Sektion der Bundesrepublik Deutschland

Amnesty Report 2008

Afrika

In den 60 Jahren seit der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die UN-Generalversammlung 1948 fanden in Afrika tiefgreifende Umwälzungen statt. Mit der Entkolonialisierung und dem Ende der Apartheid in Südafrika (die im Jahr 1948 begann) gingen der Aufbau von Institutionen auf nationaler Ebene und zunehmende Rechtsstaatlichkeit einher. In vielen afrikanischen Staaten südlich der Sahara gibt es heute aktive Zivilgesellschafen und eine Vielzahl unabhängiger Medien. Dennoch sind die Menschenrechte, die in der Allgemeinen Erklärung versprochen wurden, trotz bedeutender Fortschritte noch längst nicht für die gesamte Bevölkerung Afrikas Realität.

Einige der jahrelang andauernden bewaffneten Konflikte wurden beendet, so in Angola, Südsudan, Sierra Leone und Liberia. Die menschenrechtlichen Konsequenzen dieser Konflikte dauern jedoch an und beeinträchtigen nicht nur die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung, sondern wirken sich auch auf politischer Ebene aus. Zwar bemühen sich viele Staaten um eine Demokratisierung, dennoch spielen gewaltsame Machtkämpfe nach wie vor eine entscheidende Rolle im politischen Leben Afrikas, selbst in Staaten, in denen dies nicht zu kriegerischen Auseinandersetzungen eskaliert.

Trotz der Bemühungen der Organisation für Afrikanische Einheit sowie ihrer Nachfolgerin, der Afrikanischen Union (AU), Konflikte zu verhindern und zu beenden, haben sich politische Lösungen, die tragfähig und langfristig schienen, allzu oft als trügerisch erwiesen. Es fehlte insbesondere am politischen Willen, etwas gegen die Menschenrechtsverletzungen zu tun, die den politischen Spannungen und gewaltsamen Auseinandersetzungen in aller Regel zugrunde liegen. Der Friedens- und Sicherheitsrat der AU kam seinem Auftrag nicht nach, die menschenrechtlichen Aspekte der bewaffneten Konflikte in Afrika zu berücksichtigen.

Im Laufe der Jahrzehnte entwickelten sich verschiedene afrikanische Menschenrechtsverträge und Institutionen zum Schutz der Menschenrechte. 1986 trat die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker in Kraft. 2007 konnte das 20-jährige Bestehen der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker (Afrikanische Kommission) gefeiert werden. Trotz bedeutsamer institutioneller Schritte, wie der Einrichtung des Afrikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte und Rechte der Völker, war die Arbeit der Afrikanischen Kommission durchgehend von fehlenden finanziellen Ressourcen und politischen Hürden bestimmt. Aufgrund mangelnder Unterstützung durch die AU war sie auf externe Hilfe angewiesen, um ihren Personalbedarf zu decken. Auch zeigten die Mitgliedstaaten nur geringes Interesse, die Sitzungen der Kommission in ihrem Land auszurichten.
In den vergangenen Jahren waren viele Staaten Afrikas nur widerwillig bereit, mit internationalen Institutionen wie dem neu geschaffenen UN-Menschenrechtsrat zusammenzuarbeiten. Viele afrikanische Staaten haben sich inzwischen die Haltung einiger weniger zu eigen gemacht, die entschlossen sind, die Arbeit dieser internationalen Institutionen zu schwächen. Es gibt jedoch löbliche Ausnahmen. So spielten einige afrikanische Staaten im Rahmen der Vereinten Nationen eine konstruktive Rolle und setzten sich in einigen Fällen mutig für die Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen ein.

Das Jahr 2007 im Rückblick

Auch im Jahr 2007 wurden die Rechte zahlreicher Menschen in Afrika verletzt. Nach wie vor bestanden wirtschaftliche und soziale Rechte für Millionen Menschen nur auf dem Papier. Die bewaffneten Konflikte, die noch immer in mehreren Staaten tobten, waren von brutalen Menschenrechtsverstößen begleitet, zu denen auch widerrechtliche Tötungen und Folter einschließlich Vergewaltigungen gehörten. In einigen Staaten wurde jegliche Form von Kritik unterdrückt. In vielen Ländern war das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt, und Menschenrechtsverteidiger mussten Einschüchterungen und Schikanen erleiden. Frauen waren nahezu überall Opfer von Diskriminierung und systematischen Menschenrechtsverstößen. Die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen konnten sich nahezu auf dem gesamten Kontinent einer strafrechtlichen Verfolgung entziehen.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Obwohl viele Staaten Afrikas in der jüngsten Vergangenheit einen Anstieg des Wirtschaftswachstums verzeichnen konnten, hatten Millionen Menschen keinen Zugang zu grundlegenden Voraussetzungen für ein Leben in Würde, wie zum Beispiel angemessenem Wohnraum, Bildung oder Gesundheitsfürsorge. Politische Instabilität, bewaffnete Konflikte, Korruption, Unterentwicklung und die Vernachlässigung des Sozialwesens waren dafür verantwortlich, dass Männer, Frauen und Kinder auf dem gesamten afrikanischen Kontinent ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte nicht ausüben konnten.

