Amtliche Bezeichnung: Islamische Republik Afghanistan
Staats- und Regierungschef: Hamid Karzai
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 28,2 Mio.
Lebenserwartung: 42,9 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 232/237 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 28%
In den Regionen im Süden und Osten Afghanistans, die von Taliban, anderen aufständischen Gruppen und vermeintlich mit der Regierung verbündeten örtlichen Milizen terrorisiert wurden, lebten Millionen von Menschen in permanenter Unsicherheit. Ihr ohnehin beschränkter Zugang zu Nahrungsmitteln, Gesundheitsdiensten und Schulbildung wurde durch willkürliche Angriffe, Entführungen und gezielte Übergriffe auf die Zivilbevölkerung, die 2008 ein bislang ungekanntes Ausmaß erreichten, zusätzlich erschwert. Die Taliban und andere oppositionelle Gruppen weiteten ihre Angriffe erheblich aus und operierten in mehr als einem Drittel des Landes, auch in Gebieten in der Mitte und im Norden, die früher als sicher galten. Die zunehmenden militärischen Auseinandersetzungen zwischen regierungsfeindlichen Gruppen und US-amerikanischen Truppen bzw. NATO-Einheiten kosteten über 2000 Zivilisten das Leben. Die Regierung war nicht einmal in den von ihr kontrollierten Gebieten in der Lage, für rechtsstaatliche Verhältnisse zu sorgen und die Grundversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.
Im Januar bestätigte der Gemeinsame Koordinierungs- und Überwachungsausschuss für den Wiederaufbau Afghanistans (Joint Coordination and Monitoring Board - JCMB), dass bei der Umsetzung des Aktionsplans für Frieden, Versöhnung und Gerechtigkeit kaum Fortschritte erzielt wurden. In dem 2005 vereinbarten Aktionsplan wurde die afghanische Regierung aufgefordert, alle für Menschenrechtsverstöße verantwortlichen Personen aus Führungspositionen zu entfernen, die staatlichen Institutionen zu reformieren und ein System zu schaffen, das Verstöße ahndet.
In seinem jährlichen Bericht im März räumte der JCMB ein, dass im Bereich Menschenrechte nur sehr geringe Fortschritte zu verzeichnen waren. Darüber hinaus bestätigte der Ausschuss, dass die politische Kontrolle der staatlichen Ordnungs- und Sicherheitskräfte, vor allem des Geheimdienstes (National Directorate of Security - NDS), nach wie vor unzureichend war.
Im Juni stellte die Regierung eine nationale Entwicklungsstrategie für den Zeitraum bis zum Jahr 2013 vor. Dieser Entwicklungsplan ergänzt den Afghanistan Compact, ein Reformpaket, das die afghanische Regierung im Jahr 2006 mit den Geberländern vereinbart hatte.
In den Bereichen Justiz und Sicherheit mangelte es an Personal, an Infrastruktur sowie am politischen Willen, die Menschenrechte zu schützen und zu fördern. Das Justizministerium, das für die Umsetzung und Verbreitung der Menschenrechte zuständig ist, arbeitete nicht im erforderlichen Maße mit der unabhängigen Afghanischen Menschenrechtskommission (Afghanistan Independent Human Rights Commission - AIHRC) zusammen. Dadurch blieben die Empfehlungen der Kommission, die z.B. Ermittlungen zu militärischen Operationen forderte, bei denen Zivilisten ums Leben kamen, weitgehend wirkungslos.
Schlechte Arbeitsbedingungen, niedrige Entlohnung und persönliche Gefährdung wurden oft als Gründe dafür genannt, dass Richter, Staatsanwälte und andere Justizbeamte anfällig waren für Bestechung. Diese war nach allgemeiner Einschätzung weit verbreitet. Die Bürger brachten der Justiz kein Vertrauen entgegen, sondern betrachteten sie vielmehr als langsam, ineffektiv und häufig korrupt. Die Mehrheit der Bevölkerung, insbesondere Frauen, hatte kaum Zugang zu Gerichten und juristischer Unterstützung, weil sie sich die Fahrtkosten und Gerichtsgebühren nicht leisten konnten. Vor allem in ländlichen Gebieten wurden nach wie vor etwa 80% aller Streitigkeiten vor den traditionellen Jirgas und Shuras verhandelt, informellen Stammesgerichten, die parallel zum offiziellen Justizsystem existieren und häufig gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen.
