Amtliche Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland
Staatsoberhaupt: Horst Köhler
Regierungschefin: Angela Merkel
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 82,7 Millionen
Lebenserwartung: 79,1 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 5/5 pro 1000 Lebendgeburten
Die deutschen Behörden gingen im Jahr 2007 nicht in ausreichendem Maße gegen Menschenrechtsverletzungen vor, die im Rahmen des von den USA angeführten "Krieges gegen den Terror" begangen wurden. Dies betraf auch die Rolle der deutschen Behörden bei rechtswidrigen Gefangenenüberstellungen in andere Länder. Deutschland bemühte sich vor Ausweisungen in Länder, in denen den Betroffenen schwere Menschenrechtsverletzungen drohten, um sogenannte diplomatische Zusicherungen. Dies stellt einen Verstoß gegen internationale menschenrechtliche Verpflichtungen Deutschlands dar.
Im August nahm die Tübinger Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zu den Vorwürfen wieder auf, denen zufolge der in Deutschland geborene türkische Staatsbürger Murat Kurnaz 2002 von Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte (KSK) gefoltert und misshandelt wurde, während er sich in US-Gewahrsam in Afghanistan befand. Die Ermittlungen wurden wieder aufgenommen, weil sich drei neue Zeugen gemeldet hatten. Murat Kurnaz verbrachte insgesamt vier Jahre und neun Monate in Haft, davon die meiste Zeit im US-Gefangenenlager Guantánamo Bay, bevor er im Jahr 2006 freigelassen wurde.
Im Oktober nahm der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Rolle der deutschen Behörden im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen bei Antiterrormaßnahmen seine Arbeit im Fall des aus Syrien stammenden deutschen Staatsbürgers Muhammad Zammar auf. Bei den Anhörungen vor dem Ausschuss trat zutage, dass das Bundeskriminalamt die US-Behörden über die Daten von Muhammad Zammars Reise nach Marokko im November 2001 informiert hatte. Er war dort festgenommen und Ende Dezember 2001 illegal nach Syrien überstellt worden.
In Syrien soll Muhammad Zammar ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten, gefoltert und misshandelt worden sein. Im November 2002 wurde er dort drei Tage lang von Angehörigen des Bundesnachrichtendienstes, des Verfassungsschutzes und des Bundeskriminalamts verhört. Die Angehörigen der Sicherheitskräfte gaben jedoch bei ihrer Rückkehr nach Deutschland keine Informationen über seinen Aufenthaltsort weiter. Muhammad Zammar war Ende des Jahres 2007 nach wie vor in Haft.
Obwohl die Münchner Staatsanwaltschaft im Januar Auslieferungsanträge für 13 US-amerikanische Bürger gestellt hatte, erklärte die Bundesregierung im September, sie werde deren Auslieferung nicht verlangen. Mindestens zehn der 13 US-Amerikaner sollen Angehörige des Geheimdienstes CIA sein, denen die rechtswidrige Inhaftierung des aus dem Libanon stammenden deutschen Staatsbürgers Khaled el-Masri zur Last gelegt wird.
Khaled el-Masri war im Dezember 2003 in Mazedonien festgenommen und rechtswidrig inhaftiert worden. Später wurde er an US-Behörden übergeben und im Rahmen des US-Programms geheimer rechtswidriger Gefangenenüberstellungen nach Afghanistan geflogen. Dort soll er fünf Monate lang misshandelt worden sein, bevor man ihn nach Albanien ausflog, wo er freigelassen wurde, nachdem die US-Behörden offenbar festgestellt hatten, dass er nicht der Mann war, nach dem sie gesucht hatten.
Im April stufte das Bundesverfassungsgericht das Abhören des Telefons von Khaled el-Masris Anwalt als verfassungswidrig ein.
Im Bezug auf Antiterrormaßnahmen empfahl der Menschenrechtskommissar des Europarats im Juli, dass Deutschland im Hinblick auf Verhöre von Gefangenen im Ausland Richtlinien für die Geheimdienste entwickeln solle. Zudem sollten die deutschen Behörden sicherstellen, dass unter Folter oder durch grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung erlangte Beweismittel bei Gericht nicht zugelassen werden. Der Menschenrechtskommissar empfahl außerdem, mutmaßliche Fälle rechtswidriger Überstellungen über deutschem Hoheitsgebiet zu untersuchen und wirksame Maßnahmen einzuleiten, um illegale Gefangenentransfers in Zukunft zu unterbinden.
Am 3. Oktober forderte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesregierung auf, Hasan Atmaca bis auf Weiteres nicht an die Türkei auszuliefern. Hasan Atmaca war bei seiner Einreise nach Deutschland im Februar 2005 von den deutschen Behörden unter dem Verdacht festgenommen worden, einer kriminellen Vereinigung anzugehören. Die türkischen Behörden beantragten seine Auslieferung, um ihn wegen Aktivitäten zur Unterstützung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vor Gericht zu stellen.
