Sektion der Bundesrepublik Deutschland

Amnesty Report 2008

Türkei

Amtliche Bezeichnung: Republik Türkei
Staatsoberhaupt: Abdullah Gül (löste im August Ahmet Necdet Sezer im Amt ab)
Regierungschef: Recep Tayyip Erdŏgan
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 75,2 Millionen
Lebenserwartung: 71,4 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 47 / 37 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 87,4 Prozent

Die wachsende politische Unsicherheit im Land und vermehrte Militäreinsätze trugen dazu bei, dass nationalistische Strömungen stärker wurden und die Gewaltbereitschaft wuchs. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war nach wie vor eingeschränkt. Auch im Berichtsjahr trafen wieder Meldungen über Folterungen und andere Misshandlungen sowie über exzessive Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte ein. Die strafrechtliche Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen war unzureichend und ineffektiv. Nach wie vor bestanden Zweifel an der Fairness vieler Gerichtsverfahren. Die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden wurden verletzt. Die Einrichtung von Frauenhäusern zum Schutz vor familiärer Gewalt kam nur schleppend voran.

Hintergrundinformationen

Nach der Ermordung des türkisch-armenischen Journalisten Hrant Dink im Januar breitete sich eine Atmosphäre der Intoleranz aus. Ab Mai führte eine deutliche Verschärfung der bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den türkischen Streitkräften und der Kurdischen Arbeiterpartei PKK zu Menschenrechtsverstößen. Das Militär richtete im Juni in drei Grenzbezirken zum Irak vorübergehende Sicherheitszonen ein, im Dezember geschah dies in drei weiteren Bezirken.

Da sich das Parlament nicht auf einen Präsidenten einigen konnte, fanden im Juli vorgezogene Parlamentswahlen statt. Die Regierung wurde im Amt bestätigt, und im August wählte das Parlament Abdullah Gül zum Präsidenten. Im September beauftragte die Regierung eine Kommission damit, Vorschläge für umfangreiche Verfassungsänderungen zu erarbeiten. Im November leitete der Verfassungsgerichtshof ein Verbotsverfahren gegen die prokurdische Partei für eine demokratische Gesellschaft (DTP) ein.

Bei Sprengstoffanschlägen unbekannter Einzeltäter oder Gruppen auf zivile Ziele wurden Dutzende von Menschen verletzt und getötet. Im Mai und Oktober starben bei zwei Bombenattentaten in I˙zmir zwei Menschen, viele weitere wurden verletzt. Im Mai kamen bei einem Bombenanschlag im Bezirk Ulus der Hauptstadt Ankara neun Menschen ums Leben, mehr als 100 wurden verletzt. Im September forderte ein Anschlag auf einen Minibus in der Provinz Şırnak mehrere Todesopfer.

Im Dezember starteten die türkischen Streitkräfte im vorwiegend von Kurden besiedelten Nordirak eine Offensive gegen Stützpunkte der PKK.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die friedliche Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung war auch im Berichtsjahr rechtlich und faktisch stark eingeschränkt. Anwälte, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und andere engagierte Bürger wurden schikaniert, bedroht, wegen fadenscheiniger Gründe vor Gericht zitiert und tätlich angegriffen. Es wurden trotz anhaltender Proteste aus dem In- und Ausland verstärkt Anklagen gemäß Paragraph 301 des Strafgesetzbuchs erhoben, der nach wie vor die "Herabwürdigung des Türkentums" unter Strafe stellt.

Am 19. Januar wurde der Journalist und Menschenrechtsverteidiger Hrant Dink erschossen. Zuvor war er in einem Gerichtsverfahren nach Paragraph 301 angeklagt worden. Der mutmaßliche Todesschütze soll seine Tat damit begründet haben, Dink habe "das Türkentum herabgewürdigt". In einem beispiellosen Akt der Solidarität nahmen circa 100 000 Menschen an der Beerdigung des Journalisten teil. Aufgrund der polizeilichen Ermittlungen in dem Mordfall wurden zwar einige Verdächtige vor Gericht gestellt, die Rolle der Sicherheitskräfte wurde jedoch nicht untersucht. Im Oktober wurden Hrant Dinks Sohn Arat Dink und Sarkis Seropyan, der Chefredakteur und verantwortliche Direktor der von Hrant Dink begründeten türkisch-armenischen Wochenzeitung Agos, nach Paragraph 301 zu je einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.

