Amtliche Bezeichnung: Republik Türkei
Staatsoberhaupt: Abdullah Gül
Regierungschef: Recep Tayyip Erdoğan
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 75,8 Mio.
Lebenserwartung: 71,4 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 35/26 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 87,4%
Vor dem Hintergrund politischer Instabilität und militärischer Auseinandersetzungen kam es 2008 zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen. Berichte über Folter und andere Misshandlungen nahmen zu. Auf kritische Äußerungen reagierten die Behörden mit Einschüchterungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen. Das Recht auf friedliche Versammlung wurde missachtet, und die Ordnungskräfte lösten Demonstrationen unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Das Antiterrorgesetz wurde dazu benutzt, das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken, und die auf Grundlage dieses Gesetzes geführten Verfahren waren häufig unfair. Es gab weiterhin Hürden, die verhinderten, dass Beamte mit Polizeibefugnissen für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen wurden. Bei der Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen waren keine Fortschritte zu verzeichnen. Es gab eine Zunahme bei der Abschiebung von Flüchtlingen. Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität war weiterhin sehr verbreitet. Gesetze zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen wurden nur zögerlich umgesetzt.
Die angespannte und instabile politische Lage verschärfte sich weiter. Ursache hierfür waren zum einen juristische Auseinandersetzungen, die u.a. vor dem Verfassungsgericht ausgetragen wurden, und zum anderen bewaffnete Zusammenstöße zwischen der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) und den türkischen Streitkräften.
Zwei im Jahr 2008 geführte Prozesse stellten eine Gefahr für das Recht auf Vereinigungsfreiheit dar: Das Verbotsverfahren gegen die regierende Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) wurde damit begründet, die AKP sei ein "Zentrum von Aktivitäten gegen den säkularen Staat". Auch gegen die pro-kurdische Partei für eine demokratische Gesellschaft (DTP) wurde ein Verbotsverfahren eingeleitet mit der Begründung, sie verstoße durch ihre Aktivitäten gegen die Unabhängigkeit des Staates sowie gegen die unteilbare Einheit von Staatsgebiet und Staatsvolk. Den Antrag auf ein Verbot der AKP lehnte der Verfassungsgerichtshof im Juli ab, im Verbotsverfahren gegen die DTP war Ende 2008 noch keine Entscheidung ergangen.
Im Februar beschloss das Parlament eine Verfassungsänderung, um das Kopftuchverbot an den türkischen Universitäten abzuschaffen. Im Juni hob das Verfassungsgericht die Änderung jedoch mit der Begründung wieder auf, sie würde einen Verstoß gegen den Grundsatz des Laizismus darstellen. In dem Urteil wurde allerdings nicht hinreichend ausgeführt, dass diese Einschränkung der Religions- und Gewissensfreiheit notwendig sei, um die Menschenrechte anderer Personen zu wahren.
Nach Abschluss der Ermittlungen gegen die ultranationalistische Untergrundorganisation Ergenekon, der Verbindungen zu staatlichen Institutionen nachgesagt werden, wurde im Juli die Anklageschrift eingereicht. 86 Personen, darunter auch zwei pensionierte Generäle, wurden im Zusammenhang mit einem Putschversuch verschiedener Straftaten angeklagt, darunter politische Morde und Anstiftung zu Gewalt. Der Prozess war Ende 2008 noch nicht abgeschlossen.
Es gab weiterhin bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen der türkischen Armee und der PKK. Das Militär richtete im Süden und Südosten des Landes weitere vorübergehende Sicherheitszonen ein. Durch Bombenanschläge, die oft von unbekannten Einzeltätern oder Gruppen verübt wurden, kamen Zivilisten ums Leben oder wurden verletzt. Die Armee drang bei ihren Offensiven gegen Stützpunkte der PKK auch auf irakisches Hoheitsgebiet vor. Im Oktober genehmigte das Parlament weitere militärische Interventionen im Nordirak.
Im Zuge dieses Konflikts waren türkische Staatsbürger kurdischer Herkunft zunehmend von Feindseligkeiten betroffen. Dazu gehörten Belästigungen, Überfälle und Angriffe auf ihr Eigentum durch unbekannte Einzeltäter oder Gruppen. Im September fanden in Altınova im Westen des Landes mehrere Tage lang derartige Übergriffe statt.
Menschenrechtsverteidiger, Schriftsteller, Journalisten und andere engagierte Bürger wurden unter fragwürdigen Vorwürfen vor Gericht gestellt und in unfairen Verfahren zu willkürlich verhängten Strafen verurteilt. Artikel 301 des Strafgesetzbuchs, der die "Herabwürdigung des Türkentums" unter Strafe stellt, wurde zwar im April vom Parlament abgeändert, er stellte aber weiterhin eine unfaire Beschneidung der Meinungsfreiheit dar. Die Ermittlungen zu Verstößen gegen diesen Artikel wurden fortgesetzt, nach den neuen Bestimmungen ist dafür jetzt eine Genehmigung des Justizministers erforderlich. Nach wie vor wurden auch andere Gesetze und Bestimmungen dafür benutzt, um die freie Meinungsäußerung zu beschränken.
Gerichte verfügten die Sperrung von Websites aufgrund eingestellter Beiträge und missachteten dabei häufig den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Menschen, die abweichende Meinungen äußerten, mussten 2008 mit Gewaltdrohungen rechnen. Diese Drohungen gingen von Einzelpersonen oder Gruppen aus, deren Identität nie ermittelt wurde. In einigen Fällen erhielten die Betroffenen Polizeischutz.
