Viele Staaten des asiatisch-pazifischen Raums, die 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte annahmen, hatten erst kurz zuvor ihre Unabhängigkeit von der Kolonialherrschaft erreicht, wie zum Beispiel Indien und Birma (heute Myanmar). Für sie hatte die Verpflichtung, eine Welt zu schaffen, in der alle Menschen "frei und gleich an Würde und Rechten" sind, besondere Bedeutung. Ein ebenso hohes Ziel war ein Leben "frei von Furcht und Not" für die Bürger vieler Länder der Region, die den Vereinten Nationen später beitraten, von Laos bis Indonesien, von Kambodscha bis zu den Fidschi-Inseln.
Die nachfolgende dynamische Entwicklung Asiens zu einer großen Wirtschaftsmacht schien den Anspruch der Freiheit von Furcht und Not auf den ersten Blick einzulösen. Ungeachtet aller Unterschiede zwischen den einzelnen Volkswirtschaften erlebte Asien insgesamt seit 1960 ein rascheres Wachstum des Wohlstands als alle anderen Regionen der Erde. In Asien liegen die beiden bevölkerungsreichsten Länder der Welt: China mit 1,3 Milliarden und Indien mit 1,1 Milliarden Einwohnern. Auch die Volkswirtschaften dieser beiden Staaten gehören zu denen, die weltweit am schnellsten wachsen. Doch davon profitieren nicht alle Bürger, denn das Wachstum ist begleitet von einer größer werdenden Kluft zwischen Arm und Reich, die bereits vorhandene Muster von Diskriminierungen noch verstärkt.
Das ungezügelte wirtschaftliche Wachstum mit einer Stärkung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der armen Bewohner in Einklang zu bringen, ist eine nach wie vor ungelöste Aufgabe in der Region. Anhaltende Konflikte und zunehmende Gewalt vonseiten bewaffneter Gruppen haben im asiatisch-pazifischen Raum zu schweren Menschenrechtsverstößen geführt und die Sicherheit von Millionen Menschen bedroht. Zusätzlich zu der großen Zahl von Flüchtlingen, die keine dauerhafte Lebensperspektive besitzen, gibt es nach wie vor Hunderttausende von Menschen, die innerhalb ihres Landes vertrieben werden. In zahlreichen Staaten der Region genießen Angehörige der Sicherheitskräfte seit Jahrzehnten Straffreiheit für Menschenrechtsverletzungen wie außergerichtliche Hinrichtungen, "Verschwindenlassen"", Folter und Misshandlung, die sie im Namen der "nationalen Sicherheit" begangen haben. Politische Instabilität und die Erweiterung der Befugnisse des Militärs, oft im Zuge der Verhängung eines Ausnahmezustands, führten in mehreren Ländern dazu, dass Institutionen, die für den Schutz der Menschenrechte von zentraler Bedeutung waren, unterhöhlt wurden oder nicht reformiert werden konnten.
Auch 60 Jahre nach Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist die Hoffnung auf wirksamen Rechtsschutz und Entschädigung für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen in vielen Ländern noch immer eine Illusion.
Selbst in stabilen Rechtssystemen, in denen die Grundrechte Verfassungsrang besitzen, werden sie oft politischen Nützlichkeitserwägungen geopfert. Die Länder des asiatischpazifischen Raums, die die zentralen UN-Menschenrechtsübereinkommen ratifiziert haben, sind eher zögerlich, auch die dazu gehörenden Fakultativprotokolle zu unterzeichnen, die internationale Mechanismen für Individualklagen enthalten. Mittlerweile existieren in 13 Staaten nationale Menschenrechtsinstitutionen, doch in den letzten Jahren wurde ihre Unabhängigkeit und Wirksamkeit in vielen dieser Länder auf eine harte Probe gestellt.
