Vor 60 Jahren nahmen Regierungsvertreter von mehreren Staaten des Nahen Ostens an den Verhandlungen zur Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte teil. Zu den 48 Staaten, die die Vision der Erklärung teilten, gehörten auch Ägypten, Iran, Irak, der Libanon und Syrien. Neben der Sowjetunion und der Apartheidsregierung von Südafrika war Saudi-Arabien damals eines der acht Länder, die sich der Stimme enthielten.
Sechs Jahrzehnte später hätte man erwarten können, dass die anfängliche große Unterstützung für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte einen größeren Einfluss auf das Leben der Menschen im Nahen Osten und Nordafrika hätte. Die Region hinkt jedoch weit hinter Afrika, Nord- und Südamerika sowie Europa hinterher, wenn es darum geht, wirksame gesetzliche Rahmenbedingungen und Systeme zur Durchsetzung, zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte zu entwickeln. So sind einige Staaten, wie zum Beispiel Saudi-Arabien und einige der kleineren Golfstaaten, noch immer nicht den beiden internationalen Schlüsselkonventionen beigetreten, die direkt an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte anknüpfen: dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte sowie dem Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Beide Abkommen sind bereits vor Jahren von den meisten anderen Staaten ratifiziert worden. Gleichermaßen bleibt der Iran einer der wenigen Staaten, die bisher noch kein Vertragspartner des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) geworden sind.
Erst jetzt, im Jahr des 60. Geburtstags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, tritt eine Arabische Menschenrechtserklärung in Kraft. Diese Menschenrechtserklärung beinhaltet durchaus einige positive Merkmale der Grundlage von Rechten, die in internationalen Menschenrechtsverträgen verankert sind, weist jedoch gleichzeitig schwerwiegend negative Aspekte auf. So wird z. B. die Hinrichtung jugendlicher Straftäter nicht geächtet. Dies könnte für viele Staaten der Auslöser für ein Unterlaufen ihrer Verpflichtungen als Vertragspartner von verbindlichen internationalen Standards werden.
Die schleppende Entwicklung des Menschenrechtssystems in den Staaten des Nahen Ostens und Nordafrikas hat viele und sehr umfassende Gründe. So wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von vielen Staatsoberhäuptern als Versuch gewertet, der Region nach dem Zweiten Weltkrieg die "westlichen " Werte aufzuzwingen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte fordert unter anderem ein Ende der Diskriminierung, eine Forderung, die sich mit den Rechtssystemen und dem Gewohnheitsrecht in vielen muslimischen Ländern nicht verträgt. Ähnlich verhält es sich bei der Forderung nach Religionsfreiheit und wenn es um die verschiedenen Rollen und die Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft geht.
Diese Fragen hätten wahrscheinlich gelöst werden können, wenn nicht im Jahr 1948 andere Schlüsselentwicklungen ihren Anfang genommen hätten, vor allem die Gründung des Staates Israel und die daran anschließende Enteignung der palästinensischen Bevölkerung. Der Aufbau eines jüdischen Staates inmitten der arabischen Welt setzte einen de facto dauerhaften Kriegszustand Israels mit seinen arabischen Nachbarn in Gang. Die Zwangsenteignung der Palästinenser und die Entstehung einer palästinensischen Flüchtlingsbevölkerung im Exil resultierte in einer äußerst schwierigen Situation, die nach wie vor ungelöst ist und immer wieder durch den Ausbruch von Kampfhandlungen zwischen Israel und seinen Nachbarn eskaliert - so erst 2006 während eines 34 Tage währenden Kriegs zwischen Israel und der Hisbollah.
Die Ängste der Bevölkerung werden oft für politische Zwecke missbraucht. So wird die "Bedrohung" durch Israel von der syrischen und teilweise auch von der ägyptischen Regierung als Rechtfertigung für den jahrzehntelang andauernden Ausnahmezustand in den beiden Ländern vermittelt. Auf der anderen Seite dient die "Bedrohung" Israels durch seine arabischen Nachbarn als Legitimation der israelischen Militärpolitik und zur Sicherung der nachhaltigen Unterstützung des Landes durch den Westen. Die Unfähigkeit der internationalen Staatengemeinschaft, Israels militärische Besetzung der palästinensischen Gebiete zu beenden und eine dauerhafte Lösung für die Anerkennung und Gewährung der Grundrechte für Israelis und Palästinenser zu finden, bleibt eine potentielle Quelle für regionale und globale Auseinandersetzungen.
