Amtliche Bezeichnung: Republik Indien
Staatsoberhaupt: Pratibha Patil
Regierungschef: Manmohan Singh
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 1,2 Mrd.
Lebenserwartung: 63,7 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 73/83 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 61%
Auf ethnische Konflikte und Übergriffe sektiererischer Gruppen gegen religiöse und sprachliche Minderheiten reagierte die Polizei entweder gar nicht oder mit exzessiver Gewalt. Auch 2008 gab es Proteste von Adivasi (Angehörige indigener Völker) und Kleinbauern gegen neue Industrialisierungsprojekte, die von den Behörden ohne Rücksprache mit den Betroffenen genehmigt wurden. Die Demonstranten sahen durch diese Projekte ihre Lebensgrundlage bedroht und befürchteten Zwangsumsiedlungen. Der schwelende Konflikt zwischen den Maoisten und der Regierung bzw. Milizen, die nach allgemeiner Ansicht von der Regierung unterstützt wurden, dauerte an. Beide Seiten begingen Verstöße, wie z.B. gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung. Bei Bombenanschlägen kamen in verschiedenen Teilen des Landes Hunderte Menschen ums Leben. Die Regierung reagierte auf die Anschläge mit willkürlichen Festnahmen und der Folterung verdächtiger Personen. Nach den Anschlägen in Mumbai, bei denen im November 2008 mehr als 170 Menschen ums Leben kamen, verschärfte die Regierung die Sicherheitsgesetze und richtete eine zentrale Ermittlungsbehörde zur Untersuchung von Terroranschlägen ein. Gerichtsprozesse, die sich mit gewalttätigen Auseinandersetzungen beschäftigten, verhalfen den Opfern oft nicht zu ihrem Recht. Mindestens 70 Menschen wurden zum Tode verurteilt, Hinrichtungen fanden nicht statt.
Die Anschlagserie in Mumbai im November 2008 kostete mehr als 170 Menschen das Leben. Bei Bombenanschlägen in den Städten Jaipur, Ahmedabad, Bangalore, Malegaon, Delhi und Imphal sowie in den Bundesstaaten Tripura und Assam wurden mindestens 400 Menschen getötet.
Die Beziehungen zu Pakistan erreichten einen neuen Tiefpunkt, als die indischen Behörden den Vorwurf erhoben, für die Anschläge in Mumbai seien Personen und Gruppen verantwortlich, die von Pakistan aus operierten. Die indisch-pakistanischen Friedensgespräche, in denen auch die Kaschmir-Frage behandelt werden sollte, machten keine Fortschritte.
Auch 2008 tat die indische Regierung nicht genug, um die weit verbreitete Gewalt gegen Frauen zu unterbinden.
Trotz des anhaltenden Wirtschaftswachstums lebten rund 300 Mio. Menschen, und damit ein Viertel der indischen Bevölkerung, nach wie vor in Armut. 70% der von Armut Betroffenen lebten auf dem Land. Den indischen Behörden gelang es nicht, die Rechte von gesellschaftlichen Randgruppen wie landlosen Bauern und Adivasi zu schützen, deren Land und darauf befindliche Ressourcen durch Industrialisierungsprojekte ausgebeutet werden.
Im Bundesstaat Orissa wurden im August ein bekannter Hindu-Führer und vier seiner Anhänger ermordet, die gegen christliche Missionierungsaktivitäten vorgegangen waren. In den folgenden zwei Monaten kam es zu einer Welle der Gewalt gegen christliche Minderheiten, die mindestens 25 Todesopfer forderte. Die Angriffe, die mit Brandstiftungen, Plünderungen und Vergewaltigungen einhergingen, wurden von Anhängern hinduistisch-nationalistischer Organisationen angeführt, denen Verbindungen zur Bharatiya Janata Party nachgesagt werden, die im Bundesstaat Orissa an der Regierung beteiligt ist. Die Polizei blieb entweder untätig oder reagierte mit exzessiver Gewaltanwendung; 15 Menschen wurden dabei erschossen. Im Zuge der gewalttätigen Auseinandersetzungen wurden mindestens 15000 Menschen vertrieben, die meisten von ihnen Christen. In mindestens zwei Flüchtlingslagern waren die Vertriebenen weiter den Übergriffen nationalistischer Hindus ausgesetzt. Im Zusammenhang mit den Ausschreitungen wurden über 250 Personen festgenommen. Die Ermittlungen der Justiz waren Ende 2008 noch nicht abgeschlossen.
