Amtliche Bezeichnung: Rumänien
Staatsoberhaupt: Traian Basescu
Regierungschef: Emil Boc (löste im Dezember Calin Popescu-Tariceanu im Amt ab)
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 21,3 Mio.
Lebenserwartung: 71,9 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 20/15 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 97,3%
Erneute Anschuldigungen, Rumänien sei am US-Programm geheimer Hafteinrichtungen und rechtswidriger Gefangenenüberstellungen beteiligt gewesen, dementierte die Regierung weiterhin, und eine Untersuchungskommission des Senats stützte die Aussagen der Regierung. Beamte mit Polizeibefugnissen waren Berichten zufolge für Misshandlungen, den exzessiven Einsatz von Gewalt und rechtswidrigen Schusswaffengebrauch verantwortlich. Angehörige der Gemeinschaft der Roma waren ebenso wie sexuelle Minderheiten nach wie vor Diskriminierungen ausgesetzt.
Die Europäische Kommission veröffentlichte im Juli 2008 einen Fortschrittsbericht zu Rumänien. Darin wurden die Behörden aufgefordert, das Justizwesen zu verbessern und Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption zu stärken, insbesondere auf der Ebene der Kommunalverwaltung.
Die Behörden reagierten nicht zufriedenstellend auf wiederholte Aufforderungen der EU-Kommission, die Vorwürfe zu klären, im Rahmen des US-Programms geheimer rechtswidriger Gefangenenüberstellungen und geheimer Inhaftierungen sowie in Fällen von "Verschwindenlassen" sei rumänisches Hoheitsgebiet genutzt worden.
Im Februar 2008 erklärte ein hochrangiger Behördenvertreter in einem Interview, er habe 2004 und 2005 in einem abgelegenen Teil des gut bewachten Flughafens Mihail Kogalniceanu in der Nähe von Constanta (Konstanza) fünfmal einen schwarzen Bus beobachtet. Daraus seien Pakete, die wie zusammengeschnürte Menschen ausgesehen hätten, ausgeladen und in ein Flugzeug eingeladen worden, das dann in Begleitung zweier Angehöriger des US-Geheimdienstes CIA in Richtung Nordafrika geflogen sei. Nach Aussage des Behördenvertreters hätten die US-amerikanischen Piloten die Flugpläne mit falschen Angaben versehen bzw. gar nicht ausgefüllt und seien ohne Angabe des Zielorts abgeflogen.
Im Februar bemängelte die EU-Kommission die unzureichende Reaktion Rumäniens auf eine Aufforderung des EU-Kommissars für Justiz, Freiheit und Sicherheit zu gerichtlichen Untersuchungen hinsichtlich der Existenz geheimer CIA-Hafteinrichtungen auf rumänischem Hoheitsgebiet. Die EU-Kommission forderte Rumänien erneut auf, Informationen über den mutmaßlichen Transport oder die Inhaftierung von Personen, denen die Beteiligung an Terrordelikten zur Last gelegt wird, zur Verfügung zu stellen. Präsident Traian Basescu erklärte, er habe keine Kenntnis über verdächtige Pakete, die über den Flughafen Mihail Kogalniceanu ausgeflogen worden seien. Zudem wies er darauf hin, dass der Flughafen sowohl für rumänische als auch für ausländische Journalisten zugänglich sei.
Die Regierung bestritt wiederholt jegliche Beteiligung am US-Programm der geheimen Inhaftierungen und rechtswidrigen Gefangenenüberstellungen und verwies auf die Untersuchung einer Senatskommission zwischen 2006 und 2007, die keine Anhaltspunkte für eine solche Beteilung gefunden hatte. Der Untersuchungsbericht der Kommission, der in weiten Teilen unter Geheimhaltung stand, kam zu dem Schluss, dass "die Anschuldigungen gegen Rumänien gegenstandslos sind". Der Senat nahm den Bericht im April 2008 an.
Im August stellte die NGO Vereinigung zur Verteidigung der Menschenrechte in Rumänien - Helsinki-Komitee (APADOR-CH) mehrere Anfragen, u.a. an die Untersuchungskommission des Senats. Die Kommission antwortete im Oktober, dass es nicht in ihr Mandat falle, den Zweck der Flüge im rumänischen Luftraum zu überprüfen, vielmehr sei es ihre Aufgabe, die Berichte über CIA-Hafteinrichtungen in Rumänien oder Flüge mit von der CIA gecharterten Maschinen auf rumänischem Hoheitsgebiet zu untersuchen. Deshalb verfüge die Kommission über keinerlei Informationen über den Zweck der Flüge und habe auch keine darüber eingeholt. Die Kommission erklärte zudem, sie habe die zuständigen Behörden gebeten zu erwägen, bestimmte Informationen in ihrem Bericht freizugeben. Bis Ende 2008 lag darüber noch keine Entscheidung vor.
Nach wie vor gingen Berichte über Misshandlungen und den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt durch Beamte mit Polizeibefugnissen ein. Viele der Opfer waren Angehörige der Gemeinschaft der Roma.
Im Dezember 2008 legte das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) einen Bericht über seinen Besuch in Rumänien im Juni 2006 vor. Darin hieß es, ein erheblicher Teil der befragten Gefangenen habe von exzessiver Gewaltanwendung der Polizei bei der Festnahme sowie tätlichen Angriffen bei den darauffolgenden Verhören gesprochen.
