Sektion der Bundesrepublik Deutschland

Amnesty Report 2008

Syrien

Amtliche Bezeichnung: Arabische Republik Syrien
Staatsoberhaupt: Bashar al-Assad
Regierungschef: Muhammad Naji al-'Otri
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 20 Millionen
Lebenserwartung: 73,6 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 20 / 16 pro 1000 Lebendgeborene
Alphabetisierungsrate: 80,8 Prozent

Der Ausnahmezustand, der seit 1963 in Kraft ist, gab den Sicherheitskräften auch weiterhin umfassende Befugnisse für Festnahmen und Inhaftierungen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie auf Versammlungsfreiheit war stark eingeschränkt. Hunderte Menschen wurden festgenommen, Hunderte politische Gefangene blieben weiterhin in Haft, darunter gewaltlose politische Gefangene und Personen, die nach unfairen Gerichtsverfahren verurteilt worden waren. Menschenrechtsverteidiger wurden schikaniert und verfolgt. Frauen und Mitglieder der kurdischen Minderheit litten weiterhin unter rechtlicher sowie alltäglicher Diskriminierung. Folterungen und Misshandlungen blieben straflos. Öffentliche Hinrichtungen wurden wieder aufgenommen.

Hintergrundinformationen

In Syrien hielten sich im Berichtsjahr bis zu 1,4 Millionen irakische Flüchtlinge auf, darunter auch viele, die im Jahr 2007 eingereist waren, sowie 500 000 palästinensische Flüchtlinge, die bereits seit langem im Land leben. Es gab nach wie vor Zehntausende Syrer, die aufgrund der andauernden Besetzung der Golanhöhen durch Israel Binnenflüchtlinge waren.

Im Februar ratifizierte Syrien die Arabische Charta der Menschenrechte.

Am 6. September bombardierten Flugzeuge der israelischen Luftwaffe im Nordosten Syriens ein Gebäude. Laut israelischen Medienberichten handelte es sich bei dem Angriffsziel um eine kerntechnische Anlage. Präsident Bashar al-Assad sagte hingegen, es handele sich dabei um ein leer stehendes Militärgebäude. Der Generaldirektor der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) kritisierte Israel dafür, "das Gesetz in die eigene Hand genommen" zu haben. Die israelischen Behörden hätten keine Beweise dafür vorgelegt, dass es sich bei dem Angriffsziel um eine geheime kerntechnische Anlage gehandelt habe.

Der im November veröffentlichte neunte Bericht der Unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen über die Ermordung des ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafiq al-Hariri im Jahr 2005 stellte fest, dass nunmehr "genauere vorläufige Ergebnisse" erzielt werden konnten, und bestätigte erneut, dass die syrische Regierung mit der Kommission zusammenarbeite.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

Etwa 1500 Menschen wurden Berichten zufolge aus politischen Gründen festgenommen, darunter gewaltlose politische Gefangene. Hunderte von Menschen, die in den Vorjahren in Gewahrsam genommen worden waren, blieben in Haft. Die Mehrzahl der über 170 Personen, die im Jahr 2007 nach hochgradig unfairen Gerichtsverfahren vor dem Obersten Staatssicherheitsgericht (Supreme State Security Court - SSSC), einem Strafgericht oder einem Militärgericht verurteilt wurden, sollen Islamisten gewesen sein.

Am 11. März sprach das SSSC 24 Männer aus der Gegend von Qatana, nahe Damaskus, schuldig. Man warf ihnen vor, Mitglieder "einer Gruppe zu sein, die gegründet wurde, um die wirtschaftliche und soziale Lage des Staates zu verändern" und um "das nationale Bewusstsein zu schwächen". Die Urteile ergingen dem Vernehmen nach lediglich auf der Grundlage von "Geständnissen", die, wie die Männer behaupteten, unter Folter erpresst worden waren. Das SSSC verurteilte die Angeklagten zu Gefängnisstrafen zwischen vier und zwölf Jahren. Die Männer waren zwischen Mai und November 2004 festgenommen worden und anschließend über ein Jahr lang ohne Kontakt zur Außenwelt in der sogenannten Palästina-Abteilung des militärischen Geheimdienstes in Damaskus inhaftiert. Diese Abteilung ist berüchtigt für Folterungen und Misshandlungen. Das SSSC versäumte es, den Folteranschuldigungen der Angeklagten nachzugehen.

