Wei Jingsheng: © Amnesty InternationalDer Bürgerrechtler Wei Jingsheng wurde dank Amnesty nach 18 Jahren Haft freigelassen. In einem Brief an Amnesty schreibt er:
"Eure Arbeit ist so enorm wichtig für Menschen, die unter politischer Unterdrückung leiden. Sie ist viel erfolgreicher als Euch selbst klar ist. Ich möchte Euch allen eine Botschaft schicken: Bitte macht weiter so."
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.Alle Spenden, Förder- und Mitgliedsbeiträge an Amnesty International sind als Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte steuerlich absetzbar.
Bei Spenden bis zu 200 Euro werden von Finanzämtern der Spendenbeleg (Ausdruck der Online-Spendenbestätigung bzw. der Dankes-E-Mail) zusammen mit dem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung anerkannt. Amnesty versendet jeweils im Februar eines neuen Jahres unaufgefordert eine steuerabzugsfähige Zuwendungsbestätigung bereits ab einer Spende von 50 Euro.
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., ist durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bonn vom 30.08.2012 Steuernummer 205/5783/0030 für das Jahr 2011 als gemeinnützige Organisation gemäß §5 Abs. 1 Ziff. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Wir bestätigen, dass wir den uns zugehenden Betrag nur zu dem satzungsgemäßen Zweck der Fürsorge für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte verwenden werden. Dieser Zweck fällt gemäß Nr. 10 der Liste in Anlage 7 EStG unter die besonders förderungswürdigen.
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