Amtliche Bezeichnung: Vereinigte Mexikanische Staaten
Staats- und Regierungschef: Felipe Calderón Hinojosa
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 107,8 Mio.
Lebenserwartung: 75,6 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 22/17 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 91,6%
Angehörige von Militär und Polizei waren im Berichtsjahr für schwere Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung, willkürliche Inhaftierung, Folter und ungesetzliche Tötungen verantwortlich. Mehrere Journalisten wurden getötet. Menschenrechtsverteidiger wurden bedroht und in unfairen Verfahren mit konstruierten Anklagen konfrontiert. Wer gegen Wirtschaftsentwicklungsprojekte protestierte, musste mit Schikanen rechnen. Der Oberste Gerichtshof lehnte eine Verfassungsklage gegen das Gesetz ab, mit dem Abtreibung in Mexiko-Stadt legalisiert wurde. Eine Reform der Strafjustiz wurde in Angriff genommen. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet.
Die öffentliche Sicherheit und das Ringen um eine Reform des Energiesektors beherrschten den politischen Diskurs. Tausende von Bundespolizisten und 45000 Soldaten wurden für Maßnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens eingesetzt. Die Gewalttätigkeit der kriminellen Banden nahm jedoch weiter zu. Medienberichten zufolge verloren dabei im Laufe des Jahres über 6000 Menschen ihr Leben. Auch zahlreiche Angehörige der Ordnungskräfte wurden im Dienst getötet bzw. verletzt.
Im September wurden im Nationalpark La Marquesa (Bundesstaat México) die Leichen von 24 Ermordeten gefunden. Bei einem mutmaßlichen Vergeltungsakt einer Drogenbande wurden in Morelia (Bundesstaat Michoacán) während der Feierlichkeiten zum Unabhängigkeitstag zwei Granaten in die Menge geworfen. Bei diesem Anschlag wurden acht Menschen getötet und viele weitere verletzt. Im Oktober nahm die Bundespolizei drei mutmaßliche Täter fest. Die Männer legten Geständnisse ab, erhoben aber Beschwerde wegen Folter während der Untersuchungshaft.
Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Kriminalität umfassten die Verschärfung der Urteile und die Festschreibung einer Untersuchungshaftdauer von 80 Tagen in der Verfassung. Im September unterzeichneten Vertreter nationaler und bundesstaatlicher Institutionen eine Nationale Übereinkunft für Sicherheit, Gerechtigkeit und Rechtmäßigkeit (Acuerdo Nacional por la Seguridad, la Justicia y la Legalidad), die eine bessere Koordinierung der Polizeiarbeit und andere Sicherheitsmaßnahmen vorsah. Im Dezember verabschiedete der Kongress ein Sicherheitsgesetz, das die Tätigkeit der Polizei regelt; die Maßnahmen zum Schutz vor Menschenrechtsverletzungen wurden jedoch nicht verstärkt.
Im Juni genehmigte der US-Kongress die Merida-Initiative, durch die Mexiko von den USA 400 Mio. Dollar Finanzhilfe erhielt. Das Hilfspaket umfasste die Bereitstellung von Ausrüstung und Schulungen für die mexikanische Polizei und die Armee sowie für Mitarbeiter der Justiz und der Einwanderungsbehörde. 15% der für die Armee bestimmten Mittel werden zurückgehalten, bis ein Bericht des US-Außenministeriums darüber vorliegt, ob Mexiko bestimmte Anforderungen an den Schutz der Menschenrechte erfüllt. Zu den Forderungen gehörte auch eine glaubwürdige Untersuchung zum Tod des US-Videojournalisten Bradley Roland Will während der politischen Unruhen in Oaxaca im Jahr 2006. Im Oktober wurde ein Mitglied einer Oppositionsgruppe namens Juan Manuel Martínez Moreno verhaftet und von der Generalstaatsanwaltschaft wegen Mordes an Bradley Will unter Anklage gestellt. Die Grundlage für seine Verhaftung wurde von verschiedenen Seiten infrage gestellt, auch von unabhängigen Gerichtsmedizinern und von der Nationalen Menschenrechtskommission. Die Kritiker befürchteten, dass hier nur ein Sündenbock gesucht worden war, um die Bedingungen für die Merida-Initiative demonstrativ zu erfüllen.
n Aussagen dazu enthält, wie bzw. wann die zahlreichen Verpflichtungen erfüllt werden sollen. Viele zivilgesellschaftliche Organisationen kritisierten, dass die Regierung nicht das Gespräch mit ihnen aufnahm, um eine überzeugende Menschenrechtsagenda zu erarbeiten. Die mexikanische Regierung und die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte verlängerten die Vereinbarung über ein Büro des UN-Hochkommissariats in Mexiko.