Die Regierungen der Region legten den Schwerpunkt erneut auf "Staatssicherheit" und "öffentliche Sicherheit" und drängten die Menschenrechte weiter in den Hintergrund. Diese Entwicklung wurde noch verstärkt seit Beginn des sogenannten Kampfs gegen den Terror. Schwere Menschenrechtsverletzungen sind immer noch weit verbreitet und in vielen Staaten des Nahen Ostens und Nordafrikas tief verwurzelt. Trotz der Diskussionen um mehr Demokratie, verantwortungsvolle Regierungsführung und Rechenschaftspflicht liegt der Großteil der Macht fest in der Hand von kleineren Eliten. Dazu zählt die klerikale Oligarchie im Iran, Zivilpersonen mit engen Beziehungen zum Militär in Algerien, Ägypten und Tunesien, religiöse Minderheiten-Clans in den Golfstaaten oder die Anhänger der säkularen Ba'ath-Partei in Syrien. Alle diese Gruppen legen den von ihnen regierten Bürgern kaum Rechenschaft ab.
In der gesamten Region sind allmächtige Sicherheits- und Geheimdienste tätig, um die Staatsmacht zu untermauern und jegliche Diskussionen um abweichende Meinungen zu unterdrücken. Diejenigen, die ihre Stimme dennoch erheben, riskieren willkürliche Festnahmen und Gefangenschaft ohne Gerichtsverfahren, Folterungen oder andere Misshandlungen durch die Sicherheitspolizei. Die Täter gehen straffrei aus, weil die politischen Machthaber diese Menschenrechtsverletzungen billigen. Die Opfer haben meist keine Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen oder Entschädigungen einzuklagen. Den Gerichten mangelt es an Unabhängigkeit, und sie handeln nach den Vorgaben der Exekutivgewalt des jeweiligen Staates.
In der Vergangenheit prangerten westliche Regierungen diese Menschenrechtsverletzungen wenigstens noch an und traten für einen Wandlungsprozess ein, obgleich sie nicht bereit waren, ihre wirtschaftlichen Interessen aufs Spiel zu setzen. Zu bedenken ist, dass viele dieser Staaten während der Kolonialzeit selbst für eine stark unterdrückende Politik verantwortlich waren. Seit dem 11. September 2001 sind diese kritischen Stimmen jedoch verstummt. Im Zuge des "Kampfs gegen den Terror" arbeiten die USA und andere westliche Staaten vielmehr mit den Sicherheits- und Geheimdiensten in den meisten der repressiven Staaten der Region zusammen. Es fanden geheime rechtswidrige Überstellungen von Verdächtigen in Staaten wie Ägypten, Jordanien und Syrien statt, wo die Gefangenen Gefahr liefen, festgenommen, verhört und gefoltert zu werden. Ungeachtet desselben Risikos überstellte man Gefangene nach Algerien oder Tunesien. Dies bedeutet nicht nur einen Bruch des Völkerrechts, sondern gleichzeitig eine Verfestigung dieser Misshandlungspraktiken in den Sicherheitssystemen der Region.
Heute liegt die Hoffnung auf Reformen vor allem bei der schnell anwachsenden Generation junger Menschen in der Region, die immer häufiger fragen, warum sie nicht in den Genuss ihrer unveräußerlichen Menschenrechte kommen können. Die wachsende Reichweite des Satellitenfernsehens und die steigende Zahl der Internetnutzer bedeuten auch, dass es heute nicht mehr so einfach ist, den Freiraum für Diskussionen einfach zu unterbinden. Die Konzepte der regierenden Eliten in der Region werden zunehmend in Frage gestellt. Sie stehen immer mehr unter Druck, den Forderungen nach Anpassung und Rechenschaftspflicht gegenüber ihren Bürgern nachzukommen. Ein langsamer Wandel hat eingesetzt, und die Zeichen sind unübersehbar: Die Kampagnen von Menschenrechtlern im Iran "Eine Million Unterschriften " und "Stoppt Steinigungen für immer ", Proteste von Richtern für mehr Unabhängigkeit der Gerichte in Ägypten, die Emanzipation der Frauen in Kuwait, Marokkos Vorstoß, sich den Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit zu stellen und die Todesstrafe abzuschaffen, die Zielstrebigkeit der inhaftierten Unterzeichner der Beirut-Damaskus- Deklaration in Syrien und das gemeinschaftliche Brückenbauen israelischer und palästinensischer Menschenrechtsorganisationen.