Auch die Prozesse gegen Afghanen, die im Gefangenenlager Guantánamo und auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Bagram bei Kabul inhaftiert waren und zur Strafverfolgung an die afghanische Regierung überstellt wurden, entsprachen weder den nationalen Bestimmungen noch den internationalen Standards für ein faires Verfahren. Sie zeichneten sich vielmehr durch gravierende Mängel aus. So erhielten die Beschuldigten oft keinen Verteidiger und nicht genug Zeit, um ihre Verteidigung vorzubereiten. Es wurden Geständnisse verwendet, die durch Folterungen oder Misshandlung erpresst worden waren. Oder es wurde das Recht verweigert, Beweismittel einzusehen und Zeugen zu befragen. Im März setzte Präsident Hamid Karzai einen Beschwerdeausschuss zur Prüfung von Verfahrensfehlern ein.
Selbst in den von der Regierung kontrollierten Gebieten herrschte auf allen Verwaltungsebenen Straflosigkeit. Es wurden keine wirksamen Maßnahmen getroffen, um Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen. Nur eine Handvoll derjenigen, die während des 30 Jahre andauernden Konflikts für schwere Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verantwortlich waren, wurde vor Gericht gestellt, und dies zumeist im Ausland gemäß dem Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit. Zahlreiche regionale Funktionäre und Befehlshaber von Milizen begingen weiterhin Menschenrechtsverletzungen, ohne dafür strafrechtlich verfolgt zu werden.
Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen durch die Polizei und andere staatliche Sicherheitskräfte, aber auch durch private Milizen, die mit afghanischen und internationalen Sicherheitskräften zusammenarbeiteten, waren weit verbreitet.
Der NDS nahm auch 2008 Tatverdächtige in Haft, ohne ihnen Kontakt zu ihren Angehörigen und Zugang zu einem Anwalt, Gerichten oder anderen Institutionen zu gewähren. Viele Häftlinge wurden gefoltert oder misshandelt, indem man sie z.B. auspeitschte, extremer Kälte aussetzte oder hungern ließ.
Auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Bagram und in anderen Einrichtungen der US-amerikanischen Armee wurden über 600 Häftlinge festgehalten, für die weder die Schutzbestimmungen des humanitären Völkerrechts noch afghanische Gesetze galten. Einige von ihnen waren bereits seit mehreren Jahren ohne rechtsstaatliches Verfahren, ohne Zugang zu einem Anwalt und ohne die Möglichkeit der Haftprüfung inhaftiert.
Im Jahr 2008 wurden 17 Häftlinge hingerichtet, mindestens 111 weitere befanden sich in den Todeszellen. Der Oberste Gerichtshof bestätigte 131 Todesurteile, die von Gerichten unterer Instanzen verhängt worden waren. Die Bestätigung der Urteile durch Präsident Karzai stand noch aus. Die Prozesse genügten meist nicht den internationalen Standards für ein faires Verfahren. In vielen Fällen hatten die Angeklagten keinen Anwalt bzw. nicht genug Zeit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung. Oft basierten die Urteile auf fragwürdigen Beweisen und es fehlte die Möglichkeit, eigene Zeugen zu benennen und zu befragen.
Im Dezember stimmte Afghanistan in der UN-Generalversammlung gegen eine Resolution zur Einführung eines weltweiten Hinrichtungsmoratoriums.
Die Zahl der Opfer unter der Zivilbevölkerung nahm seit 2001 kontinuierlich zu - 2008 erwies sich als das bislang blutigste Jahr. Angriffe der Aufständischen forderten die meisten Verletzten in der Zivilbevölkerung, doch etwa 40% (795) der zivilen Opfer waren auf Operationen der afghanischen und internationalen Sicherheitskräfte zurückzuführen, 30% mehr als die 559 Opfer im Jahr 2007.
