Amtliche Bezeichnung: Japan
Staatsoberhaupt: Kaiser Akihito
Regierungschef: Yasuo Fukuda (löste im September Abe Shinzo im Amt ab)
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 128,3 Millionen
Lebenserwartung: 82,3 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 5/4 pro 1000 Lebendgeburten
Nach wie vor wurden Todesurteile vollstreckt. Als neue Antiterrormaßnahme mussten sich alle ausländischen Besucher Japans bei der Einreise fotografieren lassen und ihre Fingerabdrücke abgeben. Die Regierung unternahm nichts, um Frauen zu entschädigen, die im Zweiten Weltkrieg Opfer des japanischen Systems der sexuellen Versklavung wurden, obwohl der internationale Druck in dieser Frage wuchs.
Bei den Wahlen zum japanischen Oberhaus im Juli gewann die oppositionelle Demokratische Partei die Mehrheit der Sitze. Die Regierungskoalition verfügt noch über eine Zweidrittelmehrheit im Unterhaus.
Neun Männer wurden 2007 hingerichtet. Mindestens 107 Gefangene verblieben weiterhin in den Todestrakten. Unter Justizminister Nagase Jinen wurden im April und August sechs Todesurteile vollstreckt. Nach der Amtsübernahme durch Hatoyama Kunio im August wurden im Dezember drei weitere Exekutionen durchgeführt. Im September kündigte Hatoyama öffentlich an, er erwäge, eine Vorschrift aus der Strafprozessordnung zu streichen, wonach für die Vollstreckung eines Todesurteils die Unterschrift des Justizministers nötig ist. Im Berichtsjahr bestätigten die Gerichte 23 Todesurteile in letzter Instanz. Dies war die höchste Zahl seit 1962. Die Exekutionen unterlagen in der Regel der Geheimhaltung. Die Betroffenen wurden über ihre bevorstehende Hinrichtung nicht unterrichtet.
Takezawa Hifumi, einer der drei im August hingerichteten Männer, litt zum Zeitpunkt seiner Festnahme unter einer psychischen Erkrankung, die durch einen Schlaganfall hervorgerufen worden war und die sich in Wahnvorstellungen und Aggressionen äußerte. Wie aus den Prozessakten hervorging, diagnostizierten sowohl die medizinischen Gutachter der Anklage als auch die der Verteidigung bei Takezawa Hifumi eine psychische Erkrankung. Das Todesurteil war im März 1998 verkündet worden.
Anwälte, die Mandanten verteidigten, denen die Todesstrafe drohte, wurden belästigt oder sahen sich in den japanischen Medien diffamiert. Einige erhielten Drohbriefe mit Gewehrkugeln.
Im November empfing Justizminister Hatoyama Vertreter von Amnesty International und weiteren Organisationen, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen, zu einem Meinungsaustausch.
Im Mai überprüfte der UN-Ausschuss gegen Folter einen seit Juli 2000 fälligen Erstbericht der japanischen Regierung. Der Ausschuss machte erhebliche Bedenken bezüglich des japanischen Daiyo-Kangoku-Systems der Untersuchungshaft geltend, da es nicht den internationalen Standards entspricht. Insbesondere wurde bemängelt, dass es weder unabhängige Kontrollen des Polizeigewahrsams noch ein wirksames System für den Umgang mit Beschwerden gibt.
Das Bezirksgericht von Osaka verwarf im November ein Geständnis, das während der Untersuchungshaft abgelegt worden war. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der digitale Mitschnitt des Verhörs vermuten ließ, dass das Geständnis unter Zwang zustande gekommen war. Dies war das erste Mal, dass eine Digitalaufnahme für den Freispruch eines Angeklagten ausschlaggebend war.
Im Berichtsjahr stellten 816 Menschen einen Antrag auf Anerkennung als Flüchtling, davon kamen allein 500 aus Myanmar. Die japanischen Behörden bewilligten 45 Antragstellern den Flüchtlingsstatus, darunter 25 Staatsbürgern Myanmars und drei Iranern.
Der UN-Ausschuss gegen Folter stellte fest, dass die Neufassung des Gesetzes über Einwanderung und die Anerkennung von Flüchtlingen kein ausdrückliches Abschiebeverbot in Länder vorsah, in denen Folter drohte. Eine unabhängige Kontrolle von Haftanstalten oder Asylanträgen fand nicht statt. Es gab kein unabhängiges Beschwerdesystem, um Vorwürfen von inhaftierten Asylsuchenden nachzugehen, das Aufsichtspersonal würde Gewalt anwenden. Die Inhaftierten erhielten außerdem keine angemessene medizinische Versorgung. Zwischen der Ablehnung ihres Asylantrags und der Abschiebung verbrachten Asylsuchende eine unangemessen lange Zeit in Gewahrsam. Auch Minderjährige wurden unangemessen lange inhaftiert. Ihnen drohte darüber hinaus die Gefahr, ohne ihre Eltern und ohne Vorankündigung abgeschoben zu werden.
Seit Oktober mussten sich alle ausländischen Staatsbürger über 16 Jahre, einschließlich aller Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Japan hatten, bei der Einreise fotografieren lassen und Fingerabdrücke abgeben. Außerdem trat ein Schnellverfahren in Kraft, auf dessen Grundlage alle Personen, die vom Justizministerium als "mögliche Terroristen" eingestuft werden, unverzüglich abgeschoben werden können. Begleitend zu diesen Maßnahmen wurde eine "Beobachtungsliste" eingeführt, wobei es keine Möglichkeit gibt, eine Aufnahme in diese Liste anzufechten.
Parlamente in der ganzen Welt verabschiedeten Resolutionen, in denen Gerechtigkeit für die Überlebenden des japanischen Systems der sexuellen Versklavung während des Zweiten Weltkriegs gefordert wurde. Im Juli nahm das US-Repräsentantenhaus die Resolution 121 an. Im November beschlossen Kanada und die Niederlande einstimmig entsprechende Anträge. Das Europaparlament verabschiedete am 13. Dezember eine Resolution gleichen Inhalts.
Missionen und Berichte von Amnesty International
Missionen
Delegierte von Amnesty International besuchten Japan im September.
Bericht
Open letter to the Minister of Justice of Japan, the Hon. Nagase Jinen: Detention of minors seeking asylum in Japan (ASA 22 / 002 / 2007)