Sektion der Bundesrepublik Deutschland

Amnesty Report 2008

Spanien

Amtliche Bezeichnung: Königreich Spanien
Staatsoberhaupt: König Juan Carlos I.
Regierungschef: José Luis Rodríguez Zapatero
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 43,6 Millionen
Lebenserwartung: 80,5 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 6/5 pro 1000 Lebendgeburten

Die Sicherheitskräfte waren nach wie vor für zahlreiche Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, gingen aber straffrei aus. Asylsuchenden und Migranten wurde der Zugang zu spanischem Staatsgebiet verwehrt. Über ihre Anträge wurde außerhalb des Landes befunden, wobei die Verfahren nicht den internationalen Standards entsprachen. Alleinreisende Minderjährige wurden ohne angemessene Sicherheitsgarantien ausgewiesen. Opfer von familiärer Gewalt sahen sich mit Hindernissen konfrontiert, wenn sie sich um Schutz, Gerechtigkeit und Entschädigungen bemühten. Dabei hatten insbesondere Migrantinnen Schwierigkeiten, grundlegende Leistungen zu erlangen. Die bewaffnete baskische Untergrundorganisation ETA erklärte den "Dauerwaffenstillstand" im Juni für beendet und verübte erneut Bombenanschläge.

Polizei und Sicherheitskräfte

Nach wie vor gingen zahlreiche Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen seitens der Sicherheitskräfte ein. Die Sicherheits- und Justizbehörden untersuchten diese Fälle nicht gemäß internationalen Standards, was zu einer faktischen Straffreiheit der Täter führte.

Während der Untersuchung zu dem Fall der 22 im Januar 2006 wegen Terrorismusvorwürfen festgenommenen Personen gaben mehrere Gefangene vor dem Untersuchungsrichter an, während der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gewesen und von Angehörigen der Guardia Civil gefoltert und in anderer Weise misshandelt worden zu sein. Es ist nicht bekannt, ob bis Ende des Berichtsjahrs zu diesen Vorwürfen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Drei Beamte der Guardia Civil wurden am 27. April wegen Straftaten im Zusammenhang mit dem am 24. Juli 2005 auf der Polizeiwache Roquetas de Mar zu Tode gekommenen Juan Martínez Galdeano für schuldig befunden. Der befehlshabende Beamte, José Manuel Rivas, wurde wegen minderschwerer Übergriffe und erniedrigender Behandlung zu 15 Monaten Haft und einer Geldstrafe verurteilt und für drei Jahre vom Dienst suspendiert. Zwei weitere Beamte wurden wegen der zugefügten Verletzungen und wegen Amtsmissbrauchs zu einer Geldstrafe verurteilt. Fünf Beamte wurden freigesprochen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten Rechtsmittel ein.

Am 19. Juli wurde Courage Washington aus Ghana bei einer Schießerei auf dem Flughafen Barajas in Madrid schwer verletzt. Zwei Polizisten in Zivil hatten sich ihm genähert und nach seinen Ausweispapieren gefragt. Dem Vernehmen nach zog der psychisch kranke Courage Washington eine Spielzeugwaffe, woraufhin die Polizisten viermal auf ihn schossen. Nach Zeugenaussagen wurden noch mehrere Schüsse abgegeben, als Courage Washington bereits am Boden lag. Gegen Courage Washington wurden wegen des Angriffs auf einen Beamten Ermittlungen eingeleitet. Sein Anwalt erstattete Anzeige gegen die Polizei.

Elektroschockwaffen

Verschiedene Sicherheitskräfte kündigten den Erwerb von Elektroschockwaffen, sogenannten Tasern, an. Allerdings waren diese Waffen bereits bei den Polizeikräften in mindestens drei autonomen Regionen im Einsatz. Die Nationalpolizei und die Guardia Civil benutzen sie nicht. Die Regulierung und Kontrolle des Besitzes solcher Waffen bei Sicherheitskräften war unzureichend.