Im September zerstörten Anhänger nationalistischer Hindu-Organisationen ca. 30 christliche Gebetsstätten im südindischen Bundesstaat Karnataka. Erst nach Protesten der Opposition kam es zur Festnahme der mutmaßlichen Täter.
In Mumbai und anderen Orten im Bundesstaat Maharashtra wurden Angehörige sprachlicher Minderheiten aus Nordindien wiederholt von Anhängern der Partei Maharashtra Navnirman Sena attackiert. Rund 1000 Arbeitsmigranten flohen daraufhin aus dem Bundesstaat. Die Polizei reagierte nicht schnell genug, um die Angriffe aufzuhalten und Verdächtige festzunehmen.
In den mehrheitlich von Angehörigen des Bodo-Volks besiedelten Gebieten des Bundesstaats Assam starben über 50 Menschen bei Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der muslimischen Bevölkerungsgruppe und der Bodo. Die Behörden griffen nicht rechtzeitig ein, um die Gewaltausbrüche zu verhindern.
Im Juli und August mündeten Proteste in Jammu und Kaschmir mehrfach in blutigen Auseinandersetzungen, die eine deutliche Eskalation gegenüber den Vorjahren darstellten. Die Polizei reagierte mit exzessiver Gewaltanwendung und erschoss mindestens 60 Menschen.
Angehörige der Dalits wurden auch 2008 in mehreren Bundesstaaten attackiert und diskriminiert. Die Behörden machten keinen Gebrauch von Gesetzen, die eigens dafür geschaffen wurden, um Täter strafrechtlich zu verfolgen, die ethnisch motivierte Gewalttaten begingen.
In der Provinz Chhattisgarh wurden Menschenrechtsverteidiger, die sich für Minderheiten wie Dalits und Adivasi einsetzen, nach wie vor schikaniert und von der Polizei willkürlich festgenommen.
Der im Jahr 2005 vorgelegte Gesetzentwurf zur Bewältigung innenpolitischer Krisen (Communal Violence Bill) stand Ende 2008 noch immer im Parlament zur Behandlung an.
In ländlichen Gebieten waren gesellschaftliche Randgruppen wie landlose Bauern und Adivasi nach wie vor von Vertreibungen und Zwangsräumungen betroffen. Die lokalen Behörden schufen damit Platz für Industrialisierungsprojekte in den Bereichen Stromerzeugung, Bewässerung, Bergbau und Infrastruktur. In einigen Bundesstaaten wurden Adivasi sogar gezwungen, Land zu räumen, das ihnen durch die Verfassung explizit zugesprochen worden war. Neue gesetzliche Bestimmungen, wonach die Betroffenen ein Recht auf Information über geplante Industrieprojekte hatten, wurden von den Behörden ignoriert. Betroffene Gemeinschaften wurden nur in den wenigsten Fällen am Entscheidungsprozess beteiligt. Gesetzesvorschläge, die auf eine Reform der Regelungen zum Landerwerb sowie zur Umsiedlungs- und Wiedereingliederungspolitik abzielten, waren im Parlament anhängig.
Die lokalen Proteste gegen Landverluste und Zwangsvertreibungen setzten sich 2008 fort. In einigen Fällen trieb die Polizei friedliche Demonstranten mit Schlagstöcken auseinander und hielt sie bis zu einer Woche in Haft, ohne dass Anklage erhoben wurde. Die Polizei unternahm nichts zum Schutz von Protestierenden, als private Milizen, die vermutlich Verbindungen zu den herrschenden politischen Parteien hatten, gewaltsam gegen die Demonstrationen vorgingen. Die Behörden ließen derartige Vorfälle nicht umgehend und unabhängig untersuchen.