Asien ist die einzige Region der Welt ohne ein übergreifendes Menschenrechtsinstrument. Doch haben im November 2007 die Staats- und Regierungschefs von zehn Mitgliedstaaten der Organisation Südostasiatischer Länder (Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur, Thailand, Brunei, Vietnam, Laos, Kambodscha und Myanmar) die sogenannte ASEAN-Charta unterzeichnet. Darin wird 40 Jahre nach Gründung der Organisation erstmals die Verpflichtung festgeschrieben, eine Menschenrechtsinstitution für diesen Teil des asiatisch-pazifischen Raums zu schaffen. Das Pazifik-Insel-Forum hat im Rahmen von Initiativen, die der Integration und Kooperation des pazifischen Raums dienen sollen, ebenfalls damit begonnen, die Einrichtung von Menschenrechtsmechanismen zu prüfen.
Im Jahr 2007 wurde die Einrichtung eines neuen Gremiums der Vereinten Nationen abgeschlossen, des UN-Menschenrechtsrats, dem gegenwärtig aus Asien die Länder Bangladesch, China, Indien, Indonesien, Japan, Malaysia, Pakistan, die Philippinen, Sri Lanka und Südkorea angehören. Sie alle haben sich dazu verpflichtet, die Menschenrechte zu wahren, mit den UN-Menschenrechtsorganen zusammenzuarbeiten, in den einzelnen Ländern starke Menschenrechtsstrukturen zu schaffen, bzw. diese zu erhalten, sowie die internationalen Standards zu ratifizieren und für ihre Einhaltung zu sorgen. Es bleibt abzuwarten, ob die neuen Mechanismen des Rates, insbesondere die universelle regelmäßige Überprüfung, tatsächlich zu einer effektiven Kontrolle und Reaktionen auf internationaler Ebene führen, falls ein Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, und ob sie den Alltag der Menschen in der Region tatsächlich wirksam beeinflussen können.
Das Jahr 2007 im Rückblick
Das Jahr 2007 war im asiatisch-pazifischen Raum vor allem von einem beschleunigten Wirtschaftswachstum gekennzeichnet. Im Hinblick auf die Menschenrechte war hingegen kein so klarer Aufwärtstrend zu erkennen. Statistiken belegen eine wachsende Kluft zwischen Arm und Reich in der gesamten Region. Von den wirtschaftlichen Entwicklungen profitierten vor allem die gebildeten und hochqualifizierten Menschen in den Städten. Die chinesische Wirtschaft verzeichnete im Berichtsjahr mit 11,4 Prozent die höchste Wachstumsrate seit 1994. Doch ging dieses Wachstum mit sozialen Spannungen, einer zunehmenden Verarmung ländlicher Bevölkerungsgruppen und schweren Umweltschäden einher. Die Proteste der Bauern konnten so gut wie nichts gegen Zwangsräumungen ausrichten, die zugunsten von Bauprojekten vorgenommen wurden, so zum Beispiel für die Olympischen Spiele in Peking 2008.
In Indien führte der Wirtschaftsboom zu einer weiteren Marginalisierung jener 300 Millionen Menschen, die ohnehin schon in großer Armut lebten. Nationale und internationale Wirtschaftsinteressen zählten mehr als die Bedürfnisse der Armen. So kosteten Projekte zur Ausbeutung von Bodenschätzen Zehntausende von Menschen ihr Zuhause. Hoffnung auf Entschädigung oder gar auf eine Rückkehr in ihre Heimatorte gab es für sie nicht. In Kambodscha wurden im Zuge rücksichtsloser Landenteignungen durch die Behörden Tausende von Menschen aus ihren Häusern vertrieben.
Migrationsbewegungen innerhalb eines Landes oder über Grenzen hinweg trugen ganz wesentlich zum wirtschaftlichen Aufschwung in der Region bei. Doch wurde dies in zunehmend mehr Ländern als eine unerfreuliche und unerwünschte Entwicklung betrachtet. Vor allem illegale Migranten wurden diskriminiert und fielen Gewaltakten und Übergriffen zum Opfer.
