Erfolg 07. Juli 2008

Menschenrechte schützen - mit Erfolg

Medienkampagne gegen das russische Gesetz zur Einschränkung homosexueller Propaganda

Medienkampagne gegen das russische Gesetz zur Einschränkung homosexueller Propaganda

Russland: LGBTI-Engagement nicht strafbar! Im Januar 2014 wurde die Journalistin Elena Klimova angeklagt, weil sie sich in ihrer Heimat Russland für die Rechte der LGBTI-Gemeinde eingesetzt hat. "Propagieren von nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen" lautete der Vorwurf. Als angebliche Betreiberin der Seite "Children 404" – einer Selbsthilfeseite, die homosexuellen Jugendlichen, Orientierung und Hilfe bietet – sollte sie nach dem kürzlich verabschiedeten Gesetz gegen homosexuelle Propaganda belangt werden. Amnesty hatte sich mit einer globalen Eilaktion für Elena Klimova eingesetzt. Mit Erfolg: Am 21. Februar wurden die Vorwürfe gegen die Journalistin eingestellt. Ihr Rechtsbeistand konnte vor Gericht glaubwürdig machen, dass Elena die Seite nicht eröffnet habe, sondern diese lediglich verwalte. Ein zusätzliches psychotherapeutisches Gutachten konnte aufklären, dass die Seite außerdem keine derartige Propaganda enthalte. Sie helfe vielmehr Jugendlichen, die ihre Homosexualität kennenlernen möchten, mit emotionalen Schwierigkeiten und anderen Problemen umzugehen. Das Gericht schloss sich der Argumentation der Verteidigung an und stellte das Verfahren ein. Ihr Sieg vor Gericht bedeutet auch, dass das Onlineprojekt "Children 404" fortgesetzt werden kann.

 

Germain Katanga während des Verfahrens vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag

Germain Katanga während des Verfahrens vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag

Niederlande/ Kongo: Gerechtigkeit für Opfer von Rebellen! Der kongolesische Rebellenführer Germain Katanga ist im März vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag verurteilt worden. Katanga wurde unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mord als Kriegsverbrecher verurteilt. Laut Auffassung des Gerichts war er maßgeblich an einem grausamen Anschlag auf ein Dorf im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DRK) beteiligt, bei dem Zivilpersonen massakriert wurden. Unter seinem Kommando als Anführer der Forces de Résistance Patriotique d’Ituri (dt.: Patriotische Widerstandskräfte) forderte dieser Angriff im Februar 2003 mindestens 200 Menschenleben. "Das Urteil wird den Opfern ein wenig Gerechtigkeit verschaffen. Wir hoffen, dass es die DRK anspornt, weitere Fälle anzugehen, die bislang straflos geblieben sind", kommentierte Stephanie Barbour, Leiterin des Amnesty-Zentrums für Internationale Justiz.

 

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