Das Jahr 2007 im Rückblick
Fast fünf Jahre nach dem US-geführten Einmarsch im Irak, der im Sturz Saddam Husseins gipfelte, gab es im Jahr 2007 nur wenige Fortschritte beim Versuch, den Konflikt einzudämmen. Anfang des Jahres kommandierte US-Präsident George W. Bush weitere 26 000 Soldaten in den Irak ab, um in einem "Vorstoß " eine Verbesserung der Sicherheitslage zu erreichen. Menschenrechtsverletzungen durch verschiedene Akteure - schiitische und sunnitische bewaffnete Gruppierungen und Milizen, irakische Regierungstruppen und die US-geführte Multinationale Truppe (MultiNational Force - MNF) - waren jedoch nach wie vor weit verbreitet. Gewalt durch sektiererische Gruppen forderte Tausende von Todesopfern und resultierte in schweren Verstümmelungen und Folterungen. Viele Iraker waren gezwungen, aus ihren Häusern zu fliehen. Es gab etwa 2 Millionen Flüchtlinge und 2,2 Millionen Binnenflüchtlinge im Land. Gegen Ende des Jahres erklärten die Regierungen der USA und des Irak den "Vorstoß" für erfolgreich. Als Beweis dienten sinkende Zahlen bei zivilen Opfern und die Rückkehr von einigen Flüchtlingen. Trotzdem gab es weiterhin zahlreiche Übergriffe, und die Lebensbedingungen für die meisten Iraker blieben sehr schlecht. Mehr als 60 000 Personen wurden durch die US-geführte Multinationale Truppe und die irakischen Behörden ohne Gerichtsverfahren in Haft gehalten. Folterungen waren an der Tagesordnung und blieben für die ausführenden irakischen Sicherheitskräfte ohne Konsequenzen. Personen, die unter dem Verdacht standen, Angriffe oder Tötungen ausgeführt zu haben, wurden vor Gerichte geschleppt, in unfairen Gerichtsverfahren abgeurteilt und oftmals zum Tode verurteilt. Ende 2007 fand ein Aufmarsch der türkischen Armee entlang der irakischen Grenze statt mit dem Ziel, Angriffe auf türkisch-kurdische Separatisten, die von dort aus operierten, durchzuführen. Der immer schärfer werdende Wortwechsel zwischen der Regierung der USA und dem Iran bedrohte die gesamte Golfregion.
In den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten war die Lage nicht besser. Palästinensische bewaffnete Gruppierungen schossen auch weiterhin wahllos selbstgefertigte "Qassam"-Raketen auf den Süden Israels. Israel schlug mit militärischer Gewalt zurück und tötete viele palästinensische Zivilpersonen. Gleichzeitig bauten die israelischen Behörden die illegalen Siedlungen im besetzten Westjordanland weiterhin aus. Die Bewegungsfreiheit der Palästinenser wurde erneut durch strikte Kontrollen und den Bau einer "Schutz"-Mauer eingeschränkt, für deren Bau große Teile palästinensischen Landes zwangsenteignet wurden. Im Westjordanland und im Gazastreifen wurden diese Maßnahmen durch die immer tiefere Spaltung der palästinensischen Gesellschaft noch verschlimmert. Im ersten halben Jahr des Berichtszeitraums fanden Zusammenstöße zwischen rivalisierenden palästinensischen Sicherheitskräften und bewaffneten, der Fatah oder Hamas nahestehenden Gruppierungen ihren Höhepunkt im Juni, als die Hamas die Kontrolle des Gazastreifens übernahm und der Fatahgeführten palästinensischen Autonomiebehörde nur noch die Verwaltung des Westjordanlands überließ. Sofort stoppte die internationale Staatengemeinschaft die Hilfslieferungen nach Gaza, und die israelischen Behörden verhängten eine Blockade, was einer Kollektivstrafe für die 1,5 Millionen Einwohner des Gazastreifens gleichkam. Die Auswirkungen bekamen diejenigen zu spüren, die am verwundbarsten waren - Kinder, ältere Menschen und Kranke. Menschen, die lebensbedrohlich erkrankt waren, durften das Gebiet nicht mehr verlassen, um medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Auswirkungen des "Kampfs gegen Terror" waren auch im Berichtsjahr überall in der Region tiefgreifend. Die Situation wurde noch verschärft durch bewaffnete Übergriffe. Der Angriff durch eine bewaffnete Gruppierung in Algerien kostete beispielsweise rund 130 Menschen das Leben, darunter viele Zivilpersonen. Diese bedauerlichen Gewalthandlungen wurden von Amnesty International in aller Schärfe verurteilt. Sie rechtfertigten jedoch in keiner Weise die weitreichenden Menschenrechtsverletzungen, die danach im Namen des "Kampfs gegen den Terror" begangen wurden und die sich gegen viele Personen richteten, die weder mit Terror noch mit anderen Gewalttaten etwas zu tun hatten.