Am 10. Mai verurteilte ein Strafgerichtshof Kamal al-Labwani zu zwölf Jahren Freiheitsentzug wegen "Intrigierens oder Kommunizierens mit einer ausländischen Macht, um einen Angriff auf Syrien herbeizuführen". Die Anklage stand im Zusammenhang mit einem Besuch Kamal al-Labwanis in Europa und den USA im Jahr 2005, als er Menschenrechtsorganisationen und Regierungsvertreter traf und für eine friedliche demokratische Reform in Syrien eintrat. Zuvor hatte Kamal al-Labwani bereits drei Jahre im Gefängnis verbringen müssen, weil er in den Jahren 2000 und 2001 an der friedlichen Reformbewegung "Damaszener Frühling" beteiligt gewesen war.

Am 13. Mai verurteilte ein Strafgerichtshof Michel Kilo und Mahmoud 'Issa wegen "Schwächung des nationalen Bewusstseins" zu drei Jahren Haft. Die beiden gehörten zu den zehn Personen, die im Mai 2006 im Zusammenhang mit der "Beirut-Damaskus-Erklärung" festgenommen worden waren. Diese von 300 Syrern und Libanesen unterzeichnete Petition rief zur Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden Ländern auf.

Sieben von insgesamt 40 Personen, die festgenommen wurden, weil sie am 1. Dezember an einem Treffen des nicht genehmigten Dachverbandes Nationaler Rat der Damaskus-Erklärung für einen demokratischen nationalen Wandel teilgenommen hatten, waren Ende Dezember noch immer ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft.

UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen

Im Februar wurde bekannt, dass die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen im Mai 2006 die Inhaftierung von Riad Drar al-Hamood als willkürlich eingestuft hatte, weil sein Gerichtsverfahren nicht internationalen Standards entsprochen habe und er lediglich aufgrund der Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung verurteilt worden war. Riad Drar al-Hamood war im April 2006 vom SSSC wegen Mitgliedschaft in einer "Geheimorganisation", "Verbreitung falscher Nachrichten" und "Schürens sektiererischen Unfriedens" zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Anklagen bezogen sich auf eine Rede, die er anlässlich der Beerdigung des kurdischen Islamgelehrten Scheich Muhammad Ma'shuq al-Khiznawi gehalten hatte, der verschleppt und ermordet worden war.

Im Juni 2007 stellte die Arbeitsgruppe fest, dass Ayman Ardenli, der drei Jahre lang ohne Anklageerhebung festgehalten worden war, willkürlich inhaftiert sei. Die Haft könne "rechtlich in keiner Weise" begründet werden. Auch Muhammad Zammar, der fast fünf Jahre lang ohne Anklageerhebung inhaftiert war, bevor er am 11. Februar vom SSSC zu zwölf Jahren Freiheitsentzug verurteilt wurde, war nach Ansicht der Arbeitsgruppe willkürlich inhaftiert. Sein Verfahren habe nicht den internationalen Standards entsprochen (siehe unten).

Recht auf freie Meinungsäußerung

Das Recht auf freie Meinungsäußerung unterlag weiterhin strengsten Kontrollen. Am
17. Juni verurteilte das SSSC Maher Isber Ibrahim, Tareq al-Ghorani, Hussam 'Ali Mulhim, Diab Siriyeh, 'Omar 'Ali al-'Abdullah, 'Allam Fakhour und Ayham Saqr wegen "Aktionen oder schriftlichen oder mündlichen Aussagen, die den Staat in Gefahr bringen oder die Beziehungen zu fremden Ländern gefährden oder den Staat dem Risiko feindlicher Übergriffe aussetzen". Die Angeklagten hatten eine Diskussionsgruppe für Jugendliche gegründet und im Internet Artikel publiziert, die sich für Demokratie aussprachen. Maher Isber Ibrahim und Tareq al-Ghorani wurden zusätzlich noch der "Verbreitung von falschen Nachrichten durch die Medien" für schuldig befunden und zu sieben Jahren Haft verurteilt, während die anderen fünf Angeklagten Gefängnisstrafen von je fünf Jahren erhielten. Die jungen Männer waren durch Angehörige des Geheimdienstes der Luftwaffe Anfang 2006 festgenommen worden und Berichten zufolge bis November 2006 ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. Die Männer wiesen "Geständnisse" zurück, die sie während der Verhöre vor Prozessbeginn abgelegt haben sollen und gaben an, dass diese Aussagen unter Folterungen und Nötigungen zustande gekommen seien. Das SSSC unterließ es jedoch, diesen Vorwürfen nachzugehen und ließ die "Geständnisse" als Beweismittel gegen die Angeklagten zu.