Im April wurden in Malatya zwei türkische und ein deutscher Staatsbürger getötet, die in einem kleinen christlichen Verlag arbeiteten. Die Täter sollen ihren Opfern Hände und Füße gefesselt und ihnen die Kehlen durchgeschnitten haben. Das Verfahren gegen die Mordverdächtigen begann im November.

Paragraph 216 des Strafgesetzbuchs, der das "Schüren von Feindschaft oder Hass in der Bevölkerung" unter Strafe stellt, wurde willkürlich und sehr restriktiv angewandt.

Im November wurde die Rechtsanwältin Eren Keskin zu einer einjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, weil sie den Begriff "Kurdistan" verwendet hatte. Das Strafmaß wurde später in eine Geldbuße von 3300 Türkische Lira (umgerechnet rund 1800 Euro) umgewandelt.

Zu Strafverfolgungsmaßnahmen kam es in mehreren Fällen auch auf der Grundlage von Paragraph 7 Absatz 2 des Antiterrorgesetzes, der "Propaganda für eine terroristische Organisation oder ihre Ziele" unter Strafe stellt.

Im November wurde das DTP-Mitglied Gülcihan Şimşek, Bürgermeisterin der Stadt Van, zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, weil sie für den PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan eine höfliche Anrede (vergleichbar mit "Sehr geehrter Herr") verwendet hatte.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger wurden in der Türkei wegen ihrer gewaltfreien Aktivitäten strafrechtlich verfolgt. Im Januar wurden auf Veranlassung des Oberbürgermeisters von Istanbul die Bankkonten der türkischen Sektion von Amnesty International wegen "illegaler Mittelbeschaffung" eingefroren. Im Mai wurde gegen den Vorsitzenden der Organisation mit derselben Begründung eine Geldstrafe verhängt. Amnesty International legte Rechtsmittel ein. In beiden Fällen war am Ende des Berichtsjahres noch kein endgültiges Urteil ergangen.

Im Juni wurden drei Personen mit Verbindungen zur türkischen Menschenrechtsorganisation İnsan Hakları Dernĕgli (I˙HD) jeweils zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Sie hatten die Operation "Rückkehr zum Leben" kritisiert, bei der türkische Sicherheitskräfte im Dezember 2000 mehrere Gefängnisse gestürmt hatten, um einen Hungerstreik zu brechen.

Serpil Köksal, Murat Dünsen und İbrahim Kizartıcı wurden wegen Beteiligung an einer Kampagne zur Verweigerung des Militärdienstes angeklagt. Im Dezember wurden sie freigesprochen.

Die Stadtverwaltung von Istanbul versuchte mit einer Eingabe vor Gericht, die Organisation für Homo- und Transsexuelle Lambda Istanbul mit der Begründung verbieten zu lassen, dass Name und Ziele der Gruppe einen Verstoß gegen "Gesetz und Moral" darstellten.

Straflosigkeit

Die Ermittlungen zur Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen der Sicherheitskräfte waren nach wie vor unzureichend und mit schweren Mängeln behaftet. Die staatlichen Menschenrechtsmechanismen erwiesen sich auch im Berichtsjahr als ineffektiv. Im Juni änderte das Parlament das Gesetz über die Befugnisse und Pflichten der Polizei und erweiterte dadurch die Möglichkeiten zur Anwendung tödlicher Gewalt. Damit darf auch auf Verdächtige geschossen werden, die zu fliehen versuchen und einem Warnruf nicht Folge leisten.

Im April wurden die vier Polizisten freigesprochen, die angeklagt waren, den 31-jährigen LKW-Fahrer Ahmet Kaymaz und seinen zwölfjährigen Sohn Uğur vor ihrem eigenen Haus getötet zu haben. Die Polizisten hatten erklärt, die Tötungen seien im Zuge einer bewaffneten Auseinandersetzung erfolgt, doch forensische Berichte belegten, dass auf beide Opfer mehrfach aus nächster Nähe geschossen worden war.

Das Urteil gegen zwei Offiziere der Militärpolizei und einen Informanten wegen des 2005 in der Stadt Şemdinli im äußersten Südosten der Türkei verübten Bombenanschlags auf einen Buchladen wurde im Berichtsjahr aufgehoben. Bei dem Anschlag waren mehrere Personen verwundet worden, ein Mensch kam ums Leben. Die Wiederaufnahme des Prozesses fand vor einem Militärgericht statt. Nach der ersten Anhörung im Dezember wurden die beiden Offiziere freigelassen und durften ihren Dienst wieder antreten.

