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Iran hält an Todesstrafe für Minderjährige fest

20. Oktober 2008 - Amnesty International bedauert, dass der Iran die Todesstrafe für minderjährige Straftäter nicht generell abschafft. Am 16. Oktober 2008 hatte der stellvertretende Generalstaatsanwalt, Hossein Zabhi, erklärt, die iranischen Justizbehörden hätten eine Anordnung an alle Gerichtsbezirke ausgehändigt, die Todesstrafe für minderjährige Straftäter nicht mehr zu verhängen - unabhängig von der begangenen Straftat. Die Ankündigung Zabhis war im In- und Ausland begrüßt worden. Viele sahen darin das Ende der Todesstrafe für Minderjährige in Iran.

Nur zwei Tage nach dieser öffentlichen Ankündigung, korrigierte sich Hossein Zabhi: Die Direktive an die Gerichte beziehe sich nicht auf minderjährige Straftäter, die wegen Mordes zu einer sogenannten Vergeltungsstrafe verurteilt worden seien. Damit sind die Hoffnungen von mehr als 130 Familien zerstört worden, deren Kinder für Straftaten hingerichtet werden sollen, die sie als Minderjährige begangen haben.

"Vergeltung mit gleicher Münze"

Hossein Zabhi erklärte, die Festlegung des Strafmaßes für Mord sei nicht Angelegenheit des Staates, sondern der Zivilparteien. Tötungsdelikte unterliegen laut iranischem Recht dem sogenannten ‚Qesas' Prinzip - das bedeutet soviel wie "Vergeltung mit gleicher Münze". Die Familie des Mordopfers entscheidet darüber, ob der Täter hingerichtet wird oder eine finanzielle Entschädigung, das sogenannte Blutgeld, an die Familie zahlt. Nach offizieller Auffassung besteht die Aufgabe des Staates ausschließlich darin, die Lösung des Konflikts zwischen dem Täter und der Familie des Opfers mithilfe eines Gerichtsprozesses zu ermöglichen.

"Nach internationalem Recht ist der Iran jedoch verpflichtet, die Rechte minderjähriger Straftäter zu schützen und dafür zu sorgen, dass sie nicht zum Tode verurteilt werden," sagte Ruth Jüttner, Nahostexpertin von Amnesty International. "Amnesty International fordert deshalb das iranische Parlament und den Wächterrat, das höchste Gesetzgebungsgremium, auf, im Rahmen der gegenwärtig diskutierten Reform des Strafgesetzbuchs die Todesstrafe für minderjährige Straftäter für alle Verbrechen einschließlich Mord auszuschließen."

Amnesty International hat Revolutionsführer Ayatollah Khamenei dazu aufgerufen, sich einzuschalten. "Er hat das höchste Staatsamt inne und kann in dieser Sache entscheiden und dafür sorgen, dass minderjährige Straftäter, auch solche, die wegen Mordes verurteilt sind, ab sofort nicht mehr hingerichtet werden", sagte Ruth Jüttner.

Iran kommt internationalen Verpflichtungen nicht nach

Das Völkerrecht untersagt die Anwendung der Todesstrafe bei Minderjährigen im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) und im UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Der Iran hat sich als Vertragsstaat dieser beiden Abkommen verpflichtet, minderjährige Straftäter, also diejenigen, die zur Tatzeit das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht hinzurichten.

Den Dokumentationen von Amnesty International zufolge, warten heute mindestens 130 minderjährige Straftäter in iranischen Gefängnissen auf ihre Hinrichtung. Die Organisation befürchtet, dass die tatsächliche Anzahl höher liegt. Seit 1990 sind mindestens 37 minderjährige Straftäter in Iran hingerichtet worden - davon mindestens sechs in diesem Jahr. Es ist aus keinem anderen Land bekannt, dass 2008 Minderjährige hingerichtet worden sind.

Bereits zum vierten Mal wurde im Iran die Hinrichtung von Mohammad Reza Haddadi verschoben. Amnesty International hat sich schon mehrfach mit Ihrer Hilfe und Urgent Actions für die Umwandlung des Urteils eingesetzt.

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