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Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an
Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen
begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. |
Artikel 2: Jedermann hat Anspruch auf die in
dieser Erklärung proklamierten Rechten und Freiheiten ohne
irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht,
Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung,
nationaler oder sozialer Herkunft (...) |
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Artikel 3: Jedermann hat das Recht auf Leben,
Freiheit und Sicherheit seiner Person. |
Artikel 4: Niemand darf in Sklaverei oder
Leibeigenschaft gehalten werden, Sklaverei und Sklavenhandel sind
in allen ihren Formen verboten. |
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Artikel 5: Niemand darf der Folter oder
grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder
Strafe unterworfen werden. |
Artkel 6: Jedermann hat das Recht, überall als
rechtsfähig anerkannt zu werden. |
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Artikel 7: Alle Menschen sind vor dem Gesetz
gleich und haben ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz
durch das Gesetz. (...) |
Artikel 8: Jedermann hat Anspruch auf einen
wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen
Gerichten gegen Handlungen, die seine ihm nach der Verfassung oder
nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzen. |
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Artikel 9: Niemand darf willkürlich
festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. |
Artikel 10: Jedermann hat in voller
Gleichberechtigung Anspruch darauf, daß über seine Ansprüche
und Verpflichtungen und über jede gegen ihn erhobene
strafrechtliche Anklage durch ein unabhängiges und unparteiisches
Gericht in billiger Weise und öffentlich verhandelt wird. |
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Artikel 11: Jeder wegen einer strafbaren
Handlung Angeklagte hat Anspruch darauf, als unschuldig zu gelten,
bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren (...)
nachgewiesen ist. Niemand darf wegen einer Handlung oder
Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach
inländischem oder internationalem Recht nicht strafbar war. |
Artikel 12: Niemand darf willkürlichen
Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und
seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen
seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. (...) |
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Artikel 13: Jedermann hat das Recht, sich
innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Wohnsitz frei
zu wählen. Jedermann hat das Recht, jedes Land einschließlich
seines eigenen zu verlassen und in sein Land zurückzukehren. |
Artikel 14: Jedermann hat das Recht, in anderen
Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. Dieses
Recht kann im Fall einer Verfolgung wegen echter nicht-politischer
Verbrechen oder wegen Handlungen, die gegen die Ziele und
Grundsätze der Vereinten Nationen vestoßen, nicht in Anspruch
genommen werden. |
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Artikel 15: Jedermann hat Anspruch auf eine
Staatsangehörigkeit. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit
willkürlich entzogen noch ihm das Recht versagt werden, seine
Staatsangehörigkeit zu wechseln. |
Artikel 16: Männer und Frauen im
heiratsfähigen Alter haben ohne Beschränkung auf Grund der
Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, eine
Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen. Sie haben gleiche
Rechte bei Eheschließung, während der Ehe und bei Auflösung der
Ehe. Eine Ehe darf nur im freien und vollen Einverständnis der
künftigen Ehegatten geschlossen werden. |
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Artikel 17: Jedermann hat das Recht, allein oder
in Gemeinschaft mit anderen Eigentum zu haben. Niemand darf
willkürlich seines Eigentums beraubt werden. |
Artikel 18: Jedermann hat das Recht auf
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt
die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung zu
wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine
Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen,
öffentlich oder privat durch Unterricht, Ausübung, Gottesdienst
und Beachtung religiöser Bräuche zu bekunden. |
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Artikel 19: Jedermann hat das Recht auf Freiheit
der Meinung und der Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die
unbehinderte Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne Rücksicht
auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut durch Mittel jeder
Art sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. |
Artikel 20: Jedermann hat das Recht auf
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken.
Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. |
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Artikel 21: Jedermann hat das Recht, an der
Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes (...)
teilzunehmen. Jedermann hat unter gleichen Bedingungen das Recht
auf Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande. Der Wille des
Volkes bleibt die Grundlage für die Autorität der öffentlichen
Gewalt; dieser Wille muß durch wiederkehrende, echte, (freie,)
allgemeine und gleiche Wahlen zum Ausdruck kommen (...). |
Artikel 22: Jedermann hat als Mitglied der
Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit und hat Anspruch darauf
(...) in den Genuß der für seine Würde und die freie
Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlichen
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen. |
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Artikel 23: Jedermann hat das Recht auf Arbeit,
auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende
Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit. Alle
Menschen haben (...) das Recht auf gleichen Lohn für gleiche
Arbeit. Jedermann, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und
günstige Entlohnung (...). Jedermann hat das Recht, zum Schutze
seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen
beizutreten. |
Artikel 24: Jedermann hat das Recht auf
Arbeitspausen und Freizeit einschließlich einer angemessenen
Begrenzung der Arbeitszeit siwue auf regelmäßigen bezahlten
Urlaub. |
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Artikel 25: Jedermann hat das Recht auf einen
für die Gesundheit und das Wohlergehen von sich und seiner
Familie angemessenen Lebensstandard (...). Mütter und Kinder
haben Anspruch auf besondere Hilfe und Unterstützung. Alle
Kinder, eheliche und außereheliche, genießen den gleichen
sozialen Schutz. |
Artikel 26: Jedermann hat das Recht auf Bildung.