Im November wurden zehn Polizeibeamte in Istanbul von dem Vorwurf freigesprochen, im Jahr 2002 zwei Frauen im Polizeigewahrsam gefoltert zu haben. Die beiden in den Gerichtsakten als "Y" und "C" bezeichneten Frauen waren geschlagen, nackt ausgezogen, mit einem Hochdruckschlauch mit kaltem Wasser bespritzt und sexuell erniedrigt worden. Der Freispruch erfolgte auf der Grundlage eines von den Beklagten geforderten ergänzenden medizinischen Gutachtens, demzufolge keine "eindeutigen Beweise für die Straftat der Folter" vorlägen.

Unfaire Gerichtsverfahren

Auch im Berichtsjahr gab es Anlass zu Zweifeln an der Fairness der Gerichtsverfahren; dies galt insbesondere in den Fällen, die nach den Antiterrorgesetzen verhandelt wurden. In den sich hinschleppenden Verfahren sollen auch unter Folter erzwungene Aussagen als Beweismaterial verwendet worden sein.

Im Juni wurde der deutsche Staatsbürger Mehmet Desde zusammen mit sieben weiteren Angeklagten wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in einer "illegalen Organisation" verurteilt, weil er angeblich Verbindungen zur Bolschewistischen Partei Nordkurdistans hatte. Diese Partei übt weder Gewalt aus noch befürwortet sie diese, und eine Verbindung der Verurteilten zu ihr war nicht nachgewiesen. Die Verurteilung von Mehmet Desde erfolgte hauptsächlich aufgrund von Aussagen, die Berichten zufolge unter Anwendung von Folter gemacht wurden.

Selahattin Ökten verbrachte das gesamte Jahr 2007 in Untersuchungshaft, nachdem er wegen Verdachts auf Beteiligung an PKK-Aktivitäten festgesetzt worden war. Die Anklage basierte auf der Aussage eines einzigen Zeugen, die unter Folter erzwungen worden sein soll und später zurückgezogen wurde.

Tötungen unter umstrittenen Umständen

Auch im Berichtszeitraum kamen erneut Zivilisten infolge tödlichen Schusswaffengebrauchs durch die Sicherheitskräfte ums Leben. Die offizielle Darstellung lautete in der Regel, die Opfer seien erschossen worden, weil sie versucht hätten, sich dem Zugriff der Sicherheitskräfte zu entziehen. In vielen Fällen deuteten die Umstände der Tötungen jedoch darauf hin, dass unter Missachtung des Gebots der Verhältnismäßigkeit tödliche Gewalt angewandt wurde. Bei einigen der Tötungen könnte es sich um außergerichtliche Hinrichtungen gehandelt haben. In einer Reihe von Fällen wurden die Ermittlungen dadurch fragwürdig, dass die Sicherheitskräfte Beweismaterial verloren hatten.

In Istanbul starb im August der nigerianische Asylsuchende Festus Okey im Polizeigewahrsam durch eine Schussverletzung. Ein wichtiges Beweisstück, das Hemd, das er am Tag seiner Tötung getragen hatte, scheint bei der Polizei verloren gegangen zu sein. Ein Polizeibeamter wurde wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt.

Im September wurde in Hozat in der Provinz Tunceli Bülent Karataş von der Militärpolizei erschossen. Nach Aussage von Rıza Çiçek, der bei dem Vorfall schwer verletzt wurde, ließen die Militärs die beiden zuerst ihre Kleider ausziehen, ehe sie auf sie schossen. Die Ermittlungen wurden hinter verschlossenen Türen durchgeführt.

Folterungen und Misshandlungen

Auch im Berichtszeitraum wurden Vorwürfe wegen Folterungen und anderen Misshandlungen erhoben, zu denen es vor allem außerhalb der offiziellen Hafteinrichtungen kam.

Im Juni starb Mustafa Kükçe, nachdem er in verschiedenen Polizeistationen von Istanbul verhört worden war. Seine Angehörigen erklärten nach der Identifizierung des Leichnams, er sei ganz offensichtlich gefoltert worden. Gegen die zuständigen Polizeibeamten wurde kein Verfahren eingeleitet.

Der Rechtsanwalt Muammer Öz wurde Berichten zufolge im Istanbuler Stadtteil Moda von Polizeibeamten verprügelt, als er mit Familienangehörigen Tee trank. Das amtliche medizinische Gutachten enthielt keinen Hinweis darauf, dass man ihm bei dem Angriff die Nase gebrochen hatte. Muammer Öz berichtete Amnesty International, die Polizeibeamten hätten ihn mit Schlagstöcken und Fäusten traktiert und ihm dann versichert, sie bräuchten keine Bestrafung zu befürchten. Zwei der Beamten wurden strafrechtlich verfolgt und warten nun auf ihren Prozess.