In Malaysia nahmen Angehörige des bewaffneten Freiwilligenkorps RELA, einer Art Hilfspolizei zur Bekämpfung des "Problems der illegalen Zuwanderung", mehr als 20 000 Migranten in Haft. RELA führte regelmäßig Razzien an Orten durch, wo Wanderarbeiter, Flüchtlinge und Asylsuchende lebten. Sie wurden oft mit brutalen Schlägen misshandelt und willkürlich festgenommen; einige wurden in Hafteinrichtungen der Einwanderungsbehörde gebracht, wo ihnen die Abschiebung in Länder drohte, in denen sie möglicherweise gefoltert oder misshandelt würden.
Doch die Migranten lebten nicht nur in ständiger Angst vor Inhaftierung, sie waren auch körperlichen und psychischen Übergriffen ihrer Arbeitgeber ausgesetzt. Häufig wurden ihnen Leistungen und Rechte verwehrt, auf die inländische Kollegen Anspruch hatten.
In Südkorea lebten im Jahr 2007 ungefähr 500 000 Migranten, etwa die Hälfte davon waren illegale Wanderarbeiter. Viele von ihnen unterlagen rigiden Einschränkungen, was den Wechsel ihres Arbeitsplatzes betraf. Außerdem hatten sie kaum Möglichkeiten, sich gegen diskriminierende Behandlung oder Übergriffe zu wehren.
Die Region war einer der Hauptschauplätze des von den USA angeführten "Kriegs gegen den Terror", was zu bewaffneten Auseinandersetzungen, Rivalitäten und Machtkämpfen auf nationaler Ebene, aber auch zwischen den Ländern der Region führte. In Afghanistan und Pakistan forderten die anhaltenden Kämpfe zwischen Regierungstruppen und bewaffneten Gruppen auch im Jahr 2007 zahlreiche Opfer in der Zivilbevölkerung und trugen zu einer dramatischen Verschlechterung der Menschenrechtslage bei. Diese Konflikte sind von großer geopolitischer Bedeutung, da die afghanische Regierung von internationalen Truppen und von der NATO unterstützt wird. Außerdem übt die von den USA angeführte internationale Koalition weiterhin Druck auf Pakistan aus, um das Land zu einer entschiedeneren Mitwirkung am "Krieg gegen den Terror" zu bewegen.
In Afghanistan nahm die Intensität der Kämpfe zwischen den Rebellengruppen und den mit internationaler Unterstützung operierenden Regierungstruppen zu. Die Auseinandersetzungen forderten im Berichtsjahr mindestens 6500 Todesopfer - zwei Drittel davon waren Zivilisten. Alle Konfliktparteien begingen Menschenrechtsverstöße. Bewaffnete Gruppen wie die Taliban gingen gezielt gegen die Zivilbevölkerung vor und töteten alle, von denen sie annahmen, dass sie mit der afghanischen Regierung oder den internationalen Truppen sympathisierten. Die internationalen Truppen töteten bei ihren Offensiven und Luftangriffen ebenfalls Hunderte von Zivilisten. Auch die afghanischen Sicherheitskräfte waren für den Tod zahlreicher Zivilpersonen verantwortlich.
Das ohnehin instabile Pakistan, das bemüht war, sich als Verbündeter im "Kampf gegen den Terror" darzustellen, versank vollständig in politischem Chaos, als der Präsident, General Pervez Musharraf, im November den Ausnahmezustand verhängte und die Verfassung außer Kraft setzte. Zuvor hatte der Oberste Gerichtshof Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Musharrafs Kandidatur für die Präsidentschaftswahlen geäußert, solange er gleichzeitig Oberbefehlshaber der Armee war. Etwa 50 führende Richter des Landes wurden suspendiert. Auf Proteste reagierte die Regierung mit repressiven Maßnahmen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Bewegungsfreiheit waren stark eingeschränkt, Tausende von Rechtsanwälten, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern wurden willkürlich inhaftiert. Ende 2007 kehrten die ehemaligen Premierminister Benazir Bhutto und Nawaz Sharif aus dem Exil zurück, Asien und Pazifik 37 um für die Wahlen zu kandidieren, die im Januar 2008 stattfinden sollten. Der Wahlkampf war von Anfang an von Gewalt geprägt; im Dezember wurde Benazir Bhutto auf einer Wahlkampfveranstaltung ermordet.