Fa'eq al-Mir, ein Führungsmitglied der Demokratischen Volkspartei, wurde von einem Strafgericht am 31. Dezember für schuldig befunden, "falsche und den Staat schädigende Informationen verbreitet" zu haben. Diese Anklage stand wahrscheinlich im Zusammenhang mit einem Telefonat, das Fa'eq al-Mir mit einem libanesischen Politiker geführt hatte, um ihm sein Beileid zur Ermordung eines libanesischen Staatsministers auszusprechen. Er wurde zu 18 Monaten Haft verurteilt.

Kareem 'Arabji wurde am 7. Juni durch Beamte des militärischen Geheimdienstes in Damaskus festgenommen. Man warf ihm vor, das Internet-Jugendforum www.akhawia.net moderiert zu haben. Ende des Berichtszeitraums war er immer noch ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert.

Folterungen und Misshandlungen

Häftlinge wurden erneut gefoltert und misshandelt. Fünf Gefangene starben laut Berichten an den Folgen von Misshandlungen. Die Behörden leiteten keinerlei Untersuchungen der Foltervorwürfe ein.

Der 64-jährige 'Aref Dalilah wurde weiterhin in Einzelhaft in einer winzigen Zelle des 'Adra-Gefängnisses gefangen gehalten, wo er eine zehnjährige Freiheitsstrafe wegen seiner Beteiligung am "Damaszener Frühling" verbüßt. Er leidet an Diabetes, hohem Blutdruck und den Nachwirkungen eines Schlaganfalls. Angemessene medizinische Versorgung wurde ihm versagt.

Die Leiche von 'Abd al-Mo'ez Salem wurde Berichten zufolge am 4. Juli seiner Familie in Areeha übergeben und in Anwesenheit von Beamten des militärischen Geheimdienstes beerdigt. Die Beamten ließen nicht zu, dass die Leiche angeschaut oder für die Beisetzung vorbereitet werden konnte. Der Verstorbene war offenbar fast zwei Jahre lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam gehalten worden, unter anderem auch in der Palästina-Abteilung.

Der 16-jährige 'Aref Hannoush gehörte zu etwa neun Jugendlichen, die dem Vernehmen nach während ihrer Haft im August in Damaskus gefoltert und misshandelt wurden. Sie gaben an, dass sie in überfüllten Zellen unter unwürdigen Bedingungen festgehalten worden seien. Man habe sie nicht schlafen oder die Toilette aufsuchen lassen. Außerdem seien sie geschlagen worden, unter anderem im dulab (dabei wird der Häftling gezwungen, sich in einen Autoreifen zu zwängen, und dann geschlagen).

"Krieg gegen den Terror"

Muhammad Zammar, der im Dezember 2001 offenbar im Rahmen eines US-geführten Überstellungsprogramms in Marokko festgenommen und zwangsweise nach Syrien überführt worden war, wurde im Februar nach einem unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Zu den vier Anklagepunkten zählte auch die Mitgliedschaft in der verbotenen Organisation der Muslimbrüder. Während der Verhandlung wurden jedoch keinerlei Beweise für diese Anschuldigungen vorgelegt. Die Muslimbruderschaft erklärte, Muhammad Zammar sei zu keinem Zeitpunkt Mitglied gewesen und habe keinerlei aktive Verbindungen zur Organisation oder irgendeinem Mitglied gehabt.

Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen

Berichten zufolge erklärte das Ministerium für Arbeit und Soziales im Januar den Syrischen Frauenverein, der seit 1948 bestand, für illegal. Im Februar ordnete das Ministerium die Auflösung einer weiteren Frauenrechtsgruppe an, der Organisation Soziale Initiative. Im September wurde der Antrag auf Zulassung von fünf Nichtregierungsorganisationen abgelehnt, darunter die Organisation zur Unterstützung von Frauen und Opfern familiärer Gewalt.

Im Februar erklärte der Großmufti von Syrien, Scheich Ahmed Badreddin Hassoun, dass Tötungen aus Gründen der "Familienehre" unrechtmäßig seien und dass vier Zeugen notwendig seien, um einen Ehebruch zu beweisen. Außerdem habe er den Justizminister gebeten, einen Ausschuss zu bilden, um das Gesetz bezüglich Verbrechen aus Gründen der "Familienehre" zu ändern.

Im Juni empfahl der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau den syrischen Behörden, Schritte zu unternehmen, um den Status von Frauen zu verbessern. Der Ausschuss forderte die Aufhebung oder Änderung von diskriminierenden Gesetzen, vor allem der entsprechenden Bestimmungen im Personenstandsrecht, im Strafgesetz und im Staatsbürgerschaftsrecht. Vergewaltigung in der Ehe müsse strafbar gemacht werden, und Täter, die Verbrechen aus Gründen der "Ehre" begangen hätten, sollten nicht von Strafmilderung oder Straffreiheit profitieren. Außerdem empfahl der Ausschuss, sichere Zufluchtstätten und weitere Angebote für Frauen einzurichten, die Opfer familiärer Gewalt wurden. Frauenrechts- und anderen Menschenrechtsorganisationen müsse es erlaubt werden, unabhängig von der Regierung zu arbeiten.

