Amnesty Report Aserbaidschan 10. Mai 2011

Aserbaidschan 2011

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Aserbaidschan Staatsoberhaupt: Ilham Älijew Regierungschef: Artur Rasizade Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 8,9 Mio. Lebenserwartung: 70,8 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 54/52 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 99,5%

Journalisten und zivilgesellschaftliche Aktivisten waren auch im Jahr 2010 Schikanen ausgesetzt. Die Behörden verboten weiterhin Demonstrationen im Zentrum der Hauptstadt Baku. NGOs und religiöse Organisationen sahen sich mit Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie ihre Registrierung beantragten.

Hintergrund

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) beschrieb die Parlamentswahlen vom 7. November 2010 als "friedlich", jedoch "nicht ausreichend, um einen bedeutenden Fortschritt in der demokratischen Entwicklung des Landes darzustellen".

Vor dem Hintergrund von Auseinandersetzungen entlang der Waffenstillstandslinie zwischen Aserbaidschan und Armenien und einer Erhöhung der Verteidigungsetats beider Länder waren bei den Verhandlungen zur Beilegung des Konflikts um Nagorny-Karabach unter der Federführung des OSZE-Büros in Minsk kaum Fortschritte zu verzeichnen. Etwa 600000 Menschen, die aufgrund des Konflikts zu Binnenflüchtlingen geworden waren, litten weiterhin unter diskriminierenden Meldebedingungen und mangelhaften Wohnverhältnissen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Drohungen, Schikanierungen und Akte der Gewalt gegen Journalisten und zivilrechtliche Aktivisten blieben weiterhin ungeahndet und führten zu einer zunehmenden Selbstzensur. Straf- und zivilrechtliche Maßnahmen zur Ahndung von Verleumdung wurden eingesetzt, um Kritiker zum Schweigen zu bringen, und führten zu Gefängnisstrafen und hohen Geldbußen gegen Journalisten.

Am 12. Februar stimmte das Parlament (Milli Mejlis) einem Verbot von Video-, Foto- oder Sprachaufnahmen von Personen ohne deren vorherige Zustimmung zu, von dem nur Polizeikräfte ausgenommen waren.

Journalisten und zivilgesellschaftliche Aktivisten waren häufig Gewalt ausgesetzt und wurden an der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert, auch durch den exzessiven Einsatz von Gewalt durch Polizeibeamte.

  • Polizeibeamte nahmen sieben Journalisten fest, die über die Proteste vom 27. April 2010 gegen die harte Linie der Regierung in Bezug auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit berichten wollten. Wie es hieß, zerstörten die Polizisten die Kameras von Mehman Huseynov von der Medienrechtsorganisation Institute for Reporter Freedom and Safety (IRFS) und von Afgan Mukhtarli von der Zeitung Yeni Musavat. Nach vorliegenden Meldungen wurde Mehman Huseynov bei der Auflösung des Protestzugs außerdem am Bein verletzt.

Während der Wahlen wurden einige Journalisten mit Gewalt aus den Wahllokalen vertrieben und von der Polizei festgenommen. Sie hatten versucht, über Wahlmanipulationen wie die illegale Abgabe mehrerer Stimmen zu berichten.

  • Am 18. November 2010 wurde Bakhtiyar Hajiyev, ein Aktivist und Parlamentskandidat, der Wahlmanipulationen aufgedeckt hatte, an der Grenze zwischen Aserbaidschan und Georgien festgenommen und bis zu seiner Freilassung eine Nacht in einem Rekrutierungszentrum des Militärs festhalten. Ihm wurde mit der Zwangsverpflichtung für die Armee gedroht, obwohl er als immatrikulierter Student und Parlamentskandidat vom Militärdienst befreit war.

