten Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen in Polizeigewahrsam". Er forderte die Behörden auf, sich öffentlich und unmissverständlich gegen Folter auszusprechen. Überdies beanstandete der Ausschuss, dass Einrichtungen für die vorübergehende Unterbringung von Untersuchungsgefangenen in Isolationshaft nach wie vor der Polizei unterstanden, obwohl bereits der Aktionsplan für die Republik Moldau aus dem Jahr 2005 den Bau neuer Hafteinrichtungen und die Übertragung der Leitung dieser Einrichtungen an das Justizministerium vorsah. Ein wichtiger Schutzmechanismus gegen Folter und andere Misshandlungen an Gefangenen besteht darin, die Zuständigkeiten für die Ermittlung sowie für die Haft auf voneinander unabhängige Behörden zu verteilen.
Im November 2010 gab das Büro der Generalstaatsanwaltschaft bekannt, dass das System aus Sonderermittlern zur Untersuchung von Foltervorwürfen, das seit 2007 in Balti, Cahul und Chiinau existiert, auf das gesamte Land ausgedehnt werde soll. Das Problem der Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen bestand jedoch fort. Die Behörden unterließen es, zügige, gründliche und unabhängige Ermittlungen in Bezug auf Foltervorwürfe einzuleiten. Zeugen gerieten dadurch in Gefahr, dass Polizeibeamte, gegen die wegen Folter oder anderer Misshandlungen ermittelt wurde, während der Ermittlungen im aktiven Dienst verblieben. In manchen Fällen wurden die betroffenen Polizisten überhaupt nicht belangt.
Aufgrund der hohen Anzahl von Festnahmen während und nach den gewalttätigen Demonstrationen gegen die Ergebnisse der Parlamentswahlen vom April 2009 waren die Verfahren gegen Polizisten, denen die Staatsanwaltschaft Folter und andere Misshandlungen zur Last legte, Ende 2010 noch nicht abgeschlossen. Rechtsanwälte und NGOs sprachen von Verzögerungen und dem Zurückhalten von Beweismitteln seitens der Behörden. Im August erklärten Mitglieder der Nationalen Kommission, die im Oktober 2009 eingesetzt worden war, um die Vorgänge zu untersuchen, dass das Innenministerium von eigenen Mitarbeitern während der Demonstrationen gefilmte Videobeweise zurückgehalten habe. Dies kam ans Licht, als die Generalstaatsanwaltschaft ein Video zeigte, das ihren Angaben zufolge von Angehörigen des Innenministeriums aufgenommen und der Kommission zuvor nicht zugänglich gemacht worden war.
Am 28. April 2010 entschied das Berufungsgericht Chiinau, dass eine für den 2. Mai im Stadtzentrum geplante Parade für die rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen aufgrund von "Sicherheitsbedenken und Sorge um die öffentliche Moral" in ein abgeschiedenes Stadtviertel verlegt werden solle. Die Organisation Information Centre GenderDoc-M hatte im März bei der Stadtverwaltung von Chiinau beantragt, eine Demonstration auf dem Platz der Großen Nationalversammlung im Stadtzentrum abhalten zu dürfen, zu der ungefähr 50 Teilnehmer erwartet wurden. Die Organisation erhielt keine Antwort auf ihren Antrag, stattdessen sandte die Stadtverwaltung von Chiinau ein Ersuchen an das Berufungsgericht Chiinau, die Parade aus dem Stadtzentrum zu verbannen. Aus Protest gegen diese Entscheidung lehnten es die Organisatoren ab, die Demonstration auf dem amtlich zugewiesenen Gelände zu veranstalten. Als Reaktion auf zahlreiche Eingaben seitens religiöser Gemeinschaften und anderer gegen die rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen eintretender Gruppierungen beantragte die Stadtverwaltung von Chiinau ein Verbot der Parade. Die von diesen Gruppierungen organisierte Gegendemonstration durfte am selben Tag im Stadtzentrum stattfinden.
Am 12. Oktober 2010 ratifizierte Moldau das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, das am 1. Januar 2011 in Kraft treten soll.