Amtliche Bezeichnung: Georgien
Staatsoberhaupt: Micheil Saakaschwili
Regierungschef: Nikolos Gilauri
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 4,2 Mio.
Lebenserwartung: 72 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 39/33 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 99,7%
Es bestand weiterhin Anlass zur Besorgnis, weil die Untersuchungen der Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die während des Kriegs zwischen Georgien und Russland im August 2008 und unmittelbar danach begangen wurden, nur schleppend vorankamen. Trotz einiger Fortschritte bei den Bemühungen um Unterbringung und Integration der Binnenvertriebenen war deren Situation jedoch weiterhin nicht zufriedenstellend.
Die Kommunalwahlen im Mai 2010 wurden von internationalen Beobachtern zwar positiv bewertet, gleichzeitig gingen jedoch Berichte ein, wonach einige Oppositionskandidaten schikaniert und eingeschüchtert worden waren. Im Oktober wurden Verfassungsänderungen beschlossen, die im Jahr 2013 in Kraft treten sollen. Sie sehen vor, die Machtbefugnisse des Präsidenten erheblich einzuschränken und die Befugnisse des Ministerpräsidenten und der Regierung auszuweiten.
In und um Abchasien und Südossetien, jenen Regionen Georgiens, die sich 2008 nach dem Krieg zwischen Russland und Georgien für unabhängig erklärt hatten, herrschte nach wie vor eine angespannte Situation. Die im Rahmen des Waffenstillstandsabkommens vereinbarten Gespräche, die im selben Jahr in Genf begonnen hatten, wurden nicht weiter fortgeführt.
Im Juni gab es Berichte über Schießereien, Tötungen und Brandstiftungen in der Region Gali in Abchasien. Zivilpersonen litten weiterhin unter Schikanen und der unsicheren Lage in der Region.
Es gab 2010 keine nennenswerten Fortschritte bei der Untersuchung der während des Kriegs im August 2008 und unmittelbar danach begangenen Verletzungen der international verbrieften Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts. Auch blieben die Verbrechen weiterhin weitgehend ungeahndet. Im September stellte der Menschenrechtskommissar des Europarats fest, bei der Aufklärung des Schicksals der seit dem Krieg vermissten Personen hätten alle Seiten "schwerwiegende Fehler" gemacht. Der Bericht kritisierte auch das offensichtliche Versagen der georgischen Behörden, das Schicksal von drei ossetischen Männern wirksam zu untersuchen, deren Spuren sich angeblich auf von Georgien kontrolliertem Territorium im Oktober 2008 verloren.
Die Überwachungsmission der EU (EU Monitoring Mission) war die einzige verbliebene internationale Überwachungsgruppe, die über ein Mandat verfügte, das sich auf den Konflikt bezog. Die De-facto-Behörden verweigerten ihr jedoch den Zugang zu Südossetien und Abchasien.
Die Regierung unternahm Schritte, um die Lebensbedingungen der Vertriebenen zu verbessern, indem sie z.B. einige der ärmlichsten Unterkünfte renovierte und den Vertriebenen Eigentumsrechte übertrug. Einige der instandgesetzten Sammelunterkünfte und der neu errichteten Siedlungen entsprachen jedoch nicht den internationalen Standards für angemessenes Wohnen, da sie nicht über ausreichende Wasserversorgung, sanitäre Grundversorgung und andere grundlegende Versorgungseinrichtungen verfügten. Die Integration der Vertriebenen kam nur langsam voran. Viele hatten weiterhin Probleme bei der Arbeitssuche und beim Zugang zu Gesundheitsfürsorge und Sozialleistungen.
Zwischen Juni und August 2010 wurden rund 500 Vertriebene in der georgischen Hauptstadt Tiflis Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen. Die Räumungen verstießen gegen internationale Standards, und in mehreren Fällen versorgten die Behörden die Betroffenen weder mit Ersatzunterkünften, noch gewährten sie ihnen Entschädigungen. Im August verfügte die Regierung, die Zwangsräumungen würden so lange ausgesetzt, bis neue Leitlinien in Bezug auf Wohnraum verabschiedet worden seien. Die Leitlinien wurden im Oktober fertiggestellt.
Im September gab der Europäische Ausschuss zur Verhinderung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe bekannt, bei der Verhinderung von Misshandlungen durch die Polizei während der Untersuchungshaft seien gewisse Fortschritte zu verzeichnen. Es gab jedoch weiterhin Bedenken hinsichtlich Misshandlungen während der Festnahme und auf den Polizeirevieren.
Am 24. September 2010 wurde ein Gesetz verabschiedet, das der Polizei neue Befugnisse verlieh, um verdächtige Personen anzuhalten und zu durchsuchen. Mehrere georgische Menschenrechtsorganisationen äußerten Bedenken gegen das Gesetz, da es weder die genauen Umstände definiert, unter denen die Polizei diese Befugnisse nutzen kann, noch den Zeitraum, wie lange eine Person auf der Grundlage dieser Befugnisse festgehalten werden kann.
Ermittlungen, die sich auf Vorfälle während Protestkundgebungen gegen den Präsidenten zwischen April und Juli 2009 bezogen, wurden nicht weitergeführt. Berichten zufolge waren die Demonstrierenden von der Polizei und unbekannten maskierten Männern schikaniert, eingeschüchtert und verprügelt worden.
In Tiflis und Gori wurden die ersten staatlich finanzierten Zufluchtstätten für Opfer familiärer Gewalt eröffnet. Im März 2010 verabschiedete das Parlament das "Gesetz zur Gleichberechtigung der Geschlechter", um Diskriminierung in den Bereichen Erwerbsarbeit, Bildung, Gesundheit und Sozialsystem sowie in der Familie zu bekämpfen.
Delegierte von Amnesty International besuchten Georgien in den Monaten Mai und August.
In the waiting room: Internally displaced people in Georgia (EUR 56/002/2010)
Georgia: Civil society activists at risk in South Ossetia (EUR 56/004/2010)
Thousands forcibly evicted in Georgia (EUR 56/005/2010)
Adequate housing for internally displaced remains a concern (EUR 56/006/2010)