  • Am 22. April 2010 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass der Zeitungsherausgeber und Journalist Eynulla Fatullayev zu Unrecht inhaftiert sei, und ordnete seine sofortige Freilassung an. Der Journalist war wegen Verleumdung, Anstiftung zum Rassenhass, Terrorismus und Steuerhinterziehung zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Fatullayev blieb in Haft und wurde am 6. Juli von einem Gericht in Baku wegen des Besitzes illegaler Drogen zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Am 11. November hob der Oberste Gerichtshof die Anklagen Verleumdung, Anstiftung zum Rassenhass und Terrorismus auf. Wegen des Vorwurfs des Drogenbesitzes, der von den meisten für konstruiert gehalten wurde, blieb Eynulla Fatullayev jedoch weiter inhaftiert.

  • Zwei jugendliche Aktivisten und Blogger, Adnan Hajizade und Emin Abdullayev (dessen Name als Blogger Emin Milli lautet), die seit dem 8. Juli 2009 aufgrund konstruierter Klagen wegen "Rowdytums" festgehalten worden waren, wurden am 18. bzw. 19. November 2010 unter Vorbehalt freigelassen. Sie hatten 16 Monate ihrer 24- bzw. 30-monatigen Haftstrafen verbüßt. Bis zum Jahresende waren ihre Urteile noch nicht aufgehoben worden.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Demonstrationen waren in der Innenstadt von Baku auch weiterhin verboten. Im gesamten Berichtsjahr, insbesondere jedoch während des Wahlkampfs, wurden oppositionelle Parteien daran gehindert, Kundgebungen oder Demonstrationen abzuhalten, oder man wies ihnen für diese Zwecke ungeeignete Orte wie Baustellen zu.

  • Am 27. April 2010 nahmen Polizeibeamte etwa 80 Personen fest, die sich auf dem Weg zu einer Kundgebung für die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Baku befunden hatten, und drängten sie in Minibusse und Polizeiwagen. 40 von ihnen wurden an den Stadtrand transportiert und sofort auf freien Fuß gesetzt, während 30 andere auf eine Polizeistation gebracht und erst nach fünf Stunden freigelassen wurden. Zehn der Protestierenden beschuldigte man, sich der Verhaftung widersetzt und gegen die öffentliche Ordnung verstoßen zu haben. Sie wurden erst am späten Abend freigelassen. Bereits am 13. April hatte die Polizei eine ähnliche, von der oppositionellen Musavat-Partei (Gleichheitspartei) organisierte Protestaktion am selben Ort auseinandergetrieben. Dabei hatte sie 47 Personen festgenommen und nach einigen Stunden wieder freigelassen.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Weiterhin wurden Gesetzeslücken im Hinblick auf die Genehmigung von NGOs dazu verwendet, Organisationen an der gesetzlichen Registrierung zu hindern. Auch einigen religiösen Gemeinschaften wurde die Registrierung verweigert, oder sie hatten nach der Verschärfung des Gesetzes zur Religionsfreiheit im Jahr 2009, nach der Gemeinschaften ohne Registrierung illegal sind, Schwierigkeiten, eine neue Zulassung zu erhalten. Einem im Juni vom Menschenrechtskommissar des Europarats veröffentlichten Bericht zufolge konnten weniger als die Hälfte der 534 zuvor registrierten religiösen Gemeinschaften eine erneute Registrierung erwirken.

Gewalt gegen Frauen

Am 25. Mai 2010 verabschiedete das Parlament einen Gesetzentwurf, der familiäre Gewalt unter Strafe stellt und die Schaffung von Hilfszentren für Opfer von Gewalt vorsieht.

Amnesty International: Berichte

Azerbaijan: Continuation of crackdown on dissent (EUR 55/001/2010)

Azerbaijani bloggers lose appeal against fabricated charges, 10 March 2010

Imprisoned Azerbaijani journalist faces new jail term, 5 July 2010

Azerbaijan urged to release journalist after court revokes charges, 12 November 2010

Azerbaijan urged to end harassment of activists, 19 November 2010

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