Menschenrechtsverteidiger, die sich für die Landrechte der bäuerlichen Bevölkerung und für Umweltschutz einsetzten, waren Schikanen, Folter und Misshandlungen durch Polizeikräfte und Angriffen privater Milizen ausgesetzt. In einigen Fällen führte dies zum Tode. Aufgrund des anhaltenden Engagements von Menschenrechtsverteidigern und lokalen Gemeinschaften wurden in einigen Bundesstaaten neue gesetzliche Regelungen eingeführt. Diese garantieren der armen Landbevölkerung für mindestens 100 Tage im Jahr ein Recht auf Arbeit.
Im Bundesstaat Chhattisgarh kam es auch 2008 zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Maoisten und der antimaoistischen Miliz Salwa Judum, die nach allgemeiner Ansicht von der Regierung des Bundesstaats finanziell unterstützt wird. Die Aktionen beider Konfliktparteien richteten sich auch gegen Zivilisten, meist Adivasi. Diese berichteten von Tötungen, Entführungen, Folterungen und anderen Misshandlungen. Etwa 40000 vertriebene Adivasi konnten noch immer nicht in ihre Heimatorte zurückkehren; etwa die Hälfte von ihnen lebte in Lagern in Chhattisgarh, die anderen waren in das benachbarte Andhra Pradesh geflohen.
Im November legte die Nationale Menschenrechtskommission (National Human Rights Commission - NHRC) das Ergebnis ihrer vierwöchigen Prüfung der Berichte über Menschenrechtsverletzungen durch Salwa Judum und die maoistischen Milizen vor. Die NHCR stellte fest, dass beide Seiten für Gewaltakte verantwortlich waren. Menschenrechtsorganisationen kritisierten die Ergebnisse und erklärten, die NHRC habe die Menschenrechtsverletzungen durch Salwa Judum nicht umfassend untersucht.
In den Bundesstaaten Orissa und Jharkhand eskalierten die Auseinandersetzungen zwischen maoistischen Milizen und der Polizei.
In Orissa und Jharkhand mussten Menschenrechtsverteidiger, die Gewalttaten der Konfliktparteien ans Licht der Öffentlichkeit brachten, auch weiterhin mit Schikanen durch die Behörden rechnen.
Als Reaktion auf die Anschläge in Mumbai im November 2008 wurden die Sicherheitsgesetze verschärft und eine zentrale Ermittlungsbehörde eingerichtet. In den neuen Gesetzen wurden Straftatbestände wie "terroristische Handlung" und "Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation" sehr weit gefasst und die Mindest- und Höchstdauer der Untersuchungshaft für Terrorismusverdächtige erhöht.
Mehr als 70 Personen wurden im Zusammenhang mit Bombenanschlägen in verschiedenen Bundesstaaten ohne Anklageerhebung in Haft gehalten. Die Haftdauer reichte dabei von einer Woche bis zu zwei Monaten. Berichte über Folter und andere Formen von Misshandlung führten zu Protesten muslimischer und hinduistischer Organisationen.
Trotz anhaltender Proteste wurde das Sonderermächtigungsgesetz für die Streitkräfte (Armed Forces Special Powers Act) aus dem Jahr 1958 auch 2008 nicht aufgehoben. Der UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche Hinrichtungen erklärte, das Gesetz würde außergerichtliche Hinrichtungen begünstigen, da es den Sicherheitskräften gezielte Todesschüsse auch in Situationen gestatte, in denen sie nicht unmittelbar bedroht seien.
In den Bundesstaaten Gujarat, Rajasthan und Madhya Pradesh wurden 2008 Sicherheitsgesetze zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität erlassen. Sie sahen eine Inhaftierung ohne Anklageerhebung für Zeiträume von sechs Monaten bis zu einem Jahr vor. Der Bundesstaat Uttar Pradesh hob ein ähnliches Gesetz hingegen auf.