Menschenrechtsverteidiger, die die Wahrung der Menschenrechte forderten oder Protestbewegungen anführten, hatten auch im Jahr 2008 mit Drohungen und Übergriffen zu rechnen und mussten befürchten, wegen konstruierter Straftaten unter Anklage gestellt oder verhaftet zu werden. Die Regierung sagte zu, die von der Interamerikanischen Menschenrechtskommission zum Schutz mehrerer Menschenrechtsverteidiger angeordneten Maßnahmen durchzuführen. Nach Angaben einiger Menschenrechtsverteidiger wurden jedoch weder die Ermittlungen zu ihrem Fall nennenswert vorangetrieben noch wirksame Schutzmaßnahmen ergriffen.
Im April wurden fünf Mitglieder der Indigenenorganisation OPIM (Organización de Pueblos Indigenas Me'phaa) aus dem Bezirk Ayutla im Bundesstaat Guerrero unter dem Vorwurf inhaftiert, am 1. Januar 2008 einen Mann namens Alejandro Feliciano García ermordet zu haben. OPIM setzt sich nachhaltig für die Rechte der indigenen Bevölkerung ein und wendet sich gegen die Marginalisierung des Volks der Tlapaneken, die sich selbst als Me'phaa bezeichnen. Obwohl der Richter eines Bundesgerichts im Oktober die Freilassung von vier der fünf Häftlinge anordnete und überzeugende Beweise dafür vorlagen, dass das Vorgehen gegen die OPIM-Mitglieder politisch motiviert war, befanden sich die Männer am Jahresende noch immer in Gewahrsam. Sie werden als gewaltlose politische Gefangene betrachtet.
Mehrere Wirtschaftsentwicklungs- und Investitionsprojekte führten zu Protesten der örtlichen Bevölkerung, die sich unzureichend in die Planung einbezogen fühlte und negative Auswirkungen der Projekte vor allem auf ihre sozialen und ökologischen Rechte befürchtete. Insbesondere die indigenen Gemeinschaften litten unter Repressalien.
Die Zahl der Berichte über die Beteiligung von Militärangehörigen an rechtswidrigen Tötungen, Folterungen und Misshandlungen, willkürlichen Inhaftierungen und illegalen Hausdurchsuchungen nahm im Berichtsjahr zu. Bei Menschenrechtsverletzungen durch Militärangehörige waren nach wie vor Militärgerichte für Ermittlungen und Strafverfolgungen zuständig. Die Nationale Menschenrechtskommission veröffentlichte insgesamt neun Empfehlungen zum Umgang mit den schweren Menschenrechtsverletzungen, die 2008 von Soldaten begangen wurden.
Übergriffe der Polizei wie ungesetzliche Tötung, exzessive Gewaltanwendung, Folterung und willkürliche Inhaftierung waren nach wie vor weit verbreitet. Es wurden Maßnahmen zur Schaffung einer einheitlichen Bundespolizei mit erweiterten Ermittlungsbefugnissen eingeleitet, doch es gab keine nennenswerten Initiativen, um die Polizei bei Menschenrechtsverletzungen stärker zur Rechenschaft zu ziehen. Eine Polizeireform wurde im Jahr 2008 weder auf bundesstaatlicher noch auf kommunaler Ebene umgesetzt.
Auch im Jahr 2008 waren Folterungen und andere Misshandlungen weit verbreitet. Zwar gab es Bemühungen, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen, sie führten aber kaum zu wirklichen Verbesserungen. Der UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter erhielt im August beim Besuch von Haftanstalten in verschiedenen Bundesstaaten Informationen über mehrere Fälle von Folterung. Der Bericht des Unterausschusses wurde nicht veröffentlicht.
Mindestens fünf Medienschaffende wurden getötet und bei mindestens einem weiteren, der Opfer einer Entführung wurde, war der Verbleib unklar. Auch im Berichtsjahr kam es bei solchen Übergriffen gegen Journalisten, die kriminellen Banden angelastet wurden, nicht zur Bestrafung der Täter.
Die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen aus früheren Jahren wurden auch 2008 nicht vor Gericht gestellt. Der Mangel an funktionierenden Institutionen zur Untersuchung und Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen auf nationaler Ebene und in den Bundesstaaten führte dazu, dass die Opfer von Menschenrechtsverletzungen nur begrenzt Zugang zu den Gerichten hatten und die Täter nur selten zur Rechenschaft gezogen wurden.