Migranten und Asylsuchende

Im Juli kündigte das Innenministerium neue Bestimmungen für die Nationalpolizei und die Guardia Civil für sichere Abschiebungen von Inhaftierten an. Von dieser Regelung waren auch Migranten betroffen, die keinen Aufenthaltsstatus nachweisen konnten. Die Bestimmungen entsprachen aber weder den europäischen Menschenrechtsstandards noch den Empfehlungen internationaler Organisationen hinsichtlich des Einsatzes von Gewalt sowie bestimmten Fixierungstechniken durch die Sicherheitskräfte im Verlauf einer Abschiebung. Die Bestimmungen sahen den Einsatz von "verstärktem Klebeband", "Fixiergürteln und -kleidung" sowie "Schutzhelmen" bei Ausweisungen vor. Dies verstößt unter Umständen gegen das internationale Verbot grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und könnte zum Erstickungstod oder zu schweren Verletzungen bei den Betroffenen führen.

Am 9. Juni starb der Nigerianer Osamuyia Akpitaye während seiner versuchten Abschiebung. Nach Augenzeugenberichten fesselten die beiden Sicherheitsbeamten, die ihn auf dem Flug von Madrid nach Lagos begleiteten, seine Füße und Hände und knebelten ihn vermutlich mit Klebeband, um seinen Widerstand gegen die Abschiebung zu brechen. Osamuyia Akpitaye starb kurz nach dem Start. Die Autopsie ergab als Todesursache Ersticken.

Die spanischen Behörden retteten häufig Migranten und Asylsuchende, die auf dem Seeweg versuchten, Europa zu erreichen, aus Seenot. Doch während der Rettung und der darauf folgenden behördlichen Behandlung außerhalb Spaniens wurden ihre Rechte verletzt. Die Haftbedingungen und der Zugang zu Asylverfahren für die außer Landes Festgehaltenen entsprachen nicht den internationalen Standards.

Am 30. Januar griff der spanische Seerettungsdienst das Schiff Marine I mit 369 Personen an Bord auf. Die Passagiere, die wahrscheinlich aus Asien und aus Ländern Afrikas südlich der Sahara stammten, waren auf dem Weg zu den Kanarischen Inseln. Der spanische Seerettungsdienst begleitete das Boot zu einer Stelle 12 Seemeilen vor der mauretanischen Küste. Das Boot lag dort fast zwei Wochen vor Anker, bis die mauretanischen und spanischen Behörden am 12. Februar entschieden, es in Mauretanien einlaufen zu lassen. Die Abmachung gestand den spanischen Behörden zu, sich um das Wohlergehen und die Verfahren der Migranten und Asylsuchenden in Mauretanien zu kümmern. Die spanischen Behörden erklärten sich einverstanden, die Asylgesuche von zehn Personen aus Sri Lanka zu bearbeiten, und brachten sie zusammen mit 25 weiteren Personen auf die Kanarischen Inseln. Doch trotz eines positiven Berichts des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) wurden die Asylverfahren der zehn Personen in Spanien nicht zugelassen, und sie wurden am 25. März abgeschoben. Wie es im April hieß, wurden von den 369 Personen an Bord der Marine I 35 nach Guinea abgeschoben, 161 nach Indien und 115 nach Pakistan. 23 sollen in einem Hangar in Mauretanien unter der Kontrolle der spanischen Behörden geblieben sein. Die dortigen Haftbedingungen entsprachen nicht spanischem Recht. Am 18. Mai wurden 17 von ihnen in eine den mauretanischen Behörden unterstehende Hafteinrichtung überführt und im Juni nach Pakistan zurückgeflogen. Die übrigen sechs wurden in die spanische Exklave Melilla gebracht, um sich in psychologische Behandlung zu begeben, die aufgrund ihrer Hafterfahrungen erforderlich war.