Auch in anderen Ländern der Region verstärkte sich das Klima von Gewalt, Unsicherheit und politischer Repression, die oft mit einer Einschränkung der Meinungsfreiheit verbunden war. Menschenrechtsverteidiger und engagierte Bürger, die mit friedlichen Mitteln ihre Rechte wahrnehmen wollten, wurden Opfer zahlreicher Verstöße. So waren Entführungen und Fälle von "Verschwindenlassen ", willkürliche Festnahmen, Folter und andere Misshandlungen in der gesamten Region an der Tagesordnung. Die Täter wurden nur selten zur Rechenschaft gezogen.
Im August kam es in Myanmar zu Massenprotesten gegen wirtschaftliche und politische Maßnahmen der Regierung. Die Proteste wurden von den Behörden niedergeschlagen. Dabei kamen mindestens 31, sehr wahrscheinlich aber mehr als 100 Menschen zu Tode. Noch einmal so viele dürften dem "Verschwindenlassen " zum Opfer gefallen sein. Die Reaktion der internationalen Gemeinschaft war anfangs von großer Entschlossenheit gekennzeichnet, schwächte sich aber gegen Ende des Jahres deutlich ab. Obwohl die Regierung von Myanmar gegenüber den Vereinten Nationen Zusicherungen gemacht hatte und die Rückkehr zur "Normalität" in Aussicht stellte, gingen Ende des Jahres weiterhin Berichte über Festnahmen und Verurteilungen von politischen Gefangenen ein.
In Sri Lanka kam es im Zuge des weiter eskalierenden Konflikts zwischen den Regierungstruppen und der bewaffneten Oppositionsgruppe Befreiungstiger von Tamil Eelam (Liberation Tigers of Tamil Eelam - LTTE) erneut zu Fällen von "Verschwindenlassen", zu willkürlichen Festnahmen und Folterungen. Beide Konfliktparteien machten sich bewaffneter Angriffe auf Zivilisten schuldig. Die Praxis des "Verschwindenlassens" schien ein systematischer Teil der Aufstandsbekämpfungsstrategie der Regierung zu sein. Bei den dafür Verantwortlichen handelt es sich oftmals um Angehörige der Sicherheitskräfte, aber auch um bewaffnete Gruppierungen, die mit stillschweigender Duldung der Sicherheitskräfte operieren. Vor allem im Norden der Insel wurden im Verlauf der bewaffneten Auseinandersetzungen Hunderttausende von Menschen aus ihren Heimatorten vertrieben. Vor dem Hintergrund des sich immer weiter verschärfenden Konflikts wurde das Recht auf freie Meinungsäußerung rigoros unterdrückt. Besonders betroffen waren Journalisten, die für tamilische Medien arbeiteten. Sie wurden überfallen, entführt und getötet. Die Behörden veranlassten jedoch in Fällen ungesetzlicher Tötung keine wirksamen Ermittlungen oder Strafverfolgungsmaßnahmen gegen die Verantwortlichen, selbst wenn erdrückende Beweise gegen sie vorlagen.
In Bangladesch wurden während eines lang andauernden Ausnahmezustands die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie rechtstaatliche Verfahren dramatisch eingeschränkt. Berichten zufolge nahmen die Strafverfolgungsorgane, denen der Ausnahmezustand umfassende Befugnisse einräumte, Hunderttausende von Menschen fest. Viele Menschenrechtsverteidiger wurden bedroht, eingeschüchtert und in konstruierte Fälle hineingezogen. Angehörige der Polizeikräfte waren am Tod von mehr als 100 in Gewahrsam befindlichen Personen beteiligt, doch niemand wurde dafür zur Rechenschaft gezogen.
