Amtliche Bezeichnung: Vereinigte Arabische Emirate
Staatsoberhaupt: Scheich Khalifa bin Zayed al-Nahyan
Regierungschef: Scheich Mohammed bin Rashid al-Maktoum
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 4,5 Mio.
Lebenserwartung: 78,3 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 9/9 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 88,7%
Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Es gab Berichte über Folterungen und anhaltende Haft ohne Gerichtsverfahren. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und in der Praxis diskriminiert. Der Zugang zu bestimmten Internetseiten war blockiert. Die Behörden wandten sich den Fällen staatenloser Personen (bidoun) zu. Ein Mann wurde hingerichtet.
Es gab Berichte über Fälle von "Schuldknechtschaft" und Misshandlungen von Hausangestellten, die oft jahrelang die Kosten für die Vermittlungsagentur und ihre Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) abbezahlen müssen, ehe sie über ihren Lohn verfügen können. Dies leistet Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber Vorschub. Bauarbeiter fanden den Tod, weil ihre Arbeitsplätze oder Unterkünfte nicht sicher genug waren. Einige Arbeitsmigranten sagten aus, dass die Regierung ihnen viele Hindernisse in den Weg stelle, um sie daran zu hindern, bei Missbrauch gegen ihre Arbeitgeber vorzugehen. Dies beträfe auch staatliche Institutionen. Bei Protesten von Arbeitsmigranten gegen die Nichtauszahlung ihrer Gehälter, gegen zu niedrige Löhne und unzureichende Unterkünfte und Arbeitsbedingungen kam es zu Sachbeschädigungen, Festnahmen und strafrechtlichen Verfolgungen. Im Oktober verkündete die Regierung die Einrichtung einer Agentur, die Beschwerden von Arbeitsmigranten entgegennehmen und bei arbeitsrechtlichen Disputen vermitteln soll.
Mindestens 20 Menschen wurden im Oktober 2008 in Khor Fakkan während Razzien vor Morgengrauen festgenommen und anschließend ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. Sie hatten keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Einige von ihnen wurden dem Vernehmen nach gefoltert und misshandelt.
Im Juni kündigte die Regierung an, dass im Zusammenhang mit journalistischer Arbeit keine Gefängnisstrafen mehr verhängt werden. Der im Dezember vorgelegte Entwurf eines Pressegesetzes hätte hohe Geldstrafen im Falle von "Beleidigungen" von bestimmten Regierungsmitgliedern zur Folge. Die Behörden blockierten den Zugang zu mehreren Internetseiten, die als zu kritisch gegenüber den VAE eingestuft wurden oder eine angebliche Gefahr für die öffentliche Moral darstellten.
Frauen wurden weiterhin vor dem Gesetz und in der Praxis diskriminiert.
Im April gaben die Behörden die Einrichtung einer staatlichen Stelle bekannt, welche die Tausenden von Staatenlosen (bidoun) im Land registrieren soll. Die bidoun haben keine Ausweispapiere, welche benötigt werden, um Zugang zum Arbeitsmarkt und staatliche Zuwendungen zu erhalten.
Als Antwort auf die Einschätzung der Lage der Menschenrechte in den VAE durch die UN-Arbeitsgruppe für die universelle regelmäßige Überprüfung (UPR) trat die Regierung dem UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Strafen bei. Der UN-Sonderberichterstatter über den Menschenhandel, vor allem von Frauen und Kindern, wurde eingeladen, das Land zu besuchen. Die Regierung verpflichtete sich außerdem, Anschuldigungen wegen diskriminierender Behandlung von Arbeitsmigranten nachzugehen. Die Empfehlung der Arbeitsgruppe, ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe in Kraft zu setzen, wurde abgelehnt, ebenso wie die Aufhebung von Gesetzen, die Körperstrafen vorschreiben. Weiterhin lehnte die Regierung Tarifverhandlungen und ein Streikrecht ab. Die Einführung von Gesetzen gegen Diskriminierungen und zur Gleichstellung der Geschlechter wurde ebenfalls zurückgewiesen.
Ein Mann wurde im Februar in Ras al-Khaimah wegen Mordes hingerichtet.
Im Dezember enthielten sich die Vereinigten Arabischen Emirate der Stimme, als die UN-Generalversammlung über ein weltweites Hinrichtungsmoratorium abstimmte.
Amnesty International: Bericht
United Arab Emirates: Submission to the UN Universal Periodic Review (MDE 25/006/2008)