Zwischen Juni und August 2008 wurden mehr als 40 Menschen von Angehörigen der Sicherheitskräfte erschossen, weil sie sich nicht an die Ausgangssperre gehalten hatten. Grund für die Ausgangssperre waren Proteste und Gegendemonstrationen, nachdem die Regierung von Jammu und Kaschmir vorgeschlagen hatte, Waldgebiete an eine hinduistische Stiftung (Amarnath Shrine Board) zu übertragen.
Es herrschte weiterhin Straflosigkeit bezüglich Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts in Kaschmir seit 1989 begangen wurden, wie z.B. das "Verschwindenlassen" von Tausenden von Menschen.
Auch 2008 war Straflosigkeit ein im ganzen Land verbreitetes Problem.
Sechs Jahre nach den Ausschreitungen gegen die muslimische Bevölkerung in Gujarat im Jahr 2002, die mehr als 2000 Todesopfer gefordert hatten, war den meisten Opfern und Überlebenden noch immer keine Gerechtigkeit widerfahren. Der Gerichtshof von Mumbai verurteilte im Januar zwölf Personen wegen eines Vorfalls von sexuellem Missbrauch, was einen ersten Schritt im Kampf gegen die Straflosigkeit darstellte.
Die meisten Polizisten, die an den schweren Menschenrechtsverletzungen zwischen 1984 und 1994 beteiligt gewesen waren, mussten sich auch 2008 nicht vor Gericht für ihre Taten verantworten. Das Ergebnis einer Untersuchung der Bundeskriminalpolizei (Central Bureau of Investigation) zum Vorwurf der widerrechtlichen Tötung von 2097 Menschen, deren Leichen von der Polizei verbrannt worden waren, wurde nur auszugsweise veröffentlicht.
Eine Kommission zur Untersuchung 35 rechtswidriger Tötungen zwischen 1998 und 2001 stellte in ihrem 2007 veröffentlichten Abschlussbericht fest, dass die Tötungen auf Geheiß eines früheren Ministerpräsidenten und der Polizei des Bundesstaats erfolgt waren. Strafverfolgungsmaßnahmen wurden nicht eingeleitet.
Todesstrafe
Die Behörden machten keine Angaben zu den 2008 verhängten bzw. vollstreckten Todesurteilen. Soweit bekannt, gab es 2008 keine Hinrichtungen. Doch ungeachtet einer Zusage der Regierung, dass die Todesstrafe "nur noch äußerst selten" verhängt werde, wurden mindestens 70 Menschen zum Tode verurteilt. Die Nationale Menschenrechtskommission (NHRC) begann mit einer Studie zur Anwendungspraxis der Todesstrafe.
Im Dezember stimmte Indien in der UN-Generalversammlung gegen eine Resolution zur Einführung eines weltweiten Hinrichtungsmoratoriums.
Im Mai, Juli und August sowie Dezember hielten sich Delegierte von Amnesty International zu Gesprächen mit Regierungsvertretern und Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen in Indien auf.
India: Concern over human rights violations during "recapture" of Nandigram by ruling CPI(M) supporters in West Bengal (ASA 20/001/2008)
India: Lethal Lottery - The Death Penalty in India - A study of Supreme Court judgements in death penalty cases 1950 - 2006 (ASA 20/007/2008)
India: Serious concerns over fair trial of human rights defender Dr. Binayak Sen in Chhattisgarh (ASA 20/013/2008)
India: Indigenous communities at risk of forced eviction in Orissa (ASA 20/017/2008)
India: Government should match its words with action and halt violence against Christian minorities in Orissa (ASA 20/021/2008)
India: Act with restraint during elections in Jammu & Kashmir (ASA 20/028/2008)
India: New threshold of violence in India, attacks an outrage (ASA 20/030/2008)
India: New anti-terror laws must meet international human rights standards (ASA 20/031/2008)
India: Repeal shoot on sight orders in Jammu & Kashmir, 13 August 2008