In Afrika südlich der Sahara gab es nach wie vor die weltweit höchste Zahl an HIV-Infektionen und AIDS-Erkrankungen. In den ländlichen Regionen Südafrikas war Armut ein zentrales Hindernis für den Zugang zu medizinischer Versorgung und Pflege. Amnesty International dokumentierte Faktoren, die das Recht von Frauen auf Gesundheit aushöhlten, wie z. B. weite Entfernungen zu Gesundheitszentren, hohe Fahrtkosten, Personalknappheit im Gesundheitswesen, mangelnde Versorgung mit Nahrungsmitteln sowie die generelle Benachteiligung von Frauen.

In vielen Staaten wurden Familien mit Gewalt aus ihren Wohnungen und Häusern vertrieben, um Entwicklungsvorhaben oder städtebaulichen Projekten Platz zu machen. Die Regierungen stellten in der Regel weder Ersatzunterkünfte zur Verfügung, noch erhielten die Betroffenen Entschädigungen. Damit verstießen die Behörden gegen das Recht der Menschen auf Wohnraum und angemessene Unterbringung. Die Zahl der Betroffenen ging in die Hunderttausende.

Bewaffnete Konflikte

Die anhaltenden bewaffneten Konflikte hatten für die Zivilbevölkerung verheerende Folgen und gingen mit schweren Menschenrechtsverletzungen einher, wie widerrechtlichen Tötungen, sexueller Gewalt und der Rekrutierung von Kindersoldaten. Unzählige Menschen wurden vertrieben oder starben infolge der Konflikte an Hunger und Krankheiten. Im Berichtsjahr eskalierten die kriegerischen Auseinandersetzungen in Somalia und im Osten der Demokratischen Republik Kongo. Im Januar beschloss die AU die Entsendung einer Friedensmission für Somalia (AMISOM). Diese hatte jedoch keinen expliziten Auftrag zum Schutz der Zivilbevölkerung. Ende des Berichtsjahrs war nicht einmal ein Fünftel der vorgesehenen 8000 Soldaten stationiert.

Der Konflikt in der sudanesischen Provinz Darfur, im Osten des Tschad und im Norden der Zentralafrikanischen Republik dauerte unvermindert an. Die Lage in der Region war nach wie vor äußerst unsicher. In Darfur kam es zu einer Zersplitterung und Ausweitung der am Konflikt beteiligten bewaffneten Gruppierungen, was die Chancen für eine politische Lösung weiter verschlechterte. Im Juli beschloss der UN-Sicherheitsrat eine gemeinsame Friedensmission mit der AU, die 26 000 Soldaten umfassen sollte. Deren Entsendung nach Darfur verzögerte sich jedoch, da die sudanesische Regierung Einwände erhob und die UN-Mitgliedstaaten nicht die für einen effektiven Einsatz notwendige militärische Ausrüstung bereitstellten. Am 25. September genehmigte der Sicherheitsrat eine UN-Präsenz im Tschad und in der Zentralafrikanischen Republik, die dort gemeinsam mit europäischen EUFOR-Truppen (European Forces) tätig sein soll. Die Entsendung der entsprechenden Einheiten hatte jedoch Ende des Berichtszeitraums noch nicht begonnen. Im Norden Nigers brachen zwischen Regierungseinheiten und einer von Tuareg angeführten bewaffneten Oppositionsgruppe Kämpfe aus, in deren Verlauf Menschenrechtsverletzungen begangen wurden.

Im Berichtsjahr waren aber auch Schritte zur Beendigung von Konflikten zu verzeichnen: So wurde in Côte d'Ivoire im März ein Friedensabkommen unterzeichnet, und im Norden Ugandas wurden die Verhandlungen zur Beendigung des Konflikts fortgesetzt.