Im März wurde das Boot Happy Day mit 260 illegalen Migranten aus dem Senegal auf dem Weg zu den Kanarischen Inseln von einem italienischen Schiff aufgegriffen. Dieses befand sich auf einer Patrouillefahrt, die von Frontex koordiniert worden war, einer von der EU zur Kontrolle ihrer Außengrenzen geschaffenen Institution unter spanischer Führung. Nach Auseinandersetzungen zwischen Spanien, dem Senegal und Guinea (wo das Boot vermutlich gestartet war) verbrachten die Menschen eine Woche an Bord in Kamsar in Guinea, da sich die guineischen Behörden weigerten, sie an Land gehen zu lassen. Im Berichtsjahr konnte Amnesty International nicht in Erfahrung bringen, was nach diesem Zeitpunkt mit den Migranten geschah.

Bei Familienzusammenführungen von alleinreisenden Minderjährigen wurde nicht immer zum Wohle des Kindes gehandelt. Alleinreisende Minderjährige wurden ohne angemessene Sicherheitsgarantien nach Marokko ausgewiesen.

Im November erklärte das Verfassungsgericht die im Ausländergesetz von 2000 enthaltenen Einschränkungen der Rechte auf Vereinigung, Bildung und kostenlosen Rechtsbeistand von Migranten für verfassungswidrig.

Gewalt gegen Frauen

Auch zwei Jahre nach der Verabschiedung eines Gesetzes gegen geschlechtsspezifische Gewalt stießen Frauen immer noch auf Hindernisse, wenn sie Schutz, Gerechtigkeit und Entschädigungen einforderten. Kernpunkte des Gesetzes wurden entweder noch entwickelt oder wurden nur sehr langsam umgesetzt. Es wurden jedoch positive Maßnahmen eingeführt, wie ein Leitfaden für Bedienstete im Gesundheitswesen, um Opfern familiärer Gewalt zu helfen. Im Berichtsjahr 2007 wurden 71 Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern getötet, darunter 48 Frauen ausländischer Staatsangehörigkeit. Migrantinnen waren auch im Berichtsjahr besonders von Gewalt betroffen, da sie nach wie vor gesetzliche und praktische Diskriminierung erfuhren, wenn sie versuchten, Zugang zu rechtlicher Hilfe, Grundleistungen wie finanzielle Beihilfen, psychologischer Betreuung und Frauenhäusern zu erhalten.

Am 22. März wurde der Flüchtlingsstatus auf Frauen ausgeweitet, die vor geschlechtsspezifischer Verfolgung fliehen.

Bewaffnete Gruppen

Nachdem die ETA den "Dauerwaffenstillstand" aufgekündigt hatte, verübte sie erneut Anschläge in Spanien. Der Waffenstillstand wurde am 30. Dezember 2006 durch ein Bombenattentat im Madrider Flughafen Barajas gebrochen und offiziell am 5. Juni 2007 für beendet erklärt. Am 24. August explodierte eine Autobombe vor einer Wache der Guardia Civil in Durango im Baskenland. Der Anschlag verursachte Sachschäden, Menschen wurden jedoch nicht verletzt. Am 9. Oktober erlitt der Leibwächter eines baskischen Abgeordneten bei einem Bombenanschlag Verletzungen. Am 1. Dezember sollen ETA-Mitglieder in Capbreton (Frankreich) zwei unbewaffnete Beamte der Guardia Civil erschossen haben. Ein Mann und eine Frau wurden festgenommen und des Mordes angeklagt, ein dritter Verdächtiger entkam.

Antiterrormaßnahmen

Am 4. Oktober wurden 22 Personen mit mutmaßlichen Verbindungen zur Führung der baskischen Partei Batasuna, die 2003 durch das Gesetz über politische Parteien verboten worden war, bei einem Treffen unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung festgenommen.