Während die Todesstrafe weltweit auf wachsende Ablehnung stieß, war sie im asiatischpazifischen Raum immer noch weit verbreitet. In Afghanistan wurden erstmals seit drei Jahren wieder Hinrichtungen durchgeführt: 15 Menschen wurden erschossen. Zwischen 70 und 110 Personen saßen weiter in Todeszellen ein. In Pakistan wurde die Liste der mit der Todesstrafe geahndeten Straftaten um einige Delikte erweitert; mehr als 100 Personen wurden 2007 hingerichtet.
In vielen Ländern des asiatisch-pazifischen Raums ist die Geheimhaltung rund um die Todesstrafe weiterhin ein großes Problem. In China wurden entsprechende Statistiken nach wie vor als Staatsgeheimnis behandelt, und trotz der positiven Entscheidung des Obersten Volksgerichts, wieder alle Todesurteile zu überprüfen, wurde diese Strafe weiter in großem Umfang verhängt. Es ist davon auszugehen, dass 2007 in China mindestens 470 Menschen hingerichtet wurden - die tatsächliche Zahl der Hinrichtungen könnte aber auch sehr viel höher liegen.
In der gesamten Region fand die Todesstrafe breite Anwendung, nicht nur bei Mord, sondern auch bei Straftaten ohne Gewaltanwendung, wie Drogendelikten, Korruption und anderen Wirtschaftsdelikten. In Nordkorea wurde die Todesstrafe unter anderem gegen politische Gefangene und bei Wirtschaftsdelikten verhängt, die Hinrichtungen erfolgten durch den Strang oder Erschießungskommandos.
Das Anti-Todesstrafen-Netzwerk Asien (Anti-Death Penalty Asia Network) äußerte sich besorgt darüber, dass in der Region mehr Menschen wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt wurden als wegen aller anderen mit der Todesstrafe geahndeten Straftaten. Im Februar legte eine Gruppe indonesischer Rechtsanwälte, die fünf wegen Drogendelikten zum Tode verurteilte Personen vertraten, Rechtsmittel gegen die Urteile ein mit der Begründung, das indonesische Drogengesetz verletze das in der Verfassung garantierte "Recht auf Leben". Im Oktober wurde die Berufung abgelehnt. Auch in Vietnam wurden mindestens 83 Personen wegen Drogenhandels zum Tod verurteilt.
Gewalt, darunter auch sexueller Missbrauch, war nach wie vor für viele Frauen und Mädchen eine alltägliche Erfahrung. Die mutmaßlichen Täter, zu denen auch Polizisten und andere Männer in Machtpositionen zählten, wurden dafür nicht zur Rechenschaft gezogen. In vielen Ländern stießen Frauen auf große Schwierigkeiten, wenn sie eine Vergewaltigung zur Anzeige bringen wollten. In Papua- Neuguinea galt Gewalt gegen Frauen als wesentlicher Grund für die Ausbreitung der AIDS-Epidemie, was wiederum Übergriffe gegen Frauen förderte. Auch Gewalt im familiären Umfeld sowie körperliche und psychische Übergriffe am Arbeitsplatz waren nach wie vor weit verbreitet. In China nahmen die Fälle familiärer Gewalt im ersten Quartal 2007 um 120 Prozent zu - ein Anstieg, der vor allem der größeren Bereitschaft der Frauen, Anzeige zu erstatten, zugeschrieben wurde.