Bei Hunderten Fällen von Folter, extralegaler Hinrichtung und "Verschwindenlassen" aus den 1960er, 1970er und 1980er Jahren gab es im Jahr 2008 weder juristische Fortschritte noch Bemühungen seitens der Behörden, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
So gut wie keine Ergebnisse erbrachten die Untersuchungen zu einigen spektakulären Fällen aus jüngerer Zeit wie dem der Folterung und Misshandlung zahlreicher Teilnehmer der Proteste in Guadalajara 2004, der Folterung und Vergewaltigung von mindestens 26 Frauen, die bei den Unruhen im Mai 2006 in San Salvador Atenco von der Polizei festgenommen wurden, sowie der zahlreichen Folterungen, willkürlichen Inhaftierungen und rechtswidrige Tötungen im Verlauf der politischen Unruhen in Oaxaca in den Jahren 2006 und 2007. Bei Ende des Berichtsjahrs lagen ebenfalls noch keine Ermittlungsergebnisse des Obersten Gerichtshofs zu den Übergriffen in San Salvador Atenco und Oaxaca vor.
Im August wies der Oberste Gerichtshof eine Verfassungsklage gegen ein Reformgesetz zurück, seit dessen Verabschiedung im Vorjahr in Mexiko-Stadt Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nicht mehr unter Strafe stehen.
Gewalt gegen Frauen im familiären oder sozialen Umfeld und am Arbeitsplatz war nach wie vor an der Tagesordnung. Die Regierung veröffentlichte auch 2008 für Mitarbeiter im Gesundheitswesen keine neuen Verhaltensvorschriften zum Umgang mit Frauen, die Gewaltakte überlebt haben.
28 mexikanische Bundesstaaten haben gesetzliche Bestimmungen in Kraft gesetzt, die Frauen die Möglichkeit eines Lebens ohne Gewalt bieten sollen, aber nur die Regierungen von drei Bundesstaaten erließen wie die nationale Regierung auch entsprechende Durchführungsbestimmungen. Da die zugesagte Finanzierung von Frauenhäusern in vielen Fällen auf die lange Bank geschoben wurde, geriet das Dienstleistungsnetzwerk der vorhandenen Frauenhäuser unter enormen Druck.
2008 überschritten weniger Mexikaner illegal die Grenze zu den USA, die Zahl der Abschiebungen nach Mexiko hingegen nahm zu. In Mexiko mussten Einwanderer ohne Papiere damit rechnen, von Amtspersonen oder kriminellen Banden, die oft mit Zustimmung der Behörden agieren, erpresst und geschlagen, entführt, vergewaltigt oder ermordet zu werden. Die Verantwortlichen wurden praktisch nie vor Gericht gestellt. Durch eine Reform der Bundesgesetzgebung wurde der illegale Aufenthalt in Mexiko nicht mehr mit einer Haftstrafe, sondern nur noch mit einer Geldbuße geahndet. Abschiebehaft bis zur Rückführung war jedoch weiterhin für fast alle Migranten ohne Papiere die Norm. Die Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter der Einwanderungsbehörde zu den Kinderrechten wurden verstärkt. Im April brachte die UN-Sonderberichterstatterin über die Rechte von Migranten bei einem Besuch in Mexiko ihre ernste Besorgnis über die Behandlung der Einwanderer aus den Ländern Zentralamerikas zum Ausdruck.
Im Berichtsjahr wurden wichtige Verfassungsänderungen vorgenommen, die das öffentliche Gesundheitswesen und die Strafjustiz betrafen. So wurden bei gewöhnlichen Straftaten mündliche Verfahren eingeführt und die Rechtsstaatlichkeit der Verfahren z.B. durch Einführung der Unschuldsvermutung erhöht. Die Reformen führten aber auch zur Stärkung der Ermittlungsbefugnisse der Staatsanwaltschaft bei schweren Straftaten nach Bundesrecht, ohne dass angemessene Kontrollmechanismen vorgesehen wurden. Die Übergangszeit für die Einführung von Reformen wurde auf acht Jahre festgesetzt, und die Regierung richtete einen Sonderausschuss zur Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen für Reformen auf Bundesebene ein. In den meisten Bundesstaaten hatte der Reformprozess noch nicht begonnen.
Bemühungen, internationale Menschenrechtsübereinkommen in die mexikanische Verfassung zu übernehmen, wurden blockiert.
Women's struggle for Justice and safety - Violence in the family in Mexico (AMR 41/021/2008)
Promoting Indigenous Rights in Mexico: Me'phaa Indigenous People's Organization (AMR 41/040/2008)
Amnesty International Submission to the UN Universal Periodic Review (AMR 41/038/2008)