Ende des Jahres stellten die Jemeniten die größte Gruppe der Gefangenen, die noch immer im US-Gefangenenlager in Guantánamo Bay auf Kuba festgehalten wurden. Einige Angehörige anderer Staaten, wie z. B. Bahrain, Kuwait, Libyen, Saudi-Arabien und Tunesien, wurden in ihre Heimatländer überstellt. Alle wurden bei ihrer Ankunft verhaftet, einige kamen bald darauf wieder frei. Andere wiederum wurden vor Gericht gestellt und zu Freiheitsstrafen verurteilt. In Saudi-Arabien mussten die Rückkehrer an einem "Rehabilitationsprogramm " teilnehmen, von dem nur wenige Einzelheiten bekannt sind. Ob die Teilnahme freiwillig oder erzwungen war, blieb im Dunkeln. Das Schicksal von zwei Männern, die nach Libyen rückgeführt wurden und die sich offensichtlich ohne Anklageerhebung in Gewahrsam befanden, blieb bis zum Ende des Berichtsjahrs ungeklärt.
Wie in vielen anderen Ländern wurde auch in Saudi-Arabien der "Kampf gegen den Terror " von den Behörden zum Vorwand für repressive Maßnahmen genommen, die noch aus Zeiten vor der Entstehung von al-Qaida stammen. Umfassende Vollmachten für willkürliche Festnahmen, geheime Haft und Haft ohne Kontakt zur Außenwelt sowie Razzien und Verhaftungen betrafen nicht nur Personen, die des Terrorismus verdächtigt wurden, sondern erstickten auch jegliche abweichenden Meinungen. In Ägypten wurden führende Mitglieder der Muslimbruderschaft angeklagt und - obwohl sie Zivilpersonen waren - auf Befehl des Präsidenten vor ein Militärgericht gestellt, nachdem ein Zivilgericht einige der Angeklagten von allen Vorwürfen freigesprochen hatte. In Marokko wurden mehr als 100 Personen inhaftiert, weil man sie des Terrorismus verdächtigte.
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Tausende von Menschen in der Region wurden aus politischen Gründen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Berichten zufolge hielten die ägyptischen Behörden etwa 18 000 "Verwaltungshäftlinge " in Gewahrsam, darunter solche, die bereits im vergangenen Jahr festgenommen worden waren. Demgegenüber behauptete das Innenministerium, es handele sich lediglich um 1500 Personen. Die saudiarabische Regierung gab bekannt, dass seit 2003 9000 Menschen inhaftiert worden seien. Mehr als 3000 von ihnen befanden sich auch im Juli 2007 noch in Haft. Die israelische Regierung hielt mehr als 800 Palästinenser in Verwaltungshaft. Diese und weitere rund 8000 Personen, darunter auch Kinder, wurden von den israelischen Behörden in Untersuchungshaft und zur Verbüßung von Strafen in Israel festgehalten, was internationales Völkerrecht verletzt und wirksam dazu beiträgt, Familienbesuche zu verhindern.