Türkische Menschenrechtsverteidiger wurden durch ungerechtfertigte Anklagen an ihrer Arbeit gehindert. Gegen einige exponierte Persönlichkeiten wurde wiederholt strafrechtlich ermittelt. Menschenrechtsorganisationen mussten mit der minuziösen Überprüfung ihrer Tätigkeit durch die Behörden rechnen, und einige Menschenrechtsaktivisten wurden wegen ihrer Tätigkeit von unbekannten Einzelpersonen oder Gruppen bedroht.
In einigen Fällen wurden Demonstrationen ohne berechtigten Grund verboten. Ungenehmigte Kundgebungen, besonders im kurdisch besiedelten Südosten des Landes, wurden unter Einsatz exzessiver Gewalt aufgelöst, häufig ohne dass zuvor gewaltfreie Maßnahmen zum Einsatz gekommen wären. Die Polizei setzte bei den Zusammenstößen Plastikgeschosse und scharfe Munition ein, die zu Toten und Verletzten führten. Einige Demonstranten wurden festgenommen und misshandelt. In einigen Fällen saßen Kinder in Hafteinrichtungen für Erwachsene ein. Den Misshandlungsvorwürfen gegen die Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit früheren Demonstrationen wurde nicht angemessen nachgegangen.
Erwachsene und Kinder, die in die z.T. gewalttätigen Auseinandersetzungen mit der Polizei verwickelt waren, wurden nach den Bestimmungen des Antiterrorgesetzes strafrechtlich verfolgt.
Es gab eine zunehmende Anzahl von Berichten darüber, dass die Polizei auf Menschen schoss, weil sie angeblich einer Aufforderung zum Stehenbleiben nicht nachgekommen waren. In vielen Fällen konnte nicht festgestellt werden, dass unmittelbare Todesgefahr oder eine schwere Verletzung drohten, die den Einsatz tödlicher Gewalt erforderlich machten.
Es gab eine steigende Anzahl von Berichten über Folterungen und andere Misshandlungen in Polizeistationen und Gefängnissen, aber insbesondere auch außerhalb der offiziellen Hafteinrichtungen. Personen, denen kriminelle Straftaten oder politisch motivierte Delikte vorgeworfen wurden, mussten Misshandlungen befürchten. Wer gegen die Misshandlung durch Staatsbedienstete vorging, wurde häufig mit Gegenklagen konfrontiert.
Bei der Umsetzung eines Runderlasses der Regierung aus dem Jahr 2007, der den Inhaftierten in Hochsicherheitsgefängnissen des F-Typs mehr Zeit für gemeinsame Aktivitäten zugestand, gab es keine Fortschritte. Wiederholt wurde von Misshandlungen in den Gefängnissen und während Transporten berichtet.
Gefangene sahen sich willkürlichen Strafmaßnahmen ausgesetzt, darunter Einzelhaft. Personen, die wegen politisch motivierter Straftaten angeklagt bzw. verurteilt waren, wurden nach wie vor in Kleingruppen isoliert.
Auch 2008 gab es weiterhin verschleppte und unfaire Gerichtsverfahren. Dies galt insbesondere für Fälle, die nach der Antiterrorgesetzgebung verhandelt wurden. Häufig beruhten die Schuldsprüche in diesen Fällen auf dünnem oder unglaubwürdigem Beweismaterial.
Ermittlungen zu Menschenrechtsverletzungen durch Polizeikräfte zogen sich hin, und nur selten kam es zu einer strafrechtlichen Verfolgung. Die staatlichen Menschenrechtsorgane erwiesen sich als ineffektiv.
Auch 2008 verübten unbekannte Einzeltäter oder Gruppen Bombenanschläge auf Zivilisten. So kamen im Juli in Istanbul-Güngören 17 Menschen bei einem Anschlag ums Leben.
Es existierte nach wie vor keine zivile Alternative zum allgemeinen Wehrdienst. Eine versprochene Gesetzesreform, die Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen vor mehrmaliger strafrechtlicher Verfolgung schützen sollte, wurde nicht eingeführt. Kriegsdienstverweigerer und ihre Unterstützer wurden weiterhin gemäß Artikel 318 des Strafgesetzbuchs ("Entfremdung der Bevölkerung vom Militär") strafrechtlich verfolgt.
Gesetze wurden weiterhin so interpretiert, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität diskriminiert wurden. Nach wie vor trafen Berichte über gewalttätige Übergriffe von Polizeibeamten gegen Transgender-Personen ein.
Die Zahl der Abschiebungen von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Länder, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohten, nahm 2008 zu. Es gab auch Berichte über widerrechtliche Abschiebungen, bei denen Asylsuchende zu Tode kamen bzw. verletzt wurden.
Gesetze und Bestimmungen zum Schutz von Frauen und Mädchen wurden nur unzureichend umgesetzt. Fehlende Mittel und Untätigkeit seitens der Behörden waren dafür verantwortlich, dass ein Rundschreiben des Ministerpräsidenten aus dem Jahr 2006 zur Bekämpfung familiärer Gewalt und zur Verhinderung von "Ehrenmorden" nicht in die Praxis umgesetzt wurde. Auch bei der Bereitstellung von Unterkünften für die Opfer familiärer Gewalt wurden kaum Fortschritte erzielt. Nach den Bestimmungen des Gesetzes für städtische Kommunen aus dem Jahr 2004 müsste in Orten mit mehr als 50000 Einwohnern mindestens ein Frauenhaus zur Verfügung stehen.
Amnesty International: Missionen und Berichte
Im Februar, März, April und Mai besuchten Delegierte von Amnesty International die Türkei.
Turkey: Memorandum to the Turkish Government (EUR 44/001/2008)
Turkey: Bomb attacks condemned (EUR 44/014/2008)
Turkey: Respect the rights and safety of demonstrators, 30 April 2008
Turkey: Governor threatens to deprive demonstrators and their families of health care, 29 October 2008