In Pakistan ergriff der Staat keine geeigneten Vorbeuge- und Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Gewaltakte wie Verstümmelung, Vergewaltigung und "Ehrenmorde", die in der Familie beziehungsweise im engeren Umfeld der Opfer begangen wurden. Von Januar bis Oktober wurden allein in der Provinz Sindh 183 Frauen ermordet, weil sie angeblich die "Familienehre verletzten". Die Praxis der Swara - der Verheiratung von Mädchen oder Frauen zur Beilegung eines Streits an ein Mitglied der gegnerischen Familie - ist zwar seit 2005 gesetzlich verboten, wird in der Praxis aber weiter angewandt, ohne dass die Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Im März trat in Indonesien ein Gesetz gegen den Menschenhandel in Kraft. Indonesische Nichtregierungsorganisationen begrüßten insbesondere, dass darin der Tatbestand der sexuellen Ausbeutung definiert und den Opfern Straffreiheit garantiert wird. Dennoch war Mädchen- und Frauenhandel in der Region auch im Berichtsjahr weit verbreitet. Im Juni verabschiedete das taiwanesische Parlament mehrere Änderungen des Gesetzes über familiäre Gewalt, das jetzt auch gleichgeschlechtliche und unverheiratete Paare umfasst, die zusammenleben.
Parlamente in vielen Ländern der Welt verabschiedeten Resolutionen, in denen Gerechtigkeit für die Überlebenden des vor und im Zweiten Weltkrieg vom japanischen Militär praktizierten Systems der Zwangsprostitution gefordert wurde. Doch die japanische Regierung entschuldigte sich auch im Berichtsjahr nicht bei den sogenannten Trostfrauen, die sexuelle Dienste für die japanischen Soldaten leisten mussten, und zahlte ihnen auch keine Entschädigung. Im März erklärte Ministerpräsident Abe Shinzo, es gebe keine Beweise dafür, dass die "Trostfrauen" zu sexuellen Dienstleistungen gezwungen worden seien.
Engagierte Bürger, zivilgesellschaftliche Organisationen und soziale Bewegungen in der ganzen Region organisierten verstärkt Proteste und Aktivitäten zu Menschenrechtsfragen. Afrika 39 Dabei ging es zum Beispiel um die verbreitete Straflosigkeit gegenüber denjenigen, die für das "Verschwindenlassen" von Menschen verantwortlich sind, um Folterungen, staatlichen Mord sowie um die Rechte marginalisierter Bevölkerungsgruppen.
In Papua-Neuguinea entstand als Reaktion auf die Untätigkeit der Regierung gegen die Verwendung und Verbreitung illegaler Schusswaffen eine Koalition gegen Waffengewalt. Frauen, die ihre spezifischen Menschenrechte verteidigten, setzten sich immer vernehmlicher zur Wehr. Im Oktober organisierten sie einen weithin beachteten Schweigeprotest zum Thema Gewalt gegen Frauen.
In Myanmar verschärfte eine Erhöhung der Benzinpreise die wirtschaftliche Krise im Land und löste friedliche Proteste gegen die Wirtschaftspolitik der Regierung aus. An die Spitze dieser landesweiten Bewegung setzten sich buddhistische Mönche, die sich zu der neuen Vereinigung All Burma Monks Alliance zusammenschlossen.
Im Februar ratifizierte Laos den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Im August unterzeichnete die thailändische Regierung das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Die jahrelangen Bemühungen der thailändischen Zivilgesellschaft im Kampf gegen die Folter führten mit dem Beitritt des Landes zur Anti-Folter- Konvention im Oktober endlich zum Erfolg. In Indien führten Nichtregierungsorganisationen und Vertreter der Zivilgesellschaft eine sehr lebhafte Debatte über die Kosten der Globalisierung und darüber, was sie für die Armen des Landes bedeutet. Heute profitiert nur eine kleine Zahl von Glücklichen in einigen wenigen Ländern des asiatisch-pazifischen Raums vom wachsenden Wohlstand der Region. Die große Aufgabe besteht darin, auch die weniger Glücklichen in den unteren Bevölkerungsschichten und die ärmeren Länder an diesem Wohlstand teilhaben zu lassen. Dies kann nur gelingen, wenn die Menschenrechte in der Gesetzgebung aller Länder des asiatisch-pazifischen Raums verankert werden und wenn auf Worte Taten folgen.