Sowohl politische Häftlinge als auch Strafgefangene wurden durchweg Opfer von Folterungen und Misshandlungen durch die Sicherheitskräfte. Diese Praktiken wurden hauptsächlich angewandt, um "Geständnisse" aus den Verdächtigten herauszuprügeln. Die Täter gingen straffrei aus. In politischen Fällen wurden sie darüber hinaus in vielen Ländern auch noch durch die Gerichte unterstützt. Richter gingen häufig auf Vorwürfe über Folter in Untersuchungshaft überhaupt nicht ein. Anträge von Rechtsanwälten, ihre Mandanten medizinisch untersuchen zu lassen, wurden abgelehnt. Die Richter fällten auch weiterhin Urteile einzig aufgrund von "Beweismaterial ", das unter Folter zusammengetragen worden war. Das Oberste Staatssicherheitsgericht von Syrien ist nur ein Beispiel unter vielen. Auch Libyen richtete einen Staatssicherheitsgerichtshof ein, der an den unfairen und in Verruf geratenen Volksgerichthof erinnert, der 2005 erst abgeschafft worden war. Grausame und unmenschliche Bestrafungen wie beispielsweise Auspeitschungen oder Amputationen, kamen in einigen Ländern zur Anwendung, darunter auch in Katar, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE).
Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und abweichende Meinungen
Die meisten Regierungen schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung empfindlich ein. Ins Fadenkreuz gerieten Journalisten und andere Personen, deren Erklärungen, Veröffentlichungen und Blogs in den Augen des Staates als zu kritisch oder subversiv galten. Die staatlichen Behörden in Algerien, Ägypten, Marokko, Tunesien, den VAE und dem Jemen stellten Strafanzeigen wegen Diffamierung gegen Journalisten und Blogger. Im Iran wurden Journalisten inhaftiert, weil sie ihre Meinung geäußert hatten. Im Irak wurden Journalisten und Menschenrechtsverteidiger durch obskure bewaffnete Gruppierungen getötet. In vielen Ländern waren Oppositionelle und politisch engagierte Bürger sowie Menschenrechtsverteidiger von Verhaftung und Gefängnisstrafen, Belästigungen und Einschüchterungen durch die staatlichen Behörden bedroht. Andererseits - und trotz der Anstrengungen der Regierungen, die Zugänge zu blockieren - ermöglichte die immer weiter verbreitete Nutzung von Internet und Mobiltelefonen der Bevölkerung einen größeren Zugriff auf Informationen und führte in manchen Fällen auch dazu, dass Missstände publik wurden und ein ganz neuer Druck auf die Behörden ausgeübt werden konnte. In Ägypten rief ein kurzes Video, das von der Polizei mit einem Mobiltelefon aufgenommen und in der Nachbarschaft des Opfers verbreitet worden war, einen Aufschrei der Entrüstung hervor. Erstmals wurde die weitverbreitete Folterpraxis bei der Polizei und deren Unangreifbarkeit öffentlich gemacht. Zahllose schriftliche und mündliche Proteste der Jahre zuvor hatten nicht diese Auswirkungen gehabt. Die Behörden gerieten in die Defensive und mussten die verantwortlichen Polizeibeamten strafrechtlich verfolgen.
Die Todesstrafe fand im Iran, in Saudi-Arabien, im Irak und im Jemen immer noch Anwendung. Die Regierungen dieser Länder gehörten zu denen, die weltweit die meisten Hinrichtungen anordneten. Die irakischen Behörden behaupteten, dass sie mit der Todesstrafe lediglich auf die verzweifelte Sicherheitslage im Land reagierten und gaben an, dass sie es vorzögen, nicht auf solche Extremstrafen zurückgreifen zu müssen. Im Gegensatz dazu hielten die Maghreb-Staaten an dem langjährigen Hinrichtungsmoratorium fest, obwohl Zivilpersonen durch terroristische Anschläge ums Leben kamen.
Die iranischen Behörden nutzten Hinrichtungen, um Oppositionelle einzuschüchtern, und führten öffentliche Hinrichtungen durch den Strang durch. Die saudi-arabische Regierung sprach von Gesetzesreformen, ließ aber weiterhin erschreckend viele Hinrichtungen nach unfairen Gerichtsverfahren vollstrecken. Viele der Verurteilten waren ausländische Staatsangehörige, vor allem arme afrikanische und asiatische Arbeitsmigranten. Ihre Verfahren waren in einer Sprache geführt worden, die sie nicht verstanden. Manche erfuhren erst kurz vor ihrem Tod von ihrer Hinrichtung. Sowohl Iran als auch Saudi-Arabien ließen jugendliche Straftäter hinrichten, was einen schweren Bruch internationalen Rechts darstellt. Im Iran wurden auch Menschen wegen Vergehen gegen die Moral hingerichtet. Mindestens einer dieser Verurteilten wurde gesteinigt. Im Jemen und in Syrien gab es ebenfalls Hinrichtungen nach oft unfairen Gerichtsverfahren. Im Jemen wurde ein verurteilter jugendlicher Straftäter nur Stunden vor seiner Erschießung gerettet. Jemand hatte Amnesty International zuvor in einem Telefonat auf den Fall aufmerksam gemacht, und Präsident 'Ali Abdullah Saleh griff nach weiteren internationalen Appellen in den Fall ein.