Bei Demonstrationen gingen die Sicherheitskräfte nach wie vor mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen die Teilnehmer vor. Bei den Kundgebungen zum Tag der Arbeit am 1.Mai setzte die Polizei in verschiedenen Landesteilen Schlagstöcke und Tränengas gegen gewaltfreie Demonstranten ein. Allein in Istanbul wurden mehr als 800 Menschen inhaftiert; die Gesamtzahl der Festnahmen wurde nicht bekannt.

Haftbedingungen

Inhaftierte in Gefängnissen des sogenannten F-Typs berichteten von sehr harten und willkürlichen Disziplinarmaßnahmen. Ein im Januar veröffentlichter Runderlass, der den Gefangenen mehr Zeit für gemeinschaftliche Aktivitäten zugestand, blieb weitgehend unbeachtet. Zahlreiche Gefangene wurden in Einzelhaft oder Kleingruppen festgehalten. In landesweiten Protesten wurden die Beendigung der Isolationshaft des PKK-Anführers Abdullah Öcalan und die Untersuchung seiner Behandlung im Gefängnis gefordert.

Im Mai besuchte der Europäische Ausschuss zur Verhütung der Folter die Gefängnisinsel Imralı und untersuchte die Haftbedingungen und den Gesundheitszustand des einzigen Insassen Abdullah Öcalan. Die Ergebnisse dieses Besuchs waren am Ende des Jahres noch nicht veröffentlicht worden.

Wehrdienstverweigerer

Nach wie vor erkannte der türkische Gesetzgeber das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht an und stellte keine Alternative zum Militärdienst zur Verfügung.

Der langjährige Kriegsdienstverweigerer Osman Murat Ülke wurde erneut dazu verurteilt, den Rest seiner Gefängnisstrafe wegen Verweigerung des Militärdienstes abzusitzen. Mit diesem Urteil setzte sich die Türkei über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall "Ülke gegen die Türkei" aus dem Jahr 2006 hinweg, in der die Türkei aufgefordert wurde, Rechtsvorschriften zu erlassen, die es untersagen, Personen, die aus Gewissens- oder Religionsgründen den Militärdienst verweigern, wiederholt strafrechtlich zu verfolgen und zu verurteilen.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Flüchtlingen wurde auch weiterhin der Zugang zu einem fairen und effektiven Asylverfahren verweigert. Unter Verstoß gegen internationales Recht führten die türkischen Behörden Abschiebungen in Länder durch, in denen den Asylsuchenden schwere Menschenrechtsverletzungen drohten.

Im Oktober wurden die iranischen Staatsbürger Ayoub Parniyani, der vom Büro des UN-Hochkommisars für Flüchtlinge (UNHCR) als Flüchtling anerkannt worden war, seine Frau Aysha Khaeirzade und der gemeinsame Sohn Komas Parniyani in den Nordirak zwangsrückgeführt. Bereits im Juli waren 135 irakische Staatsangehörige in ihr Heimatland abgeschoben worden, ohne dass sie ihr Recht, einen Asylantrag zu stellen, wahrnehmen konnten.

Gewalt gegen Frauen

Die Umsetzung der Gesetze und Bestimmungen zum Schutz von Frauen, die Opfer familiärer Gewalt wurden, erfolgte nur sehr zögerlich. Die Zahl der Frauenhäuser lag auch im Berichtsjahr weit unter den Anforderungen des Gesetzes über Gemeinden und Großstadtgemeinden aus dem Jahr 2004, denen zufolge in allen Orten mit mehr als 50 000 Einwohnern Frauenhäuser eingerichtet werden müssen. Die vom türkischen Ministerpräsidenten im Juli 2006 angeordnete Einrichtung einer Telefon-Hotline war Ende 2007 noch nicht erfolgt.

Missionen und Berichte von Amnesty International

Missionen

Im Mai, Juli und September besuchten Delegierte von Amnesty International die Türkei.

Berichte

Turkey: Three dead in attack on freedom of expression and religion (EUR 44 / 006 / 2007)

Turkey: The entrenched culture of impunity must end (EUR 44 / 008 / 2007)

Turkey: Justice for Hrant Dink (EUR 44 / 012 / 2007)