Nach mehreren tragischen Vorfällen wurde ernste Besorgnis über die wahllosen und unverhältnismäßigen Luftangriffe laut. Am 6. Juli kamen Berichten zufolge bei Luftangriffen der von den USA angeführten Koalitionsstreitkräfte im Bezirk Deh Bala (Provinz Nangahar) 47 Zivilisten ums Leben, darunter 30 Kinder. Am 21. und 22. August forderten Luftangriffe im Bezirk Shindand (Provinz Herat) 90 Todesopfer in der Zivilbevölkerung, 62 davon waren Kinder.
Im September 2008 überarbeitete die NATO als Reaktion auf Kritik an der hohen Zahl ziviler Opfer erneut ihre Einsatzrichtlinien. Angriffe auf die Bodentruppen sollten demnach nicht in jedem Fall unmittelbar mit Luftschlägen beantwortet werden. Luftangriffe könnten dadurch besser geplant und von höheren Kommandoebenen genehmigt werden.
Einige Familien, die Verwundete oder Todesopfer zu beklagen hatten oder deren Eigentum zerstört worden war, erhielten von den an den Militäroperationen beteiligten Staaten eine finanzielle Entschädigung. Doch richteten weder die afghanischen noch die internationalen Streitkräfte ein systematisches Hilfsprogramm für Menschen ein, die durch ihre Operationen verletzt wurden.
Auch 2008 überstellten die NATO-Truppen und die US-amerikanischen Streitkräfte weiterhin Häftlinge an den afghanischen Geheimdienst, der Menschenrechtsverletzungen wie Folterungen und willkürliche Inhaftierungen beging, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.
Kriminelle Banden und bewaffnete Gruppen entführten Ausländer und griffen Geschäftsleute, Mitarbeiter von Hilfsorganisationen, Lehrer, Schulen und andere Ausbildungseinrichtungen an, um die Lage im Land zu destabilisieren und Entwicklungsfortschritte zu verhindern. Einige der Gruppen sollen mit der Regierung verbündet sein. 78 Mitarbeiter verschiedener NGOs wurden entführt, weitere 31 getötet. Die Taliban und andere aufständische Gruppen suchten sich bei ihren Überfällen und Entführungen immer häufiger gezielt Frauen als Opfer aus.
Bewaffnete Verbrecherbanden entführten angesehene Afghanen, um Lösegeld zu erpressen. Die Fälle wurden fast nie angezeigt, weil die Opfer und ihre Familien Angst vor Vergeltungsmaßnahmen hatten und befürchteten, korrupte Polizeibeamte könnten mit den Tätern gemeinsame Sache machen.
Selbstmordattentate kosteten 373 Menschen das Leben. Diese Angriffe von Taliban-Kämpfern und anderen Aufständischen zielten vor allem auf Einrichtungen der Armee und der Polizei, oft wurden dabei aber auch viele Zivilisten verwundet oder getötet.
Nachdem die Meinungsfreiheit unmittelbar nach dem Sturz des Taliban-Regimes im Jahr 2001 kurzzeitig aufgeblüht war, wurde sie mittlerweile durch Drohungen und Übergriffe staatlicher und nichtstaatlicher Akteure stark eingeschränkt.
Die Taliban und andere regierungsfeindliche Gruppen gingen massiv gegen Journalisten vor und verhinderten praktisch jede Berichterstattung aus den von ihnen kontrollierten Gebieten.
Staatsorgane, insbesondere der Geheimdienst, und der Rat der Religionsgelehrten, die Ulema, versuchten, die Unabhängigkeit der Medien zu beschneiden.
Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Zwar nahmen immer mehr afghanische Frauen aktiv an der Politik und am öffentlichen Leben teil, doch waren ihre Rechte nach wie vor stark eingeschränkt. Sie wurden durch gesellschaftliche Vorurteile an der Ausübung ihrer Rechte gehindert, aber auch durch Gewalt im häuslichen Umfeld und durch bewaffnete Gruppen. Die Zahl der Frauen in hohen Regierungsämtern nahm 2008 ab.
Frauen litten unter einem hohen Maß an familiärer Gewalt und hatten so gut wie keine Möglichkeit, ihre Rechte vor Gericht einzuklagen. Nach Angaben der afghanischen Menschenrechtskommission AIHRC waren 60 - 80% aller Ehen Zwangsehen. In vielen Fällen wurden auch minderjährige Mädchen verheiratet. Frauen, die flohen, weil man sie misshandelte, wurden häufig inhaftiert und wegen fragwürdiger Straftaten wie "Wohnungsflucht" oder wegen "moralischer" Delikte, die im Strafgesetzbuch nicht erfasst sind, strafrechtlich verfolgt.