Im Dezember stimmte der Vertreter Algeriens dem Antrag der UN-Vollversammlung für ein weltweites Hinrichtungsmoratorium zu. Die marokkanischen und libanesischen Abgeordneten enthielten sich der Stimme, und der tunesische Delegierte stimmte erst gar nicht mit ab. Es hatte zuvor Bedenken gegeben, die arabischen Staaten könnten geschlossen gegen das Moratorium stimmen. Ihre Weigerung, so zu verfahren, gibt Anlass zur Hoffnung.
In Ländern wie Algerien, Irak, Israel, Kuwait, Tunesien und Jemen hatten Frauen Kabinettsposten in der Regierung oder Abgeordnetensitze in den nationalen Parlamenten inne und bekleideten Führungspositionen in einem immer breiter werdenden Spektrum von Berufen.
Trotzdem wurde in fast der gesamten Region Frauen im Familienrecht und anderen Gesetzen noch immer ein geringerer Status eingeräumt als den Männern. Gewalt gegen Frauen blieb weit verbreitet und tief verwurzelt, eine Folge von überkommenen sozialen und kulturellen Normen und verstärkt durch die Unfähigkeit der Behörden, Menschenrechtsverstößen entgegenzuwirken. In Ägypten wurden dem Vernehmen nach in der ersten Hälfte des Berichtsjahrs fast 250 Frauen von gewalttätigen Ehemännern oder anderen Familienmitgliedern ermordet. Pro Stunde wurden im Durchschnitt zwei Frauen vergewaltigt. Obwohl die weibliche Genitalverstümmelung in Ägypten nunmehr per Gesetz strikt verboten ist, war diese Praxis nach wie vor weit verbreitet. Tötungen im Namen der "Familienehre" wurden in Jordanien, Syrien und in anderen Staaten verübt. Im Südirak ermordeten schiitische Milizen Frauen, die sich nicht strikt an die Kleiderordnung und die Moralvorschriften hielten.
Der bezeichnendste Fall ereignete sich allerdings in Saudi-Arabien, wo ein ausschließlich von Männern besetztes Gericht eine junge Frau zu Peitschenhieben und einer Freiheitsstrafe verurteilte, obwohl bekannt war, dass sie Opfer einer Massenvergewaltigung geworden war. Was war ihr Verbrechen? Sie hatte sich in der Gesellschaft eines männlichen Bekannten befunden, als die beiden von den Vergewaltigern überfallen wurden. Nach großer Anteilnahme aus der Bevölkerung wurde die Anklage gegen die junge Frau zurückgezogen, und der König begnadigte sie im Dezember.
Trotzdem gab es in diesem Zusammenhang auch ermutigende Entwicklungen. Vor allem zwei führende muslimische Kleriker - der Großmufti von Syrien, Ahmad Hassoun, und Libanons höchster schiitischer Geistlicher, Ayatollah Mohammed Hussein Fadlallah - sprachen sich beide vehement gegen Tötungen im Namen der "Familienehre" und jegliche Gewalt gegen Frauen aus und bezeichneten solche Verstöße als unislamisch.
Wegen der anhaltenden Konflikte und Menschenrechtsverstöße mussten abermals Tausende Iraker ihre Häuser verlassen. Es gab mehr als zwei Millionen Binnenflüchtlinge sowie zwei Millionen Flüchtlinge. Innerhalb des Irak kam es Berichten zufolge zur Schließung der Provinzgrenzen, um Binnenflüchtlinge zurückzuhalten, während vor allem Syrien und Jordanien unter der Belastung der Flüchtlingskrise litten. Die Reaktionen der internationalen Staatengemeinschaft auf die Appelle desUN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) für humanitäre Hilfe waren nicht zufriedenstellend. Manche Staaten richteten allerdings Wiederansiedlungsprogramme ein, um wenigstens einige der am meisten bedrohten Flüchtlinge aufzunehmen.