Die Verbreitung von Kleinwaffen war nach wie vor ein großes Problem. Vom UN-Sicherheitsrat verhängte Waffenembargos wurden häufig missachtet oder nicht ausreichend kontrolliert.

Straflosigkeit

Polizisten und andere Beamte mit Polizeibefugnissen wurden nur selten für schwere Menschenrechtsverletzungen wie willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Misshandlungen und Folterungen zur Rechenschaft gezogen. Diese Straflosigkeit herrschte in vielen Staaten vor, so zum Beispiel in Äquatorialguinea, Angola, Burundi, Eritrea, Mosambik und Simbabwe. In Benin, der Republik Guinea, Kenia, Mauretanien, Nigeria, Simbabwe und Sudan, aber auch in anderen Staaten setzten Beamte mit Polizeibefugnissen häufig exzessive Gewalt ein. Oft wurden diese Vorfälle nicht einmal dann untersucht, wenn dabei Menschen getötet wurden.
In Burundi gab es Überlegungen, für Verbrechen, die während der bewaffneten Konflikte im Land begangen wurden, Amnestiegesetze oder entsprechende Regelungen einzuführen. In Côte d'Ivoire wurden derartige Bestimmungen erlassen. Regierungsmitglieder beider Staaten erklärten, dass diese Regelungen nicht für Personen gelten sollten, die für Verbrechen im Sinne des Völkerrechts verantwortlich waren. Weder in Burundi noch in Côte d'Ivoire gab es jedoch Fortschritte bei den Bemühungen, gravierende Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der bewaffneten Konflikte zu untersuchen und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Auch in Liberia konnte die Wahrheits- und Versöhnungskommission bei ihrer Arbeit kaum Fortschritte verzeichnen.
Gerichte auf internationaler Ebene trugen dazu bei, dass in einigen Fällen Verbrechen gegen das Völkerrecht geahndet werden konnten.

Im April stellte der Internationale Strafgerichtshof gegen den früheren sudanesischen Staatssekretär im Ministerium für humanitäre Angelegenheiten, Ahmad Muhammad Harun, sowie gegen Ali Kushayb, einen Anführer der Janjawid-Milizen, wegen ihrer Beteiligung am Konflikt in Darfur Haftbefehle aus. Gegen beide wurde Anklage wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhoben. Die Regierung des Sudan weigerte sich jedoch, die Männer an den Internationalen Strafgerichtshof auszuliefern.

Im Mai kündigte der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs an, Ermittlungen in der Zentralafrikanischen Republik aufzunehmen. Im Juli erließ der Gerichtshof einen Haftbefehl gegen Germain Katanga wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die er als Anführer einer bewaffneten Gruppe im Jahr 2003 im Bezirk Ituri in der Demokratischen Republik Kongo verübt haben soll. Die Regierung der Demokratischen Republik Kongo überstellte Germain Katanga an den Gerichtshof. Dagegen befanden sich die Anführer der bewaffneten Gruppe Lord's Resistance Army, darunter Joseph Kony, die vom Internationalen Strafgerichtshof im Zusammenhang mit dem Konflikt in Uganda angeklagt worden waren, weiterhin auf freiem Fuß.

Die Prozesse vor dem Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda gingen weiter. Gleichzeitig begann der Gerichtshof - als Teil seiner Rückzugstrategie - Fälle an die nationale Gerichtsbarkeit, u. a. in Ruanda, abzugeben.

Im Juli befand der Sondergerichtshof für Sierra Leone drei Mitglieder des Revolutionsrats der Streitkräfte (Armed Forces Revolutionary Council) wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig. Zwei Angehörige der Zivilen Verteidigungskräfte (Civil Defence Forces) wurden ebenfalls wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Der Prozess gegen den früheren liberianischen Staatspräsidenten Charles Taylor wurde vertagt und soll nun Anfang 2008 beginnen. Im Fall des ehemaligen tschadischen Staatspräsidenten Hissène Habré gab es dagegen kaum Fortschritte, nachdem die Afrikanische Union im Jahr 2006 gefordert hatte, ihm im Senegal nach internationalem Recht wegen Verbrechen im Sinne des Völkerrechts den Prozess zu machen.