Am 19. Dezember verkündete der Nationale Strafgerichtshof sein Urteil im sogenannten Macroproceso-18 / 98-Verfahren, in dem 47 Personen der Mitgliedschaft oder unterschiedlicher Formen der Kollaboration mit der ETA für schuldig befunden wurden - und zwar aufgrund ihrer Arbeit mit verschiedenen baskisch-nationalistischen Organisationen. Im Urteil hieß es, dass die Organisationen der ETA angegliedert seien und / oder Anweisungen von ihr erhalten hätten. Rechtsmittel gegen das Urteil waren am Ende des Berichtszeitraums noch anhängig. Mehrere Verurteilte hatten öffentlich ihre Opposition zur ETA und ihre Ablehnung von Gewalt zu politischen Zwecken zum Ausdruck gebracht.

"Krieg gegen den Terror"

Anfang 2007 kamen Vermutungen über eine Beteiligung der spanischen Polizei an Verhören im US-Gefangenenlager Guantánamo Bay in den Jahren 2002 bis 2005 auf. Auf Nachfragen von Amnesty International bestätigte das Innenministerium, dass es zwei Besuche der spanischen Polizei in Guantánamo Bay gegeben habe, einen im Juli 2002 und einen im Februar 2004.

Am 19. Dezember wurden zwei ehemals in Großbritannien lebende und in Guantánamo Bay inhaftierte Personen freigelassen und kehrten nach Großbritannien zurück. Zwei von ihnen, Jamil El Banna und Omar Deghayes, erschienen am 20. Dezember zu einer gerichtlichen Voruntersuchung, deren Gegenstand ein Auslieferungsgesuch Spaniens wegen terroristischer Vergehen war. Die Männer wehrten sich gegen das Gesuch. Eine Entscheidung stand Ende des Berichtszeitraums noch aus.

Nach Medienberichten, die sich auf Informationen der spanischen Flughafen- und Luftfahrtbehörde beriefen, wurden bei 50 CIA-Flügen von oder nach Guantánamo Bay in den Jahren 2002 bis 2007 Zwischenlandungen auf spanischem Staatsgebiet dokumentiert. Der letzte bekannt gewordene Flug fand im Februar 2007 statt. In einigen Fällen landeten die Flugzeuge auf Militärbasen, die auch von den US-Streitkräften benutzt wurden. Die Informationen wurden an den Richter weitergegeben, der die CIA-Flüge über Spanien untersuchte, die an den rechtswidrigen Überstellungen von Gefangenen zwischen Ländern beteiligt gewesen sein sollen. Dem Vernehmen nach hatte die Regierung Kenntnis von diesen Flügen, legte diese Informationen aber nicht vor dem spanischen Parlament offen, obwohl dieses im April 2006 um die Weitergabe aller verfügbaren Informationen an das Parlament oder an die mit der Untersuchung dieser Angelegenheit betrauten Ermittler des Europarats oder des Europäischen Parlaments gebeten hatte.

Im Februar begann das Verfahren gegen 28 Personen, die an den Anschlägen vom
11. März 2004 auf Madrider Pendlerzüge beteiligt gewesen sein sollen. Im Oktober befand der Nationale Strafgerichtshof 21 von ihnen für schuldig und sprach sieben frei. Drei Männer wurden zu insgesamt 42 000 Jahren Gefängnis verurteilt.

Straffreiheit

Im November verabschiedete das Parlament ein Gesetz bezüglich der Opfer des Franco-Regimes und des Spanischen Bürgerkriegs (1936 - 39). Trotz einiger positiver Ansätze blieb das Gesetz hinter internationalen Standards für das Recht auf Wiedergutmachung und Entschädigung der Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen zurück.

Missionen und Berichte von Amnesty International

Missionen

Im Februar, März, Juni und November bereisten Delegationen von Amnesty International Spanien.

Berichte

Spain: Adding insult to injury - the effective impunity of police officers in cases of torture and other ill treatment (EUR 41 / 006 / 007)

Europe and Central Asia: Summary of Amnesty International's Concerns in the Region; Spain, January -June 2007 (EUR 01 / 010 / 2007)