Diskriminierung der kurdischen Minderheit

Syrische Kurden litten weiterhin unter Diskriminierung aufgrund ihrer Identität. Die Einschränkungen betrafen auch den Gebrauch der kurdischen Sprache und kulturelle Aktivitäten. Zehntausende syrische Kurden waren nach wie vor praktisch staatenlos und konnten ihre sozialen und wirtschaftlichen Rechte daher nur begrenzt ausüben.

Der kurdische Künstler Salah 'Amr Sheerzad wurde Berichten zufolge im März von Sicherheitskräften in Aleppo festgenommen und misshandelt, nachdem er an einem Konzert teilgenommen hatte.

Am 5. April sollen acht Kurden in Damaskus festgenommen und zehn Tage lang in einer Abteilung des politischen Geheimdienstes inhaftiert worden sein. Offenbar waren sie festgenommen worden, weil sie Armbänder in den Farben der kurdischen Flagge getragen hatten.

Menschenrechtsverteidiger

Nach wie vor waren mehrere Menschenrechtsorganisationen aktiv, obwohl sie keine offizielle Genehmigung hatten und ihre Mitglieder deshalb von Verhaftung, Schikanen und Reiseverboten bedroht waren.

Am 24. April verurteilte ein Strafgericht Anwar al-Bunni, Rechtsanwalt und Leiter des syrischen Zentrums für juristische Studien und Forschung, zu fünf Jahren Haft wegen "Verbreitung von falschen Informationen, die den Staat schädigen". Er hatte im April 2006 eine Erklärung zum Tod von Muhammad Shaher Haysa abgegeben, der im Gewahrsam wahrscheinlich als Folge von Misshandlungen oder sogar Folter sein Leben verloren hatte. Anwar al-Bunni, ein gewaltloser politischer Gefangener, wurde am 25. Januar von Gefängniswärtern schwer geschlagen.

Am 1. November hinderten die Behörden die Menschenrechtsanwälte Muhannad al-Hasani, Khalil Ma'atouq, Mustafa Osso, Radif Mustafa und Hasan Masho an einer Reise nach Ägypten, wo sie an einem Workshop teilnehmen wollten, der von der International Federation for Human Rights und dem Kairoer Institut für Menschenrechtsstudien organisiert wurde.

Todesstrafe

Die Todesstrafe blieb nach wie vor für eine große Anzahl von Delikten in Kraft. Mindestens sieben Menschen wurden Berichten zufolge öffentlich hingerichtet. Sie waren zuvor in extrem unfairen Gerichtsverfahren vor einem Feldmilitärgericht verurteilt worden, bei dem Angeklagte keinen Rechtsbeistand haben und keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen können.

Fünf Gefangene - Radwan 'Abd al-Qadr Hassan Muhammad, Kheiro Khalif al-Fares, 'Abd al-Hai Faisal 'Abd al-Hai, Saleh Youssef Mahmoud und Hassan Ahmed Khallouf - wurden am 25. Oktober in Aleppo öffentlich gehenkt. Die beiden Letzteren waren zum Zeitpunkt ihrer Hinrichtung kaum 18 Jahre alt. Deshalb ist nicht auszuschließen, dass es sich bei ihnen um jugendliche Straftäter handelte. Nach Angaben der staatlichen Medien hatten die Hingerichteten "verschiedene Morde und bewaffnete Raubüberfälle begangen und unschuldige Bürger terrorisiert".

Fälle von "Verschwindenlassen"

Das Schicksal von etwa 17 000 Menschen, zum Großteil Islamisten, die nach ihrer Festnahme Ende der 1970er und Anfang der 1980er Jahre "verschwunden" waren, blieb weiter im Dunkeln. Dasselbe galt für Hunderte von Libanesen und Palästinensern, die in Syrien festgenommen beziehungsweise von syrischen Sicherheitskräften oder libanesischen und palästinensischen Milizen aus dem Libanon entführt worden waren.

Missionen und Berichte von Amnesty International

Missionen

Delegierte von Amnesty International besuchten Syrien im Juni, um die Lage der irakischen Flüchtlinge zu untersuchen und Informationen über Menschenrechtsverstöße im Irak zu sammeln.

Bericht

Syria: Iraqi refugees in Syria (MDE 14 / 036 / 2007)