Mehrere Hunderttausend palästinensische Flüchtlinge blieben weiterhin in trostlosen, verarmten Lagern im Libanon sich selbst überlassen. Ihre Familien waren bereits bei der Gründung des Staates Israel im Jahr 1948 dorthin geflohen. Die Flüchtlinge litten nach wie vor unter Diskriminierungen und bekamen keinen Zugang zum Gesundheitswesen, zu Bildung und Arbeit, obwohl manche von ihnen schon ihr ganzes Leben im Libanon verbracht haben. Im Mai geriet dieses ganze Elend in den Blickpunkt der Öffentlichkeit, als in einem der größten Flüchtlingslager, Nahr al-Bared in der Nähe von Tripolis, Kampfhandlungen ausbrachen. Die Zusammenstöße zwischen Mitgliedern einer islamistischen bewaffneten Gruppe, die im Lager Stellung bezogen hatte, und der libanesischen Armee führten zur Flucht von etwa 30 000 palästinensischen Lagerbewohnern.
Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende aus den Ländern südlich der Sahara sahen sich in Marokko, Algerien und Libyen ernsthaften Schwierigkeiten gegenüber, vor allem beim Versuch, über diese Länder Zugang zu Südeuropa zu erlangen. In Marokko wurden anerkannte Flüchtlinge zusammen mit willkürlich festgenommenen Personen ohne angemessene Nahrung und Wasser an der Grenze des Landes zu Algerien in der Wüste ausgesetzt. Die libyschen Behörden führten Massenverhaftungen und Abschiebungen durch, ohne Rücksicht darauf, ob die Flüchtlinge ihr Land wegen drohender Verfolgung verlassen hatten und Schutz suchten oder ob es sich um Wirtschaftsmigranten handelte, deren Menschenrechte ebenfalls beachtet werden mussten. Es gab zudem Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen. In Ägypten töteten Sicherheitskräfte mindestens sechs Flüchtlinge oder Migranten, die versucht hatten, die Grenze zu Israel zu überqueren.
In den Golfstaaten, wo Arbeitsmigranten unverzichtbare, aber sehr schlecht bezahlte Arbeit in der Baubranche oder im Dienstleistungsbereich leisten und wo vor allem Frauen als Hausangestellte arbeiten, gab es Berichten zufolge immer noch Misshandlungen dieser Arbeitsmigranten durch Arbeitgeber und andere Personen. Dazu gehörten auch Vergewaltigungen und sexuelle Gewalt. Die Arbeiter waren nur unzureichend durch die Gesetzgebung geschützt, und die Regierungsbehörden zeigten wenig Bereitschaft, die Wahrung ihrer Menschenrechte sicherzustellen.
Menschenrechtsverteidiger - die Vorreiter im Kampf um die Wahrung der Menschenrechte - sahen sich in der gesamten Region mit großen Herausforderungen und Risiken konfrontiert. Häufig waren sie die Zielscheiben von Unterdrückung. In Ländern wie Libyen und Saudi-Arabien konnten sie wegen der Einschüchterungen von staatlicher Seite nicht einmal öffentlich arbeiten. In anderen Ländern wie z. B. Tunesien und Ägypten stellte man ihnen Hindernisse in den Weg. So mussten sie ihre Organisationen registrieren lassen, um legal arbeiten zu können. Im Falle einer Ablehnung durch die Behörden konnten sie jedoch keinen Widerspruch einlegen. In Syrien wurden führende Rechtsanwälte, die die Kühnheit hatten, ihre Namen unter die Beirut-Damaskus-Deklaration zu setzen, ins Gefängnis geworfen. Sie wurden nach eklatant unfairen Gerichtsverfahren zu Freiheitsstrafen verurteilt und im Gefängnis sehr schlecht behandelt. Trotz all dieser Widrigkeiten hielten die Menschenrechtsverteidiger in der ganzen Region die Fahne der Menschenrechte weiterhin für diejenigen hoch, die sich mit den vor 60 Jahren so überzeugend festgelegten Menschenrechtsstandards identifizieren.