Die Regierung passte die Gesetze über den Einsatz von Schusswaffen durch Beamte mit Polizeibefugnissen nicht den entsprechenden internationalen Standards an.
Mehrere rumänische und internationale Nichtregierungsorganisationen, darunter Amnesty International, die rumänische Organisation Centrul de Resurse Juridice und Save the Children in Rumänien, zeigten sich weiterhin besorgt darüber, dass die Unterbringung, die Lebensbedingungen und die Behandlung von Patienten in psychiatrischen Einrichtungen nach wie vor gegen internationale Menschenrechtsstandards verstoßen.
Die rumänischen Behörden räumten im Mai ein, dass die Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen immer noch unzureichend seien und dass Institutionen und Organisationen zur Pflege viel zu wenig Personal hätten und dieses nicht über die erforderliche Spezialausbildung verfüge.
In seinem Bericht vom Dezember äußerte sich das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) besorgt über die Vorgehensweise bei der Einweisung und den rechtlichen Status der Menschen in psychiatrischen Krankenhäusern und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Das CPT betonte, dass diese Einrichtungen oftmals mit sehr begrenzten finanziellen Mitteln arbeiteten und über unangemessene Bedingungen und nur begrenzte Möglichkeiten der Betätigung innerhalb der Häuser und im Freien für Patienten berichtet werde. Das Komitee verwies auch auf Todesfälle aus den Jahren 2004 und 2005, die auf schwere Unterernährung in einer Klinik in der Stadt Nucet zurückzuführen waren. Das CPT forderte die Behörden auf, sicherzustellen, dass alle Todesfälle in psychiatrischen Einrichtungen und anderen sozialen Stätten angemessen untersucht werden, wenn die Betroffenen unter 40 Jahre alt waren und keine tödliche Krankheit festgestellt wurde.
Roma
Angehörige der Roma waren nach wie vor weit verbreiteten und tief verwurzelten Diskriminierungen sowohl seitens der Behörden als auch der Gesamtgesellschaft ausgesetzt. Die rumänischen Behörden leiteten keine angemessenen Maßnahmen ein, um gegen Diskriminierung und Gewalt gegen Roma vorzugehen.
Im September hat das Oberste Kassationsgericht Rumäniens geurteilt, dass der von Präsident Traian Basescu im Mai 2007 benutzte Ausdruck "dreckige Zigeunerin" in Bezug auf eine Journalistin eine Diskriminierung darstellt. Das Gericht verhängte jedoch keine Strafe, weil der Ausdruck in einem Privatgespräch gefallen war.
Angehörige der Roma hatten weiterhin keinen gleichberechtigten Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt oder zu Gesundheits- und Bildungsleistungen.
In ihrem Bericht an den UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der universellen regelmäßigen Überprüfung (UPR) räumte Rumänien im Mai ein, dass die Roma-Gemeinschaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgesetzt und besonders gefährdet sind, auf verschiedene Weise diskriminiert zu werden. Der Bericht verwies außerdem darauf, dass Roma von politischen Maßnahmen betroffen sind, die - vor allem im Bildungsbereich - zu ihrer Ausgrenzung führen könnten.
Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in den Jahren 2005 und 2007 zu diesen Fällen verpflichtete sich die rumänische Regierung, Entwicklungsprojekte auf Gemeindeebene einzuleiten, um die Lebensbedingungen der Roma und die Beziehungen zwischen den ethnischen Gruppen zu verbessern. Zu den versprochenen Maßnahmen gehörten Infrastrukturprojekte, darunter der Bau von Häusern für diejenigen, die durch die Zerstörungen obdachlos geworden waren, sowie Antidiskriminierungs-, Bildungs- und andere Maßnahmen. Die Regierung kam ihren Zusagen jedoch nicht nach. Istvan Haller beendete seinen Hungerstreik am 9. Oktober, nachdem die Regierung zugesichert hatte, die Finanzierung des Projekts in Hãdãreni nicht zu behindern. Zudem hatten die Behörden entschieden, die geplanten Projekte in Plaieşii de Sus und Casinul Nou zu beginnen.
In ihrem UPR-Bericht an den UN-Menschenrechtsrat bestätigte Rumänien im Mai, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen weiterhin Vorurteilen und Diskriminierungen ausgesetzt seien.
Im Februar wurde durch einen vom Senat initiierten Zusatz zur rechtlichen Definition der Familie die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern gewissermaßen verboten. Der Zusatz novellierte ein Gesetz von 1953 und definierte die Ehe nun als Verbindung "zwischen einem Mann und einer Frau".
Am 24. Mai marschierten rund 200 Menschen, die sich für die Rechte sexueller Minderheiten einsetzen, unter erheblichem Polizeischutz in einer Gay-Parade durch Bukarest. Sie stellten sich damit Bemühungen religiöser und rechtsextremer Gruppen entgegen, diese jährliche Veranstaltung verbieten zu lassen.
Vertreter von Amnesty International besuchten Rumänien im Oktober.
Eastern Europe: Eighth session of the UN Human Rights Council, 2 - 20 June 2008: Review of the Czech Republic, Poland and Romania under the Universal Periodic Review: Amnesty International's reflections on the outcome (EUR 02/001/2008)