Aktuell 16. August 2013

SEPA "Single Euro Payments Area"

Um Zahlungen innerhalb des EURO-Zahlungsraums zu vereinheitlichen, wird ab 01. Februar 2014 das deutsche Lastschriftverfahren durch das SEPA-Lastschriftverfahren. Grund dafür ist die EU-Verordnung 260/2012 (SEPA-Verordnung) ersetzt.

Amnesty International hat mit der SEPA-Umstellung im Dezember 2013 begonnen.

Bei Fragen zu SEPA innerhalb von Amnesty International können Sie sich gerne an Oliver Reff wenden:
E-Mail: Oliver.Reff@amnesty.de
Tel.: +49 (0) 30 420248-336
 
Allgemeine Informationen zu SEPA

Was sind IBAN und BIC?
Bei der IBAN (International Bank Account Number) handelt es sich um die internationale Kontonummer, der BIC (Bank Identifier Code, auch als Swift-Code bekannt) dient zur eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten.
Jeder, ob Privatperson, Verkäufer, Händler oder Verein ist ab dem 01. Februar 2014 verpflichtet, das SEPA-Lastschriftverfahren zu verwenden. Für Sie bedeutet das, dass Sie anstatt der Kontonummer und Bankleitzahl zukünftig IBAN und BIC verwenden müssen.
Um Ihnen den Umstieg auf das SEPA-Lastschriftverfahren zu erleichtern, wandeln wir für Sie Ihre Kontodaten automatisch und sicher in IBAN und BIC um.

Wie kann ich mir dir IBAN merken?
Die IBAN besteht aus Buchstaben und Zahlen. Sie beginnt mit dem Ländercode (für Deutschland: DE) und einer zweistelligen Prüfziffer. Danach folgt eine nationale Komponente, in Deutschland sind das die Bankleitzahl und die Kontonummer. Wirklich neu an dieser Kombination ist also nur die Prüfziffer.

Die IBAN besteht aus Buchstaben und Zahlen

Die IBAN besteht aus Buchstaben und Zahlen

Wie setzt sich der BIC zusammen?
Statt Zahlen gibt es eine Buchstabenfolge, die die Zielbank eindeutig identifiziert. Der Code besteht aus acht beziehungsweise elf Zeichen. Da die alte Bankleitzahl bereits in der IBAN enthalten ist, soll der BIC ab Februar 2014 bei Transfers im eigenen Land wegfallen. Ab Februar 2016 auch bei Zahlungen ins Ausland.

Statt Zahlen gibt es eine Buchstabenfolge

Statt Zahlen gibt es eine Buchstabenfolge

Was ändert sich sonst noch?
Die bisherige Lastschrifteinzugsermächtigung erhält eine neue Bezeichnung und heißt künftig "SEPA-Lastschriftmandat". Ihre bestehende Lastschrifteinzugsermächtigung behält weiterhin Ihre Gültigkeit.
Das SEPA-Lastschriftmandat enthält zukünftig zu Name, Adresse und Bankverbindung zwei weitere Angaben:
die Mandatsreferenznummer , ein eindeutiges Identifikationsmerkmal des Lastschriftmandats
die Gläubiger-ID, eine Angabe zur eindeutigen Identifizierung des Händlers.

Pre-Notification
Die Benachrichtigung (sog. Pre-Notification) ist Bestandteil des SEPA Lastschriftverfahrens. Vor einem SEPA Lastschrifteinzug (Einmal- bzw. Folge- Lastschrift) muss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen fristgerecht über den beabsichtigten Lastschrifteinzug in Textform mit Angabe des fälligen Einzugsbetrages und dem Fälligkeitsdatum informieren. Des Weiteren werden auch die Gläubiger Identifikationsnummer und auch die Mandatsnummer mitgeteilt.

Unterstützer von Amnesty International erhalten die Pre-Notification spätestens 1 Tag vor dem Fälligkeitsdatum.

Stand: Berlin, 01.12.2013

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