Todesstrafe

Im Zusammenhang mit der Todesstrafe waren im Berichtszeitraum eine Reihe positiver Entwicklungen zu verzeichnen, die bestätigen, dass immer mehr Staaten Afrikas die Todesstrafe in der Praxis oder per Gesetz abschaffen. Allerdings fand die Todesstrafe in einigen Staaten noch Anwendung, die Zahl der Hingerichteten war 2007 niedriger als in den vorhergehenden Jahren.

Ruanda schaffte die Todesstrafe im Juli ab. Im September kündigte die Regierung von Gabun ihre Absicht an, die Todesstrafe abzuschaffen, falls das Parlament dem zustimme. Die Regierung von Mali legte dem Parlament im Oktober den Entwurf für ein Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe vor. In verschiedenen Staaten wie in der Republik Kongo, Ghana und Sambia wurden Todesurteile in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Hinrichtungen fanden in Äquatorialguinea, Äthiopien, Somalia und im Sudan statt. In Uganda befahlen Militärgerichte die Hinrichtung von Soldaten. Recherchen von Amnesty International im Jahr 2007 deuteten darauf hin, dass in Nigeria 2006 mindestens sieben Todesurteile vollstreckt wurden. Dagegen hatte die nigerianische Regierung erklärt, in den vergangenen Jahren habe es keine Hinrichtungen im Land gegeben.

Bei der Entscheidung der UN-Generalversammlung über ein weltweites Hinrichtungsmoratorium stimmten im Dezember 17 afrikanische Staaten dem Moratorium zu, 20 enthielten sich.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Die Mehrheit der afrikanischen Staaten unternahm nichts, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, in einigen Ländern wurde jedoch die rechtliche Situation verbessert. So verabschiedeten Ghana und Sierra Leone Gesetze gegen familiäre Gewalt. Ein Gesetz über Kinderrechte wurde in Sierra Leone jedoch erst angenommen, nachdem ein Paragraph entfernt wurde, der die Genitalverstümmelung von Mädchen unter Strafe gestellt hätte.

Sowohl in Kenia, das 2006 ein Gesetz gegen sexuelle Gewalt verabschiedet hatte, als auch in Liberia, wo 2006 ein neues Gesetz gegen Vergewaltigung in Kraft trat, war Gewalt gegen Frauen und Mädchen, einschließlich Vergewaltigungen, im ganzen Land verbreitet. Dasselbe galt auch für Südafrika, wo im Dezember 2007 eine Strafrechtsreform für Sexualverbrechen in Kraft trat. In Nigeria lehnte das Parlament einen Gesetzentwurf ab, der vorsah, die UN-Frauenrechtskonvention, die das Land vor 22 Jahren ratifizierte, in nationales Recht umzusetzen. Außerdem lehnte das Parlament einen Gesetzentwurf gegen familiäre Gewalt ab, obwohl einzelne Bundesstaaten Nigerias, wie zum Beispiel Lagos, ähnliche Gesetze verabschiedeten.

In bewaffneten Konflikten war sexuelle Gewalt an der Tagesordnung. Frauen und Mädchen litten ein Leben lang an den Folgen, und für viele Opfer gab es weder angemessene medizinische und psychologische Betreuung noch die Möglichkeit einer Wiedergutmachung auf dem Rechtsweg. Die Täter, die Vergewaltigungen und andere Gewalttaten gegen Frauen verübten, mussten sich dafür nur in seltenen Fällen verantworten. Am Beispiel von Côte d'Ivoire, Sierra Leone, Burundi und Uganda zeigte sich deutlich, dass Frauen und Mädchen, die während bewaffneter Konflikte und danach sexuelle Gewalt erleiden mussten, keinerlei Entschädigung erhielten. Stattdessen wurden sie von der Gesellschaft häufig stigmatisiert und ausgegrenzt.
Im Juli wurde gegen UN-Blauhelme in Côte d'Ivoire der Vorwurf erhoben, zahlreiche Frauen und Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Die Vereinten Nationen untersuchten die Vorwürfe gemeinsam mit Marokko, da marokkanische Soldaten an den Übergriffen beteiligt waren. Eine Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse erfolgte bis Ende des Berichtszeitraums nicht.

Im Osten des Tschad liefen Frauen und Mädchen, die wegen des Konflikts aus ihrer Heimat vertrieben worden waren, Gefahr, vergewaltigt und missbraucht zu werden, wenn sie sich außerhalb der Flüchtlingslager bewegten. Dies galt auch für die sudanesische Provinz Darfur. Frauen und Mädchen waren dort sexueller Gewalt ausgeliefert, sobald sie die Flüchtlingslager verließen, um Brennholz zu sammeln und Wasser zu holen oder wenn sie zum Markt gingen. Da die Frauen Angst vor negativen Folgen hatten, zeigten sie Fälle sexueller Gewalt häufig nicht an.