Die Lage im Süden und Osten des Landes war aufgrund der Angriffe der Taliban und anderer aufständischer Gruppen so unsicher, dass viele Hilfsorganisationen ihre Tätigkeit in diesen Gebieten einstellten. Im August stoppte das International Rescue Committee seine gesamten Hilfsaktivitäten in Afghanistan, nachdem vier Mitarbeiter der Organisation in der Provinz Lugar von Aufständischen getötet worden waren. In der Provinz Kunar hinderte die starke Präsenz der Taliban den UN-Hochkommissar für Flüchtlinge daran, pakistanische Flüchtlinge mit Hilfslieferungen zu versorgen. Diese waren vor Kämpfen zwischen pakistanischen Sicherheitskräften und Pro-Taliban-Milizen in den Stammesgebieten an der Grenze zu Afghanistan geflohen.
2008 gab es vermehrt Angriffe auf Schulen und Drohungen gegen Lehrpersonal und Schülerinnen vor allem durch die Taliban. Die bewaffneten Auseinandersetzungen verhinderten häufig einen geregelten Unterricht. In den Gebieten, die unter Kontrolle der afghanischen Regierung standen, litten sowohl das Gesundheitssystem als auch das Bildungswesen unter der problematischen Sicherheitslage, unzureichender Finanzierung sowie einem Mangel an qualifiziertem Personal. Aufgrund wachsender Sicherheitsprobleme sah sich das Gesundheitsministerium zur Schließung zahlreicher Ambulatorien gezwungen, die für viele Menschen die einzigen verfügbaren Einrichtungen des Gesundheitswesens darstellten.
Die Arbeitsgruppe Binnenflüchtlinge, in der internationale Hilfsorganisationen und die afghanische Regierung zusammenarbeiten, schätzte die Zahl der im Land vertriebenen Menschen auf über 235000. Die Lage der Vertriebenen in den umkämpften Gebieten war katastrophal, weil die in- und ausländischen Hilfsorganisationen kaum bis zu ihnen vordringen konnten.
Nach Angaben des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge kehrten 2008 über 276000 afghanische Flüchtlinge, die im Iran und in Pakistan Zuflucht gesucht hatten, in ihre Heimat zurück. Viele der Rückkehrer waren in Afghanistan mit Entbehrungen konfrontiert. Es gab für sie kaum Arbeitsmöglichkeiten und ihr Zugang zu Land, Wohnraum, Trinkwasser, Gesundheitsfürsorge und Bildungseinrichtungen war äußerst beschränkt. Einige Rückkehrer wurden erneut zu Binnenflüchtlingen, weil die örtlichen Machthaber ihr früheres Eigentum beschlagnahmt hatten.
Im September 2008 flohen mehr als 20000 Menschen aus Pakistan in den Osten Afghanistans. Sie versuchten den Kämpfen zwischen pakistanischen Sicherheitskräften und Pro-Taliban-Milizen in den Stammesgebieten an der afghanischen Grenze zu entkommen.
Afghanistan: Prisoner of conscience sentenced to death for downloading and distributing materials from the internet (ASA 1/001/2008)
Afghanistan: Women human rights defenders continue to struggle for women's rights (ASA 11/003/2008)
Afghanistan: Arms proliferation fuels further abuse (ASA 11/004/2008)
Afghanistan: Death Penalty: Around 100 unnamed individuals sentenced to death (ASA 11/005/2008)
Afghanistan: Civilians suffer the brunt of rising suicide attacks (ASA 11/006/2008)
Afghanistan: No more empty promises in Paris (ASA 11/007/2008)
Afghanistan: Further Information on Death Penalty: Sayed Perwiz Kambakhsh (ASA 11/013/2008)
Afghanistan: Submission to the UN Universal Periodic Review - Fifth Session of the UPR Working Group of the Human Rights Council, May 2009 (ASA 11/014/2008)
Afghanistan: Stop Move Toward Wide Use of Executions (12 November 2008)