Im Mai 2006 bat die Bundesregierung die türkischen Behörden um die "diplomatische Zusicherung", dass Hasan Atmaca in einem Hochsicherheitsgefängnis entsprechend internationalen Standards inhaftiert werde und Vertreter der deutschen Behörden ihn besuchen könnten. Die türkischen Behörden versprachen, die Bitte um Zusicherung wohlwollend zu prüfen.
Obwohl das Oberlandesgericht Frankfurt / Main die Auslieferung für zulässig erklärte, wies das Darmstädter Verwaltungsgericht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am 31. Mai an, Hasan Atmaca als Flüchtling anzuerkennen. Es erklärte, Atmaca könne nicht an die Türkei ausgeliefert werden, weil dies einen Verstoß gegen das Prinzip des Non-Refoulement (Verbot, Menschen in Staaten auszuweisen, zurückzuweisen, abzuschieben oder auszuliefern, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen) darstellen würde.
Nach Paragraph 4 des Asylverfahrensgesetzes können die deutschen Behörden auch eine Person ausliefern, die als Flüchtling anerkannt wurde. Dies stellt einen Verstoß gegen internationale Rechtsnormen dar.
Im Februar wurde bekannt, dass das Bundesinnenministerium Algerien um die "diplomatische Zusicherung" bat, aus Deutschland abgeschobene Personen, die verdächtigt werden, in terroristische Aktivitäten verwickelt zu sein, bei der Rückkehr nach Algerien nicht zu foltern.
Im Juli reiste ein Staatssekretär nach Tunesien, um ähnliche Zusicherungen des dortigen Innenministeriums bezüglich zweier tunesischer Staatsbürger einzuholen, die unter Verdacht standen, Verbindungen zu terroristischen Gruppierungen zu unterhalten. Die deutschen Behörden stellten daraufhin Abschiebungsanordnungen für die beiden tunesischen Staatsbürger aus, die dagegen jedoch Rechtsmittel einlegten. Die Verfahren waren Ende des Berichtsjahrs noch anhängig.
Die Umsetzung von elf EU-Richtlinien zum Thema Asyl in deutsches Recht konnte nicht dazu beitragen, Menschen, die vor Gewalt geflohen waren, angemessenen Schutz zu gewähren. So wurde zum Beispiel Asylbewerbern aus dem Zentralirak oder dem Süden des Landes, die keiner speziell gefährdeten Minderheit angehörten, in Deutschland kein angemessener Schutz zuteil. Am 11. Juli veröffentlichte der Menschenrechtskommissar des Europarats einen Bericht über seinen Deutschlandbesuch im Jahr 2006. Im Kontext des Themas Asyl und Einwanderung forderte er die deutschen Behörden auf, Flüchtlinge besser zu schützen, die aufgrund der Ausübung ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden. Am 18. April veröffentlichte der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter einen Bericht über Deutschland. Der Ausschuss empfahl, dass in allen Bundesländern für den Gewahrsam von Abschiebehäftlingen spezielle Vorschriften gelten sollten, die ihrem besonderen Status Rechnung tragen. Zudem sollten die Behörden in Hamburg und Niedersachsen sowie in allen übrigen Bundesländern die erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass Abschiebungshaftgefangene in eigens für diesen Zweck vorgesehenen Einrichtungen untergebracht werden. Die Behörden in Brandenburg wurden vom Ausschuss aufgefordert, sicherzustellen, dass in der Abschiebungshaftanstalt Eisenhüttenstadt regelmäßig ein Psychologe anwesend ist und Programme für die psychosoziale Betreuung der Inhaftierten entwickelt werden.
Anfang des Jahres revidierte das Landgericht Dessau eine frühere Entscheidung und eröffnete ein Strafverfahren gegen zwei Polizisten, die verdächtigt werden, in den gewaltsamen Tod von Oury Jalloh verwickelt gewesen zu sein. Der aus Sierra Leone stammende Mann war im Januar 2005 an den Folgen eines Brandes in einer Polizeizelle gestorben.
Ein Polizist wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge unter Anklage gestellt, weil er den Feuermelder mehrfach ausgeschaltet haben soll. Die Anklage gegen den zweiten Polizisten lautete auf fahrlässige Tötung durch Unterlassen; bei einer Leibesvisitation soll er ein Feuerzeug übersehen haben.
Oury Jalloh war an sein Bett gefesselt worden, weil er sich der Festnahme widersetzt haben soll. Er starb an einem Hitzeschock. Vorermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft hatten ergeben, dass der Feuermelder zum Zeitpunkt des Brandes ausgeschaltet war.