Auch in der Demokratischen Republik Kongo, vor allem im Osten des Landes, fielen Frauen und Mädchen nach wie vor verbreitet Vergewaltigungen und anderen Formen sexueller Gewalt zum Opfer. Für die Taten waren reguläre Soldaten, Polizisten sowie Kämpfer der verschiedenen bewaffneten Gruppierungen verantwortlich. Einige bewaffnete Gruppen verschleppten Frauen und Mädchen und unterwarfen sie sexueller Versklavung. Im Zusammenhang mit dem Konflikt in Somalia wurden Amnesty International ebenfalls zahlreiche Vergewaltigungen gemeldet. Bei den Tätern handelte es sich um äthiopische Soldaten, Einheiten der Föderalen Übergangsregierung und um bewaffnete Kriminelle.

In Malawi wurden auf Farmen Jungen und Mädchen als Arbeitskräfte beschäftigt, die zum Teil erst zehn Jahre alt waren. Weil es 26 Jahre nach der offiziellen Abschaffung der Sklaverei in Mauretanien Hinweise darauf gab, dass diese de facto weiter bestand, verabschiedete das Land ein Gesetz, das Sklaverei unter Strafe stellt.

Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten

Auf der Suche nach Schutz oder einem angemessenen Lebensstandard verließen Hunderttausende Menschen in Afrika ihr Heimatland, häufig unter Lebensgefahr.
Tausende Menschen versuchten, sich vor den kriegerischen Auseinandersetzungen in Somalia durch die Flucht nach Kenia in Sicherheit zu bringen. Doch die kenianischen Behörden riegelten im Januar die Grenze ab und verstießen damit gegen das internationale Flüchtlingsrecht. Außerdem schob Kenia Hunderte Asylsuchende widerrechtlich nach Somalia ab. Vor dem Hintergrund der kriegerischen Auseinandersetzungen und der Gewalt in Darfur sowie in der Zentralafrikanischen Republik flüchteten Zehntausende in Nachbarländer, vor allem in den Tschad. Viele Flüchtlinge erhielten keine ausreichende humanitäre Hilfe.

Auch 2007 wies Tansania Tausende Menschen, die als "illegale Einwanderer" galten, nach Ruanda, Burundi und in die Demokratische Republik Kongo aus, obwohl viele Betroffene einen Flüchtlingsstatus hatten oder ihn beantragt hatten. Die Behörden von Uganda behaupteten, dass die Rückkehr von 3000 ruandischen Flüchtlingen und Asylsuchenden freiwillig erfolgte. Viele Rückkehrer kritisierten jedoch, dass sie unter Zwang nach Ruanda abgeschoben worden seien. Entgegen einer Richtlinie des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) überstellten sowohl der Sudan als auch Großbritannien Flüchtlinge und Asylsuchende nach Eritrea.

Angola vertrieb unter Anwendung von Gewalt Tausende kongolesische Migranten aus dem Norden des Landes in die Demokratische Republik Kongo. Dabei sollen angolanische Soldaten zahlreiche Frauen vergewaltigt haben.

"Krieg gegen den Terror"

Die Folgen des von den USA angeführten "Krieges gegen den Terror" wurden am Horn von Afrika und in anderen Teilen des Kontinents zunehmend sichtbar. Im Januar inhaftierten die kenianischen Behörden 140 Menschen, die von Somalia über die Grenze nach Kenia geflüchtet waren. Mehr als 80 unter ihnen, die verdächtigt wurden, Verbindungen zum Rat der Islamischen Gerichte Somalias oder in einigen Fällen zum Netzwerk al- Qaida zu unterhalten, wurden ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft gehalten.

Sie wurden ohne Rechtsgrundlage zunächst nach Somalia und dann nach Äthiopien überstellt. Ende 2007 wurden in Äthiopien noch mehr als 40 Personen an einem geheimen Ort ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. In Mauretanien wurden mehrere Menschen, darunter auch ausländische Staatsbürger, festgenommen, weil angenommen wurde, dass sie Verbindungen zu einer Zelle von al- Qaida unterhielten. In den Monaten Juni und Juli fand in Mauretanien ein Prozess gegen 14 Menschen statt, die angeklagt waren, Mitglieder der algerischen Groupe Salafiste pour la Prédiction et le Combat zu sein, einer mutmaßlich mit al-Qaida in Verbindung stehenden Organisation.