Der Unterricht muß zum mindesten in der Elementar- und Grundstufe
unentgeltlich sein. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der
menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor
den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Die Eltern
haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die
ihren Kindern zuteil werden soll. |
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Artikel 27: Jedermann hat das Recht, am
kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen (...).
Jedermann hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen
Interessen, die sich für ihn als Urheber von Werken der
Wissenschaft, Literatur oder Kunst ergeben. |
Artikel 28: Jedermann hat Recht auf eine soziale
und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung
ausgesprochenen Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden
können. |
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Artikel 29: Jedermann hat Pflichten gegenüber
der Gemeinschaft (...). Jedermann ist bei der Ausübung seiner
Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das
Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und
Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern (...). Diese
Rechte und Freiheiten düfen in keinem Fall im Widerspruch zu den
Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden. |
Artikel 30: Nichts in dieser Erklärung darf
dahin ausgelegt werden, daß es für einen Staat, eine Gruppe oder
eine Person das Recht begründet, eine Tätigkeit oder eine
Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung der in dieser
Erklärung ausgesprochenen Rechte und Freiheiten hinzielt. |
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Wo nimmst du dieses Recht in deinem Alltag in
Anspruch? |
Wie erklärst du dieses Recht einem
Grundschüler, der nichts von der Formulierung verstanden hat? |
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Wie könnte ein Werbespot im Kino für dieses
Menschenrecht aussehen? |
Wo wird dieses Recht in deinem Alltag gebrochen? |
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Wird dieses Recht weltweit anerkannt und
eingehalten? |
Kann/darf/sollte dieses Menschenrecht mit Gewalt
durchgesetzt werden? |
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Wo nimmst du dieses Recht in deinem Alltag in
Anspruch? |
Was würde sich in deinem Leben ändern, wenn du
dieses Recht nicht hättest? |
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Kennst du ein Land, in dem dieses Recht nicht
gewährleistet ist? |
Handelt es sich hierbei nicht um ein typisch
"westliches" Menschenrecht, das man nicht so einfach auf
andere Kulturen übertragen kann/darf? |
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Sollte die BRD einem Land, das dieses
Menschenrecht seinen Bürgern vorenthält, trotzdem
Entwicklungshilfe geben? |
Sollte die BRD die diplomatischen Beziehungen zu
einem Land abbrechen, das dieses Menschenrecht nicht einhält? |
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Steht dieses Menschenrecht auch im Grundgesetz
der BRD? |
Wie können Regierungen für die Einhaltung
dieses Menschenrechts sorgen? |
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Gibt es deines Wissens eine Organisation, die
sich speziell um dieses Menschenrecht kümmert? |
Was gehört für dich alles zu diesem
Menschenrecht dazu? |
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Was würde sich in deinem Leben ändern, wenn du
dieses Recht nicht hättest? |
Was für Möglichkeiten gibt es, diese
Menschenrecht zu schützen? A) in unserem Land B) weltweit |
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Gilt dieses Recht auch für rechtskräftig
verurteilte Mörder in der BRD? |
Hast du eine Idee, wie man dieses Menschenrecht
zeichnerisch darstellen könnte? |
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Welche Rolle könnte dieses Menschenrecht in
deiner Familie/ in deinem Freundeskreis spielen? |
Hältst du dieses Menschenrecht für wichtiger
als andere? |
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Was gehört für dich alles zu diesem
Menschenrecht dazu? |
Gibt es Situationen, in denen Menschen dieses
Recht verwehrt wird? |
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Wie würdest du dieses Menschenrecht mit eigenen
Worten beschreiben? |
Was für Gründe könnte es geben, dass dieses
Menschenrecht noch nicht weltweit verwirklicht ist? |
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In welchem Bereich ist dieses Menschenrecht für
dich besonders wichtig und warum? |
Welche Rolle könnte dieses Menschenrecht in der
Schule spielen? |
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Wäre Dein Leben entscheidend anders, wenn
dieses Menschenrecht in unserem Land nicht verwirklicht wäre?
Inwiefern? |
Wann hast du zuletzt von diesem
Menschenrecht Gebrauch gemacht? |
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