Nach seinem Besuch in Südafrika kritisierte der UN-Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte bei der Bekämpfung des Terrorismus, dass Einwanderer ohne die vorgeschriebene richterliche Überprüfung 30 Tage und länger in Verwaltungshaft gehalten wurden. Auch hätten die Behörden gegen das Prinzip verstoßen, nach dem eine Person nicht in ein Land abgeschoben werden darf, in dem ihr schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Dies betraf sowohl mutmaßliche "Terroristen" als auch andere.

Menschenrechtsverteidiger und Recht auf freie Meinungsäußerung

In vielen Staaten Afrikas war es nach wie vor gefährlich, kritische oder unabhängige Ansichten zu äußern. Oppositionspolitiker, Menschenrechtsverteidiger, unabhängige Journalisten und Angehörige der Zivilgesellschaft im weitesten Sinne liefen Gefahr, vom Staat unterdrückt zu werden.

Der Handlungsspielraum für Menschenrechtsverteidiger war unter anderem in Angola, Eritrea, Gambia und Ruanda nach wie vor sehr stark eingeschränkt. In einigen Staaten war das Leben von Menschenrechtsverteidigern in Gefahr. In vielen Staaten wurden sie eingeschüchtert und unter anderem mit Festnahmen und Überwachungen schikaniert.

In Simbabwe wurden zahlreiche Frauenrechtlerinnen bei friedlichen Protesten festgenommen. Viele wurden im Polizeigewahrsam misshandelt. In der Demokratischen Republik Kongo vergewaltigte ein Angehöriger des Sicherheitspersonals eine Frauenrechtlerin, als sie im Rahmen ihrer Tätigkeit eine Hafteinrichtung besuchte. Die Töchter einer anderen Frauenrechtlerin wurden von Soldaten brutal sexuell missbraucht.

Im Sudan wurden Menschenrechtsverteidiger festgenommen. Einige sollen vom Geheimdienst und von Sicherheitskräften gefoltert worden sein. In Äthiopien wurden im Dezember zwei prominente Menschenrechtsverteidiger in einem unfairen Prozess schuldig gesprochen und zu Freiheitsstrafen von zweieinhalb Jahren verurteilt. In Somalia wurde ein prominenter Menschenrechtsverteidiger ermordet, und in der Demokratischen Republik Kongo waren Menschenrechtsverteidiger nach wie vor Angriffen und Morddrohungen ausgesetzt, die hauptsächlich von der Regierung ausgingen.

Homo- und Bisexuelle sowie Transgender- Personen, die sich für ihre Rechte engagierten, waren in besonderem Maße Einschränkungen unterworfen. In Kamerun, Nigeria, Südafrika und Uganda wurden sie von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen massiv angegriffen, als sie versuchten, auf ihre Menschenrechte aufmerksam zu machen.

In vielen Staaten waren politische Gefangene und gewaltlose politische Gefangene inhaftiert, unter anderem in Äquatorialguinea, Äthiopien, Eritrea, in der Republik Kongo, in Niger und in der selbst ernannten Republik Somaliland.

Zahlreiche Staaten behinderten die Arbeit unabhängiger Medien in starkem Maße und verletzten das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dies geschah durch Gesetze, die Medienaktivitäten einschränkten, aber auch durch willkürliche Festnahmen von Journalisten. In Somalia und in der Demokratischen Republik Kongo wurden Journalisten wegen ihrer Arbeit ermordet.

Zu Beginn des Berichtsjahrs unterdrückten Sicherheitskräfte in der Republik Guinea gewaltsam Proteste, zu denen die Gewerkschaften aufgerufen hatten. Hunderte Menschen wurden getötet oder verletzt. Die Regierung rief daraufhin den Notstand aus und übertrug Befugnisse ziviler Behörden auf die Armee. In Simbabwe wurden Hunderte Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder der Opposition gewaltsam unterdrückt, als sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrnahmen.

Die Wahlen, die im April in Nigeria stattfanden, waren von gravierenden Unregelmäßigkeiten und Gewalt überschattet. Wähler, Kandidaten und Anhänger wurden von ihren Gegnern oder von bewaffneten Gruppen angegriffen, die im Auftrag führender Politiker handelten. In Kenia töteten Polizeibeamte nach den Wahlen im Dezember zahlreiche Demonstranten.